CXIII.    MAGINFRED, Graf von Parma [1 In den sechs aus seiner eigenen Lebenszeit stammenden Urkunden wird er immer nur Magoinfredus Comes genannt; eine Grafschaftsbezeichnung fehlt. Doch zeigt uns eine Ravennater Gerichtsurkunde (MG DD Otto I. Seite 464, nr. 340) seine drei Söhne Bernhard, Hugo und Wido, welche sich filii quond. Mainfredus comite Parmense nennen. Die Grafschaft Parma soll er im Zuge der ersten Umgruppierungen unter König Hugo (926) erhalten haben, vermutet S. PIVANP, Le famiglie comitali di Parma Seite 515/16. Er beachtet aber Suppo IV. zu wenig.],

ist unter den Königen Hugo und Lothar wie auch unter Berengar II. hervorgetreten.
Am 5. August 93l sitzt der Maginfredus comes et missus domnorum regum mit dem Grafen Suppo von Modena und dem Grafen Ragimund von Reggio in Renno (im Gebiet von Modena) zu Gericht und hört einige Leute aus der Grafschaft Modena an, die ihre Anrechte auf eine Reihe von Besitzungen im Gebiet von Ferrara, Modena und Reggio gegen Ansprüche anderer Personen verteidigen [2
MANARESI, I placiti Seite 500, nr. 134 (= SCHIAPARELLI, Diplomi inediti dei sec. IX e X Seite 147, nr. 6).]. Wenn Maginfred dabei als königlicher Missus tätig ist, so weist das schon auf eine Vertrauensstellung beim Hofe in Pavia hin, wo bereits am 25. April des gleichen Jahres eine Urkunde des Markgrafen und späteren Königs Berengar II. per datam licenciam Maginfredi ausgestellt worden ist [3 CdL Seite 915, nr. 537 (= DÜMMLER, Urkunden Seite 313, nr. 20). - Ob auch eine Identität mit dem Maginfredus vassus idem augusti (sc. Berengars I.) anzunehmen ist, welcher im Mai 921 im Gebiet von Parma auftritt (DREI, Le carte Parmensi I Seite 83, nr. 23 - MANARESI, I placiti Seite 491, nr. 131), kann hier nicht entschieden werden.]. Am 13. April 945 war er sodann bei dem in Pavia abgehaltenen Placitum zusammen mit dem eben erst aus dem Exil in Deutschland zurückgekehrten Berengar II. sowie dem Pfalzgrafen Lanfranc, dem Begünstiger Berengars - Milo - und anderen Grafen zugegen [4 SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 232, nr. 80 (- MANARESI, I placiti Seite 551, nr. 144).]. Vielleicht darf man daraus schon entnehmen, daß er 944/45 sofort in richtiger Einschätzung der Kräfte König Hugos und Berengars II. eine Wendung zum letzteren vollzog. Berengar brachte damals die Gewalt an sich, obgleich Hugo und Lothar dem Namen nach Könige blieben, wie LIUDPRAND bezeugt [5 LIUDPRAND, Antapod. lib. V, cap. 30, Seite 148f.]. In vollem Einklang mit dem neuen Herrn Italiens, Berengar II., der sich allerdings noch nicht König nannte, tritt jedenfalls Graf Maginfred im Diplom des gerade noch geduldeten Königs Lothar vom 27. Mai 945 auf, durch welches der Kirche von Mantua consultu ac peticione Berengarii marchionis sumique regni nostri consiliarii et Mainfredi comitis das Recht verbrieft wird, in Mantua, Verona und Brescia Münzen zu schlagen [6 SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 251, nr. 1.]. Und die besondere Verbindung dieser beiden Großen beweist ebenso das Königsdiplom vom 11. Juni 948, mit dem König Lothar interventu et petitione Berengarii incliti marchionis regnique nostri summi consortis seinen - das heißt in diesem Falle aber doch wohl mehr Berengars - geliebten Getreuen Grafen Mainfred umfangreiche Besitzungcn schenkt und andere bestätigt [7 SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 267, nr. 8.]. - In der Umgebung Berengars II. und seines Sohnes, König Adalbert, sehen wir Graf Maginfred noch einmal am 23. Januar 951. Er interveniert bei den neuen Königen zusammen mit dem Markgrafen Otbert für die Verleihung der districtio, des Zolles und anderer Rechte über die Kastelle "Aventus", Rovereto, Cittanova und „Isabardum" an Bischof Wido von Modena, der nach LIUDPRANDS Angaben auch zu den ersten Anhängern des neuen Königs gehörte [8 SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 294, nr. 2 und LIUDPRAND, Antapod. lib. V, cap. 27, Seite 146.].
