DIE ZUWANDERER AUS DEN GEBIETEN NÖRDLICH
UND NORDWESTLICH DER ALPEN
IN DER ZEIT LOTHARS I. UND LUDWIGS II.
Schon im Zuge der Ordnung des Reiches durch die ordinatio imperii hatte
LUDWIG DER
FROMME 817 seinen
ältesten Sohn LOTHAR
zum Mit-Kaiser und Nachfolger bestimmt und ihm besonders Italien
unterstellt. Aber dieser kam weder sogleich nach der Blendung König Bernhards nach Italien,
noch übte er, nachdem er 822 endlich in Italien erschienen war,
eine eigene Herrschaft aus. Er trat nicht nur immer im Namen seines
Vaters auf, er führte auch keine eigenständigen politischen
Maßnahmen durch. Er erscheint wesentlich als ausführendes
Organ des väterlichen Willens [1
B. SIMSON, Ludwig der Fromme I Seite 240f.].
Eine Änderung trat erst um das Jahr 830 ein. Erst von hier ab wird
man die eigentliche Zeit der italienischen Herrschaft LOTHARS I.
zählen dürfen. Diese Änderung war aber wesentlich durch
die Gesamtentwicklung des Franken-Reiches, nicht durch speziell
italienische Ereignisse bedingt. Hier wirkte sich die letzten Endes zur
Auflehnung der Kaiser-Söhne gegen ihren Vater führende
Entwicklung aus, die - wie allgemein bekannt - durch den im
Franken-Reich wirkenden und mit verschiedenen Maßnahmen LUDWIGS DES FROMMEN unzufriedenen
hofnahen Adel herbeigeführt wurde. Diesen Kreisen ging es um die
Beibehaltung der 817 beschworenen ordinatio
imperii, um die Beseitigung des Einflusses der Kaiserin Judith auf die innere und
äußere Politik und um die Ausschaltung einiger bei Judith
angesehener Berater. Eine Spaltung des Reiches war nicht beabsichtigt;
vielmehr sollte dafür Sorge getragen werden, tam gloriosum regnum ne divideretur in
partes. - Venerunt in unum
pro fide regis et regni, pro salute populi et patriae, pro stabilitate
imperii et filiorum successione [2
BM² nr. 874a.].
So weit feststellbar, war der nach Italien gelangte
reichsfränkische Adel an der Auslösung der Krise im
Franken-Reich nur insofern beteiligt, als Wala, der 822 mit LOTHAR zur
Leitung der Staatsgeschäfte nach dem Süden gesandt worden
war, bereits 828 auf einem Reichstag in Aachen dem alten Kaiser LUDWIG
sehr offen die im Augenblick herrschenden Mißstände
und die ungenügend organisierte Kriegführung gegen die
auswärtigen Feinde, Dänen, Normannen und Sarazenen, vor Augen
stellte [3
Vgl. B. SIMSON, Ludwig der Fromme I Seite 300.]
und damit einen guten Auftakt für die Bestrebungen der
unzufriedenen Hofadelsgruppe gegeben haben mag. Aber Wala war ja doch kein typischer
Vertreter des in Italien tätigen fränkischen Adels, da er nur
vorübergehend dort seine Funktion ausübte [4 B. SIMSON,
a.a.O. Seite 200.]. In einer italienischen
Verwaltungsposition stehende Große hatten hier ihre Hände
nicht im Spiel.
Der Adel Italiens wurde erst nach und nach in die Wirren hineingezogen.
Dadurch, daß LOTHAR I., um
den sich die fränkische Opposition scharte, 831 von seinem Vater
nach Italien „verbannt" und auf diesen Reichsteil beschränkt
wurde, kam er erst mit den dortigen Großen in engeren Kontakt.
Doch alle konnte er dabei für sich und seine Pläne nicht
gewinnen. Als er 834 schon die Zügel im Franken-Reich fest in der
Hand zu haben schien, den gedemütigten Vater in strenger Aufsicht
mit sich führte und die Kaiserin
Judith in Torrosa
gefangengesetzt hatte, da griffen auf die Nachricht vom Umschlagen der
Stimmung zugunsten des alten Kaisers und der Verfeindung LOTHARS mit seinen Brüdern Ludwig in
Ost-Franken und Pippin
in Aquitanicn einige Große Italiens - offensichtlich zum ersten
Male - aktiv in die Auseinandersetzungen ein. Bischof Ratold von Verona, Markgraf Bonifaz II. von Tuszien und
Pippin,
der Sohn des 817 geblendeten
und verstorbenen Königs Bernhard, sowie andere,
welche noch gehört haben wollten, daß Judith
getötet werden sollte, befreiten die Kaiserin aus ihrer Haft in
Torrosa und führten sie LUDWIG DEM FROMMEN zu, der eben wieder die Oberhand
gewonnen hatte [5
BM² nr. 926v. - Vgl. im Speziellen Teil: Pippin.].
Der Großteil des Adels verhielt sich jedoch ruhig. LOTHAR, der
darauf wieder nach Italien entlassen wurde, entzog den Anhängern
seines Vaters selbstverständlich sofort ihre Ämter und Leben.
Bischof Ratold kam nicht wieder
nach Italien; 836 hielt er sich dafür in Aachen auf, und 838 war
er auf einer Reichsversammlung in Nymwegen zugegen [6 BM² nr.
952, wo der am 8.I.836 in Aachen anwesende Bischof
Ratald fälschlich mit Bischof
Rothad von Soissons identifiziert wird;
vgl. dazu E. DÜMMLER, Geschichte des ostfränkischen Reiches
I² Seite 120
Anm. 4, Seite 121 Anm. 1, Seite 276 Anm. 2. - Zur Reichsversammlung im
Nymwegen vgl. BM² nr. 977a und B. SIMSON, Ludwig der Frome II
Seite
159 Anm. 3.], seinen Veroneser Bischofsstuhl
übernahm nach offenbar langen und schwierigen Verhandlungen der bisherige Bischof von Vercelli, Noting, ein Angehöriger der Gründersippe von
Hirsau [7
Vgl. dazu K. SCHMID, Kloster Hirsau und seine Stifter Seite 30ff.].
Der Markgraf Bonifaz war 838
als Königsbote LUDWIGS DES FROMMEN in
Septimanien tätig; seine Position in Lucca übernahm Graf Altanus [8 Vita Hludov.
c. 59, MG SS II Seite 644 - B. SIMSON, Ludwig der Fromme II Seite
159, Anm. 2, und 182f.; zu Altanus
vgl. A. HOFMEISTER,
Markgrafcn Seite 331 ff]. Und König Bernhards Sohn Pippin ging in den neustrischen Adel
ein, in dessen Reihen er von NITHARD öfters erwähnt wird.
Trotz dieser Maßnahmen und dieser Ereignisse im Franken-Reich
erfuhr das nordalpine Element im Adel Italiens zunächst noch keine
Schwächung. Zwar hörte auch schlagartig die Tätigkeit
der aus den Gebieten nördlich der Alpen kommenden Missi auf, die
unter Karl d.
