CLXXIII. WIFRED (II.)
stellte beim harten Rivalenkampf, der nach der Absetzung KARLS III. in
Italien zwischen BERENGAR und WIDO
ausgetragen wurde, seine Kräfte
für
den ersteren zur Verfügung. Mit seinen beiden Brüdern Adelgis
(II.) und
Boso (III.) vermochte er 1.500 gepanzerte
Reiter in die Schlacht zu
führen, wie die Gesta Berengarii rühmen [1 Gesta
Berengarii, lib. II, v. 77-83 mit Glosse, Seite 101.].
Mit
seinem
Prätendenten war er durch Familienbande verbunden; seine Schwester
Bertilla war BERENGARS
Gemahlin geworden. - Da jedoch WIDO die
Gebiete
bis zur Adda an sich reißen konnte, ist es zu vermuten, daß
er seine
Heimat, das Gebiet von Parma und Piacenza, aufgeben und zu BERENGAR
nach Friaul flüchten maßte. Erst als der Graf Sigefred, der
von WIDO
in
Piacenza eingesetzt worden war, sich aber wegen einiger Verdienste auch
lange unter BERENGAR
halten konnte, 906 nach dem 2. Italienzug LUDWIGS DES BLINDEN
VON DER PROVENCE
beseitigt worden war, konnte er wieder in
die alte Familienposition zurückkehren. - So zeigt uns eine
Piacentiner Urkunde aus dem September 911, daß
Wifred als comes eiusdem comitato Piacentino einen
Gerichtstag
abhielt [2
MANARESI, I placiti Seite 459, nr. 123 ( = FICKER, Forschungen IV Seite
25,
nr. 20).]. Auch im Grenzgebiet von Parma und
Brescia nahm er
anscheinend noch Interessen wahr, denn man findet Wifred sodann in
einem Streit mit dem Bischof Petrus
von Reggio um einige der Kirche von
Reggio gehörige Besitzungen in Torricella (30 km nördlich
Parma, am Po -
wohl
zur Grafschaft Brescia gehörig). Und dieser Streit war bis zu
BERENGARS
Ohren gedrungen. Im Königsgericht, das am 9. Juni 912 im
königlichen
Palast in Pavia über diesen Streit abgehalten wurde, konnte jedoch
Wifred des Unrechtes
überführt werden, so daß er supradicta Sanctae Marie capella et castro
inibi facto der Kirche von
Reggio zurückgeben mußte [3
SCHIAPARELLI, I dipl. di Berengario I. Seite 222, nr.
83. Zur Ortsidentifizierung vgl. I. MALAGUZZI VALERI, I Supponidi Seite
19.]. Die königliche Gunst scheint
Wifred II. durch
diesen Übergriff aber nicht verloren zu haben. In einer etwa zur
gleichen Zeit ausgestellten Urkunde, die uns nur im Bruchstück
erhalten
ist, aber den Jahren 912-915 zugeordnet werden kann, tritt Wifred als
Intervenient bei König BERENGAR hervor und wird
von diesem sogar als sein
dilectus consiliarius bezeichnet.
Er setzt sich dafür ein,
daß das vom
Paveser Subdiacon Hieronimus
zur Abwehr der Ungarngefahr auf eigenem
Grund und Boden im comitatus
Ticinensis in villa Figaria erbaute
Kastell in königlichen Schutz aufgenommen wird, was dann auch
geschieht
[4
SCHIAPARELLI, I dipl. di Berengario I. Seite 273, nr. 106.].
Daß Wifred II. Einfluß
auf die Geschicke Ober-Italiens
gewann, ist
durch diese wenigen Notizen schon ersichtlich. Nicht klar ist
allerdings, ob sein Einfluß bei BERENGAR auch
über den
Giftmord an
seiner Schwester Bertilla (912-915) durch ihren Gemahl,
den
König,
hinweg andauerte, oder ob der Ehebruch
Bertillas und dessen
harte
Bestrafung [5
Gesta
Berengarii, lib. II, v. 77 ff., Seite 101:
-------------Pariter tria fulmina belli
Supponide coeunt, regi sotiabat amato
Quos tunc fida sativ coniunx, peritura uenenis
Sed, postquam hausura est inimica hortamina Circes.]
auch einschneidende Folgen für ihre Verwandtschaft
brachte. Die weiteren Nachrichten über Wifred geben darüber
keinen
klaren Aufschluß [6
Vgl. aber auch Skizze Boso III.].
- Zwei Königsdiplome für das Kapitel
von Parma, eine
Urkunde Kaiser BERENGARS vom
19. Februar 921 und eine Urkunde
König Rudolfs
II. vom 8. Dezember 922, nennen ihn noch als
Wohltäter der Kirche
von
Parma [7
SCHIAPARELLI, I dipl. di Berengario I. Seite 344, nr. 134 und
SCHIAPARELLI, I dipl. di Rodolfo II. Seite 100, nr. 3.];
mit seiner Mutter Berta, der Witwe des Grafen Suppo II.,
hatte
er dem Parmenser Domkapitel verschiedene Besitzungen übertragen,
und
diese wurden von den beiden Herrschern den Parmenser Klerikern neu
bestätigt. Auch hatte er mit seiner Mutter und den schon genannten
Brüdern sowie dem clericus und späteren Bischof von Brescia,
Arding,
einem weiteren Bruder, einen Hörigen freigelassen, wie eine
Urkunde
seines Verwandten Suppo IV. vom
Januar 925 besagt [8
DREI, Le carte Parmensi I Seite 104, nr. 32.].
Als Sohn Suppos II. und Glied der SUPPONIDEN-Familie [9 Vgl Exkurs: Zur Genealogie der
Supponiden.] ist Wifred der
Rechtsstellung und dem Herkommen nach ein Franke.