CLXX.    W I D O


Über den Grafen Wido, den in einer Urkunde von 937 erwähnten Sohn des Grafen Bertald von Reggio [1
TORELLI, Le carte Reggiani Seite 124, nr. 49; (= TIRABOSCHI, Modena I Seite 104, nr. 85): Prando ministeriale Bertille commitisse et filiorum eins inclitis comitibus Guidone et Adelberto simul et Rodiberto ... - Daß Bertilla Gemahlin des Grafen Bertald war, ist aus den Darlegungen in Skizze Bertald zu ersehen.], schweigen unsere Quellen fast vollständig, und man weiß über seine politische Stellung und administrative Tätigkeit keinerlei Aussage zu machen. Bekannt ist nur, daß er im März 944, als seine Gemahlin, die Gräfin Anna, mit Zustimmung ihres Sohnes Bertald Ländereien in Conche und Fogolana an den Dogen von Venedig, Petrus (Candiano), verkaufte [2 GLORIA, Padua I Seite 57, nr. 37 (= CESSI, Documenti II Seite 59, nr. 37). - Vgl. Skizze Bertald, Anm. 11.], bereits verstorben war, und daß er gleichfalls wie seine Gemahlin das fränkische Recht bekannte, also einem aus dem Franken-Reich eingewanderten Geschlecht angehörte.