CXII.    MAGINFRED


Als WIDO nach seiner mißglückten Erhebung zum König im West-Franken-Reich nach Italien zurückkehrte und dem hier bereits erhobenen BERENGAR I. sich als Rivale entgegenstellte, unterstützten ihn Mannschaften, die ihm aus Frankreich gefolgt waren, und ehemalige Untergebene aus Spoleto und Camerino [1
Vgl. oben Seite 76f.], aber auch einige Grafen des oberitalienischen Raumes. Als einen der eifrigsten dieser oberitalienischen Parteigänger WIDOS nennen uns die Gesta Berengarii den Grafen Maginfred, der zusammen mit dem Grafen Everard (von Tortona) und dem Grafen Sigefred 3.000 Mann für den Kampf zu stellen vermochte [2 Gesta Bereng. lib. II, v. 43 ff., Seite 99:
     - Veniunt etiam, discrimina campo
       Qui nupter tulerant, numero ter mille, magistris
       Conserti pariter stupido restantibus aruo.

Daß dabei Maginfred, Everard und Sigefred gemeint sind, ergibt sich aus den Glossen zu v. 47, 48 und 50.
]. Semper cum Widone fuerunt, sagt der zeit genössische Glossator dieses Lobgedichtes von der Haltung dieser Drei in den Kämpfen und Wirrnissen, die mit dem Jahre 888 einsetzten [3 Es wäre zu erwägen, ob nicht schon der vassus Maginfredus, der mit Kaiser KARL III. im März 881 von Rom kommend in Siena war, mit dem späteren Grafen und Pfalzgrafen Maginfred zu identifizieren ist (MG DD Karl III. Seite 51, nr. 31), - desgleichen, ob er der Magi(n)frid war, der im März 877 das Testament der Kaiserin-Witwe Angilberga mit unterschrieb (BENASSI, Parma I Seite 146, nr. 22 = CdL Seite 452, nr. 270). Dann wären das die frühesten Belege für diesen Adligen.]. Fidelissimus comes et consiliarius wurde Maginfred deshalb auch von WIDO genannt [4 SCHIAPARELLI, I dipl. di Guido Seite 18, nr. 8 von 891/Mai/1.]; ja er erhielt in Anerkennnung seiner treuen Dienste sogar das Pfalzgrafenamt zu seiner Grafenstellung Im Comitat von Mailand hinzu [5 SCHIAPARELLI, I dipl. di Guido Seite 27, nr. 11 - von 891/November /22: per Maimfredum comitem sacri palatii ... und MANARESI, I placiti Seite 360, nr. 100 (= CdL Seite 591, nr. 356) von 892/August: civitate Mediol(anum) ... in iuditio ressederet Maginfredus comes palatii et comes ipsius comitati Mediolanensis.]. - Als aber ARNULF VON KÄRNTEN auf Bitten BERENGARS im Frühjahr 894 in Italien einbrach, Bergamo eroberte und über den tapferen Verteidiger dieser Stadt für Kaiser WIDO, den Grafen Ambrosius, und andere ein so hartes Strafgericht niedergehen ließ, daß sich kein fester Platz mehr zu verteidigen wagte, sondern sich lieber gleich mit ARNULF gut stellte [6 Vgl. E. DÜMMLER, Geschichte des ostfränkischen Reiches III² Seite 373ff. REGINO, Chron. ad 894, Seie 142: unde tantus timor super reliquas civitater cecidit, ut nullus auderet contradicere, sed omnes obviam procederent venienti (sc. Arnulfo). ], da übergaben sich auch Mailand und Graf Maginfred kampflos in den Dienst des neuen gestrengen Herrn [7 Ann. Fuldens. ad 894, Seite 124: hinc tantus terror totam Italiam invasit, ut maximae urbes, Mediolanum scil. et Papia, sponte ad regem (sc. Arnulfum) venientes se subdidissent.]. Maginfred wurde darob in seiner Grafschaft und in seinem Pfalzgrafenamt bestätigt [8 In der folgenden zitierten Urkunde wird er ausdrücklich Maginfredus qui fuit comes palatii Arnulfi regis genannt.]. Daß er seinem neuen Herrn sehr zu Diensten war, ergibt sich schon daraus, daß er zu dieser Zeit als ARNULFS missus zusammen mit Bischof Waldo von Freising sechs dem Mailänder S. Ambrosiuskloster gehörige, in Limonta gelegene Mansen ohne lange Verhandlungen und ohne Berücksichtigung der rechten Besitzverhältnisse dem Kanzler König ARNULFS und gleichzeitigen Abt des Klosters Reichenau, Erzbischof Hatto von Mainz, zugunsten der Reichenau zusprach [9 Die Urkunde von 896/Oktober (vgl. Anm. 13) erwähnt diese Maßnahme Maginfreds, ohne jedoch deren Zeitpunkt anzugeben. Die Datierung in die Zeit des 1. Römerzuges ARNULFS ergibt sich aber wegen der Nennung Hattos von Mainz, der an diesem 1. Zug nachweislich teilnahm; vgl. CdL Seite 598, nr. 360. Zum Streit um Limonta beachte auch die Urkunde von 880/Mai/17 bei MANARESI, I placiti Seite 581, nr. 8 sowie P. DARMSTÄDTER, Das Reichsgut in der Lombardei Seite 98.]. - Und auch auf ARNULFS 2. Italienzug vom Jahresende 895, der im Februar 896 mit der Erstürmung Roms und der Kaiserkrönung ARNULFS seinen Höhepunkt erreichte, ergriff er die Partei der Deutschen. Nicht
