CXLVI.    SAMSON


Der Bischof Liudprand von Cremona schiebt bei dem Bericht über die Schlacht bei Birten (939), die OTTO I. nur durch die wunderwirkende Kraft der heiligen Lanze gewonnen habe, die Vorgeschichte und Geschichte der Erwerbung dieses inestimabile donum caeleste durch HEINRICH I. exkursartig in den Fluß seiner Erzählung in der Antapodosis ein [1
LIUDPRAND, Antapod. lib. IV, cap. 24-26, Seite 117ff.]. Der Burgunder-König Rudolf II., welcher einige Jahre lang in Italien herrschte, habe diese Lanze vom italienischen Grafen Samson zum Geschenk erhalten und sie erst nach langen Verhandlungen an HEINRICH I. weitergegeben. Daß dieser Graf Samson mit größter Wahrscheinlichkeit zu den Aufsändischen des Jahres 921 gehörte, in deren Auftrag nach Burgund eilte, dort die Lanze, die der Königsspeer BERENGARS I. gewesen sein dürfte, dem König Rudolf übergab und damit diesen als neuen Herrn über Italien bezeichnete, ist bereits verschiedentlich dargelegt worden [2 Vgl. oben Seite 84, Anm. 60.].
Welche Persönlichkeit haben wir aber hier in Samson vor uns? Eine Urkunde von einem in Cortcolona am 9. August 912 vor König BERENGAR abgehaltenen Placitum zeigt uns Samson bereits als Graf [3
SCHIAPARELLI, I dipl. di Berengario I. Seite 226, nr. 85. - Hier ist bei (R) emson comes der erste Buchstabe von SCHIAPARELLI in den lückenhaften Text falsch ergänzt und durch ein S zu ersetzen. Richtig bei MANARESI, I placiti Seite 462, nr. 124.]. Wenn er dann nicht mehr in den Diplomen BERENGARS als Intervenient oder königlicher Begleiter auftaucht, obwohl uns noch 55 Urkunden über die Regierungstätigkeit BERENGARS in den folgenden Jahren Auskunft geben, so darf das vielleicht als ein Zeichen dafür gewertet werden, daß sein Verhältnis zu seinem Herrn nicht besonders eng gewesen sein kann, - daß er also seit langem zu einer oppositionell eingestellten Gruppe gehörte. Dafür sehen wir ihn dann gleich zweimal in den nur 13 erhaltenen Diplomen Rudolfs II. mit Erfolg intervenieren [4 SCHIAPARELLI, I dipL di Lodovico III. e di Rodolfo II. Seite 136, nr. + 2 und Seite 125, nr. 11. In dem verfälschten Diplom nr. + 2 gehört die Nennung Samsons zur echten (verlorenen) Vorlage. Das Giselbert qui et Sanson in Diplom nr. 11 muß - wie schon bei Giselbert, Anm. 7 betont - in Giselbert atque Samson verbessert werden. Einzige Quelle ist leider nur der Druck CAMPIS, Piacenza I von 1651.]. Dilectissimus fidelis Rudolfs 11. ist er dabei genannt.
Unter König Hugo, Rudolfs Nachfolger ab 926, hat er sich durch die Niederwerfung des Aufstandes der Königsrichter Walport und Gezo-Heverardus verdient gemacht. LIUDPRAND berichtet, daß diese Palastrevolution bald nach der Inbesitznahme Italiens durch Hugo ausgebrochen sei; ihre Niederwerfung sei nur durch eine vom prepotens comes Samson vorgeschlagene List gelungen. Samson, der aufs äußerste mit Gezo verfeindet war, habe dem aus dem unruhigen Pavia ausgezogenen Hugo vorgeschlagen, das übliche Zeremoniell, mit dem der aus einer anderen Stadt zurückkehrende König in Pavia empfangen werde, auszunützen. Er solle den Begrüßungszug der städtischen Nobilität, zu der die Verschworenen zählten, vor die Mauern der Stadt benutzen, um die beiden Rebellen mitsamt ihrem Anhang gefangenzusetzen. Der Bischof Leo, der keinesfalls ein Freund dieser Leute sei, müsse nach dem Auszug der Stadtaristokratie durch seine Mannen die Tore schließen lassen, wodurch den ahnungslosen Verschwörern, sobald König Hugo sie durch seine Häscher ergreifen lasse, der Fluchtweg nach der Stadt versperrt sein werde. Und dieser Plan ist - wie LIUDPRAND berichtet - auch gelungen. Samson habe sich darauf an seinem persönlichen Feind durch dessen Blendung und Zungenverstümmelung gerächt [5
LIUDPRAND, Antapod. lib. III, cap. 39-41, Seite 92ff. - Zur Datierung vgl. Giselbert, Anm. 14.].
