CXLVII. Pfalzgraf SARILO,
der im Jahre 935 in Parma und Pavia Placita abhielt und auch einmal in
Cremona zu Gericht saß [1
SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 113, nr. 38; Seite 115, nr. 39
(verfälscht? vgl. Skizze Pfalzgraf
Hubert, Anm. 5); Seite 360, nr. 4, -
MANARESI, I placiti Seite 503, nr. 135; Seite 506, nr. 136; Seite 520,
nr. 138.], war erst mit König Hugo nach Italien
gekommen.
924 ist er mit diesem noch in Vienne nachweisbar [2 BOUQUET,
Receuil IX Seite 690.]. Als Pfalzgraf scheint
er zu den vertrauten Ratgebern
König Hugos
gezählt zu haben. Als Hugo den
stärker werdenden Einfluß der Familie der Markgrafen von
Ivrea
zurückzudrängen begann und Anskar
II., den Halb-Bruder des
späteren
Königs Berenger II.,
nach Spoleto schickte (ca. 937), weil er diesen
nimis suspectum habuerat, ne se
occideret ac regnum sibi obtineret,
und als Hugo
sich nach dieser Verpflanzung Anskars
II. in ein neues
Aufgabenfeld erst einmal sicherer glaubte, bediente er sich dann weiter
Sarilos, um Anskar endgültig auszuschalten.
Sarilo hatte nämlich die
Witwe des ca.936/37
verstorbenen Markgrafen Theobald
(I.) geheiratet.
Nach LIUDPRANDS Angaben soll Hugo nun Sarilo, da er durch
diese Verbindung in Spoleto schon großes Ansehen genieße,
geraten
haben, die Spoletiner durch Geld zu bestechen und zum Abfall von Anskar
zu bewegen. Sarilo übernahm
diese Aufgabe. Es kam darüber zum Kampf,
bei dem Anskar (939), von den
meisten seiner Untergebenen verlassen,
fiel [3
LIUDPRAND, Antapod. lib. V, cap. 5-8, Seite 132ff. Zu Theobald I.
vgl. A. HOFMEISTER, Markgrafen Seite 419; zum Datum vgl. Skizze Anskar II.].
Im April 940 hielt bereits ein locopositus
Sarilonis marchio et rector
comitatus Sabinensis in
Curiano ein Gericht ab [4
Regesto di Farfa III Seite 80, nr. 401. - Der Name Sarilo ist getilgt,
doch kann er aus der folgenden Titulatur im Vergleich mit der in Anm. 5
zitierten Urkunde erschlossen werden.]. Und im
April 941 wurde
in Farfa nach temporibus domni Stephani ... summi pontificis
et
universalis papae et viri venerabilis Gregorii
aepiscopi et Sarilonis
mnarchionis et rectoris Sabinensis gezählt [5 Regesto di
Farfa III Seite 82, nr. 404 und V Seite 216, nr. 1229.].
Sarilo war also Markgraf von Spoleto
und Camerino und zugleich auch rector der Sabina geworden.
Lange durfte er sich allerdings seiner besonderen Stellung nicht
erfreuen.
Die Sabina verlor er noch 941. Im November 941 gab es bereits den
Joseph dux et
rector territorii Sabinensis [6
Regesto di Farfa III S. 90, nr. 415. Ob dieser Joseph etwas mit dem
zum Jahre 955 bezeugten Grafen
von Rieti Joseph comes filius
Gottefredi
de ducatu Spoletano zu tun hat, der mit einer gewissen Benedicta
vermählt war (vgl. Liber largitorius I Seite 120, nr. 171 und
Seite 118, nr.
168; weiterhin H. MÜLLER, Topographische und genealogische
Untersuchungen Seite
46), kann nicht entschieden werden.]. Im Jahre
944 zählte
man auch in Spoleto schon wieder das 2. Jahr der Herrschaft des
Markgrafen Hubert, eines
Sohnes König Hugos [7
Vgl. Skizze Pfalzgraf Hubert,
Anm. 7.]. Was Sarilos
Sturz
herbeiführte, ist nicht klar erkennbar. Abt Hugo von Farfa bringt ihn
in seiner Destructio monasterii Farfensis mit der Tötung
Anskars in Zusammenhang, die
König Hugo sehr
verstimmt habe [8
Destr. mon. Farf. in: Il chronicon Farfense (Fonti 33) Seite 42ff. -:
... et interfecit Ascherium cum multis suis,
obtinuitque ipsam marchiam.
