CXLIV. RODULFUS
Dieser Graf ist uns aus zehn in Parmenser Archiven aufbewahrten
Urkunden aus den Jahren 908-928 bekannt. Zuerst hören wir von ihm
durch
eine am 14. Januar 908 in vico
Calgarini im Gebiet von Bologna
ausgestellten Urkunde, in welcher ein gewisser Leo von Graf Rudolf
Besitzungen in Tregemini zu Libell erbittet, die dieser schon einmal an
Leos Vater Johannes zu gleichem
Recht gegeben hatte [1
DREI, Le carte Parmensi I Seite 45, nr. 7.]. Am
3. Februar 915
bestätigt er zusammen mit seiner
Gemahlin Vuiburga einem
Ursevertus und
drei Söhnen eines Leo
schon früher zu Libell gegebene
Ländereien mit
einem Haus in Castellani [2
DREI, a.a.O. Seite 56, nr. 10.]; dabei ist das
überlassene Gut
Zubehör der
curtis Rudolfs Sabbione,
welche wir um die Mitte des vorhergehenden
Jahrhunderts im Besitze des Grafen
Autram fanden. Am Tage darauf
bestätigen die Eheleute Graf
Rudolf und Vuiburga
auf ihrer curtis
Sabbione mit drei weiteren Urkunden anderen Libellariern die von ihnen
ausgegebenen Pachtgrundstücke in
loco Castellani, qui pertinet de curte Sablone [3 DREI, a.a.O.
Seite 58, nr. 11; Seite 60, nr. 12; Seite 61, nr. 13.].
- Rodolfus
comes et
Vuiburga iugalibus ex
genes Francorum finden wir dann am 16. März 917
wieder in
Sabbione, wo sie einem Martin
und einem Ursus Haus und Land infra
castellum nostrum qui vocatur Sablone wie auch foris castello zu
Libell geben. Diese Libellarier übernehmen dabei die
Verpflichtung:
ipsam teniman de ipsum castellum restaurare et continuere et fossata
scavare et spaciade et vuidata facere etc. [4
DREI, a.a.O. Seite 63, nr. 14.] So darf man
vielleicht im
Grafen Rudolf einen in den wirren Zeiten der Rivalenkämpfe
und Ungarneinfälle auf die
Stärkung
seiner eigenen Machtposition recht bedachten Grafen erkennen. Zur
Ausdehnung seiner Macht erwarb er weiteres Land in fundo Marcanticus in
der Umgebung von Bologna, wo er auch noch einen Herrenhof in Sali
Urpano unterhielt [5
DREI, a.a.O. Seite 65, nr. 15 von 917/Oktober/13.].
Dazu kamen Besitzungen in villa Axano
und anderen
auf dem Urkundenpergament nicht mehr erkennbaren Orten [6
DREI, a.a.O.
Seite 88, nr. 25 - von 921/September/4. ].
Aus einer am 13. Dezember 926 in Castello Catoniano (im Gebiet von
Modena?) ausgestellten Urkunde entnehmen wir sodann, daß ein
Franke Bernerius dem Grafen Rudolf omnes res illas et castellum et cum
capella et curte in se et cases et massarices ... que sunt posita in
casale Sablone et
in Marsalia mit allen Knechten und Mägden
zurückverkauft, so wie er
sie früher von Guitburga filia Aghinoni iugalis de
vos ipso Rodulfus
erwarb [7
DREI, a.a.O. Seite 110, nr. 34.]. Dies macht
deutlich, daß Graf Rudolf und
Vuiburga ihr sorgsam
gepflegtes
Kastell Sabbione einmal hatten aufgeben müssen. Es darf vermutet
werden, daß Graf Rudolf
zu einer Adelsgruppe gehörte, die
entweder zu
König BERENGAR (in dessen
letzten Jahren [8
Vgl. Samson, Giselbert, Odalrich, Adalbert von Ivrea.])
oder König Rudolf II. von
Hoch-Burgund (bei
dessen italienischer Herrschaft) in Opposition stand, so
daß er von dem betreffenden Herrscher die Einziehung seiner
Besitzungen
befürchten mußte und deshalb vorsorglich erst einmal einem
guten
Gewährsmann verkaufte. Wenn dieser Bernerius in einer anderen
Urkunde
vom gleichen Tage dem Romanen Johannes
noch weitere Güter in
casale
Sablone et curte Marsalla, sowie Besitzungen in comitatu Vercelense in locis hui
nominatur Vetiniaco et
Flaviasco et Gisalingo verkauft [9
DREI, a.a.O. Seite 112, nr. 35.], so muß
auch dieser Besitz
ehemals dem Grafen Rudolf und
seiner Frau gehört haben, denn wir haben bereits
bei
dem Grafen Autram die curtes
Sabbione, Marzaglia, Flaviasco und
Vetiniaco in einer Hand vereinigt gefunden. Ob dabei Rudolf oder seiner
Gemahlin Vuiburga diese Güter als Erbe zugefallen waren,
ist
unbekannt.
Hatte Rudolf in den letzten
Jahren BERENGARS
oder während der
kurzen
Episode Rudolfs
von Hoch-Burgund mit Schwierigkeiten zu rechnen, so finden wir
ihn unter Hugo
wieder fest im Sattel. Er kann seine Besitzungen
zurückerwerben und dazu im Juni 928 noch weitere Güter von
den
Eheleuten Garifred und Gariverga, Franken, ankaufen [10 DREI,
a.a.O. Seite 115, nr. 36. In welcher Grafschaft Rudolf sein
Grafenamt ausübte, wird in keiner der Urkunden gesagt. Die
Nachfolge im
Besitz Autrams läßt
aber die Vermutung einer Nachfolge auch
in dessen
Grafschaft (comes civitatis nove
= Modena) zu. Am 11. November
941 verkauft ein Benzo filio bone memorie Rodulfi de
Vuilzacara, qui professo sum ex nacionem mea lege vivere .Saliha, ...
curtes quatuor ... in comitatu Motinense, nämlich in Sablone et
Marzalia, in Balugulam atque in Pompiniano, castellas et capellas inibi
abente, an einen Teuzo,
von dem Sabbione und Marzaglia auf dem Umwege des Weiterverkaufs
über Restald und Donumdei an das
Domkapitel von Parma übergehen (DREI, Le carte Parmensi I Seite
155,
nr.
51 = MANARESI, I placitii Seite 542, Insert. in nr. 142). Wie nahe die
Vermutung
liegt, daß dieser Rodulfus de Vuilzacara
unser Gral Rudolf
ist,
so erklärlich ist es dann auch, daß die hier genannten,
eigentlich das
Gebiet von Modena und Reggio betreffenden Urkunden in den Parmenser
Archiven liegen.].
Graf Rudolf ist
fränkischen Herkommens, wie wir in fast allen der
behandelten Urkunden lesen können.