Geben diese wenigen erhaltenen Notizen zwar klare Auskunft über die politische Haltung und die hohe Bedeutung Maginfreds, so sagen sie uns aber nichts über seine Herkunft. Er darf aber mit Recht als Franke angesehen werden, - und vielleicht sogar als echter KAROLINGER-Sproß. Der Beweis ist mit Hilfe einiger genealogischer und besitzgeschichtlicher Darlegungen, die uns zudem die wirtschaftliche Stellung dieses Mannes verdeutlichen, zu erbringen.
Das Diplom König Lothars [9
Vgl. Anm. 7.], das dem Grafen Maginfred 948 die curtis Dullio in der Grafschaft Parma und acht große sortes, welche sich von den Parmenser Hügeln zwischen Enza und Taro bis zum Po erstreckten, zusprach und die curtis Laudaso im Gebiet von Piacenza, die curtes Felino und Canneto in der Grafschaft Parma, die curtis Viliano im Comitat von Reggio und die curtis Soliano im Modenesischen bestätigte, enthält weiter auch die Bestätigung aller jener Besitzungen, die schon a Berengario imperatore quondam confirmate et corroborate patri suo Hugoni fuerant, und die tam ex paterna quamque materna hereditate seu successione parentum dem genannten Hugo zugefallen waren. Es handelt sich dabei um eine curtis mit einem den Heiligen Leo und Marinos geweihten Kloster in Pavia samt Zubehör, um eine curtis mit Kapelle in Piovera im Gebiet von Tortona, eine curtis in Parma mit zwei Klöstern - dem Bartholomäuskloster sowie dem Marien- und Alexanderkloster - samt Zubehör, einen Hof in Fabrure und einen anderen in Trevunzio, einen Hof in Sacca am Po mit Wasser- und Fischereirechten, eine curtis in Ferrara parmense, eine curtis mit dem S. Thomaskloster vor den Stadtmauern von Reggio und um die curtis Cerreto an der Secchia. - Von diesem „aus väterlichem und mütterlichem Erbe sowie aus Nachlaß von Verwandten" stammenden Besitz Hugos findet sich nun aber folgender Bestand im Testament der Königin Kunigunde [10 BENASSI, Parma I Seite 101, nr. 2.], der Witwe des 817 geblendeten Königs Bernhard, wieder: das Marien- und Alexanderkloster in Parma, das Bartholomäuskloster in Parma, der Hof Fabrure, die curtis Sacca am Po mit ihren Wasser- und Fischereirechten, die curtis Ferrara parmense (im Testament Kunigundes Finghaida), die curtis mit dem S. Thomaskloster bei Reggio und die curtis Cerreto an der Secchia. - Kunigunde sprach in ihrem Testament davon, daß die Verfügungsgewalt über ihren Besitz, den sie vorläufig an das Marien- und Alexanderkloster gab, ihrem Sohne Pippinus et filiis filiorum ejus et eorum heredibus ac pro heredibus legitimus masculinus zustehen soll. Von Kunigundes Sohn Pippin sind drei Söhne bekannt, - Bernhard, Herbert und Pippin [11 REGINO, Chron. ad 818, Seite 73: Habuit autem iste Bernardus filium nomine Pippinum, qui tres liberos genuit, Bernardum, Pippinum et Heribertum.]. Während die beiden letzteren nach der Auswanderung mit ihrem Vater nach West-Franken [12 Pippin führte mit dem Bischof Ratold von Verona, dem Markgrafen Bonifaz von Tuszien und anderen Großen 834 LUDWIG DEM FROMMEN die von LOTHAR I. in Tortona gefangengesetzte Gemahlin Judith wieder zu und mußte danach in West-Franken verbleiben; vgl. Skizze Pippin.] nachweislich in diesen Gebieten verblieben, der eine als Graf von Vermandois, der zweite als Graf von Senlis, könnte Bernhard das italienische Erbe angetreten haben [13 Vgl. E. BRANDENBURG, Die Nachkommen Karls des Großen. - Die Angabe, daß Bernhard kinderlos blieb, stützt sich auf keinerlei Belege und ist wahrscheinlich aus der ungenauen „Art de verifier les dates (Paris 1818, 1819)" übernommen.]. Von italienischer Seite ist deshalb schon mehrfach eine Vater-Sohn-Verwandtschaft jenes Bernhard zum oben genannten Hugo angenommen worden, wodurch die vielen Kunigunde-Besitzungen über Pippin und Bernhard schließlich an Hugo und Maginfred gelangt sein sollen [14 AFFO, Storia di Parma II Seite 402; B. BAUDI DI VESME, I1 conti di Verona Seite 253 (Tafel); S. PIVANO, Le famiglie comitali di Parma; G. POCHETTINO, I Pipinidi in Italia.]. Mag diese Behauptung einer echten Mannesstammnachfolge vielleicht auch bestritten werden können, zumal die italienischen Quellen über jenen Bernhard und auch über einen Hugo filius Bernhardi nichts berichten [15 Die Umwandlung des Borcardus vassus Angilbergae aus dem Testament der Kaiserin Angilberga von 877 (BENASSI, Parma I Seite 146, nr. 22) in einen Bernardus vassus und die Identifizierung dieses erfundenen Bernardus mit dem Enkel Kunigundes und König Bernhards sind reine Willkür. PIVANO und POCHETTINO leisten ihren Arbeiten damit keinen guten Dienst.], - eine enge Verwandtschaft zu den PIPPINIDEN bestand aber auf alle Fälle, da ja zu dem Besitzgeschichtlichen Argument auch noch das dauernde Weitergeben des PIPPINIDEN-Namens Bernhard kommt (siehe unten).