Gr. und Ludwig
d. Fr. (bis 830) dauernd nachzuweisen war, so daß in
dieser Beziehung der Einschnitt von 830 schon merkbar wird [9 Die bei V. K
r a u s e , Geschichte des Institutes der missi
dominici S. 276 ff., gegebene Liste der Missate in Italien beweist
eindeutig, daß nach 830 nur noch in Italien tätige Grafen
und 1lischöfe
zu italienischen Missaren in I rage kamen. Der Großteil der Missi
ist
von K r a u s c schon identifiziert, so daß bitt auf eine
gesonderte
ßchandlung dieser Missate verzichtet werden kann.];
aber für den Alemannen Ratold,
den Bayern Bonifaz II. und den
Franken Pippin brachte nun LOTHAR seinen
Anhang aus dem Norden nach Italien. Namentlich bekannt sind die Grafen Hugo von Tours, Lantbert von Nantes, Matfricd von Orleans und Agimbcrt von Pertois, der kaiserliche Oberjägermeister Burgarit,
der Obertürwart Richard, Graf Godefrid und sein gleichnamiger Sohn, dann
wiederum Wala, die Bischöfe Jesse von Amiens, Elias von Troyes, Herebald von Auxerre und die Erzbischöfe Agobard von Lyon, Bernard von Vienne und Bartholomäus von Narbonne [10 BM²
nr. 931d. - B. SIMSON, Ludwig der Fromme II Seite 115-116.].
„Diese waren es, durch deren Abzug das Franken-Reich - wie man sagte -
seiner Nobilität beraubt, gleichsam durch Zerschneiden der Sehnen
in seiner Kraft geschwächt, durch deren Tod (837) seine
Intelligenz vernichtet wurde"[11Vita
Hludov. c.56, MG SS II Seite 642.]. Daß sie
den damals wichtigsten Teil des fränkischen Adels
verkörperten und Ludwig d. Fr.
und Judith
auch in der Folge sehr darauf Rücksicht nahmen, ist schon
verschiedentlich aufgezeigt worden [12
G. TELLENBACH, Königtum und Stimme Seite 61.].
Ein Verwaltungsamt in Italien scheinen diese Leute kaum
übernommen, dafür eher in der Art von Emigranten auf den
Umschwung der Verhältnisse im Franken-Reich und auf ihre
Rückkehr gewartet zu haben. Es ist jedoch ersichtlich, daß
sie von LOTHAR
mit Gütern für ihren ersten Unterhalt ausgestattet wurden. Wala, cuius consiliis Lotharius
maxime utebatur, erhielt das Kloster Bobbio [13 Vita Walac
II c.20, MG SS II Seite 567 und CIPOLLA, Cod. dipl. di Bobbio I Seite
136ff., nr. 36.]. Matfrid, qui erat maximus incentor omnium illorum
malorum, wurde in den im Veltlin gelegenen Besitz des Klosters
St. Denis eingewiesen [14
BOUQUET VIII Seite 384. - BM² nr. 1132. In dieser
Urkunde LOTHARS
vom 3. Januar 848 ist von einem Matfridus etiam
fidelis ministerialis noster et insuper comes, qui eandem nostro
retinebat jure beneficiario vallem (Tillinam), die Rede. In ihm
wird
man einen Sohn des 836 verstorbenen
Matfried vor sich haben, auf den
diese Besitzungen überkommen sind.]. Hugo, der Schwiegervater Lothars, und seine Gemahlin Ava bekamen den
Fiskalhof Locate bei Mailand [15
CdL Seite 228, nr. 128. - Siehe weiter im Speziellen Teil: Liutfrid
I. und II. - Eines puerili
aetate verstorbenen und in Mailand
beigesetzten Hugo gedenkt die Kaiserin Irmingard 835 als Schwester. Er
wird 834 mit Hugo und Ava, den Eltern Irmengards,
nach Italien gekommen
sein (CdL Seite 216, nr. 121; Seite 222, nr. 125 ist nach MANARESI,
I placui Seite 365 und 573, eine Fälschung des 12. Jhs.).].
Der Obertürwart Richard
erhielt Güter der Kirche von Reggio [16 TORELLI, Le
carte Reggiani Seite 29, nr. 10. - BM² nr. 1064.].
Wie Lantbert, fautorum Lotharii maximus,
entschädigt wurde und welche Güter die anderen Großen
erhielten, ist nicht mehr feststellbar. - Die Exilszeit dieses
fränkischen Hochadels währte jedoch nicht lange. Nachdem der
greise Wala bereits 836
verstorben war, fielen fast alle diese genannten Großen einer 837
in Italien grassierenden Epidemie zum Opfer [17 BM²
nr. 968b.]. Von den genannten weltlichen
Großen entrann nur der ehemalige
Obertürwart Richard kaum dem Tode; jedoch verstarb auch er
bald darauf, im Sommer 839, als er mit LOTHAR I. nach
Worms gezogen war [18
Noch am 26. Juni 839 restituierte LUDWIG DER FROMME in
Worms
seinem ehemaligen Türwart Richard
die früher urkundlich geschenkte,
jedoch wegen seiner Teilnahme an der Verschwörung konfiszierte
Villa
Villance in den Ardennen, da jetzt LOTHAR, mit
dem Richard 834 nach Italien
gegangen war, mit all seinen
Anhängern wieder Verzeihung erhalten habe (BM² nr. 995). Am
17.
August 839 bestätigte dann aber LOTHAR I.
bereits der Kirche von Reggio
den Besitz, den Richard 834
erhalten hatte und welcher nun - migrante
autem predicto Richardo de hoc
saeculo - zurückgegeben ist (BM² nr.
1064).]. Diese Katastrophe war freilich ein
schwerer Schlag für LOTHAR,
für die Reichseinheitspolitik und für die in Italien
tätige nordalpine Adelsgesellschaft.
Der nordalpine Adel in Italien blieb jedoch weiterhin führend. So
weit feststellbar, haben die Franken trotz dieses Verlustes auch unter Kaiser LOTHAR, der
den Rat seiner Großen nie gern entbehrte, wie auch unter Kaiser LUDWIG II. die
einflußreichsten Positionen inne. An die Spitze der Kanzlei LOTHARS,
nachdem dieser 834 nach Italien gegangen war, trat Agilmar, der spätere Erzbischof von Vienne [19 B. SIMSON,
Ludwig der Fromme II Seite 119.]. Als LOTHARS und LUDWIGS II. Pfalzgrafen fungierten zum Beispiel
damals die Franken Hucpold und
Boderad, von denen der letztere
vornehmlich durch eine Mission an KARL DEN KAHLEN mit
dem Ziel, seinem Herrn LUDWIG II.
das Reich seines am 8. August 869 verstorbenen Bruders Lothar II. zu erhalten,
hervorgetreten ist. Auch der Graf
Heribald, der des öfteren den Pfalzgrafen vertrat,
entstammte nachweislich nordalpinen Landen. - Einflußreicher als
diese Leute war aber zunächst der Markgraf
Eberhard von Friaul, dessen nordalpine Abkunft bekannt ist und
der in erster Linie zu denen gehörte, quibus (Lotharius)
maxime fidebat oder quibus
plurimum nitebatur. Dieser
begleitete LOTHAR
mehrere Male auf seinen Zügen nach Francien, trat dort als
Vermittler auf und versuchte - schon aus dem Interesse, seine eigenen
am Niederrhein und in Alemannien gelegenen Besitzungen nicht zu
verlieren - zunächst eine Verständigung mit LUDWIG DEM FROMMEN,
dann den Ausgleich mit LOTHARS Brüdern, Ludwig dem Deutschen und KARL
DEM KAHLEN, herbeizuführen. In ihm wird man einen
der communes fideles erkennen
dürfen, die von den streitenden Brüdern in diesen Jahren
eingesetzt wurden. Als Schwager des
Kaisers LOTHAR war er zu einer
solchen Aufgabe ja auch denkbar gut prädestiniert. Und seine
geschichtliche Bedeutung lag nicht so sehr in der Abwehr von Sarazenen
und Slawen, als vielmehr in seinen Bemühungen um die Beibehaltung
oder Wiederherstellung des Gesamtreiches. Diese Politik scheint auch Eberhards Sohn und Nachfolger in
der Grafschaft Friaul, Unroch,
fortgesetzt zu haben. - Ob der in Istrien eingesetzte Hunfrid II., der dem in Alemannien
begüterten Grafen-Hause der
HUNFRIDINGER angehörte, bei Hofe eine ähnlich
einflußreiche Position bekleidete, ist nicht mehr feststellbar.
