CXII. MAGINFRED
Als WIDO
nach seiner mißglückten Erhebung zum König im
West-Franken-Reich
nach Italien zurückkehrte und dem hier bereits erhobenen BERENGAR I.
sich als Rivale entgegenstellte, unterstützten ihn Mannschaften,
die
ihm aus Frankreich gefolgt waren, und ehemalige Untergebene aus Spoleto
und Camerino [1
Vgl. oben Seite 76f.], aber auch einige Grafen
des oberitalienischen Raumes.
Als einen der eifrigsten dieser oberitalienischen Parteigänger WIDOS
nennen uns die Gesta Berengarii den Grafen
Maginfred, der
zusammen mit dem Grafen Everard
(von Tortona) und dem Grafen Sigefred
3.000 Mann für den Kampf zu stellen vermochte [2 Gesta
Bereng. lib. II, v. 43 ff., Seite 99:
- Veniunt
etiam, discrimina campo
Qui nupter tulerant, numero ter mille, magistris
Conserti pariter stupido restantibus aruo.
Daß dabei Maginfred, Everard und Sigefred gemeint sind, ergibt sich
aus den Glossen zu v. 47, 48 und 50.]. Semper cum
Widone
fuerunt, sagt der zeit
genössische Glossator dieses Lobgedichtes von der Haltung dieser
Drei
in den Kämpfen und Wirrnissen, die mit dem Jahre 888 einsetzten [3 Es wäre
zu erwägen, ob nicht schon der vassus Maginfredus, der
mit
Kaiser KARL III. im
März 881 von Rom kommend in Siena war, mit dem
späteren Grafen und Pfalzgrafen Maginfred zu
identifizieren ist (MG DD
Karl III. Seite 51, nr. 31), - desgleichen, ob er der Magi(n)frid war, der
im März 877 das Testament der Kaiserin-Witwe
Angilberga mit
unterschrieb
(BENASSI, Parma I Seite 146, nr. 22 = CdL Seite 452, nr. 270). Dann
wären das
die frühesten Belege für diesen Adligen.].
Fidelissimus comes
et consiliarius wurde Maginfred
deshalb auch von
WIDO
genannt [4
SCHIAPARELLI, I dipl. di Guido Seite 18, nr. 8 von 891/Mai/1.];
ja er erhielt in Anerkennnung seiner treuen Dienste sogar das Pfalzgrafenamt zu seiner
Grafenstellung Im Comitat von Mailand hinzu [5
SCHIAPARELLI, I dipl. di Guido Seite 27, nr. 11 - von
891/November /22: per Maimfredum comitem sacri palatii ... und MANARESI, I placiti Seite
360, nr. 100 (= CdL Seite 591, nr. 356) von 892/August: civitate Mediol(anum) ...
in iuditio ressederet Maginfredus
comes palatii et comes ipsius
comitati Mediolanensis.]. -
Als aber ARNULF
VON KÄRNTEN auf Bitten BERENGARS im
Frühjahr 894 in
Italien einbrach, Bergamo eroberte und über den tapferen
Verteidiger
dieser Stadt für Kaiser WIDO, den Grafen Ambrosius, und andere ein so
hartes Strafgericht niedergehen ließ, daß sich kein fester
Platz mehr
zu verteidigen wagte, sondern sich lieber gleich mit ARNULF gut
stellte [6
Vgl. E. DÜMMLER, Geschichte des ostfränkischen Reiches
III² Seite 373ff. REGINO, Chron. ad 894, Seie 142: unde tantus timor
super reliquas civitater cecidit, ut nullus auderet contradicere, sed
omnes obviam procederent venienti (sc. Arnulfo). ], da übergaben sich auch
Mailand und Graf Maginfred kampflos
in
den Dienst des neuen gestrengen Herrn [7
Ann. Fuldens. ad 894, Seite 124: hinc
tantus terror totam Italiam invasit,
ut maximae urbes, Mediolanum scil. et Papia, sponte ad regem
(sc.
Arnulfum)
venientes se subdidissent.].
Maginfred wurde darob in seiner
Grafschaft und in seinem Pfalzgrafenamt bestätigt [8 In der
folgenden zitierten Urkunde wird er ausdrücklich Maginfredus qui fuit
comes palatii Arnulfi
regis genannt.]. Daß er seinem
neuen
Herrn sehr zu Diensten war, ergibt sich schon daraus, daß er zu
dieser
Zeit als ARNULFS
missus zusammen
mit Bischof Waldo von Freising
sechs
dem Mailänder S. Ambrosiuskloster gehörige, in Limonta
gelegene Mansen
ohne lange Verhandlungen und ohne Berücksichtigung der rechten
Besitzverhältnisse dem Kanzler
König ARNULFS
und gleichzeitigen Abt des
Klosters Reichenau, Erzbischof
Hatto von Mainz, zugunsten der Reichenau
zusprach [9
Die Urkunde von 896/Oktober (vgl. Anm. 13) erwähnt diese
Maßnahme
Maginfreds, ohne jedoch deren
Zeitpunkt anzugeben. Die Datierung in die
Zeit des 1. Römerzuges ARNULFS
ergibt sich aber wegen der Nennung
Hattos von Mainz, der an diesem 1. Zug nachweislich teilnahm;
vgl. CdL
Seite 598, nr. 360. Zum Streit um Limonta beachte auch die Urkunde von
880/Mai/17 bei MANARESI, I placiti Seite 581, nr. 8 sowie P.