Ist somit das fränkische Herkommen Maginfreds schon halb erwiesen, so kann es durch einen Blick auf die Nachkommenschaft noch klarer gemacht werden. Maginfred hatte drei Söhne, - Bernhard, Wido, Hugo [16
Vgl. Anm. 1. - Da die politische Wirksamkeit dieser drei Leute in der Herrschaftszeit der OTTONEN liegt, brauchen wir diese nicht mehr mit zu behandeln. Bernhard, Wido und Hugo führen in der Ravennater Urkunde nicht den Grafentitel, da sie 965 an einer Auflehnung oberitalienischer Großer gegen OTTO I. teilgenommen hatten und darauf ihrer Ämter entsetzt wurden. Über die Rehabilitierung und auch über die gesamte Nachkommenschaft, die sich noch über viele Generationen hinweg nachweisen läßt, vgl. G. POCHETTINO, a.a.O.; G. BISCARO, I conti di Lomello Seite 390 und Seite 365 Anm. 2 sowie B. DRAGONI, I conti di Pavia Seite 16ff. Ergänzungen bringt F. FAGNANI, I Bernardingi Seite 142ff.]. Der erste war am 17. November 996 bereits verstorben, wie die Urkunde seiner Witwe, der Rolenda cometissa filia bone memorie Ugoni regis et relicta quondam Bernardi, qui fuit comes, beweist [17 DREI, Le carte Parmensi I Seite 254, nr. 85. - Die Gräfin Rolenda - oder Rotlinda, wie sie in anderen Urkunden heißt (MG DD Otto II. Seite 146, nr. 130) - ging aus dem von LIUDPRAND, Antapod. lib. IV, cap. 14, Seite 112 berichteten Verhältnis König Hugos mit Rotruda que et Roza, der Tochter des judex Walpert von Pavia und Witwe des Pfalzgrafen Giselbert, hervor. In erster Ehe war Rotlind bereits mit dem Grafen Elisiard verheiratet (vgl. Skizzen Lanfrane, Anm. 4, Elisiard und Giselbert I.).]. Wenn aber trotzdem noch eine Tauschurkunde vom 30. September 998 für Bardnardum comitem filium bone memorie Maginfredi itemque comes, qui professus est ex nacione sua lege vivere salica, in Abschrift aus dem 12. Jahrhundert existiert, so muß diese Urkunde [18 CdL Seite 1663, nr. 945.] - macht man nicht ähnliche unbegründete Kombinationen zu ihrer Erklärung wie BAUDI DI VESME und POCHETTINO - in ihrer Datierung verdorben sein. Und in der Tat hat schon der Editor dieser Urkunde im Codex diplomaticus Langobardiae auf Grund des Überlieferungsbefundes den Fälschungsverdacht geäußert [19 „Vi sono nell'Archivio di s. Fedele due esemplari di questa carta: una coll'autenticazione di due notai, e l'altra semplice copia. Non credo quest'ultima originale, perche le firme sono tutte della stessa mano, ma credo ehe sia la piu antica delle due copie; essa e ora in parte guasta. Cio mi fa dubitare dell'autenticita di questo atto, ehe parmi una falsificazione del secolo XII. Il testo pero non presenta segni di frode."]. Ob gänzlich gefälscht oder nur verdorben, - was für uns die Urkunde trotzdem interessant macht, ist die Tatsache, daß sie auf die fränkische Abkunft dieser Familie hinweist. Und auch der Fälscher in späterer Zeit - will man schon dieser Auffassung den Vorzug geben - konnte sich offenbar über die fränkische Abkunft dieser Familie nicht gut hinwegsetzen, wollte er der Urkunde den Anschein der Echtheit geben [20 Auch aus späterer Zeit sind noch Bernharde und deren Kinder bekannt, die nach der lex salica leben (vgl. G. POCHETTINO, a.a.O. Seite 34), aber deren genealogische Einordnung bedarf noch genauerer Untersuchung.].