mehr dachte ARNULF damals daran, BERENGAR wie beim 1. Italienzug als König oder Unter-König zu belassen; dieser hatte die bereits 888 in Trient auf sich genommene Lehensabhängigkeit [10
Vgl. O. EBDING, Der politische Zusammenhang zwischen den karolingischen Nachfolgestaaten Seite 65ff. und L. Schirmeyer, Kaiser Lambert Seite 38.] nicht mehr beachtet und wurde dafür nun ausgeschaltet; Ober-Italien teilte ARNULF in zwei durch die Adria geschiedene Amtsbezirke und wies den östlichen dem Grafen Waltfred von Verona, den westlichen dem Grafen Maginfred von Mailand zu [11 HERMANN VON REICHENAU, Chron. ad 895, MG SS V S. 110: (Arnulfus) Perimgarium perterritum ad dedicionem venientem regnumque pervasum Italiae reddentem suscepit et Waltfredo Maginfredoque comitibus Italiam cis Padum distribuit; vgl. weiterhin E. DÜMMLER, Geschichte des ostfränkischen Reiches III² Seite 415/16.]. Damit hatte Maginfred aber auch die Rache Kaiser LAMBERTS geweckt, der den Abfall von seinem Vater WIDO und damit den Verlust der ganzen Lombardei für die SPOLETINER noch nicht verschmerzt haben mochte. Nach dem Ende der deutschen Herrschaft belagerte LAMBERT den ungetreuen Pfalzgrafen in Mailand und ließ ihn nach der Einnahme der Stadt hinrichten. Maginfreds Sohn Hugo und ein namentlich nicht bekannter Schwiegersohn des Pfalzgrafen wurden geblendet [12 Zu Maginfreds Ende vgl. Gesta Berengarii, lib. II, v. 47, Seite 99: Iubet tandem Lamberticus horror Precipuum truncare. Glosse: Magemfredum significat. - LIUDPRAND, Antapod. lib. I, cap. 38 Seite 28: capitis hunc iusserat damnare sententia. Die Angabe LIUDPRANDS, daß Maginfred sich 5 Jahre lang gegen LAMBERT verteidigte, ist unzutreffend. - Ann. Fuldens. ad 896, Seite 129: Maginfredus comes Mediolanensis, a Lautberto, filio Widonis, capitali sententia interfectus est; fillis eius atque gener oculorum lumie orbati sunt. - Chron. NovaIic. App., cap. 12, Seite 300: Hac tempore Lambertus rex apud Italiam regnabat, suoque tempore fuit comes Maginfredus, quem interfecit.
Daß ein Sohn Maginfreds Hugo - Kaiser LAMBERT 898 bei einer Jagd in den Wäldern von Marengo in Rache über die Hinrichtung seines Vaters erschlug, ist nur eine Legende, die bald weit verbreitet war (vgl. LIUDPRAND, Antapod. lib. I, cap. 42, Seite 30f. und Chron. Novalic. App., cap. 13, Seite 301). LAMBERT brach sich durch einen Sturz vom Pferde das Genick, wie eindeutig die Gesta Berengarii lib. III, v. 249-259, Seite 123 bezeugen.
]. Bereits im Oktober 896 saß Amadeus in Vertretung Kaiser LAMBERTS als neuer Pfalzgraf in Mailand zu Gericht und widerrief Amtshandlungen Maginfreds [13 MANARESI, I placiti Seite 364, nr. 101 (= CdL Seite 613, nr. 370; SCHIAPARELLI, I dipl. di Guido Seite 85, nr. 6). LIUDPRANDS anderslautende Angabe (vgl. Anm. 12) wird hierdurch widerlegt. - Die Astenser Urkunde (BSSS 28 Seite 45, nr. 29), die noch im Januar 897 von einer angrenzenden terra Magjmfredj comite palacj spricht, kennt entweder den ganzen Umsturz vom Herbst des Vorjahres und den Tod Maginfreds noch nicht, da sie in der Datierung auch noch immer nach ARNULF zählt, oder - was wahrscheinlicher ist - gehört ihrem Abschluß nach zum Januar 896, ist aber später, da ARNULFS Kaiserkrönung schon bekannt war, geschrieben und dann unter Verwendung der neuen Datierungselemente auf den Abschlußtag rückdatiert worden (domno Arnuldo inperator augustus anno inperji eins ic in Italja huno ... mehre genuarius, indicione decimaquinta).].
