CXLVI. SAMSON
Der Bischof Liudprand von Cremona
schiebt bei dem Bericht
über
die Schlacht bei Birten (939), die OTTO I. nur
durch die wunderwirkende
Kraft der heiligen Lanze gewonnen habe, die Vorgeschichte und
Geschichte der Erwerbung dieses
inestimabile donum caeleste durch
HEINRICH I.
exkursartig in den Fluß seiner Erzählung in der
Antapodosis
ein [1
LIUDPRAND, Antapod. lib. IV, cap. 24-26, Seite 117ff.].
Der Burgunder-König Rudolf II., welcher
einige Jahre lang in
Italien herrschte, habe diese Lanze vom
italienischen Grafen Samson zum Geschenk erhalten und sie erst
nach langen Verhandlungen an HEINRICH I.
weitergegeben. Daß dieser Graf
Samson mit größter Wahrscheinlichkeit zu den
Aufsändischen des Jahres 921 gehörte, in deren Auftrag nach
Burgund eilte, dort die Lanze, die der Königsspeer BERENGARS I.
gewesen sein dürfte, dem König
Rudolf übergab
und damit diesen als neuen Herrn über Italien bezeichnete, ist
bereits verschiedentlich dargelegt worden [2 Vgl. oben
Seite 84, Anm. 60.].
Welche Persönlichkeit haben wir aber hier in Samson vor uns? Eine Urkunde von
einem in Cortcolona am 9. August 912 vor König BERENGAR abgehaltenen
Placitum zeigt uns Samson
bereits als Graf [3
SCHIAPARELLI, I dipl. di Berengario I. Seite 226, nr. 85. -
Hier ist bei (R)
emson comes
der erste Buchstabe von SCHIAPARELLI in den
lückenhaften Text falsch ergänzt und durch ein S zu ersetzen. Richtig
bei MANARESI, I placiti Seite 462, nr. 124.].
Wenn er dann nicht mehr in den Diplomen BERENGARS
als Intervenient oder königlicher Begleiter auftaucht, obwohl uns
noch 55 Urkunden über die Regierungstätigkeit BERENGARS
in den folgenden Jahren Auskunft geben, so darf das vielleicht als ein
Zeichen dafür gewertet werden, daß sein Verhältnis zu
seinem Herrn nicht besonders eng gewesen sein kann, - daß er also
seit langem zu einer oppositionell eingestellten Gruppe gehörte.
Dafür sehen wir ihn dann gleich zweimal in den nur 13 erhaltenen
Diplomen Rudolfs II. mit Erfolg intervenieren [4
SCHIAPARELLI, I dipL di Lodovico III. e di Rodolfo II. Seite 136,
nr. + 2 und Seite 125, nr. 11. In dem verfälschten Diplom nr. + 2
gehört
die Nennung Samsons zur echten
(verlorenen) Vorlage. Das Giselbert qui
et Sanson in Diplom nr. 11 muß - wie schon bei Giselbert, Anm. 7 betont
- in Giselbert
atque Samson verbessert werden. Einzige Quelle ist
leider nur der Druck CAMPIS, Piacenza I von 1651.].
Dilectissimus
fidelis Rudolfs 11. ist
er dabei genannt.
Unter König Hugo, Rudolfs
Nachfolger ab 926, hat er sich durch die Niederwerfung des Aufstandes
der Königsrichter Walport
und Gezo-Heverardus verdient
gemacht. LIUDPRAND berichtet, daß diese Palastrevolution bald
nach der Inbesitznahme Italiens durch Hugo
ausgebrochen sei; ihre Niederwerfung sei nur durch eine vom prepotens comes Samson
vorgeschlagene List gelungen. Samson,
der aufs äußerste mit Gezo
verfeindet war, habe dem aus dem unruhigen Pavia ausgezogenen Hugo vorgeschlagen,
das übliche Zeremoniell, mit dem der aus einer anderen Stadt
zurückkehrende König in Pavia empfangen werde,
auszunützen. Er solle den Begrüßungszug der
städtischen Nobilität, zu der die Verschworenen zählten,
vor die Mauern der Stadt benutzen, um die beiden Rebellen mitsamt ihrem
Anhang gefangenzusetzen. Der Bischof
Leo, der keinesfalls ein Freund dieser Leute sei, müsse
nach dem Auszug der Stadtaristokratie durch seine Mannen die Tore
schließen lassen, wodurch den ahnungslosen Verschwörern,
sobald König Hugo sie durch seine
Häscher ergreifen lasse, der Fluchtweg nach der Stadt versperrt
sein werde. Und dieser Plan ist - wie LIUDPRAND berichtet - auch
gelungen. Samson habe sich
darauf an seinem persönlichen Feind durch dessen Blendung und
Zungenverstümmelung gerächt [5
LIUDPRAND, Antapod. lib. III, cap. 39-41, Seite 92ff. - Zur Datierung
vgl. Giselbert, Anm. 14.].
Sicher hängt es mit der Hilfe bei der Niederwerfung dieser Revolte
zusammen, daß Samson von
nun an in den Urkunden Hugos
mit den ehrenvollsten Prädikaten bezeichnet wird: illustrissimum comitem
et dilectum fidelem et consiliarium nostrum nennt Hugo ihn in
einem allerdings wohl verfälschten Parmenser Diplom vom 16.