Quo audito, Hugo rex exarsit contra
eum magno furore, et cepit eum
persequi pro ipso Ascherio germano suo,
fixem occideret. - Da hier
Anskar fälschlicherweise
zum Bruder Hugos gemacht wird - er
war der
Sohn von Hugos Halb-Schwester Ermengarda
von Ivrea -, wird man auch der
ganzen Absetzungsbegründung weniger Wert beimessen dürfen.],
doch
berichtet gerade LIUDPRAND, daß König
Hugo die Nachricht
vom
Tode Anskars gaudio immenso aufnahm. So hat man
bislang schon öfters [9
Vgl. zuletzt W. KÖLMEL, Rom und der Kirchenstaat im 10. und 11.
Jahrhundert Seite 10f.]
den Grund darin erblickt, daß Sarilo
eine zu selbständige Stellung
bezog, indem er sich offenbar mit dem princeps et Senator
omnium
Romanorum Alberich, mit dem König
Hugo seit 933
verfeindet war [10
Zu Hugos
Versuch, 933 die Kaiserkrone zu erlangen, und zu seiner
Vertreibung aus Rom durch Alberich
vgl. O. GERSTENBERG, Die politische
Entwicklung des römischen Adels im 10. und 11. Jh. Seite 23ff.],
gut
stellte und von ihm die Rom unterstellte Sabina zur Verwaltung
übernahm. Da Sarilo nach
dem Sommer 941 in keiner Urkunde mehr als
marchio und Sabina-Rektor
genannt wird und da zum November 941 bereits
der Joseph dux et rector
territorii Sabinensis genannt wird, hat man
Sarilos Absetzung durch König
Hugo, die in der
Einschließung und
Kapitulation Sarilos in einer
tuszischen Stadt sichtbaren Ausdruck
fand [11
Destr. mon. Farf. Seite 42f. Hier wie in dem Zitat weiter unten wird
man eher an Spoleto statt an Tuszien denken müssen.]
mit Hugos
Zug gegen Rom vom Sommer 941 in Verbindung gebracht.
Bei diesem Romzug solle die recht turbulente Absetzung Sarilos
vorgenommen worden sein. Diese Sicht der Dinge hat allerdings mehr
Wahrscheinlichkeit für sich als eine zweite Annahme [12 O.
GERSTENBERG, a.a.O. Seite 34 f.], laut welcher
Sarilo nach gegenseitigem
Übereinkommen zwischen Hugo und Alberich
rector der Sabina geworden sein soll. - Jedenfalls, Sarilo wurde
abgesetzt, jedoch rex, misericordia
motus . . preposuit eum supra
cuncta monasteria regalia, que erant infra fines Tuscie et Firmane
marchie. Als königlicher
Beauftragter für die Klöster Mittel-Italiens
übernahm er vor allem die Bekämpfung des sehr
händelssüchtigen Abtes
Hildebrand vom Kastell St. Vietor. Durch eine Urkunde des Liber
largitorius monasterii Pharphensis vom Matz 945 ist er zugleich als Laienabt von Farfa bezeugt [13 Vgl. Liber
largitorius I Seite 177, nr. 313 und Chronic. Parfense I Seite 334,
Anm. 1.]. Auch der von GREGOR VON CATINO an der
Wende vom 11. zum 12. Jahrhundert bei der Zusammenstellung des Regesto
di Farfa verfaßte Abtskatalog vermerkt zum Jahre 943 (recte 942?)
Sarilo abbas, und 1103 setzte
GREGOR seiner 2. Urkundensammlung, dem Liber 1argitorius, in einem
zweiten Abtskatalog auch die Bemerkung Sarilo marchio et abbas,
prefuit anno
Domini ..., voraus [14
Regesto di Farfa II Seite 16 und III Seite 96; Chronic. Fariense I
Seite 89 und 99; Liber largitorius I Seite 28.].
- Wann Sarilo starb, ist nicht
sicher; doch sagt die Destructio nach dem Vermerk über seine
Kämpfe mit Abt Hildebrand: sed pauco advixit tempore.
Sarilo war, soviel LIUDPRAND
bemerkt, Burgundiorum ex gente
progenitus. Ob dies nur im Sinne einer Angabe des
Herkunftslandes (Vienne) oder auch im Sinne einer exakten
Stammeszugehörigkeitsangabe verstanden werden darf, mag
dahingestellt bleiben [15
LUDWIG DEN
BLINDEN nennt LIUDPRAND, Antapod. lib. 11, cap.
32, Seite 52 auch Burgundionum
sanguine genitum, während doch für die
Familie der BOSONIDEN
einwandfrei fränkische Stammeszugehörigkeit
ermittelt werden kann.]. Er zählt jedenfalls
zu den nordalpinen Zuwanderern.