Höchst einflußreich neben Eberhard
von Friaul war aber der der fränkischen
SUPPONIDEN-Familie angehörende Graf Adelgis (von Parma). Er ist nicht nur des
öfteren am kaiserlichen Hofe nachweisbar und als kaiserlicher
Missus unterwegs; auch er trat - wie Eberhard
von Friaul - in die Verwandtschaft
der Kaiser-Familie ein, und zwar durch Verheiratung seiner Tochter Angilberga an Kaiser LUDWIG
II. - Sein Sohn Suppo
(II.), der in Parma nachgefolgt
zu sein scheint, gehörte vornehmlich in der folgenden Periode zu
den einflußreichsten Persönlichkeiten. Er ist als besonderer
Anhänger der ostfränkischen
KAROLINGER bekannt
geworden. Der gleichfalls zur SUPPONIDEN-Familie
gehörige Suppo (III.), ein Neffe des Adelgis, trat dagegen
schon unter Kaiser LUDWIG II. als consiliurius und archiminister hervor. Er vertrat
sogar Kaiser LUDWIG auf der 8.
Allgemeinen Synode in Konstantinopel. - Die beiden Grafen Arding und Egifred, die LUDWIG II.
872 mit der Kriegführung gegen die Sarazenen in Unter-Italien
betraute, waren desgleichen Angehörige
dieser Familie und somit Franken.
Zu den besonders hervortretenden Leuten und in einem weiteren Sinne
ebenfalls zur SUPPONIDEN-Familie gehörte
auch der von 843 bis 870 als Graf von
Piacenza nachweisbare Wifred;
auch er ist seinem Herkommen nach Franke. Er intervenierte beim Kaiser,
erhielt Aufträge als Missus und vertrat 844 mit Adelgis und anderen die Partei des
Kaisers in Rom. - Ein Franke und wohl nicht weniger bedeutend als diese
Verwandten des Kaisers war der dux Liutfrid (I.), ein Sohn des 834 mit nach Italien ins
Exil gegangenen Hugo von Tours
und Schwager Kaiser LOTHARS I.,
der lange Zeit in Italien waltete, nach dem Tode LOTHARS I.
aber nach Lothringen zurückging und dort in die Dienste Lothars II.
eintrat.
Ein weiterer enger Berater LOTHARS war
der Graf Leo (von Seprio), qui tum apud illum (sc. Lotharium) loci magni habebatur. Er
gehörte zur Familie des als Franken erweisbaren Bischofs Amalrich von Como und
Nachfolgers Walas in der
Abtswürde von Bobbio. Auch er erhielt vom Kaiser
Sonderaufträge als Missus. Sein
Sohn Johannes war 844 mit LUDWIG II. in
Rom, wo die durch die Constitutio Romana 823 von LOTHAR
formulierten kaiserlichen Rechte bei der Erhebung des Papstes Sergius II. unbeachtet
geblieben waren. Dort galt es, dem Kaisertum volle Anerkennung zu
verschaffen.
In Verona war nach Hucpald die
Reihe der Grafen nordalpinen Herkommens in dieser zweiten Periode mit Waradus und Walpert fortgesetzt worden. Unter
den eifrigen Verfechtern der kaiserlichen Rechte befand sich dann ihr
Nachfolger, der Graf Bernard von
Verona, der nebenbei durch zwei Missionen in die Gebiete
nördlich der Alpen hervorgetreten ist und 855 noch einmal im
kaiserlichen Auftrag in Rom tätig war. Auch er ist als Franke
erweisbar.
Aber nicht nur diese Leute, auf die LOTHAR und LUDWIG in
besonderem Maße hörten, die die schwierigsten Missionen
übernahmen und öfters mit dem Kaiser unterwegs waren,
entstammten den Gebieten nördlich der Alpen. Von dort kam
desgleichen die große Zahl der weniger eng mit dem Kaiser
verbundenen Grafen. - So war in Modena der Franke Autramnus Graf. Seine Frau
hatte er sich 823 in Gondreville (Gundulfo
villa sive palacium regis)
geholt. Besitzungen in Italien besaß er zu dieser Zeit schon. -
In Bergamo folgten auf einen Marius
(834), dessen Herkommen nicht bestimmbar ist, die Grafen Rotcar und Otto, deren Abstammung von
nordalpinen Familien wieder sehr wahrscheinlich ist. - Ebenso scheint
der Mailänder Graf Alberich ein
Franke gewesen zu sein. Seine
Stellvertreter, die Vicecomites
Walderich und Amalrich,
entstammten ebenfalls den jenseits der Alpen gelegenen Landstrichen.
Desgleichen war der Vicecomes Maginard
von Pombia ein Franke. Auch für den Grafen von Stazzona, Ermenulf, läßt sich die
Herkunft aus einem nördlich der Alpen gelegenen Land mit Grund
vermuten. Zu den oberitalienischen Grafen fränkischer Abkunft
zählt schließlich auch Boso,
der vornehmlich durch seine Bemühungen bekannt ist, seine ihm
entlaufene Frau Engeltrud wiederzugewinnen,
und ein comes Vuldo. Ob die Reihe
der italienischen Grafen nordalpiner Herkunft noch um einen
Cuntardus comes, einen Neffen Kaiser LUDWIGS II., zu
erweitern ist, muß - da die diesbezügliche Quelle, das
Chronicon Salernitanum sehr spät und unzuverlässig ist -
unentschieden bleiben.
