ESSEN
 

Lexikon des Mittelalters:
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Essen,

Kanonissenstift und Stadt in Nordrhein-Westfalen. In Nachbarschaft von Werden, der heute auf Essener Stadtgebiet liegenden Gründung Liudgers, Bischof von Münster, stiftete Altfried, Ratgeber Ludwigs des Deutschen und 851-874 Bischof vonHildesheim, wohl 845 auf seinem Allod »Astnide« ein ursprglich benediktinisch orientiertes Frauenkloster, das sich bei Beibehaltung der vom Papst zugesicherten freien Wahl der Äbtissin bald in ein hochadliges Kanonissenstift wandelte. Das Nebeneinander von Werden und Essen, ihre Gebetsverbrüderung und kulturelle Verbundenheit in karolingischer und ottonischer Zeit lassen bei der vielfältigen, wohl auch liudgeridischen Versippung des Gründers, dessen Schwester Gerswid erste Äbtissin wurde, an das Konzept eines Doppelklosters denken. Essen, zunächst Eigenkirche (Maria, Cosmas, Damian) der Bischöfe von Hildesheim, kam nach Altfrieds Tod unter königlichen Schutz, der mit Immunität und freier Wahl der Äbtissin 947 durch Otto I. bestätigt wurde; Papst Agapet II. unterstellte 947/951 Essen der Jurisdiktion der Kurie. Damit sowie durch die reichen, mit der Marktrechtsverleihung (1041) allerdings auslaufenden Schenkungen und Privilegierungen durch Hochadel, König und Kaiser, die den Besitz des Stifts auf weit über 1000 Hufen (Ende 10. Jh.) wachsen ließen, war die Basis für die Blüte in ottonischer Zeit geschaffen. Sie äußerte sich im Neubau der Stiftskirche (3. Bau ab 1039 mit Anklängen an die Aachener Pfalzkapelle), in der Pflege der Kunst und in der Verwandtschaft der Äbtissinnen mit dem ottonischen Hause. Während die Stiftsdamen (1058: 11; 1292: 26; 1396: 14) dem Hochadel angehörten, entstammten die Mitglieder des Kanonikerkapitels (20) der Essener Dienstmannschaft. 1228 bezeichnete Kg. Heinrich (VII.) die Äbtissin als Reichsfürstin, doch war die reichsstiftliiche Landesherrschaft im Raum Essen besonders im 13. Jh. durch die Vögte (Friedrich von Isenberg, dann die Erzbischöfe von Köln) bedroht. Daher band sich das Stift 1308 durch Vogteiverträge in Nutzung regionaler Parteiungen an die Grafen von der Mark, erreichte 1357 eine große Privilegienbestätigung durch Karl IV., mußte jedoch 1495 einen Erbvogteivertrag mit den Herzögen von Kleve-Mark schließen, der zwar das Territorium nicht antastete, aber die politische Abhängigkeit besiegelte. - Die Marktsiedlung Essen um die Gertrudiskirche (1056) nördlich der Stiftsimmunität zog Vorteil aus der Lage am Hellweg. Die »civitas abbatissae« (11. Jh.) im N der Abteiburg mit Gertrudispfarre wurde 1243/44 ummauert, besaß damals einen paritätiisch aus Bürgern und Ministerialen bestehenden Rat, entledigte sich 1335 des stiftischen Stadtrichters und erlangte 1377 von Karl IV. formell die Reichsunmittelbarkeit. Obwohl die Stadt 1399 die Äbtissin als Landesherrin anerkannte, blieb die Frage des Status der Stadt bis zum Ende des 15. Jh. ungeklärt. Sie umfaßte 1380 ca. 680 Häuser auf ca. 37 ha.
 
 

H. Schoppmeyer