CXIII. MAGINFRED, Graf von Parma [1 In den sechs
aus seiner eigenen Lebenszeit stammenden
Urkunden wird er immer nur Magoinfredus Comes
genannt; eine
Grafschaftsbezeichnung fehlt. Doch zeigt uns eine Ravennater
Gerichtsurkunde (MG DD Otto I. Seite 464, nr. 340) seine drei Söhne
Bernhard, Hugo und Wido, welche sich filii quond. Mainfredus comite
Parmense nennen. Die
Grafschaft Parma soll er im Zuge der ersten
Umgruppierungen unter König Hugo (926) erhalten
haben, vermutet S.
PIVANP, Le famiglie comitali di Parma Seite 515/16. Er beachtet aber
Suppo
IV. zu wenig.],
ist unter den Königen Hugo und Lothar wie
auch unter Berengar II. hervorgetreten.
Am 5. August 93l sitzt der Maginfredus comes et
missus domnorum regum mit dem
Grafen Suppo von Modena und dem Grafen
Ragimund von Reggio in
Renno (im Gebiet von Modena) zu Gericht und hört einige Leute aus
der Grafschaft Modena an, die ihre Anrechte auf eine Reihe von
Besitzungen im Gebiet von Ferrara, Modena und Reggio gegen
Ansprüche anderer Personen verteidigen [2 MANARESI, I
placiti Seite 500, nr. 134 (= SCHIAPARELLI, Diplomi inediti dei sec. IX
e X Seite 147, nr. 6).]. Wenn Maginfred dabei als königlicher Missus tätig
ist, so weist das schon auf eine Vertrauensstellung beim Hofe in Pavia
hin, wo bereits am 25. April des gleichen Jahres eine Urkunde des Markgrafen und späteren Königs Berengar II. per datam licenciam Maginfredi ausgestellt
worden ist [3
CdL Seite 915, nr. 537 (= DÜMMLER, Urkunden Seite 313,
nr. 20). - Ob auch eine Identität mit dem Maginfredus vassus idem
augusti (sc. Berengars I.)
anzunehmen ist, welcher im Mai 921 im
Gebiet von Parma auftritt (DREI, Le carte Parmensi I Seite 83, nr. 23 -
MANARESI, I placiti Seite 491, nr. 131), kann hier nicht entschieden
werden.]. Am 13. April 945 war er sodann bei dem
in Pavia abgehaltenen Placitum zusammen mit dem eben erst aus dem Exil
in Deutschland zurückgekehrten Berengar II.
sowie dem Pfalzgrafen Lanfranc,
dem Begünstiger Berengars - Milo - und anderen Grafen zugegen [4
SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 232, nr. 80 (- MANARESI, I placiti
Seite 551, nr. 144).]. Vielleicht darf man daraus
schon entnehmen, daß er 944/45 sofort in richtiger
Einschätzung der Kräfte König
Hugos und Berengars II.
eine Wendung zum letzteren vollzog. Berengar
brachte damals die Gewalt an sich, obgleich Hugo und Lothar dem
Namen nach Könige blieben, wie LIUDPRAND bezeugt [5 LIUDPRAND,
Antapod. lib. V, cap. 30, Seite 148f.]. In vollem
Einklang mit dem neuen Herrn Italiens, Berengar II.,
der sich allerdings noch nicht König nannte, tritt jedenfalls Graf Maginfred im Diplom des gerade
noch geduldeten Königs Lothar vom 27. Mai 945
auf, durch welches der Kirche von Mantua consultu ac peticione Berengarii
marchionis sumique regni nostri consiliarii et Mainfredi comitis das Recht
verbrieft wird, in Mantua, Verona und Brescia Münzen zu schlagen [6
SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 251, nr. 1.].
Und die besondere Verbindung dieser beiden Großen beweist ebenso
das Königsdiplom vom 11. Juni 948, mit dem König Lothar interventu et petitione Berengarii
incliti marchionis regnique nostri summi consortis seinen - das
heißt in diesem Falle aber doch wohl mehr Berengars -
geliebten Getreuen Grafen Mainfred umfangreiche Besitzungcn
schenkt und andere bestätigt [7
SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 267, nr. 8.].
- In der Umgebung Berengars II. und seines Sohnes, König Adalbert, sehen wir Graf Maginfred noch einmal am 23.
Januar 951. Er interveniert bei den neuen Königen zusammen mit dem
Markgrafen Otbert für die
Verleihung der districtio,
des Zolles und anderer Rechte über die Kastelle "Aventus",
Rovereto, Cittanova und „Isabardum" an Bischof
Wido von Modena, der nach LIUDPRANDS Angaben auch zu den ersten
Anhängern des neuen Königs gehörte [8
SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 294, nr. 2 und LIUDPRAND, Antapod.
lib. V, cap. 27, Seite 146.].