Von einer kleinen Zahl von Grafen läßt sich infolge allzu
spärlicher Nachrichten auch in diesen Zeitabschnitt das Herkommen
nicht bestimmen [20
Ungeklärt ist die Herkunft der Grafen
Achedeus, Marius von
Bergamo, Erembert von Reggio
und Leodoinus sowie des consiliarius
Theodoricus. Auch einige in der
Aufgebotsliste für den Kampf gegen die
Sarazenen (MG Capit. II Seite 65 ff, nr. 203) genannte Edle, qui
beneficia in Italia habent,
lassen sich in den oberitalienischen
Quellen nicht mehr fassen. Vielleicht hatte mancher von ihnen sein
Lehen im tuszischen oder spoletinischen Raum. - Die 16 namentlich
genannten missi, die das Erscheinen der für den Heereszug des
Jahres
866 nach Benevcnt aufgebotenen Leute vorbereiten und kontrollieren
sollten, scheinen nur Bischöfe und
missi episcoporum et comitum
gewesen zu sein (Chron. S. Bened. Casin. c. 3, MG SS rer. Lang. Seite
470). Grafen sind darunter nicht genannt.]. Da
aber in der Zeit von 830 bis 875 die Führungsschicht Ober-Italiens
allein aus fränkischen und alemannischen Großen bestanden zu
haben scheint - Langobarden oder Romanen lassen sich als Grafen oder
Markgrafen in diesem Zeitabschnitt der Geschichte Ober-Italiens
überhaupt nicht nachweisen -, deshalb wird man vielleicht auch in
diesen Leuten Zuwanderer vermuten dürfen. Aber auch wenn sich hie
und da noch ein langobardischer Großer im Führungskreis
gehalten haben sollte, dann wäre zwar nicht von einer
vollständigen, aber doch immer noch von einer fast
ausschließlichen Führung der nordalpinen Adelsfamilien in
Ober-Italien zu sprechen [21
Etwa 30 Grafen und Markgrafen nordalpiner Abkunft stehen bei
der prosopographischen Erfassung der Führungsschicht Ober-Italiens
in
der Zeit von 830 bis 875 nur 5 Edlen unbestimmbarer Abkunft
gegenüber;
Langobarden und Romanen fehlen gänzlich. Eine genaue Untersuchung
der
mittelitalienischen Verhältnisse könnte wertvolle Parallelen
ergeben.
In Tuszien gab es aber immerhin mit dem
Grafen Hildebrand einen
Amtsträger aus einem dort eingesessenen langobardischen
Geschlecht,
vgl. A. HOFMEISTER, Markgrafen Seite 337ff. Auch der durch
eine Urkunde LUDWIGS
DES FROMMEN vom 17. August 819 bezeugte Hagano
comes
Arretinae civitatis (= Arezzo) könnte
langobardischer Abkunft gewesen
sein; vgl. PASQUI, Arezzo I Seite 35, nr. 23.].
Hatten KARL
DER GROSSE und bis 830 auch LUDWIG DER FROMME noch
schrankenlos über die nach Ober-Italien geschickten Großen
verfügen können, hatten herrschsüchtige bzw.
unfähige Markgrafen wie Johannes
von Istrien und Balderich von
Friaul ohne weiteres zur Rechenschaft gezogen werden können
und waren noch diejenigen, die den jungen König Bernhard bei der
Auflehnung gegen LUDWIG DEN FROMMEN
817 unterstützten, ohne Auslösung einer neuen Krise geblendet
worden, so war die Stellung und Bedeutung der zugewanderten Adligen im
Italien LOTHARS
I. und LUDWIGS
II. keineswegs mehr diejenige straff gehaltener, wenn auch gut
geförderter Werkzeuge in der Hand des Königs. Diese aus den
Ländern von jenseits der Alpen gekommenen Großen wurden -
bedingt auch durch die Schwächung des Königtums in den
Auseinandersetzungen nach 830 - mehr und mehr Mitträger und
Mitverantwortlicher der kaiserlichen Politik in Italien. LOTHAR hatte
bereits einige Leute, quibus maxime
fidebat, quibus plurimum nitebatur [22 Ann.
Bertin. ad 836 und ad 842 (Seite 12 und Seite 28).].
Auch der junge LUDWIG
II. benötigte erfahrene Ratgeber, als LOTHAR I.
sich 844 mehr auf die lothringischcn Gebiete seines Mittelreiches zu
konzentrieren begann und die Regierung Italiens LUDWIG
zuwies. Zu denjenigen, deren Rat er suchte [23 BM²
nr. 1180.], gehörten insbesondere Markgraf Eberhard von Friaul, Graf Adelgis von Parma, Pfalzgraf Boderad und die Grafen Bernardus von Verona, Leo von Seprio und Suppo III.
Die größere Mitverantwortlichkeit und Mitträgerschaft
in der Politik, die sich etwa bei dem entschlossenen Auftreten der
oberitalienischen Grafen 844 in Rom gegen den Versuch des Papstes, sieh
der fränkischen Beeinflussung zu entziehen [24 Liber
pontificalis II Seite 89ff. = Vita Sergii II. - Vgl. BM² nr. 1115a.],
in der Übernahme schwieriger Legationen usw. äußerte,
war aber nur eine Seite im Vorgang der stärkeren Einschaltung des
Adels. Die Kehrseite war, daß diese Gewalten, die vorher nur als
Glieder der Reichsregierung Bedeutung hatten, auch einen stärkeren
Eigenwert erhielten. In den weiter vom Zentrum der italienischen
Regierungstätigkeit, der Poebene, entfernten Gebieten wirkte sich
das besonders aus: in Spoleto, in Tuszien und auch in Friaul. In diesen
Grenzgebieten, in denen vorher schon zur Abwehr eventueller Angriffe
von Sarazenen, Ungarn und Slawen eine stärkere Machtkonzentration
erforderlich war, gelang es einzelnen Familien, die Erblichkeit des
Amtes durchzusetzen. In Tuszien behauptete sich trotz eines
Rückschlages in den 30er Jahren die Familie des bereits von KARL DEM GROSSEN
eingesetzten Bayern Bonifaz in
der Führung. In Spoleto setzten sich die Nachkommen des 834 mit LoTHAR nach
Italien gekommenen Lambert von Nantes
durch. Friaul blieb im Besitz der Familie
Eberhards, des nach 828 dort eingesetzten Schwagers LOTHARS I. Aber auch bei
den oberitalienischen Grafen schritt diese Entwicklung voran. Die Familie der SUPPONIDEN bietet das
beste Beispiel dafür. Bei vielen anderen Grafen läßt
sich zumindest die Anbahnung einer solchen Entwicklung feststellen, so
etwa bei Boderad, Leo, Liutfrid I. und Alberich von Mailand, die Amt und
Würden auf ihre Söhne übertragen konnten. Die Entfaltung
einer eigenen Interessenpolitik zeigt sich vielleicht am stärksten
bei den Markgrafen von Spoleto. Kann schon angenommen werden, daß
das Eingreifen Widos I. von Spoleto
(842 bis ca. 860) in die
Streitigkeiten zwischen Radelgis und Sikonulf von Benevent
nicht ohne Billigung des Kaisers geschah, so ist aber doch auch
nirgends eine offizielle Anweisung des Kaisers für Wido, sich dieser Dinge anzunehmen,
in den Quellen nachzuweisen. Wido
hatte offenbar als Grenzgraf größere Handlungsfreiheiten
erhalten. Erst 847 griff LUDWIG II.
hier energisch ein. Der Sohn Widos I.,
Graf Lambert (II.), stand von Anfang an in einer
noch selbständigeren Haltung seinen Untertanen und auch dem Kaiser
gegenüber. Diese führte schließlich kurz nach 860 zu
seiner ersten Vertreibung nach Benevent. Jedoch wurde er wieder in
Gnaden aufgenommen. Völlig ohne Zustimmung des Kaisers muß
es auch geschehen sein, daß er im Dezember 867 „wie ein Tyrann"
in Rom einfiel und die Stadt plündern ließ. Und völlig
ohne Mitschuld an der hinterhältigen Gefangensetzung LUDWIGS II. 871 in Benevent kann er auch
nicht gewesen sein, da er sofort nach der Freilassung des Kaisers
erneut nach Benevent flüchtete, um sich der Rechenschaft vor dem
Kaiser zu entziehen.