Wer war aber dieser Maginfred (Manfred)? Eine kurze im Urkundenbuch von Lodi abgedruckte undatierte, wohl in die 60er-70er Jahre des 9. Jahrhunderts zu setzende Aufzeichnung kann weiterhelfen. Sie besagt: Convenit atque conplacuit inter domnum Ogglerium Laudensem episcopum et domnum Albericum qui comes vocabatur et Aledramme fratrem eius et Manfredum et Aledramme filios eius et Ubertus. Videlicet domnus Ogglerius episc. investivit istos supradictos viros de terra de Turrignani et de terra de Cerretu plano et de prato de Statciano tres iugias et in capite ville III iugias [14
VIGNATI, Cod. dipl. Laudense 1 Seite 17, nr. 11; CAPPELLETTI, Le chiese d'Italia XII Seite 294. - VIGNATI setzte diese Aufzeichnung zum Jahre 935 (?). Er folgte dabei FEDERICI und GABIANO, den alten Kompilatoren der Bischofslisten von Lodi, die diesen Beleg eines Bischofs dieser Stadt - höchstwahrscheinlich zur Auffüllung der für sie geltenden großen Lücke von 928 bis 970 - hier einfügten. Die Echtheit des Stückes wurde 1932 durch Untersuchungen F. SAUIOS, Gli antichi vescovi d'Italia II, 2 Seite 178ff. gesichert. Doch für die zeitliche Einordnung konnte auch SAVIO keine Anhaltspunkte beibringen; er beließ deshalb den Ansatz FEDERICISs und GABIANOS.]. - Hier ist also ein Manfred als Sohn eines Grafen Alberich in einer Urkunde aus Lodi bezeugt. Andererseits kann jetzt auch noch auf ein bislang nicht zitiertes Diplom Kaiser WIDOS vom Juni 892 aufmerksam gemacht werden, das unseren Pfalzgrafen und Grafen von Mailand (vgl. Anm. 5), Maginfred, gleichzeitig als Pfalzgrafen und Grafen von Lodi zeigt [15 SCHIAPARELLI, I diplomi di Guido Seite 37, nr. 14: consilio et deprecatione Melanfredi dilecti fidelis nostri eiusdem loci (sc. Lodi) consilio et inlustris sacri palatii nostri comitis concessimus ... de eodem comitatu Laudensi ... - Abschrift aus dem 17. Jh.; Original verschollen.]. Damit ist zunächst erwiesen, daß der Pfalzgraf Maginfred zugleich auch Graf von Mailand und Lodi war. Verwaltete aber Maginfred diese beiden Grafschaften, dann liegt das für seinen Vorgänger in Mailand, den Grafen Alberich, auch ohne weiteres nahe. Der in der undatierten Aufzeichnung aus Lodi genannte Graf Alberich dürfte deshalb der sonst nur für Mailand (hiermit aber auch für Lodi) bezeugte Graf Alberich gewesen sein und sein mitgenannter Sohn Manfred somit der Nachfolger in Mailand und Lodi und spätere Pfalzgraf Maginfred.
Als Sohn des Grafen Alberich von Mailand war Pfalzgraf Maginfred aber ein Nachkomme einer aus dem Norden zugewanderten Adelsfamilie, worauf ja auch schon die Notwendigkeit der (im Liegenschaftsverkehr der nordalpinen Zuwanderer üblichen) Investitio beim erwähnten Grundstücksverkehr mit Bischof Ogglerius hindeutet [16
Die Bemühungen B. BAUFI DI VESMES, I conti di Verona Seite 261ff., eine Verwandtschaft Maginfreds mit der berüchtigten Engeltrud, der Gemahlin Bosos (vgl. oben Skizze Boso I.), und Erzbischof Liudbert von Mainz zu erweisen, sind bar jeder Quellengrundlage und beruhen nur auf der Namensähnlichkeit Mahtfried und Maginfred. Auch das Konstruieren eines genealogischen Zusammenhanges mit den Grafen Manfred von Mosezzo, Milo von Verona, Egelrich etc. halte ich für verfehlt, weil es auf einem von LIUDPRAND selbst klar als Legende bezeichneten Teil der Antapodosis aufbaut. Könnte man diese Konstruktion bejahen, dann wäre allerdings die fränkische Abkunft Maginfreds völlig klar zu erweisen. Zum gleichen Ergebnis gelangte man, wenn man diesen Grafen mit jenem Maginfred identifizierte, der im März 877 desgleichen wie andere vassus domne Angelberge ex genere francorum das Testament der Kaiserin-Witwe Angilberga unterschrieb (vgl. oben Anm. 3).]