Geben diese wenigen erhaltenen Notizen zwar klare Auskunft über
die politische Haltung und die hohe Bedeutung Maginfreds, so sagen sie uns aber
nichts über seine Herkunft. Er darf aber mit Recht als Franke angesehen werden, - und
vielleicht sogar als echter KAROLINGER-Sproß.
Der Beweis ist mit Hilfe einiger genealogischer und
besitzgeschichtlicher Darlegungen, die uns zudem die wirtschaftliche
Stellung dieses Mannes verdeutlichen, zu erbringen.
Das Diplom König Lothars [9 Vgl. Anm. 7.],
das dem Grafen Maginfred 948
die curtis Dullio in der
Grafschaft Parma und acht große sortes,
welche sich von den Parmenser Hügeln zwischen Enza und Taro bis
zum Po erstreckten, zusprach und die curtis
Laudaso im Gebiet von Piacenza, die curtes Felino und Canneto in der
Grafschaft Parma, die curtis Viliano
im Comitat von Reggio und die curtis
Soliano im Modenesischen bestätigte, enthält weiter auch die
Bestätigung aller jener Besitzungen, die schon a Berengario imperatore
quondam confirmate et corroborate patri suo Hugoni fuerant, und die tam ex paterna quamque materna hereditate
seu successione parentum dem genannten Hugo zugefallen waren. Es handelt
sich dabei um eine curtis mit
einem den Heiligen Leo und Marinos geweihten Kloster in Pavia samt
Zubehör, um eine curtis
mit Kapelle in Piovera im Gebiet von Tortona, eine curtis in Parma mit zwei
Klöstern - dem Bartholomäuskloster sowie dem Marien- und
Alexanderkloster - samt Zubehör, einen Hof in Fabrure und einen
anderen in Trevunzio, einen Hof in Sacca am Po mit Wasser- und
Fischereirechten, eine curtis in
Ferrara parmense, eine curtis
mit dem S. Thomaskloster vor den Stadtmauern von Reggio und um die curtis Cerreto an der Secchia. -
Von diesem „aus väterlichem und mütterlichem Erbe sowie aus
Nachlaß von Verwandten" stammenden Besitz Hugos findet sich nun aber folgender
Bestand im Testament der Königin
Kunigunde [10 BENASSI,
Parma I Seite 101, nr. 2.], der Witwe des 817 geblendeten Königs Bernhard, wieder: das
Marien- und Alexanderkloster in Parma, das Bartholomäuskloster in
Parma, der Hof Fabrure, die curtis Sacca
am Po mit ihren Wasser- und Fischereirechten, die curtis Ferrara parmense (im
Testament Kunigundes
Finghaida), die curtis mit
dem S. Thomaskloster bei Reggio und die curtis Cerreto an der Secchia. - Kunigunde
sprach in ihrem Testament davon, daß die Verfügungsgewalt
über ihren Besitz, den sie vorläufig an das Marien- und
Alexanderkloster gab, ihrem Sohne
Pippinus et
filiis filiorum ejus et eorum heredibus ac pro heredibus legitimus
masculinus zustehen soll. Von Kunigundes Sohn Pippin sind drei Söhne bekannt, - Bernhard, Herbert und Pippin [11 REGINO,
Chron. ad 818, Seite 73: Habuit
autem iste Bernardus
filium nomine Pippinum,
qui tres liberos genuit, Bernardum,
Pippinum
et Heribertum.].
Während die beiden
letzteren nach der Auswanderung mit ihrem Vater nach West-Franken [12 Pippin
führte mit dem Bischof Ratold
von Verona, dem
Markgrafen Bonifaz von Tuszien
und anderen Großen 834 LUDWIG DEM FROMMEN
die von LOTHAR
I. in Tortona gefangengesetzte Gemahlin
Judith
wieder zu und mußte danach in West-Franken
verbleiben; vgl. Skizze
Pippin.]
nachweislich in diesen Gebieten
verblieben, der eine als Graf von
Vermandois, der zweite als Graf
von
Senlis, könnte Bernhard das
italienische Erbe angetreten haben [13
Vgl. E. BRANDENBURG, Die Nachkommen Karls des Großen. -
Die Angabe, daß Bernhard
kinderlos blieb, stützt sich auf
keinerlei
Belege und ist wahrscheinlich aus der ungenauen „Art de verifier les
dates (Paris 1818, 1819)" übernommen.]. Von
italienischer Seite ist deshalb schon mehrfach eine
Vater-Sohn-Verwandtschaft jenes
Bernhard
zum oben genannten Hugo
angenommen worden, wodurch die vielen Kunigunde-Besitzungen
über Pippin
und Bernhard
schließlich an Hugo und
Maginfred gelangt sein sollen [14 AFFO,
Storia di Parma II Seite 402; B. BAUDI DI VESME, I1 conti
di Verona Seite 253 (Tafel); S. PIVANO, Le famiglie comitali di Parma;
G.
