CIII. KONRAD
Die Kaiser WIDO und LAMBERT
überlassen mit einer in Ravenna am 1. Mai 892 ausgestellten
Urkunde auf Bitten der Gemahlin
Kaiser WIDOS, Ageltrudis,
die curtis iuris nostri publici
Leminis (= Almenno) im Comitat von Bergamo an Cohunradum
dilectum patruum ac patruelem
nostrum illustrem marchionem und an dessen Frau Ermengunde [1
SCHIAPARELLI, I dipl. di Guidu e di Lamberto Seite 34, nr. 13.].
Wenn in dieser Urkunde zugleich betont wird: transfundimus et tradimus atque von
firmamus, . . . sicut a sanctae memoriae Hludovico
quondam imperatore concessa fuit, so
legt das den Gedanken nahe, daß Markgraf
Konrad den Hof Almenno bereits früher einmal aus den
Händen Kaiser LUDWIGS II. entgegennahm,
obgleich der genaue Urkundenwortlaut nichts angibt, an wen LUDWIG II.
dereinst seine Schenkung vornahm. Und wenn nun eine Bezugnahme auf eine
beliebige und in keinerlei Zusammenhang mit dem nunmehrigen
Empfänger (Konrad)
stehende Verfügung eines Amtsvorgängers an und für sich
schon unwahrscheinlich erscheint, da so etwas nicht üblich ist, so
kann sogar in unserem speziellen Falle darauf aufmerksam gemacht
werden, daß über den Hof Almenno in der Zeit zwischen LUDWIG II.
und WIDO
bereits anderweitig rechtskräftig verfügt worden ist [2 Vgl. unten
Anm. 4. - Zur Geschichte des Hofes Almenno vgl. P. DARMSTÄDTER,
Das Reichsgut in der Lombardei Seite 108f.], so
daß der Verweis WIDOS und LAMBERTS auf
eine Vergabung Kaiser LUDWIGS II. nicht einmal
die letzte, sondern irgendeine frühere Verfügung über
Almenno herausgreifen würde. Ein solches Verfahren, stünde es
nicht doch in einem Zusammenhang mit dem nunmehrigen Empfänger Markgraf Konrad, wäre aber
völlig sinnlos. So wird man mit gutem Recht annehmen dürfen,
daß Markgraf Konrad (oder ein naher Verwandter)
der Empfänger der verlorenen Schenkungsurkunde Kaiser
LUDWIGS II. war.
Das gibt aber zu weiteren Überlegungen Anlaß. - WIDO
bezeichnet den Markgrafen Konrad
als seinen patruus, das heißt als
Bruder des Vaters [3 A.
Hofmeister, Markgrafen S. 414, scheint diese konkrete
Deutung von palruu.r in Zweifel zu ziehen, denn er äußert
sich über den
Verwandtschaftsgrad Konrads zu den Widonen ganz unbestimmt, indem er
bei Kenntnis dieser Urkunde schreibt: „In einer Seitenlinie, deren
Verwandtschaft sich nicht genau bestimmen läßt, blühte
das Geschlecht
der Widonen weiter. Sie geht aus von dem erlauchten Markgrafen Konrad,
..." - Zu Konrad vgl. auch Th. Wüstenfeld, Über die Hcrzoge
von Spoleto
S. 421 f.; E. Riboldi, 1 contadi rurali de1 milanese S. 240 257; N. G.
Guastella, La marca scttcntrionale e i conti di Lecco S. 167 fl. Die
Abhandlung von C. M. Rota, 1 Corradidi (conti di Lecco e delle sue
pertinenze), Bergamo, Tip. Bella Soc. Commerciale (1914), war mir nicht
zugänglich.]; für LAMBERT ist
er patracelis.
Konrad gehört demnach in
die große WIDONEN-Familie. Wenn er
von LUDWIG II.
bereits einmal die curtis
Almenno zugesprochen erhielt, diese aber wieder verloren haben
muß, da
Ludwig der Deutsche am 26. Februar 875 die Höfe Murgula und
Almenno und anderes mehr seiner
Nichte Ermengarda,
der Tochter LUDWIGS II. und Angilbergas,
bestätigt [4
MG DD Ludwig der Deutsche Seite 220, nr. 157 (= CdL Seite 441, nr.
262). Ludwig
der Deutsche greift hiermit noch zu Lebenszeiten Kaiser
LUDWIGS II. († 875, August/12 -
vgl. BM² nr. 1275a) in italienische
Belange ein. P. KEHR vernutet in seiner MG-Edition, „daß diese
Höfe
karolingischer
Familienbesitz waren, bei dessen Übertragung an die
Prinzessin die Schenkungsakte der Agnaten erforderlich waren". Scheint
das nicht aber doch eher mit den zwischen Angilberga
und Ludwig den
Deutschen
getroffenen Nachfolgeabmachungen (BM² nr. 1254a und 1263b)
zusammenzuhängen? An der Echtheit der Urkunde ist jedenfalls nicht
zu
zweifeln; sie ist im Original überliefert.],
so kann der Verlust dieses Königshofes vielleicht ganz einfach mit
der Konspiration und dem Sturz der WIDONEN-Familie, mit der
Vertreibung Lamberts lI. von Spoleto und Lamberts des Kahlen nach Benevent
etc. (871) [5
Vgl. A. HOFMEISTER, Markgrafen Seite 360f. - Zu Lambert dem
Kahlen, wohl Grafen von
Camerino, vgl. Zeitschrift für Württembergische
Landesgeschichte XV (1956) Seite 190. Er war der Sohn eines Haymo.]
in Zusammenhang stehen. Und so kann uns diese Urkunde - richtig
ausgelegt - auch eine wertvolle Ergänzung zu den wenigen
Nachrichten aus der letzten Zeit LUDWIGS II. sein.
