CLXX. W I D O
Über den Grafen Wido, den
in einer Urkunde von 937 erwähnten
Sohn des
Grafen Bertald von Reggio [1
TORELLI, Le carte Reggiani Seite 124, nr. 49; (= TIRABOSCHI, Modena I
Seite 104, nr. 85): Prando ministeriale Bertille commitisse et
filiorum
eins inclitis comitibus Guidone et
Adelberto simul et Rodiberto ...
- Daß Bertilla Gemahlin des
Grafen Bertald war, ist aus den Darlegungen in Skizze Bertald zu ersehen.],
schweigen unsere Quellen fast
vollständig,
und man weiß über seine politische Stellung und
administrative
Tätigkeit keinerlei Aussage zu machen. Bekannt ist nur, daß
er im März
944, als seine Gemahlin, die Gräfin Anna, mit Zustimmung ihres
Sohnes
Bertald Ländereien in Conche und Fogolana an den Dogen von Venedig,
Petrus (Candiano), verkaufte [2 GLORIA,
Padua I Seite 57, nr. 37 (= CESSI, Documenti II Seite 59, nr. 37).
- Vgl. Skizze Bertald, Anm. 11.],
bereits verstorben war, und daß er
gleichfalls wie seine Gemahlin das fränkische Recht bekannte, also
einem aus dem Franken-Reich eingewanderten Geschlecht angehörte.