CLXXV. WILHEM
Der berühmte Markgraf Aledram
bezeichnet sich in einer Urkunde aus
dem August 961 als Sohn eines Grafen
Wilhelm [1
DURANDO, Cartario di Grazzano, BSSS 42 Seite 1, nr. 1 (= MURATORI, SS
XIII, 322).].
Da die Urkunden aus dem nordwestlichen Ober-Italien, dem Gebiet, wo in
späterer Zeit hauptsächlich der ALEDRAMIDEN-Besitz nachweisbar
ist [2
Vgl. H. BRESSLAU, Jahrbücher Konrads II., Band 1
- Exkurs IV, Seite 408.] und
wo somit auch Wilhelm sich
vornehmlich aufgehalten haben dürfte,
aus
der Zeit vor 950 nur äußerst spärlich sind,
läßt sich kaum etwas
Näheres über ihn in Erfahrung bringen. Da aber überhaupt
kein
Anhaltspunkt für die Existenz mehrerer Grafen mit Namen Wilhelm in
der
1. Hälfte des 10. Jahrhunderts zu finden ist [3 Nur Graf Suppo IV. spricht in einer
Urkunde vom 26. Dezember 942 von
einem (verstorbenen) Bruder Wilhelm,
bezeichnet diesen aber nicht
ausdrücklich mit dem Grafentitel, während er das für
sich und seinen
Vater (A)radi(ng)us tut und auch seinen Onkel Arding als Bischof
kennzeichnet. - Der Wilielmus comes,
dessen Land in Torenciano und in
Pisina bei Vercelli in einer Urkunde vom 18. April 969 (BSSS 70 Seite
13, nr. 14) erwähnt wird, ist identisch mit dem 992 bereits
verstorbenen Bruder des Bischofs
Odelrich von Cremona (CdL Seite 1523, nr.
865) und somit ein Sohn des 961 erwähnten Grafen Nantelm von
Seprio
(CdL Seite 1108, nr. 644).], wird man unseren
Grafen
mit jenem Vuillelmus
illustris comes identifizieren dürfen, der
mit dem
Grafen Giselbert von Bergamo
und dem als Besitzer der Hl. Lanze
bekannten Grafen Samson 924 im
Gefolge König Rudolfs II. nachweisbar ist
und mit diesen Magnaten vom Burgunder-König die Übergabe
eines
Stückes
der Stadtmauer von Pavia an den Bischof
Wido von Piacenza und seine
Kirche erwirkt [4
SCHIAPARELLI, I dipl. di Lodovico III. e di Rodolfo II. Seite 125, nr.
11.]; und vielleicht haben wir in ihm auch jenen Wilelmus
vor uns, der König WIDO zum Kampf gegen BERENGAR im
Jahre 888 mit 300
Gefährten aus Frankreich gefolgt war [5 Gesta
Berengarii, lib. II, v. 35 ff., Seite 99:
Collectos etiam ducit Wilelmus amicos
Tercentum lorica habiles
galeaque minaces,
Nec iaculo segnes.].
Daß Graf Wilhelm ein Franke war, braucht nicht nur aus
der
herangezogenen Meldung der Gesta Berengarii über sein
(?)
Einrücken in Italien mit WIDO (888)
gefolgert zu werden, es wird
auch
durch die klare Aussage der Urkunde seines Sohnes und dessen Familie (-
viventes lege salica -)
erwiesen.