DARMSTÄDTER,
Das Reichsgut in der Lombardei Seite 98.]. - Und
auch auf ARNULFS
2. Italienzug vom Jahresende 895, der
im Februar 896 mit der Erstürmung Roms und der Kaiserkrönung ARNULFS
seinen Höhepunkt erreichte, ergriff er die Partei der Deutschen.
Nicht
mehr dachte ARNULF
damals daran, BERENGAR
wie beim 1. Italienzug als König oder Unter-König zu
belassen; dieser hatte die bereits 888 in Trient auf sich genommene
Lehensabhängigkeit [10
Vgl. O. EBDING, Der politische Zusammenhang zwischen den
karolingischen Nachfolgestaaten Seite 65ff. und L. Schirmeyer, Kaiser
Lambert Seite 38.] nicht mehr beachtet und wurde
dafür nun ausgeschaltet; Ober-Italien teilte ARNULF in
zwei durch die Adria geschiedene Amtsbezirke und wies den
östlichen dem Grafen Waltfred
von Verona, den westlichen dem Grafen
Maginfred von Mailand
zu [11
HERMANN VON REICHENAU, Chron. ad 895, MG SS V S. 110: (Arnulfus) Perimgarium
perterritum ad dedicionem venientem regnumque pervasum
Italiae reddentem suscepit et Waltfredo
Maginfredoque comitibus
Italiam cis Padum distribuit; vgl. weiterhin E. DÜMMLER,
Geschichte
des ostfränkischen Reiches III² Seite 415/16.].
Damit hatte Maginfred aber
auch die Rache Kaiser LAMBERTS geweckt, der den
Abfall von seinem Vater WIDO und
damit den Verlust der ganzen Lombardei für die SPOLETINER noch nicht verschmerzt
haben mochte. Nach dem Ende der deutschen Herrschaft belagerte LAMBERT
den ungetreuen Pfalzgrafen
in Mailand und ließ ihn nach der Einnahme der Stadt hinrichten. Maginfreds Sohn Hugo und ein namentlich nicht bekannter Schwiegersohn
des Pfalzgrafen wurden geblendet [12 Zu Maginfreds Ende vgl. Gesta
Berengarii, lib. II, v. 47,
Seite 99: Iubet tandem Lamberticus
horror Precipuum truncare. Glosse:
Magemfredum significat.
- LIUDPRAND, Antapod. lib. I, cap. 38
Seite 28: capitis hunc iusserat
damnare sententia. Die Angabe LIUDPRANDS, daß Maginfred sich 5 Jahre lang gegen LAMBERT
verteidigte, ist
unzutreffend. - Ann. Fuldens. ad 896, Seite 129: Maginfredus comes
Mediolanensis,
a Lautberto, filio Widonis,
capitali sententia
interfectus est; fillis eius atque gener oculorum lumie orbati sunt.
- Chron. NovaIic. App., cap. 12, Seite 300: Hac tempore
Lambertus
rex apud Italiam regnabat, suoque tempore fuit comes
Maginfredus, quem interfecit.
Daß ein Sohn Maginfreds Hugo -
Kaiser LAMBERT 898 bei einer
Jagd in den
Wäldern von Marengo in Rache über die Hinrichtung seines
Vaters
erschlug, ist nur eine Legende, die bald weit verbreitet war (vgl.
LIUDPRAND, Antapod. lib. I, cap. 42, Seite 30f. und Chron. Novalic.
App., cap. 13, Seite 301). LAMBERT brach
sich durch einen Sturz vom Pferde
das Genick, wie eindeutig die Gesta Berengarii lib. III, v. 249-259,
Seite
123 bezeugen.]. Bereits im Oktober 896 saß Amadeus in Vertretung Kaiser LAMBERTS als neuer Pfalzgraf in Mailand
zu Gericht und widerrief Amtshandlungen Maginfreds [13 MANARESI, I
placiti Seite 364, nr. 101 (= CdL Seite 613, nr.
370; SCHIAPARELLI, I dipl. di Guido Seite 85, nr. 6). LIUDPRANDS
anderslautende Angabe (vgl. Anm. 12) wird hierdurch widerlegt. - Die
Astenser Urkunde (BSSS 28 Seite 45, nr. 29), die noch im Januar 897 von
einer angrenzenden terra Magjmfredj comite palacj
spricht, kennt
entweder den ganzen Umsturz vom Herbst des Vorjahres und den Tod
Maginfreds noch nicht, da sie
in der Datierung auch noch immer nach
ARNULF
zählt, oder - was wahrscheinlicher ist - gehört ihrem
Abschluß
nach zum Januar 896, ist aber später, da ARNULFS
Kaiserkrönung schon
bekannt war, geschrieben und dann unter Verwendung der neuen
Datierungselemente auf den Abschlußtag rückdatiert worden (domno
Arnuldo inperator augustus anno inperji eins ic in
Italja huno ...
mehre genuarius, indicione decimaquinta).].