POCHETTINO, I Pipinidi in Italia.]. Mag diese
Behauptung einer echten Mannesstammnachfolge vielleicht auch bestritten
werden können, zumal die italienischen Quellen über jenen
Bernhard
und auch über einen Hugo filius Bernhardi nichts
berichten [15
Die Umwandlung des Borcardus
vassus Angilbergae
aus dem
Testament der Kaiserin Angilberga von 877
(BENASSI, Parma I Seite 146, nr.
22) in einen Bernardus vassus und die
Identifizierung dieses erfundenen
Bernardus mit dem Enkel Kunigundes
und König Bernhards sind reine
Willkür. PIVANO und POCHETTINO leisten ihren Arbeiten damit keinen
guten Dienst.], - eine enge Verwandtschaft zu den
PIPPINIDEN
bestand aber auf alle Fälle, da ja zu dem
Besitzgeschichtlichen Argument auch noch das dauernde Weitergeben des
PIPPINIDEN-Namens
Bernhard kommt (siehe unten).
Ist somit das fränkische Herkommen Maginfreds schon halb erwiesen,
so kann es durch einen Blick auf die Nachkommenschaft noch klarer
gemacht werden. Maginfred
hatte drei Söhne, - Bernhard, Wido, Hugo
[16 Vgl.
Anm. 1. - Da die politische Wirksamkeit dieser drei
Leute in der Herrschaftszeit der OTTONEN
liegt, brauchen wir diese
nicht mehr mit zu behandeln. Bernhard,
Wido und Hugo führen in
der
Ravennater Urkunde nicht den Grafentitel, da sie 965 an einer
Auflehnung oberitalienischer Großer gegen OTTO I.
teilgenommen
hatten
und darauf ihrer Ämter entsetzt wurden. Über die
Rehabilitierung
und
auch über die gesamte Nachkommenschaft, die sich noch über
viele
Generationen hinweg nachweisen läßt, vgl. G. POCHETTINO,
a.a.O.; G. BISCARO, I conti di Lomello Seite 390 und Seite 365 Anm. 2
sowie B.
DRAGONI, I conti di Pavia Seite 16ff. Ergänzungen bringt F.
FAGNANI,
I
Bernardingi Seite 142ff.]. Der erste war am 17.
November 996 bereits verstorben, wie die Urkunde seiner Witwe, der
Rolenda cometissa filia bone
memorie Ugoni regis
et relicta quondam
Bernardi, qui fuit comes, beweist [17 DREI, Le
carte Parmensi I Seite 254, nr. 85. - Die Gräfin
Rolenda - oder Rotlinda,
wie sie in anderen Urkunden heißt (MG DD
Otto
II. Seite 146, nr. 130) -
ging aus dem von LIUDPRAND, Antapod. lib. IV, cap. 14, Seite 112
berichteten Verhältnis
König Hugos
mit Rotruda
que et Roza,
der
Tochter des judex Walpert von Pavia und Witwe des Pfalzgrafen
Giselbert, hervor. In erster Ehe war Rotlind bereits
mit dem Grafen
Elisiard verheiratet (vgl. Skizzen Lanfrane, Anm. 4, Elisiard und
Giselbert I.).].
Wenn aber trotzdem noch
eine Tauschurkunde vom 30. September 998 für Bardnardum
comitem filium bone memorie Maginfredi itemque comes, qui
professus
est ex nacione sua lege vivere salica, in Abschrift aus dem 12.
Jahrhundert existiert, so muß diese Urkunde [18 CdL Seite
1663, nr. 945.] - macht man nicht
ähnliche unbegründete Kombinationen zu ihrer Erklärung
wie BAUDI DI VESME und POCHETTINO - in ihrer Datierung verdorben sein.
Und in der Tat hat schon der Editor dieser Urkunde im Codex
diplomaticus Langobardiae auf Grund des Überlieferungsbefundes den
Fälschungsverdacht geäußert [19 „Vi sono
nell'Archivio di s. Fedele due esemplari di questa carta:
una coll'autenticazione di due notai, e l'altra semplice copia. Non
credo
quest'ultima originale, perche le firme sono tutte della stessa mano,
ma credo ehe sia la piu antica delle due copie; essa e ora in
parte guasta. Cio mi fa dubitare dell'autenticita di questo
atto, ehe parmi una falsificazione del secolo XII. Il testo pero
non presenta segni di frode."]. Ob gänzlich
gefälscht oder nur verdorben, - was für uns die Urkunde
trotzdem interessant macht, ist die Tatsache, daß sie auf die
fränkische Abkunft dieser Familie hinweist. Und auch der
Fälscher in späterer Zeit - will man schon dieser Auffassung
den Vorzug geben - konnte sich offenbar über die fränkische
Abkunft dieser Familie nicht gut hinwegsetzen, wollte er der Urkunde
den Anschein der Echtheit geben [20
Auch aus späterer Zeit sind noch Bernharde
und deren Kinder
bekannt, die nach der lex salica
leben (vgl. G. POCHETTINO, a.a.O. Seite
34), aber deren genealogische Einordnung bedarf noch genauerer
Untersuchung.].