Eine im selben castro Leminne
(= Almenno) ausgestellte Urkunde [6
CdL Seite 884, nr. 518.] vom März 926 gibt
zu erkennen, daß Konrad
bereits verstorben war; sein Sohn,
Radaldus marchio
et comes filius hone memorie Conradi olim comiti de loco Leuco,
läßt mit diesem Diplom zwei Hörige frei. Zumal er dabei
Konrad als olim comes de loco
Leuco nennt, lernen wir auch noch den Sprengel kennen, in dem Konrad wirkte: es war die Grafschaft Lecco. In dieser
Grafschaft sehen wir noch Radals Enkel
(?) Atto tätig.
Von italienischer Seite [7
N.G. GUASTALLA, a.a.O. Seite 169: „Noi troviamo un Corrado
nell' 860, che, a capo di un esercito, fu mandato dall'imperatore
Lodovico II a reprimere la rivolta suscitata in
Borgogna da tale Uberto ... In premio
della vittoria l'imperatore Lodowico II avra potuto crearlo conte
investendolo del comitato di Lecco; dargli in seguito la corte regia di
Almenno ... GUASTELLAS Quelle ist ANDREAS VON BERGAMO, cap. 9. Vgl.
aber schon E. DÜMMLER, Geschichte des ostfränkischen Reiches
II² Seite 110, der auf
breiter Quellenbasis die Zuordnung des in Burgund eingesetzten Konrad zu den WELFEN
vornimmt.] ist neuerdings der WIDONE Konrad mit jenem welfischen
Grafen Konrad von Auxerre identifiziert worden, der ca. 864 von Kaiser LUDWIG
II. die im Vertrag von 863 (BM² nr. 1222b) zum
italienischen Reich geschlagene Grafschaft zwischen dem Jura und den
pennischen Alpen erhielt und in einem blutigen Treffen bei Orbe den
seit dem Ehehandel Lothars II. rebellischen
Abt Hucbert von St. Maurice besiegte
und beseitigte. Eine Identifizierung ist aber schon deshalb
unmöglich, da um 877 dem WELFEN Konrad in St.
Mauricc bereits sein Sohn Rudolf
nachgefolgt war [8
BENASSI, Cod. dipl. Parm. I Seite 159, nr. 24.],
während der widonische Konrad ja 892
noch lebt, und da die Gemahlin des
burgundischen Konrad Waldrada heißt [9 Vgl. E.
DÜMMLER, a.a.O. Seite 110, Anm. 1.], die des
italienischen aber Ermengunde.
- Auch die Behauptung, Konrad
habe zusammen mit anderen obertitalienischen Großen ein
Capitulare KARLS
DES KAHLEN 877 unterzeichnet [10
N.G. GUASTELLA, a.a.O. Seite 169: „Un conte Corrado
compare nell' 877 nel Capitolare di Carlo il Calvo fra i conti e
principi che questo re aveva scelto cui affidare la cura dei suoi
figli. Si trova in mezzo a molti principi italiani illustri per
nobilita e potenza, quali Bosone, Bernardo, Guido - il futuro re
d'ltalia e imperatore - etc. ... Con tutta verisimiglianza questo
Corrado e lo stesso che abbiamo visto nett' 860, ma che ormai era
entrato nella cerchia degli alti dignitari e quindi intervenia con loro
alle ceremonie di corte".], entbehrt jeglicher
Quellengrundlage [11
Die angebliche Quelle - MG Capit. II Seite 104 ist das
Capitulare KARLS
DES KAHLEN vom Februar 876 (nicht 877); dort erscheint
neben vielen anderen nur ein Cunibertus,
der auch sonst in Ober-Italien
nachweisbar ist und keinesfalls etwa zu Cuncradus umgedeutet werden
darf. - Auch GUASTELLAS Verweis auf MURATORI, Antiqu. ltaliae I Seite
417
und LUPO, Cod. dipl. Bergom. I Seite 1008 führt zu keiner
Quellenangabe;
bei beiden ist auch keine Identifizierung Konrads mit Kunibert zu
finden. Es scheint hingegen, daß GUASTELLA das Capitulare
Carisiaccnse
von 877/Juni/14 (MG Capit. II Seite 355, nr. 281) als Quelle
anführen
wollte, in dem ein Chuonradus
comes neben anderen Bischöfen und Grafen
genannt wird. Diese Leute waren aber allesamt keine „principi italiani
illustri", sondern westfränkische Große (vgl. schon
die
Identifzierungshinweise in der zitierten Edition).
Th. WÜSTENFELD, a.a.O. Seite 421, will Konrad auch noch mit einem in
einer Urkunde aus dem Kloster Casauria von 871 (MURATORI, Script. II, 2
Seite 932) genannten kaiserlichen
Vasallen Konrad (Gunerad) und dem
Conradus vass. inzp. zweier Gerichtsurkunden aus Lucca (Mem. e
doc. IV,
2 App. Seite 64, nr. 51; V, 2 Seite 466, nr. 774) identifizieren. Auch
das
halte ich für fraglich.].
Als Glied der WIDONEN-Familie war Markgraf Konrad
selbstverständlich salfränkischer Herkunft; und noch sein Sohn Radald und sein Ur-Enkel (?) Graf Atto bekannten, nach der lex
salica zu leben.