Lamberts Schwager, der Markgraf Adalbert von Tuszicn,
betrieb keine andere Politik, doch hielt er sich etwas vorsichtiger
zurück. An Lamberts Einfällen
in das Kirchenstaatsgebiet beteiligte er sich erst nach dem Tode Kaiser LUDWIGS
II. Dann
aber stand er Lambert in
nichts nach, und Papst Johann VIII.
hatte in ähnlicher Heftigkeit über beide zu klagen [25 Über
die Stellung der Markgrafen von Spoleto und Tuszien
vgl. die noch immer grundlegende Arbeit von A. HOFMEISTER,
Markgrafen, besonders Seite 348ff.].
So ist die Zeit LOTHARS
I. und
LUDWIGS II. durch ein stärkeres Hervortreten des nach
Italien gekommenen Adels gekennzeichnet. Dieser konnte seine Stellung
festigen; die Grafen begannen mehr und mehr, in ihren neuen
Herrschaftsbereichen heimisch zu werden.
Diese Verwurzelung der Grafen nordalpiner Herkunft in ihrer neuen
Heimat OberItalien ging jedoch nur langsam vor sich. Obgleich die 830
mit der Auslösung der Krise im Franken-Reich begonnene Abriegelung
Italiens, welche im Wegfall nordalpiner Missi ein erstes Kennzeichen
erfuhr und 834 schon einmal zur Verrammelung der Alpenpässe
führte [26
BM² nr. 931d. - Vita Hludov. c.53, Thegan c.55 in: MG SS II
Seite 639 und 602; vgl. auch Ann. Bertin. ad 837, Seite 14.],
im Jahre 843 mit dem Vertrag von Verdun und ein Jahr darauf mit der
Unterteilung des Lotharischen Mittelreiches große Fortschritte
machte, bestanden ja noch die lebhaftesten Verbindungen zu den Gebieten
nördlich der Alpen. Und diese Kontakte hemmten
naturgemäß den Prozeß der Verschmelzung der Zuwanderer
mit der neuen Heimat.
Die meisten Beziehungen blieben noch zum Lotharischen Mittelreich
bestehen. Als im Sommer 846 (oder 847) die Sarazenen weite Teile
Mittel- und Süd-Italiens verwüsteten und auch die
Peterskirche in Rom ausplünderten, ließ Kaiser LOTHAR
I. in seinem ganzen Reich eine Kollekte ausschreiben,
deren Ertrag zur Wiederherstellung der Peterskirche und zur Errichtung
einer festen Mauer um diesen Stadtteil Roms (civitas Leonina) bestimmt war; und er
beauftragte außerdem seinen
Sohn LUDWIG II.,
dem er die Verwaltung Italiens zugeteilt hatte, das Heer des italischen
Reiches zu einem Feldzug gegen die Sarazenen aufzubieten. Zur
Unterstützung dieses Aufgebotes waren Verstärkungen aus
anderen Teilen des Reiches LOTHARS
bestimmt. Die Aufgebotsliste nennt neben den Namen derer, qui in Italia beneficia habent und
die wohl die Amtsträger in Italien darstellten, auch Leute, die nihil habent in Italia und die
sämtlich als Grafen und Bischöfe des
provenzalisch-burgundischen Raumes identifizierbar sind [27 MG Capit.
II Seite 65ff., nr. 203. - Zur Identifizierung der Leute
in der scara Francisa und qui nihil habent in Italia vgl. L. DUPRAZ, Le
capitulaire de Lothaire I, Seite 241ff., besonders Seite 274ff.].
Diese Art militärischer Zusammenarbeit ist dann auch für das
Jahr 867 nachweisbar, in dem Lothar II. seinem Bruder, dem 850 zum Kaiser
gekrönten LUDWIG
II., ein fränkisches Hilfscorps aus Lothringen zur
Unterstützung nach Unter-Italien entsandte [28 BM²
nr. 1239a.].
Nicht weniger ist auch eine politische Zusammenarbeit LUDWIGS
II. mit Lothar II. nachzuweisen. Lothar ll.
kam 859 nach Italien und trat an Ludwig einen
Teil seines Reiches mit den Städten Genf, Lausanne und Sitten ab,
um diesen für den Plan der Scheidung seiner Ehe mit Thietberga
zu gewinnen und ihm auch die Bekämpfung des Abtes Hucbert von St. Maurice, des Bruders der Thietberga, zuzuschieben [29 MG Capit.
II, 464 c. 2: cum postmodum ad fraterem suum Hludowicum imp. in
Italiam devenisset ... BM²' nr. 1261g.].
Und als 863 die Lothar II.
völlig ergebenen Erzbischöfe
Theudgaud von Trier und Gunther
von Köln wegen ihrer Haltung im Ehestreit auf der Metzer
Synode und wegen der Übernahme einer Legation zum Papst mit dem
Ziele der Rechtfertigung der Synode von Nikolaus I. in Rom abgesetzt
wurden, da riefen sie sogleich des Kaisers Hilfe an [30 BM²
nr. 1222e, g, h, i und 1228a. - Zu diesen Vorgängen
vgl. auch J. HALLER, Nikolaus I. und Pseudoisidor Seite 45ff.
LUDWIG II.
war über das Verhalten des Papstes zunächst „fassungslos vor
Zorn" (seque ipsum furore non capiens);
Ann. Bertin. ad 864, Seite
67f.]. - Zwei Jahre darauf verwendete sich LUDWIG II. sogar
auf Bitten seines Bruders Lothar beim Papst um
eine Ermahnung KARLS
DES KAHLEN und Ludwigs des
Deutschen, ihrem Neffen das Reich nicht zu nehmen. Die Bitte Lothars an Ludwig II. überbrachte
Liutfrid (I.), der Onkel der beiden, welcher noch 846
in Italien waltete und in der Folge nach Lothringen zurückgegangen
und dort in die Dienste Lothars II.
eingetreten war [31 BM²
nr. 1230b. - Im Jahre 865 gedachte LUDWIG II.
auch mit Lothar
II. in Orbe zusammenzutreffen. BM² nr. 1231a.].
Eine Zusammenarbeit fand somit klar erkennbar auf der Ebene der
Könige statt. Das Bewußtsein, daß sie einander durch
die Verwandtschaft verpflichtet waren, ging den Herrschern der
einzelnen Teilreiche nicht verloren. Öfter kamen sie noch zu
Beratungen zusammen. Es ist sogar ein Streben danach, die Reichsteile
zu einem Gesamtreich wiederzuvereinen, im Auf und Ab der Geschehnisse
zu bemerken [32 Dazu
zuletzt O. EBDING, Der politische Zusammenhang zwischen den
karolingischen Nachfolgestaaten.]. 885 konnte
schließlich KARL III. die
Möglichkeit dazu wahrnehmen. Der Gedanke, daß das KARLS-Reich
eine Einheit bilde, bestimmte das Denken der Könige. So
verteidigte sich zum Beispiel LUDWIG II.
gegen den Vorwurf des byzantinischen Kaisers, daß er nicht im
ganzen Franken-Reich herrsche und deshalb auch kein echter Kaiser sei,
mit einem Satz, der deutlich wie kein zweiter den Gedanken der
Reichseinheit und der Zusammengehörigkeit des regierenden KAROLINGER-Geschlechtes erkennen
läßt [33
MG Episc. VII Seite 385.- E. DÜMMLER, GdO II² S.269.]:
„Wir herrschen im ganzen Franken-Reich, weil wir ohne Zweifel das mit
besitzen, was jene regieren, mit denen wir durch Gott ein Fleisch und
Blut sind."
