Lexikon des Mittelalters:
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Essen,
Kanonissenstift und Stadt in Nordrhein-Westfalen. In Nachbarschaft
von Werden, der heute auf Essener Stadtgebiet liegenden Gründung Liudgers,
Bischof von Münster, stiftete Altfried, Ratgeber Ludwigs
des Deutschen und 851-874 Bischof vonHildesheim, wohl 845 auf
seinem Allod »Astnide« ein ursprglich benediktinisch orientiertes
Frauenkloster, das sich bei Beibehaltung der vom Papst zugesicherten freien
Wahl der Äbtissin bald in ein hochadliges Kanonissenstift wandelte.
Das Nebeneinander von Werden und Essen, ihre Gebetsverbrüderung und
kulturelle Verbundenheit in karolingischer
und ottonischer Zeit lassen bei der
vielfältigen, wohl auch liudgeridischen Versippung des Gründers,
dessen Schwester Gerswid erste Äbtissin wurde, an das Konzept
eines Doppelklosters denken. Essen, zunächst Eigenkirche (Maria, Cosmas,
Damian) der Bischöfe von Hildesheim, kam nach Altfrieds Tod
unter königlichen Schutz, der mit Immunität und freier Wahl der
Äbtissin 947 durch Otto I. bestätigt
wurde; Papst Agapet II. unterstellte 947/951 Essen der Jurisdiktion
der Kurie. Damit sowie durch die reichen, mit der Marktrechtsverleihung
(1041) allerdings auslaufenden Schenkungen und Privilegierungen durch Hochadel,
König und Kaiser, die den Besitz des Stifts auf weit über 1000
Hufen (Ende 10. Jh.) wachsen ließen, war die Basis für die Blüte
in ottonischer Zeit geschaffen. Sie
äußerte sich im Neubau der Stiftskirche (3. Bau ab 1039 mit
Anklängen an die Aachener Pfalzkapelle), in der Pflege der Kunst und
in der Verwandtschaft der Äbtissinnen mit dem ottonischen
Hause. Während die Stiftsdamen (1058: 11; 1292: 26; 1396:
14) dem Hochadel angehörten, entstammten die Mitglieder des Kanonikerkapitels
(20) der Essener Dienstmannschaft. 1228 bezeichnete Kg.
Heinrich (VII.) die Äbtissin
als Reichsfürstin, doch war die reichsstiftliiche Landesherrschaft
im Raum Essen besonders im 13. Jh. durch die Vögte (Friedrich von
Isenberg, dann die Erzbischöfe von Köln) bedroht. Daher band
sich das Stift 1308 durch Vogteiverträge in Nutzung regionaler Parteiungen
an die Grafen von der Mark, erreichte 1357 eine große Privilegienbestätigung
durch Karl IV., mußte jedoch
1495 einen Erbvogteivertrag mit den Herzögen von Kleve-Mark schließen,
der zwar das Territorium nicht antastete, aber die politische Abhängigkeit
besiegelte. - Die Marktsiedlung Essen um die Gertrudiskirche (1056) nördlich
der Stiftsimmunität zog Vorteil aus der Lage am Hellweg. Die »civitas
abbatissae« (11. Jh.) im N der Abteiburg mit Gertrudispfarre wurde
1243/44 ummauert, besaß damals einen paritätiisch aus Bürgern
und Ministerialen bestehenden Rat, entledigte sich 1335 des stiftischen
Stadtrichters und erlangte 1377 von Karl IV.
formell die Reichsunmittelbarkeit. Obwohl die Stadt 1399 die Äbtissin
als Landesherrin anerkannte, blieb die Frage des Status der Stadt bis zum
Ende des 15. Jh. ungeklärt. Sie umfaßte 1380 ca. 680 Häuser
auf ca. 37 ha.
H. Schoppmeyer