CLXXV.    WILHEM


Der berühmte Markgraf Aledram bezeichnet sich in einer Urkunde aus dem August 961 als Sohn eines Grafen Wilhelm [1
DURANDO, Cartario di Grazzano, BSSS 42 Seite 1, nr. 1 (= MURATORI, SS XIII, 322).].
Da die Urkunden aus dem nordwestlichen Ober-Italien, dem Gebiet, wo in späterer Zeit hauptsächlich der ALEDRAMIDEN-Besitz nachweisbar ist [2
Vgl. H. BRESSLAU, Jahrbücher Konrads II., Band 1 - Exkurs IV, Seite 408.] und wo somit auch Wilhelm sich vornehmlich aufgehalten haben dürfte, aus der Zeit vor 950 nur äußerst spärlich sind, läßt sich kaum etwas Näheres über ihn in Erfahrung bringen. Da aber überhaupt kein Anhaltspunkt für die Existenz mehrerer Grafen mit Namen Wilhelm in der 1. Hälfte des 10. Jahrhunderts zu finden ist [3 Nur Graf Suppo IV. spricht in einer Urkunde vom 26. Dezember 942 von einem (verstorbenen) Bruder Wilhelm, bezeichnet diesen aber nicht ausdrücklich mit dem Grafentitel, während er das für sich und seinen Vater (A)radi(ng)us tut und auch seinen Onkel Arding als Bischof kennzeichnet. - Der Wilielmus comes, dessen Land in Torenciano und in Pisina bei Vercelli in einer Urkunde vom 18. April 969 (BSSS 70 Seite 13, nr. 14) erwähnt wird, ist identisch mit dem 992 bereits verstorbenen Bruder des Bischofs Odelrich von Cremona (CdL Seite 1523, nr. 865) und somit ein Sohn des 961 erwähnten Grafen Nantelm von Seprio (CdL Seite 1108, nr. 644).], wird man unseren Grafen mit jenem Vuillelmus illustris comes identifizieren dürfen, der mit dem Grafen Giselbert von Bergamo und dem als Besitzer der Hl. Lanze bekannten Grafen Samson 924 im Gefolge König Rudolfs II. nachweisbar ist und mit diesen Magnaten vom Burgunder-König die Übergabe eines Stückes der Stadtmauer von Pavia an den Bischof Wido von Piacenza und seine Kirche erwirkt [4 SCHIAPARELLI, I dipl. di Lodovico III. e di Rodolfo II. Seite 125, nr. 11.]; und vielleicht haben wir in ihm auch jenen Wilelmus vor uns, der König WIDO zum Kampf gegen BERENGAR im Jahre 888 mit 300 Gefährten aus Frankreich gefolgt war [5 Gesta Berengarii, lib. II, v. 35 ff., Seite 99:
          Collectos etiam ducit Wilelmus amicos
          Tercentum lorica habiles galeaque minaces,
          Nec iaculo segnes.
].
Daß Graf Wilhelm ein Franke war, braucht nicht nur aus der herangezogenen Meldung der Gesta Berengarii über sein (?) Einrücken in Italien mit WIDO (888) gefolgert zu werden, es wird auch durch die klare Aussage der Urkunde seines Sohnes und dessen Familie (- viventes lege salica -) erwiesen.