Dieser Gedanke der Zusammengehörigkeit der Reiche war aber nicht
nur bei den Königen lebendig geblieben. Auch bei vielen
Großen war er noch immer vorhanden. Für manchen Adligen mag
die Reichseinheit sogar lebenswichtig erschienen sein. Durch die
Teilung des Reiches liefen ja viele der in Italien eingesetzten
Großen Gefahr, ihren heimatlichen Besitz zu verlieren. Konnte
ihren das sehr erwünscht sein? - sicher nicht. Eberhard von Friaul
meinte zu der Möglichkeit, daß seine Söhne seinen
heimatlichen Besitz durch einen dort herrschenden Künig verlieren
könnten: quod absit. Es gab viele Grafen und Markgrafen, die
diesseits und jenseits der Alpen begütert waren.
Und die Beziehungen dieser Leute zu ihren Heimatländern waren noch
sehr rege. Der Markgraf Eberhard von
Friaul zum Beispiel hatte bei all den Wirren der Bruderkriege
seinen Besitz in Alemannien und am Niederrhein nicht verloren; er
vermochte ihn 863/64 unter seine Kinder zu teilen. Doch
berücksichtigte er dabei auch die Möglichkeit, daß sich
sein gutes Auskommen mir den Herrschcrn der verschiedenen Teilreiche,
in denen die Besitzungen lagen, nicht auf seine Söhne
übertragen ließe. Hec
divisio omni modo inter eos (sc. filios) ut ita permaneat volumus,
excepto si aliquis rex Langobardorum vel Francorum vel etiam
Alamannorum, quod absit et fieri non credo, alicui illorum de
supradictis germanis suam proprietatem ita a nobis divisam per
violentiam sine causa abstulerit; tunc volumus, quod residuum fuerit,
ut conventientes in unum equaliter inter eos dividant illud [34 Testament Eberhards von Friaul bei
COUSSEMAKER,
Cartulaire du l'abbaye de Cysoing Seite 1, nr. 1 (= D'ACHERY,
Spicilegium
II Seite 876). Zur Datierung des Testamentes vgl. A. HOFMEISTER,
Markgrafen Seite 326,]. Nach dem Tode wurde Eberhard aus Italien sogar in das
westfränkische Kloster Cysoing, sein Hauskloster,
überführt. Seine Nachkommen sind wie in Italien, so auch in
West-Franken nachweisbar.
Auch die späteren großen Rivalen der Familie Eberhards von Friaul, die WIDONEN,
hatten zumindest ihren Allodbesitz in West-Franken gewahrt. Wenn Kaiser KARL III. im Jahre 882 einen zwischen Uuido comes und dem Kanonikus Otbert vom Kloster Faverney geschlossenen
Präkarievertrag bestätigt, dann kann das freilich - da das
Kloster Faverney in West-Franken lag, wo KARL III.
damals gar nicht zu gebieten hatte - nur des Grafen Wido
wegen geschehen sein, welcher als italienischer
Markgraf zu dieser Zeit schon der Gewalt KARLS
unterstand [35
MG DD Karl III. Seite 103, nr. 61.]. Die im Jahre
834 eingezogenen Güter des nach Italien emigrierten
fränkischen Adels waren ja auch im Jahre 839 den Betroffenen oder
deren Nachkommen zurückerstattet worden, nachdem 836 schon de restitutione rerum ecclesiis Dei in
Francia constitutis, quae in Italia sitae a suis (das
heißt Anhängern LOTHARS I.) pro libitu fuerant usurpatae,
verhandelt worden war und sich LOTHAR I. damals
auch bereits in Verhandlungen um die ehrenvolle Wiederaufnahme der im
Zusammenhang mit der Befreiung Judiths aus
Italien verbannten Anhänger Ludwigs d. Fr. eingelassen
hatte [36
Ann. Bertin. ad 839 und ad 836, Seite 20 und 12.].
Wenn WIDO in West-Fancien noch
begütert war, dann kann es auch gar nicht verwundern, daß er
sich 888 nach der Absetzung KARLS III.
durch ARNULF
VON KÄRNTEN aus Italien nach West-Franken begab und sich
dort zum König erheben ließ. Auch hatte er dabei ja noch die
Hilfe von so einflußreichen Verwandten
wie Erzbischof Fulco von Reims,
zu dem deshalb auch in dieser Zeit die Verbindungen nicht abgebrochen
gewesen sein dürften [37
Siehe unten Seite 76, Anm. 29.].
In der Erzdiözese Mainz scheinen die Erbgüter gelegen zu
haben, die Engeltrud, die Tochter Matfrids (von Orleans), ihrem Gemahl,
dem in Italien tätigen Grafen Boso, in die Ehe mitbrachte. Auf
diese Besitzungen erhoben die Töchter Bosos mit Unterstützung
des Papstes noch in den 70er
Jahren des 9. Jahrhunderts Anspruch; sie waren nämlich von der
ungetreuen Engeltrud, die mit einem Vasallen
namens Wangar aus Italien geflüchtet war, an andere
Verwandte und an einen spurius
(wohl einen Sohn aus dem Verhältnis Engeltruds mit Wangar) gegeben worden. Hatte aber Engeltrud ihre Verfügungen
ohne Zustimmung des rechtmäßigen
Gatten Boso und unter Mißachtung des Erbrechtes der
Töchter vorgenommen, dann ist es ofensichtlich, daß die
Töchter beim Vater in Italien geblieben waren.
Der Markgraf Adalhert von Tuszien
hatte noch lebhafte Beziehungen nach der Provencc. Papst Johann VIII. bat im April 879 Boso von der Provencc,
er möge beachten, daß Markgraf
Adalbert und seine Gemahlin
Rotilda ihre comitata in
Provincia posita, sicut jam tempore longo tenuerunt, ita deinceps pro
nostro amore securiter habeant [38
MG Epist. VII Seite 138, nr. 171.]. Dabei bleibt
es allerdings ungewiß, welcher Zeitraum mit dem jam tempore longo gemeint ist und
wie diese Familie in den Besitz der
comitata in Provincia posita gelangte. Daß sie aus dem
Erbe jenes Bonifaz stammten,
der wegen der Befreiung der Kaiserin Judith aus ihrer Haft in
Tortona nicht mehr nach Italien zurückkehren konnte, dann in der
Provencc tätig war und sie somit von LUDWIG DEM FROMMEN
als Entschädigung erhalten haben könnte, ist wohl
wahrscheinlich, wenn auch nicht exakt zu beweisen [39 Vgl. dazu
A. HOFMEISTER, Markgrafen Seite 343f. - Die
Beziehungen dieser Familie nach der Provence erhellen aber auch noch
daraus, daß der Sohn Adalberts und
Rotildes, Adalbert der Reiche von
Tuszien, sich in Berta, einer Tochter Lothars II. und Witwe des Grafen
Thiebald von Arles, seine Frau aus der Proccnce holte (E.
BRANDENBURG, Nachkommen Karls des Großen Seite 3 und Seite 87).
Mit Graf Gerard (siehe
Spezieller Teil) war dazu ein weiteres Mitglied dieser Familie in der
Provence tätig.].
