CXLIV.    RODULFUS


Dieser Graf ist uns aus zehn in Parmenser Archiven aufbewahrten Urkunden aus den Jahren 908-928 bekannt. Zuerst hören wir von ihm durch eine am 14. Januar 908 in vico Calgarini im Gebiet von Bologna ausgestellten Urkunde, in welcher ein gewisser Leo von Graf Rudolf Besitzungen in Tregemini zu Libell erbittet, die dieser schon einmal an Leos Vater Johannes zu gleichem Recht gegeben hatte [1
DREI, Le carte Parmensi I Seite 45, nr. 7.]. Am 3. Februar 915 bestätigt er zusammen mit seiner Gemahlin Vuiburga einem Ursevertus und drei Söhnen eines Leo schon früher zu Libell gegebene Ländereien mit einem Haus in Castellani [2 DREI, a.a.O. Seite 56, nr. 10.]; dabei ist das überlassene Gut Zubehör der curtis Rudolfs Sabbione, welche wir um die Mitte des vorhergehenden Jahrhunderts im Besitze des Grafen Autram fanden. Am Tage darauf bestätigen die Eheleute Graf Rudolf und Vuiburga auf ihrer curtis Sabbione mit drei weiteren Urkunden anderen Libellariern die von ihnen ausgegebenen Pachtgrundstücke in loco Castellani, qui pertinet de curte Sablone [3 DREI, a.a.O. Seite 58, nr. 11; Seite 60, nr. 12; Seite 61, nr. 13.]. - Rodolfus comes et Vuiburga iugalibus ex genes Francorum finden wir dann am 16. März 917 wieder in Sabbione, wo sie einem Martin und einem Ursus Haus und Land infra castellum nostrum qui vocatur Sablone wie auch foris castello zu Libell geben. Diese Libellarier übernehmen dabei die Verpflichtung: ipsam teniman de ipsum castellum restaurare et continuere et fossata scavare et spaciade et vuidata facere etc. [4 DREI, a.a.O. Seite 63, nr. 14.] So darf man vielleicht im Grafen Rudolf einen in den wirren Zeiten der Rivalenkämpfe und Ungarneinfälle auf die Stärkung seiner eigenen Machtposition recht bedachten Grafen erkennen. Zur Ausdehnung seiner Macht erwarb er weiteres Land in fundo Marcanticus in der Umgebung von Bologna, wo er auch noch einen Herrenhof in Sali Urpano unterhielt [5 DREI, a.a.O. Seite 65, nr. 15 von 917/Oktober/13.]. Dazu kamen Besitzungen in villa Axano und anderen auf dem Urkundenpergament nicht mehr erkennbaren Orten [6  DREI, a.a.O. Seite 88, nr. 25 - von 921/September/4. ].
Aus einer am 13. Dezember 926 in Castello Catoniano (im Gebiet von Modena?) ausgestellten Urkunde entnehmen wir sodann, daß ein Franke Bernerius dem Grafen Rudolf omnes res illas et castellum et cum capella et curte in se et cases et massarices ... que sunt posita in casale Sablone et in Marsalia mit allen Knechten und Mägden zurückverkauft, so wie er sie früher von Guitburga filia Aghinoni iugalis de vos ipso Rodulfus erwarb [7
DREI, a.a.O. Seite 110, nr. 34.]. Dies macht deutlich, daß Graf Rudolf und Vuiburga ihr sorgsam gepflegtes Kastell Sabbione einmal hatten aufgeben müssen. Es darf vermutet werden, daß Graf Rudolf zu einer Adelsgruppe gehörte, die entweder zu König BERENGAR (in dessen letzten Jahren [8 Vgl. Samson, Giselbert, Odalrich, Adalbert von Ivrea.]) oder König Rudolf II. von Hoch-Burgund (bei dessen italienischer Herrschaft) in Opposition stand, so daß er von dem betreffenden Herrscher die Einziehung seiner Besitzungen befürchten mußte und deshalb vorsorglich erst einmal einem guten Gewährsmann verkaufte. Wenn dieser Bernerius in einer anderen Urkunde vom gleichen Tage dem Romanen Johannes noch weitere Güter in casale Sablone et curte Marsalla, sowie Besitzungen in comitatu Vercelense in locis hui nominatur Vetiniaco et Flaviasco et Gisalingo verkauft [9 DREI, a.a.O. Seite 112, nr. 35.], so muß auch dieser Besitz ehemals dem Grafen Rudolf und seiner Frau gehört haben, denn wir haben bereits bei dem Grafen Autram die curtes Sabbione, Marzaglia, Flaviasco und Vetiniaco in einer Hand vereinigt gefunden. Ob dabei Rudolf oder seiner Gemahlin Vuiburga diese Güter als Erbe zugefallen waren, ist unbekannt.
Hatte Rudolf in den letzten Jahren BERENGARS oder während der kurzen Episode Rudolfs von Hoch-Burgund mit Schwierigkeiten zu rechnen, so finden wir ihn unter Hugo wieder fest im Sattel. Er kann seine Besitzungen zurückerwerben und dazu im Juni 928 noch weitere Güter von den Eheleuten Garifred und Gariverga, Franken, ankaufen [10
DREI, a.a.O. Seite 115, nr. 36. In welcher Grafschaft Rudolf sein Grafenamt ausübte, wird in keiner der Urkunden gesagt. Die Nachfolge im Besitz Autrams läßt aber die Vermutung einer Nachfolge auch in dessen Grafschaft (comes civitatis nove = Modena) zu. Am 11. November 941 verkauft ein Benzo filio bone memorie Rodulfi de Vuilzacara, qui professo sum ex nacionem mea lege vivere .Saliha, ... curtes quatuor ... in comitatu Motinense, nämlich in Sablone et Marzalia, in Balugulam atque in Pompiniano, castellas et capellas inibi abente, an einen Teuzo, von dem Sabbione und Marzaglia auf dem Umwege des Weiterverkaufs über Restald und Donumdei an das Domkapitel von Parma übergehen (DREI, Le carte Parmensi I Seite 155, nr. 51 = MANARESI, I placitii Seite 542, Insert. in nr. 142). Wie nahe die Vermutung liegt, daß dieser Rodulfus de Vuilzacara unser Gral Rudolf ist, so erklärlich ist es dann auch, daß die hier genannten, eigentlich das Gebiet von Modena und Reggio betreffenden Urkunden in den Parmenser Archiven liegen.].
Graf Rudolf ist fränkischen Herkommens, wie wir in fast allen der behandelten Urkunden lesen können.