CXLVII.    Pfalzgraf SARILO,


der im Jahre 935 in Parma und Pavia Placita abhielt und auch einmal in Cremona zu Gericht saß [1
SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 113, nr. 38; Seite 115, nr. 39 (verfälscht? vgl. Skizze Pfalzgraf Hubert, Anm. 5); Seite 360, nr. 4, - MANARESI, I placiti Seite 503, nr. 135; Seite 506, nr. 136; Seite 520, nr. 138.], war erst mit König Hugo nach Italien gekommen. 924 ist er mit diesem noch in Vienne nachweisbar [2 BOUQUET, Receuil IX Seite 690.]. Als Pfalzgraf scheint er zu den vertrauten Ratgebern König Hugos gezählt zu haben. Als Hugo den stärker werdenden Einfluß der Familie der Markgrafen von Ivrea zurückzudrängen begann und Anskar II., den Halb-Bruder des späteren Königs Berenger II., nach Spoleto schickte (ca. 937), weil er diesen nimis suspectum habuerat, ne se occideret ac regnum sibi obtineret, und als Hugo sich nach dieser Verpflanzung Anskars II. in ein neues Aufgabenfeld erst einmal sicherer glaubte, bediente er sich dann weiter Sarilos, um Anskar endgültig auszuschalten. Sarilo hatte nämlich die Witwe des ca.936/37 verstorbenen Markgrafen Theobald (I.) geheiratet. Nach LIUDPRANDS Angaben soll Hugo nun Sarilo, da er durch diese Verbindung in Spoleto schon großes Ansehen genieße, geraten haben, die Spoletiner durch Geld zu bestechen und zum Abfall von Anskar zu bewegen. Sarilo übernahm diese Aufgabe. Es kam darüber zum Kampf, bei dem Anskar (939), von den meisten seiner Untergebenen verlassen, fiel [3 LIUDPRAND, Antapod. lib. V, cap. 5-8, Seite 132ff. Zu Theobald I. vgl. A. HOFMEISTER, Markgrafen Seite 419; zum Datum vgl. Skizze Anskar II.].
Im April 940 hielt bereits ein locopositus Sarilonis marchio et rector comitatus Sabinensis in Curiano ein Gericht ab [4
Regesto di Farfa III Seite 80, nr. 401. - Der Name Sarilo ist getilgt, doch kann er aus der folgenden Titulatur im Vergleich mit der in Anm. 5 zitierten Urkunde erschlossen werden.]. Und im April 941 wurde in Farfa nach temporibus domni Stephani ... summi pontificis et universalis papae et viri venerabilis Gregorii aepiscopi et Sarilonis mnarchionis et rectoris Sabinensis gezählt [5 Regesto di Farfa III Seite 82, nr. 404 und V Seite 216, nr. 1229.]. Sarilo war also Markgraf von Spoleto und Camerino und zugleich auch rector der Sabina geworden.
Lange durfte er sich allerdings seiner besonderen Stellung nicht erfreuen. Die Sabina verlor er noch 941. Im November 941 gab es bereits den Joseph dux et rector territorii Sabinensis [6
Regesto di Farfa III S. 90, nr. 415. Ob dieser Joseph etwas mit dem zum Jahre 955 bezeugten Grafen von Rieti Joseph comes filius Gottefredi de ducatu Spoletano zu tun hat, der mit einer gewissen Benedicta vermählt war (vgl. Liber largitorius I Seite 120, nr. 171 und Seite 118, nr. 168; weiterhin H. MÜLLER, Topographische und genealogische Untersuchungen Seite 46), kann nicht entschieden werden.]. Im Jahre 944 zählte man auch in Spoleto schon wieder das 2. Jahr der Herrschaft des Markgrafen Hubert, eines Sohnes König Hugos [7 Vgl. Skizze Pfalzgraf Hubert, Anm. 7.]