Aus der Familie des Grafen Hugo von
Tours ging Liutfrid I.
nach 846 wieder nach Lothringen zurück. Sein Sohn Liutfrid II.
blieb zwar in Italien, doch muß auch er seine Beziehungen
nach
der Heimat des Geschlechtes aufrechterhalten haben. Als Papst Johann
VIII. ihn 879 wegen der Aufnahme einer aus dem Kloster
entflohenen
Nonne und wegen der Besetzung von Gütern der Kaiserin
Angilberga
exkommunizierte, da war es ihm gar nicht klar, ob Liutfrid sich im
Moment in Italien aufhielt; er traf jedenfalls die Bestimmung: si infra
regnum Italicum consistit, intra dies triginta ... et si extra regnum
Italicum esse videtur, infra dies sexaginta habeat omnia sub vera
satisfactione reddita [40
MG Epist. VII Seite 212, nr.241.]. Und
spätestens 883/84 trat Liutfrid
II.
auch, tatsächlich das Erbe
seines Bruders Hugo im Elsaß an.
Noch zu Anfang des 10. Jahrhunderts konnte ein Humfridus
de Italia
natus, der offenbar zu den Verwandten
dieses Liutfrid zählte, im
Elsaß Güter an den Bischof von Straßburg
verkaufen [40a
BRUCKNER, Regesta Alsatiae Seite 557, nr. 692.].
Die Verbindungen über die Alpen und die Grenzen der Reichsteile
hinweg wurden aber nicht nur von den Großen Italiens gewahrt.
Auch nördlich der Alpen ist man dauernd an Italienbeziehungen
interessiert. Drei Urkunden des Klosterchartulars von Rheinau geben
einen ersten Aufschluß. Eine
Urkunde aus dem Jahre 871 zeigt, daß ein (wohl im alemannischen
Alpgau tätiger Graf Adalbert
dem Kloster Rheinau 100 Pfund
für die Überlassung von
illa hereditale sita in Tartonense
pago zahlte [41
Cartular von Rheinau Seite 16, nr.11.], welche
wiederum der Klosterherr von Rheinau, Wolvenc, im
Jahre 858 seinem Klostcr übergeben hatte [42 MG DD
Ludwig der Deutsche Seite 128, nr. 90 (= Cart. v. Rheinau Seite 13,
nr. 10).]. Zeigt sich hierin
einerseits ein Interesse des Grafen
Adalbert an Beziehungen nach
Italien, so ergibt sich andererseits, daß Wolvene 858 noch
über das verfügen konnte, quicquid
illi in Italia in pago
Ueronense et Tartonense hereditario iure provenit, und daß
er zumindest bis zu diesem Zeitpunkt an den fränkisch- oder
alemannisch-italienischen Beziehungcn teilhatte. Die Interessen des
genannten Grafen Adalbert an
der Verbindung mit Italien scheinen - wenn
die Wolvenes schon abgeklungen
sein mögen - aber eher noch
gewachsen zu sein. 873 übertrug er
totam hereditatem ... in pago
Alpigouve et in villa nuncupata Gurtwila dem Kloster Rheinau, -
jedoch
in eam scilicet racionem, ut ...
econtra in Italia accipia(t) locum
in pago Tartonense situm, vocabulo Gaves, diebus vite ... tantum
tenendum [43
Cartular von Rheinau Seite 17, nr. 12. Zu den
Italienbeziehungen des Klosters Rheinau und des Grafen Adalbert vgl.
auch G. TELLENBACH, Der großfränkische Adel und
die Regierung Italiens Seite 52 ff., sowie K. SCHMID, Königtum,
Adel und Klöster zwischen Bodensee und Schwarzwald Seite 252ff.].
Die Familie der WELFEN zeigte zumindest
in ihrem burgundischen Zweig
Interesse an den italienischen Belangen. Rhodulfus humilis
comes nee
non et monasterii Sancti Mauricii Agaunensis abba, der
spätere erste König von Hoch-Burgund, verwaltete noch
Besitzungen in Italien, und zwar in
regno Tusciae villam mancupantem
Paterno et Aciano cum appendiciis suis [44 BENASSI,
Parma I Seite 159, nr. 24 von 877/März/25.
(Unvollständig gedruckt bei MURATORI, Ant. It. III Seite
156). BM² nr. 1254 registriert diese Urkunde als Diplom des Grafen
und Abtes Konrad von S. Maurice
und bringt sie mit den Verhandlungen
KARLS DES KAHLEN mit Angilberga
872 in S. Maurice zusammen.]. Er übergab
diesen
Besitz, der wahrscheinlich altes Klostergut seit den Tagen KARLS DES GROSSEN
war - rectores iam fati monasterii
semper tenuerunt -, im Jahre 877
der Kaiserin-Witwe Angilberga. Daß die
Beziehungen dieser Familie
nach Italien damit nicht abbrachen, erweist die Verheiratung einer
Tochter Rudolfs I.
mit dem Grafen Bonifaz (von Bologna). Auch das
Eingreifen Rudolfs
II. von Hoch-Burgund in die italienische Politik von
922 bis 926 macht dies deutlich.
Zwischen Istrien und Rätien dürfte durch die Nachkommen
Hunfrids I. in dieser Zeit noch enger Kontakt bestanden haben. Hunfrid
II. von Istrien und der Graf
Adalbert von Rätien waren
Brüder. Zu dem ersteren
war schon ca. 820 Graf Adalbert
geflüchtet, als er vom Argengau-Grafen
Ruodbert in seiner
rätischen Position bedrängt wurde.
Eine Verbindung aus Alemannien nach dem Kloster Bobbio in der Zeit nach
dem Vertrag von Verdun wird dadurch dokumentiert, daß ein Wolfart
aus Wangas in pago Turgauge prope
marcha Recie (= Wangen) diesem
italienischen Kloster 848 einige Besitzungen in der marca Tucunnie (=
Tuggen) übertrug [45
Codice dipl. di Bobbio I, ed. Cipolla, Seite 159, nr.41.].
Ein Gegenstück findet sich etwa in
der 863-885 erfolgten Schenkung Otberti castaldi de Langobardia ad
sanctum Emmerammum (von Regensburg) [46
WIDEMANN, Die Traditionen des Hochstifts Regensburg und des
Klosters St. Emmcram I Seite 61, nr. 61. Vgl. dazu auch WARTMANN II,
Anhang 15, wonach ein Alemanne
Erchanbold (811-839)
Güter in
fine Clusina an St. Gallen
tradierte. Zu dem lange bewahrten Besitz
Fuldas in Ober-Italien vgl. im Speziellen Teil Skizzen Hadumar II. und
Bernard von Verona.].
Weitere Zeugnisse dieser
Art ließen sich bei einer gründlichen Durchsicht der
nordalpon Quellen sicherlich noch finden [46a Abt Grimald von St. Gallen (841-872) zum Beispiel dedizierte ein
Psalterium
Optimum glossatum an Bischof
Noting von Brescia, das später an die
Kaiserin Angilberga
gelangte; vgl. K. SCHMID, Kloster Hirsau Seite
71, Anm. 181.]. Die
Besitzverflechtungen der Kirchen und Klöster über die Grenzen
der Reichsteile hinweg hörten
mit mit dem Jahre 843 also noch keineswegs auf; das ist ein Zeichen
dafür, daß man noch immer unter dem Eindruck des
großen
Karls-Reiches
stand und daß die Trennung noch nicht als endgültig
erachtet wurde. An der Erhaltung dieses Gedankens hat der Adel mit
seinen weiten Beziehungen, mit seinen weiten Beziehungen und
vielen Möglichkeiten einen nicht zu unterschätzenden
Anteil gehabt. Konnte doch gerade seine Verankerung in mehreren
Reichsteilen
in dieser Hinsicht als Vorbild wirken.
