CLXXIII.    WIFRED (II.)


stellte beim harten Rivalenkampf, der nach der Absetzung KARLS III. in Italien zwischen BERENGAR und WIDO ausgetragen wurde, seine Kräfte für den ersteren zur Verfügung. Mit seinen beiden Brüdern Adelgis (II.) und Boso (III.) vermochte er 1.500 gepanzerte Reiter in die Schlacht zu führen, wie die Gesta Berengarii rühmen [1
Gesta Berengarii, lib. II, v. 77-83 mit Glosse, Seite 101.]. Mit seinem Prätendenten war er durch Familienbande verbunden; seine Schwester Bertilla war BERENGARS Gemahlin geworden. - Da jedoch WIDO die Gebiete bis zur Adda an sich reißen konnte, ist es zu vermuten, daß er seine Heimat, das Gebiet von Parma und Piacenza, aufgeben und zu BERENGAR nach Friaul flüchten maßte. Erst als der Graf Sigefred, der von WIDO in Piacenza eingesetzt worden war, sich aber wegen einiger Verdienste auch lange unter BERENGAR halten konnte, 906 nach dem 2. Italienzug LUDWIGS DES BLINDEN VON DER PROVENCE beseitigt worden war, konnte er wieder in die alte Familienposition zurückkehren. - So zeigt uns eine Piacentiner Urkunde aus dem September 911, daß Wifred als comes eiusdem comitato Piacentino einen Gerichtstag abhielt [2 MANARESI, I placiti Seite 459, nr. 123 ( = FICKER, Forschungen IV Seite 25,
nr. 20).
]. Auch im Grenzgebiet von Parma und Brescia nahm er anscheinend noch Interessen wahr, denn man findet Wifred sodann in einem Streit mit dem Bischof Petrus von Reggio um einige der Kirche von Reggio gehörige Besitzungen in Torricella (30 km nördlich Parma, am Po - wohl zur Grafschaft Brescia gehörig). Und dieser Streit war bis zu BERENGARS Ohren gedrungen. Im Königsgericht, das am 9. Juni 912 im königlichen Palast in Pavia über diesen Streit abgehalten wurde, konnte jedoch Wifred des Unrechtes überführt werden, so daß er supradicta Sanctae Marie capella et castro inibi facto der Kirche von Reggio zurückgeben mußte [3 SCHIAPARELLI, I dipl. di Berengario I. Seite 222, nr. 83. Zur Ortsidentifizierung vgl. I. MALAGUZZI VALERI, I Supponidi Seite 19.]. Die königliche Gunst scheint Wifred II. durch diesen Übergriff aber nicht verloren zu haben. In einer etwa zur gleichen Zeit ausgestellten Urkunde, die uns nur im Bruchstück erhalten ist, aber den Jahren 912-915 zugeordnet werden kann, tritt Wifred als Intervenient bei König BERENGAR hervor und wird von diesem sogar als sein dilectus consiliarius bezeichnet. Er setzt sich dafür ein, daß das vom Paveser Subdiacon Hieronimus zur Abwehr der Ungarngefahr auf eigenem Grund und Boden im comitatus Ticinensis in villa Figaria erbaute Kastell in königlichen Schutz aufgenommen wird, was dann auch geschieht [4 SCHIAPARELLI, I dipl. di Berengario I. Seite 273, nr. 106.]. Daß Wifred II. Einfluß auf die Geschicke Ober-Italiens gewann, ist durch diese wenigen Notizen schon ersichtlich. Nicht klar ist allerdings, ob sein Einfluß bei BERENGAR auch über den Giftmord an seiner Schwester Bertilla (912-915) durch ihren Gemahl, den König, hinweg andauerte, oder ob der Ehebruch Bertillas und dessen harte Bestrafung [5 Gesta Berengarii, lib. II, v. 77 ff., Seite 101:
          -------------Pariter tria fulmina belli
          Supponide coeunt, regi sotiabat amato
          Quos tunc fida sativ coniunx, peritura uenenis
          Sed, postquam hausura est inimica hortamina Circes.
] auch einschneidende Folgen für ihre Verwandtschaft brachte. Die weiteren Nachrichten über Wifred geben darüber keinen klaren Aufschluß [6 Vgl. aber auch Skizze Boso III.]. - Zwei Königsdiplome für das Kapitel von Parma, eine Urkunde Kaiser BERENGARS vom 19. Februar 921 und eine Urkunde König Rudolfs II. vom 8. Dezember 922, nennen ihn noch als Wohltäter der Kirche von Parma [7 SCHIAPARELLI, I dipl. di Berengario I. Seite 344, nr. 134 und SCHIAPARELLI, I dipl. di Rodolfo II. Seite 100, nr. 3.]; mit seiner Mutter Berta, der Witwe des Grafen Suppo II., hatte er dem Parmenser Domkapitel verschiedene Besitzungen übertragen, und diese wurden von den beiden Herrschern den Parmenser Klerikern neu bestätigt. Auch hatte er mit seiner Mutter und den schon genannten Brüdern sowie dem clericus und späteren Bischof von Brescia, Arding, einem weiteren Bruder, einen Hörigen freigelassen, wie eine Urkunde seines Verwandten Suppo IV. vom Januar 925 besagt [8 DREI, Le carte Parmensi I Seite 104, nr. 32.].
Als Sohn Suppos II. und Glied der SUPPONIDEN-Familie [9 Vgl Exkurs: Zur Genealogie der Supponiden.] ist Wifred der Rechtsstellung und dem Herkommen nach ein Franke.