September 930 [6
SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 73, nr. 25. Zur
Echtheitsfrage dieser Urkunde vgl. vorläufig C. MANARESI, Alle
origini
del potere dei vescovi Seite 236ff.]; comes nobilissimus
fidelis noster wird er in einem zweiten falschen Diplom Hugos aus
Parma vom gleichen Tage genannt [7
SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 76, nr. 26. (Vgl. auch
MANARESI, I placiti Seite 506, nr. 136 mit lnsert). - Ein drittes
ähnlich
lautendes Diplom vom 17. September 929 ist desgleichen eine
Fälschung
(SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 70, nr. 24 mit
Vorbemerkung). Vgl. dazu auch C. MANARESI, Alle origini del potere dei
vescovi Seite 235ff.]; und dilectissimus
consiliarius noster heißt er auch in einem Diplom Hugos vom 28.
April 932 für das Theodotakloster in Pavia [8
SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 90, nr. 30.].
Ja, es scheint sogar, daß Hugo ihn, das
Pfalzgrafenamt übertrug,
denn nicht nur das Chronicon Novaliciense [9 siehe unten
Anm. 14.] spricht von einem quidam palatinus comes
nomine Samson, sondern auch eine lückenhaft erhaltene
Privaturkunde vom 19. November 929 zeigt uns Samson als comes p ......, wobei die Editoren die
Lücke immer mit comes palatii
ausfüllen [10
BSSS 46 (Voghera) Seite 1, nr. 1. - Aus CdL Seite 910, nr. 534
ist nicht ersichtlich, daß an dieser Stelle eine Lücke
ergänzt wird. C.G. MOR, I criteri per la nomina dei conti palatini
Seite 340,
schreibt: „a Giselberto di Bergamo succede (scil. im Pfalzgrafenamt)
ben presto (non sappiamo se con interruzione o no) il borgognone
Sarlione, (poi inviato a conquistarsi il marchesato di Spoleto contro
Anscario II (940)". Dann fügt er in einer Anmerkung zu Sarlio hinzu:
„Sarlione era ancora conto di Parma al tempo doll, congiura dei giudici
Valperto ed Everardo, cioe nett, seconda meta del 927 ... e la sua
nomina a Palatino va messa in raporto con tale fatto, quindi al piu
tardi, nel 928." Hier ist offensichtlich Samson mit Sarlio
identifiziert, was aber nach der klaren Trennung von Samson und Sarilo
bei LIUDPRAND, Antapod. unmöglich ist.].
In dieser Urkunde, mit der er dem Presbyter
Leo von der S. Johanneskirche zu Pavia Güter neben der
Kirche S. Quirico sowie in Marengo und Cannobio etc. verkauft, nennt Samson auch seine Gemahlin: es ist Liutkarda, die Tochter des nach burgundischem Recht
lebenden (Grafen) Wifred. Er selbst ist der Sohn eines gewissen Winegis und lebt
nach salfränkischem Recht, wie auch eine weitere Privaturkunde Samsons vom 18. Juli 930 erweist,
durch die er vom Abt Ingelbert von
Nonantola Güter in Asula in der Grafschaft Brescia zu Lehen
nimmt [11CdL
Seite 913, nr. 535 (= TIRABOSCHI, Nonantola II Seite 108, nr. 81).].
Graf Samson ist demnach
eindeutig fränkischer Abkunft.
Mit seiner Gattin, die vor 921 bereits mit dem damaligen Pfalzgrafen - dem von den
Ungarn erschlagenen Odalrich -
vermählt war [12
Eine Urkunde vom 18. Januar 963 zeigt einen Wifredus
comes b. m. Olerici comite palacii filius, der nach der lex Alamannorum lebt und der Olericus und Letgarda als seine Eltern
nennt. (DREI, Le carte Parmensi I Seite 196, nr. 64. Unvollständig
bei
AFFO, Parma I Seite 353, nr. 67).
] und die
Samson anscheinend aus politischcn Gründen ehelichte [13 Sie war
für Samson in erster Linie
doch wohl die Witwe des im Kampf gegen BERENGAR
gefallenen politischen Freundes.], scheint er
sich nicht gut verstanden zu haben:
Illus a propria coniuge sei der
palatinus comes nomine Samson
noch an seinem Lebensabend in das Kloster Breme eingetreten. Durch
reiche Schenkungen habe er sich dabei um die Existenz dieses vom Markgrafen Arduin hart
bedrängten Klosters noch verdient gemacht [14 Chronic.
Novalic. lib. V, cap. 23, Seite 265 und App. cap. 3,
Seite 288. Von Bollea wird in BSSS 127 Seite 10, nr. 9 der Eintritt Samsons
ins Kloster Breme auf ca. 950 datiert. Bei den Mönchen des
Klosters Bobbio scheint Samson
allerdings nicht in
hoher Gunst gestanden zu haben, denn in den Miracula sancti Columbani,
cap. 22 (MG SS XX X, 2 Seite 1008) wird von einem Vassus Samsonis
cuiusdam comitis nomine Alineus berichtet, der dem
Kloster Bobbio Güter
entfremdete, die Gebeine St. Columbans beleidigte und schließlich
irr
wurde, wozu bemerkt wird: denique
scimus esse scriptum, incompositos
iudices incompositos habere milites.].