Sicher hängt es mit der Hilfe bei der Niederwerfung dieser Revolte zusammen, daß Samson von nun an in den Urkunden Hugos mit den ehrenvollsten Prädikaten bezeichnet wird: illustrissimum comitem et dilectum fidelem et consiliarium nostrum nennt Hugo ihn in einem allerdings wohl verfälschten Parmenser Diplom vom 16. September 930 [6
SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 73, nr. 25. Zur Echtheitsfrage dieser Urkunde vgl. vorläufig C. MANARESI, Alle origini del potere dei vescovi Seite 236ff.]; comes nobilissimus fidelis noster wird er in einem zweiten falschen Diplom Hugos aus Parma vom gleichen Tage genannt [7 SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 76, nr. 26. (Vgl. auch MANARESI, I placiti Seite 506, nr. 136 mit lnsert). - Ein drittes ähnlich lautendes Diplom vom 17. September 929 ist desgleichen eine Fälschung (SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 70, nr. 24 mit Vorbemerkung). Vgl. dazu auch C. MANARESI, Alle origini del potere dei vescovi Seite 235ff.]; und dilectissimus consiliarius noster heißt er auch in einem Diplom Hugos vom 28. April 932 für das Theodotakloster in Pavia [8 SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 90, nr. 30.]. Ja, es scheint sogar, daß Hugo ihn, das Pfalzgrafenamt übertrug, denn nicht nur das Chronicon Novaliciense [9 siehe unten Anm. 14.] spricht von einem quidam palatinus comes nomine Samson, sondern auch eine lückenhaft erhaltene Privaturkunde vom 19. November 929 zeigt uns Samson als comes p ......, wobei die Editoren die Lücke immer mit comes palatii ausfüllen [10 BSSS 46 (Voghera) Seite 1, nr. 1. - Aus CdL Seite 910, nr. 534 ist nicht ersichtlich, daß an dieser Stelle eine Lücke ergänzt wird. C.G. MOR, I criteri per la nomina dei conti palatini Seite 340, schreibt: „a Giselberto di Bergamo succede (scil. im Pfalzgrafenamt) ben presto (non sappiamo se con interruzione o no) il borgognone Sarlione, (poi inviato a conquistarsi il marchesato di Spoleto contro Anscario II (940)". Dann fügt er in einer Anmerkung zu Sarlio hinzu: „Sarlione era ancora conto di Parma al tempo doll, congiura dei giudici Valperto ed Everardo, cioe nett, seconda meta del 927 ... e la sua nomina a Palatino va messa in raporto con tale fatto, quindi al piu tardi, nel 928." Hier ist offensichtlich Samson mit Sarlio identifiziert, was aber nach der klaren Trennung von Samson und Sarilo bei LIUDPRAND, Antapod. unmöglich ist.].
In dieser Urkunde, mit der er dem Presbyter Leo von der S. Johanneskirche zu Pavia Güter neben der Kirche S. Quirico sowie in Marengo und Cannobio etc. verkauft, nennt Samson auch seine Gemahlin: es ist Liutkarda, die Tochter des nach burgundischem Recht lebenden (Grafen) Wifred. Er selbst ist der Sohn eines gewissen Winegis und lebt nach salfränkischem Recht, wie auch eine weitere Privaturkunde Samsons vom 18. Juli 930 erweist, durch die er vom Abt Ingelbert von Nonantola Güter in Asula in der Grafschaft Brescia zu Lehen nimmt [11
CdL Seite 913, nr. 535 (= TIRABOSCHI, Nonantola II Seite 108, nr. 81).]. Graf Samson ist demnach eindeutig fränkischer Abkunft.
Mit seiner Gattin, die vor 921 bereits mit dem damaligen Pfalzgrafen - dem von den Ungarn erschlagenen Odalrich - vermählt war [12
Eine Urkunde vom 18. Januar 963 zeigt einen Wifredus comes b. m. Olerici comite palacii filius, der nach der lex Alamannorum lebt und der Olericus und Letgarda als seine Eltern nennt. (DREI, Le carte Parmensi I Seite 196, nr. 64. Unvollständig bei AFFO, Parma I Seite 353, nr. 67). ] und die
Samson
anscheinend aus politischcn Gründen ehelichte [13
Sie war für Samson in erster Linie doch wohl die Witwe des im Kampf gegen BERENGAR gefallenen politischen Freundes.], scheint er sich nicht gut verstanden zu haben: Illus a propria coniuge sei der palatinus comes nomine Samson noch an seinem Lebensabend in das Kloster Breme eingetreten. Durch reiche Schenkungen habe er sich dabei um die Existenz dieses vom Markgrafen Arduin hart bedrängten Klosters noch verdient gemacht [14 Chronic. Novalic. lib. V, cap. 23, Seite 265 und App. cap. 3, Seite 288. Von Bollea wird in BSSS 127 Seite 10, nr. 9 der Eintritt Samsons ins Kloster Breme auf ca. 950 datiert. Bei den Mönchen des Klosters Bobbio scheint Samson allerdings nicht in hoher Gunst gestanden zu haben, denn in den Miracula sancti Columbani, cap. 22 (MG SS XX X, 2 Seite 1008) wird von einem Vassus Samsonis cuiusdam comitis nomine Alineus berichtet, der dem Kloster Bobbio Güter entfremdete, die Gebeine St. Columbans beleidigte und schließlich irr wurde, wozu bemerkt wird: denique scimus esse scriptum, incompositos iudices incompositos habere milites.].