Wer war aber dieser Maginfred (Manfred)? Eine kurze im Urkundenbuch
von Lodi abgedruckte undatierte, wohl in die 60er-70er Jahre des 9.
Jahrhunderts zu setzende Aufzeichnung kann weiterhelfen. Sie besagt: Convenit atque conplacuit inter domnum Ogglerium
Laudensem episcopum et domnum Albericum qui comes vocabatur et Aledramme fratrem eius et Manfredum et Aledramme filios eius et Ubertus.
Videlicet domnus Ogglerius episc. investivit istos supradictos viros de
terra de Turrignani et de terra de Cerretu plano et de prato de
Statciano tres iugias et in capite ville III iugias [14
VIGNATI, Cod. dipl. Laudense 1 Seite 17, nr. 11; CAPPELLETTI,
Le chiese d'Italia XII Seite 294. - VIGNATI setzte diese
Aufzeichnung zum Jahre 935 (?). Er folgte dabei FEDERICI und GABIANO,
den alten Kompilatoren der Bischofslisten von Lodi, die diesen Beleg
eines Bischofs dieser Stadt - höchstwahrscheinlich zur
Auffüllung der
für sie geltenden großen Lücke von 928 bis 970 - hier
einfügten. Die
Echtheit des Stückes wurde 1932 durch Untersuchungen F. SAUIOS,
Gli
antichi vescovi d'Italia II, 2 Seite 178ff. gesichert. Doch für
die
zeitliche Einordnung konnte auch SAVIO keine Anhaltspunkte beibringen;
er beließ deshalb den Ansatz FEDERICISs und GABIANOS.].
- Hier ist also ein Manfred
als Sohn eines Grafen Alberich
in einer
Urkunde aus Lodi bezeugt. Andererseits kann jetzt auch noch auf ein
bislang nicht zitiertes Diplom Kaiser
WIDOS vom Juni 892
aufmerksam
gemacht werden, das unseren Pfalzgrafen
und Grafen von Mailand (vgl.
Anm. 5), Maginfred,
gleichzeitig als Pfalzgrafen
und Grafen von Lodi
zeigt [15
SCHIAPARELLI, I diplomi di Guido Seite 37, nr. 14: consilio
et deprecatione Melanfredi dilecti fidelis nostri eiusdem loci (sc.
Lodi) consilio et inlustris sacri
palatii nostri comitis
concessimus
... de eodem comitatu Laudensi ... - Abschrift aus dem
17. Jh.; Original
verschollen.]. Damit ist zunächst erwiesen,
daß der Pfalzgraf Maginfred
zugleich auch Graf von Mailand und
Lodi war. Verwaltete aber Maginfred
diese beiden Grafschaften, dann
liegt das für seinen Vorgänger in Mailand, den Grafen
Alberich, auch ohne weiteres nahe. Der in der undatierten
Aufzeichnung
aus Lodi genannte Graf Alberich
dürfte deshalb der sonst nur
für Mailand (hiermit aber auch für Lodi) bezeugte Graf
Alberich gewesen sein und sein
mitgenannter Sohn Manfred somit der
Nachfolger in Mailand und Lodi und
spätere Pfalzgraf Maginfred.
Als Sohn des Grafen Alberich von
Mailand war Pfalzgraf
Maginfred aber
ein Nachkomme einer aus dem Norden zugewanderten Adelsfamilie, worauf
ja auch schon die Notwendigkeit der (im Liegenschaftsverkehr der
nordalpinen Zuwanderer üblichen) Investitio beim erwähnten
Grundstücksverkehr mit Bischof
Ogglerius hindeutet [16
Die
Bemühungen B. BAUFI DI VESMES, I conti di Verona Seite
261ff., eine Verwandtschaft Maginfreds
mit der berüchtigten
Engeltrud,
der Gemahlin Bosos (vgl. oben
Skizze Boso I.), und Erzbischof Liudbert
von Mainz zu erweisen,
sind bar jeder Quellengrundlage und beruhen nur
auf der Namensähnlichkeit Mahtfried
und Maginfred. Auch das
Konstruieren eines genealogischen Zusammenhanges mit den Grafen Manfred
von Mosezzo, Milo von Verona,
Egelrich etc. halte ich
für verfehlt,
weil es auf einem von LIUDPRAND selbst klar als Legende bezeichneten
Teil der Antapodosis aufbaut. Könnte man diese Konstruktion
bejahen,
dann wäre allerdings die fränkische Abkunft Maginfreds
völlig klar zu
erweisen. Zum gleichen Ergebnis gelangte man, wenn man diesen Grafen
mit jenem Maginfred
identifizierte, der im März 877 desgleichen
wie
andere vassus domne Angelberge ex genere
francorum das Testament
der Kaiserin-Witwe Angilberga unterschrieb
(vgl. oben Anm. 3).]