. Was Sarilos Sturz herbeiführte, ist nicht klar erkennbar. Abt Hugo von Farfa bringt ihn in seiner Destructio monasterii Farfensis mit der Tötung Anskars in Zusammenhang, die König Hugo sehr verstimmt habe [8 Destr. mon. Farf. in: Il chronicon Farfense (Fonti 33) Seite 42ff. -: ... et interfecit Ascherium cum multis suis, obtinuitque ipsam marchiam. Quo audito, Hugo rex exarsit contra eum magno furore, et cepit eum persequi pro ipso Ascherio germano suo, fixem occideret. - Da hier Anskar fälschlicherweise zum Bruder Hugos gemacht wird - er war der Sohn von Hugos Halb-Schwester Ermengarda von Ivrea -, wird man auch der ganzen Absetzungsbegründung weniger Wert beimessen dürfen.], doch berichtet gerade LIUDPRAND, daß König Hugo die Nachricht vom Tode Anskars gaudio immenso aufnahm. So hat man bislang schon öfters [9 Vgl. zuletzt W. KÖLMEL, Rom und der Kirchenstaat im 10. und 11. Jahrhundert Seite 10f.] den Grund darin erblickt, daß Sarilo eine zu selbständige Stellung bezog, indem er sich offenbar mit dem princeps et Senator omnium Romanorum Alberich, mit dem König Hugo seit 933 verfeindet war [10 Zu Hugos Versuch, 933 die Kaiserkrone zu erlangen, und zu seiner Vertreibung aus Rom durch Alberich vgl. O. GERSTENBERG, Die politische Entwicklung des römischen Adels im 10. und 11. Jh. Seite 23ff.], gut stellte und von ihm die Rom unterstellte Sabina zur Verwaltung übernahm. Da Sarilo nach dem Sommer 941 in keiner Urkunde mehr als marchio und Sabina-Rektor genannt wird und da zum November 941 bereits der Joseph dux et rector territorii Sabinensis genannt wird, hat man Sarilos Absetzung durch König Hugo, die in der Einschließung und Kapitulation Sarilos in einer tuszischen Stadt sichtbaren Ausdruck fand [11 Destr. mon. Farf. Seite 42f. Hier wie in dem Zitat weiter unten wird man eher an Spoleto statt an Tuszien denken müssen.] mit Hugos Zug gegen Rom vom Sommer 941 in Verbindung gebracht. Bei diesem Romzug solle die recht turbulente Absetzung Sarilos vorgenommen worden sein. Diese Sicht der Dinge hat allerdings mehr Wahrscheinlichkeit für sich als eine zweite Annahme [12 O. GERSTENBERG, a.a.O. Seite 34 f.], laut welcher Sarilo nach gegenseitigem Übereinkommen zwischen Hugo und Alberich rector der Sabina geworden sein soll. - Jedenfalls, Sarilo wurde abgesetzt, jedoch rex, misericordia motus . . preposuit eum supra cuncta monasteria regalia, que erant infra fines Tuscie et Firmane marchie. Als königlicher Beauftragter für die Klöster Mittel-Italiens übernahm er vor allem die Bekämpfung des sehr händelssüchtigen Abtes Hildebrand vom Kastell St. Vietor. Durch eine Urkunde des Liber largitorius monasterii Pharphensis vom Matz 945 ist er zugleich als Laienabt von Farfa bezeugt [13 Vgl. Liber largitorius I Seite 177, nr. 313 und Chronic. Parfense I Seite 334, Anm. 1.]. Auch der von GREGOR VON CATINO an der Wende vom 11. zum 12. Jahrhundert bei der Zusammenstellung des Regesto di Farfa verfaßte Abtskatalog vermerkt zum Jahre 943 (recte 942?) Sarilo abbas, und 1103 setzte GREGOR seiner 2. Urkundensammlung, dem Liber 1argitorius, in einem zweiten Abtskatalog auch die Bemerkung Sarilo marchio et abbas, prefuit anno Domini ..., voraus [14 Regesto di Farfa II Seite 16 und III Seite 96; Chronic. Fariense I Seite 89 und 99; Liber largitorius I Seite 28.]. - Wann Sarilo starb, ist nicht sicher; doch sagt die Destructio nach dem Vermerk über seine Kämpfe mit Abt Hildebrand: sed pauco advixit tempore.
Sarilo war, soviel LIUDPRAND bemerkt, Burgundiorum ex gente progenitus. Ob dies nur im Sinne einer Angabe des Herkunftslandes (Vienne) oder auch im Sinne einer exakten Stammeszugehörigkeitsangabe verstanden werden darf, mag dahingestellt bleiben [15
LUDWIG DEN BLINDEN nennt LIUDPRAND, Antapod. lib. 11, cap. 32, Seite 52 auch Burgundionum sanguine genitum, während doch für die Familie der BOSONIDEN einwandfrei fränkische Stammeszugehörigkeit ermittelt werden kann.]. Er zählt jedenfalls zu den nordalpinen Zuwanderern.