Allerdings darf die zugleich auch erkennbare Tendenz zur Verringerung
dieser Beziehungen nicht übersehen werden. Fast aus jeder
Quelle, die über einen in anderen Reichsteilen gelegenen Besitz
eines Großen oder eines Klosters berichtet, ist auch die
wachsende Sorge um die Erhaltung dieser Güter ersichtlich [47 Eberhard von Friaul zum Beispiel
mußte bei Abfassung seines
Testamentes in Erwägung ziehen, daß seine Söhne nicht
die gleiche vermittelnde Haltung bei den Königen der Teilreiche
fortzusetzen vermöchten und hier oder dort ihren Besitz verlieren
könnten; vgl. oben Seite 62.]. Um
den Verlust zu verhindern, wurde der Papst verschiedentlich zu
Vermittlungen angerufen [48
Bekannt ist die Stellungnahme des Papstes für die Töchter
des Grafen Boso (I.),
die jedoch fruchtlos geblieben zu sein scheint.
Auch die päpstliche Bitte um Schonung der in der Provence
gelegenen Güter des Markgrafen
Adalbert von Tuszicn (vgl. oben
Seite 63) muß hier erwähnt werden.],
gelegentlich wurden solche Besitzungen Treuhändern anvertraut [49 Das Kloster
Fulda übertrug seine in der Umgebung von Verona
gelegenen Güter (842-856) dem Grafen
Bernhard von Verona zu Schutz
und Fürsorge; vgl. unten im Speziellen Teil, Skizze Bernardus Anm. 17.],
oft wurden diese auch verkauft oder
verschenkt [50
Zu den italienischen Besitzungen von S. Maurice und
Tongern-Lüttich vgl. oben Seite 64 und Seite 31, Anm. 25. Zum
Verkauf der
italienischen Besitzungen des Klosters Rheinau vgl. ebenfalls oben
Seite 64. (Die Besitzbestätigung HEINRICHS III.
nr. 240 beruht auf dem
Diplom Ludwigs
des Deutschen nr. 90. Daß Rheinau 1049 noch in Italien
begütert war, ist unwahrscheinlich.) Hier ist auch der Verkauf des
elsässisdien Besitzes jene, oben Seite 63 erwähnten Humfridus
de Italia zu beachten.]. Verloren gingen
ihren Inhabern noch im 9. Jahrhundert
offenbar alle diese genannten Besitzungen [51 Nachdem Kaiser LOTHAR
I. am 3. Januar 848 einem früheren
Versprechen gemäß dem Kloster St. Denis die bereits einmal
entfremdeten Güter restituiert hatte, „ist in späterer Zeit
von Rechten von St. Denis in Veltlin nicht mehr die Rede" (P.
DARMSTÄDTER, Reichsgut Seite 81). Die italienischen Besitzungen
des Regensburger Klosters St. Emmeram sowie der St-Gallische Besitz in
fine Clusina (Chiusi) wie auch die an
das Kloster Bobbio geschenkten alemannischen Güter sind jeweils
nur einmal belegt. In späteren Besitzbestätigungen tauchen
sie nicht mehr auf; sie sind wahrscheinlich bald wieder
veräußert oder entfremdet worden.].
Das gilt auch für
die Klöster Reichenau, St. Gallen und St. Martin in Tours, die um
900 wieder im Besitz
italienischer Güter anzutreffen sind; die Reichenauer
Besitzrechte an Tremezzo und Gravedona stammen nämlich erst aus
der Zeit König Karlmanns; das
Klösterchen Massolo am Lago
Maggiore, das 904 von König BERENGAR dem Kloster St.
Gallen
best:itigt wurde, war erst unter KARL III. -
und zwar über KARLS
Kanzler Liudward von Vercelli - an dieses Kloster gekommen; St.
Martin
in Tours dagegen mußts in der Zeit von ca. 830 bis 887 eine
Entfremdung des italienischen Besitzes über sich ergehen lassen [52 Dazu vgl.
P. DARMSTÄDTER, Reichsgut Seite 98f.; Seite 122f.,128 und 249;
Seite 232. Zu den italienischen Besitzungen von St.
Martin in Tours vgl. auch FLODOARD, Hist. Rem. eccl. IV, MG
SS XIII Seite 565, Zeile 13.].
Wie manche Urkundenfilschung erweist, wurden die Ansprüche auf die
verlorengegangenen Besitzungen aber noch lange aufrecht erhalten [53
SCHIAPARELLI, I dipl. di Berengario I Seite 363, nr. + 1-
Fälschung für St. Martin in Tours.].
Die
vollständige Ausrichtung auf einen Reichsteil ging eben nur
langsam vonstatten. Hemmend auf das Auseinanderleben der einzelnen
Teile des großen KARLS-Reiches
nach den Bruderkriegen wirkte ja
auch der Gedanke des einen imperium
Christianum, der besonders in
Theologenkreisen damals cine Rolle spielte und der durch seine
Entsprechung in der Lehre vom einen Gott, der einen Kirche und
dem einen Glauben seine Rechtfertigung erfuhr [54 HRABANUS
MAURUS schrieb schon um 830: Differentia
non
debet esse in diversitate nationum, quia una est ecclesia catholica
per totum orbem difjusa; vgl.
Epistolarum Fuldensium fragmenta, MG
Epist. VS.520.]. Während
dieser Gedanke jedoch nie zu echtem Einsatz herausforderte, wie ja auch
die ihm zugrunde gelegte Auffassung von der immerwährenden
Vereinigung aller Christen in einem Reich eine seinen Vertretern wohl
auch bewußte Fiktion war [55
Die Christen im oströmischen Reich werden ja völlig
außer acht gelassen. Vgl. schon G. TELLENBACH,
Königtum und Stämme Seite 65ff.], so
ging es aber für den Adel und
auch für manches Kloster um Wahrung oder Verlust der eigenen
Position. Und diese gab man eben nur allmählich auf. Das beste
Beweisstück dafür, wie eng die Beziehungen aus Italien nach
dem alten Frankenreich blichen, obgleich die Auseinanderentwicklung
spürbar einsetzte, und wie sehr der nach Italien gelangte Adel
noch gesamtfränkisch dachte, ja noch keineswegs an einer
Loslösung und Verselbständigung Italiens interessiert war,
ist das Verhalten der oberitalienischen Großen beim Eintreffen
des Gerüchtes vom Tode Kaiser LUDWIGS II. in Benevent
871 an
Stelle der Meldung von LUDWIGS hinterhältiger
Gefangennahme durch
Herzog Adelchis: Karolus (calvzas) missos ab Italia plurimorum
suscepit, qui cum invitabant, Italiam ire ...[56 Ann.
Bertin. ad 871, Seite 117.] Viele der nach
Italien gekommenen fränkischen Großen gedachten, da LUDWIG
II. keinen Sohn und Nachfolger hinterließ, Italien unter Karl dem
Kahlen, der damals wegen seiner Politik der starken Hand in Lothringen
der zukunftsstärkere Herrscher zu werden schien, mit dem
West-Franken-Reich wieder zu vereinen.