HERFORD
 

Lexikon des Mittelalters:
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Herford,
Stift (? Maria, 860 Pusinna; protestant. ca. 1533, aufgehoben 1803/10) und Stadt in Westfalen.

Im Kreuz der späteren Fernstraßen entstand in günstiger Furtlage im Bereich sächsischer Großhöfe karolingerzeitliche eine königliche curtis (838 Herivurth, 972 curtis imperatoria Herivurde). Der hier um 800 gegründete hochadlige Damenkonvent wurde Ludwig dem Frommen unterstellt und reich mit Königsgut ausgestattet; er erfuhr in enger Beziehung zur Abtei Corvey im 9. Jh. eine erste Blüte. Früh entwickelte sich auch eine Kaufleutesiedlung mit Jacobikirche; 973 bestätigte Otto I. vorhandene Markt-, Münz- und Zollrechte. 1155 wurde das Stift von Hadrian IV. weitgehend von der Paderborner Diözesangewalt eximiert, 1011 für den niederen Adel außerhalb der Stadt das Stift Maria auf dem Berge errichtet. Um die Mitte des 12. Jh. ist eine verfaßte Bürgergemeinde anzusetzen. Vor 1220 (1191 magister civium, Ende des 12. Jh. Nicolai-Marktkirche) war die Ratsentwicklung abgeschlossen, wobei der Rat zu einem Drittel aus Ministerialen der Äbtissin bestand. Nach Dortmunder Vorbild bildeten sich Stadtrechte. 1256 überantwortete die Äbtissin dem Rat die niederen Gerichtsrechte, im Gegenzug verpflichtete sich die Gemeinde zum militärischen Schutz des Stiftes. Gertrud von der Lippe hatte zusammen mit dem Kölner Erzbischof, auf den im 13. Jh. die Vogteirechte übergingen, vor 1224 die 17 ha umfassende Neustadt Herford mit eigenem Rat gegründet (Enger). Die bei Abtei und Königshof gewachsene, über salische Fernhändlersiedlung und Gewerbemarkt aus mehreren Siedlungskernen entstandene Altstadt bildet mit der nach gängigem Gestaltmuster planmäßig angelegten Neustadt das typische Beispiel einer Doppelstadt. Der noch im 13. Jh. vollendete Bering umfaßte 56 ha Grundfläche und barg um 1500 ca. 3000-3500 Einw. Zahlreiche geistliche Niederlassungen kennzeichnen ebenso wie namhafte Tuchproduktion eine Blütezeit H.s im 14./15. Jh., das sich seit 1430 eng zur Hanse hielt. Konnte sich 1244 der Kölner noch gegen die Bürgergemeinde durchsetzen, so schloß sich Herford 1246 dem Ladbergener Bund, 1255 dem Rheinischen Landfriedensbund an; im 14. Jh. organisierte sich Herford in den westfäl. Landfriedensbünden, im 15. Jh. bevorzugt in lokalen Schutzbündnissen (Lemgo). Die frühen Königsrechte, die eximierte Stellung des reichsunmittelbaren Stiftes, die emanzipierte Bürgergemeinde, die Gogerichts- und Vogteirechte des Kölner Erzbischofs und die Besitzverhältnisse in der Neustadt Herford führten dazu, daß die »kleine territoriale Sonderbildung Stift und Stadt Herford« (F. Korte) entstand, die im 16./17. Jh. sich um ihre Anerkennung als Reichsstadt bemühte (Freie Städte).

F.B. Fahlbusch