CIII.    KONRAD


Die Kaiser WIDO und LAMBERT überlassen mit einer in Ravenna am 1. Mai 892 ausgestellten Urkunde auf Bitten der Gemahlin Kaiser WIDOS, Ageltrudis, die curtis iuris nostri publici Leminis (= Almenno) im Comitat von Bergamo an Cohunradum dilectum patruum ac patruelem nostrum illustrem marchionem und an dessen Frau Ermengunde [1
SCHIAPARELLI, I dipl. di Guidu e di Lamberto Seite 34, nr. 13.]. Wenn in dieser Urkunde zugleich betont wird: transfundimus et tradimus atque von firmamus, . . . sicut a sanctae memoriae Hludovico quondam imperatore concessa fuit, so legt das den Gedanken nahe, daß Markgraf Konrad den Hof Almenno bereits früher einmal aus den Händen Kaiser LUDWIGS II. entgegennahm, obgleich der genaue Urkundenwortlaut nichts angibt, an wen LUDWIG II. dereinst seine Schenkung vornahm. Und wenn nun eine Bezugnahme auf eine beliebige und in keinerlei Zusammenhang mit dem nunmehrigen Empfänger (Konrad) stehende Verfügung eines Amtsvorgängers an und für sich schon unwahrscheinlich erscheint, da so etwas nicht üblich ist, so kann sogar in unserem speziellen Falle darauf aufmerksam gemacht werden, daß über den Hof Almenno in der Zeit zwischen LUDWIG II. und WIDO bereits anderweitig rechtskräftig verfügt worden ist [2 Vgl. unten Anm. 4. - Zur Geschichte des Hofes Almenno vgl. P. DARMSTÄDTER, Das Reichsgut in der Lombardei Seite 108f.], so daß der Verweis WIDOS und LAMBERTS auf eine Vergabung Kaiser LUDWIGS II. nicht einmal die letzte, sondern irgendeine frühere Verfügung über Almenno herausgreifen würde. Ein solches Verfahren, stünde es nicht doch in einem Zusammenhang mit dem nunmehrigen Empfänger Markgraf Konrad, wäre aber völlig sinnlos. So wird man mit gutem Recht annehmen dürfen, daß Markgraf Konrad (oder ein naher Verwandter) der Empfänger der verlorenen Schenkungsurkunde Kaiser LUDWIGS II. war.
Das gibt aber zu weiteren Überlegungen Anlaß. - WIDO bezeichnet den Markgrafen Konrad als seinen patruus, das heißt als Bruder des Vaters [3
A. Hofmeister, Markgrafen S. 414, scheint diese konkrete Deutung von palruu.r in Zweifel zu ziehen, denn er äußert sich über den Verwandtschaftsgrad Konrads zu den Widonen ganz unbestimmt, indem er bei Kenntnis dieser Urkunde schreibt: „In einer Seitenlinie, deren Verwandtschaft sich nicht genau bestimmen läßt, blühte das Geschlecht der Widonen weiter. Sie geht aus von dem erlauchten Markgrafen Konrad, ..." - Zu Konrad vgl. auch Th. Wüstenfeld, Über die Hcrzoge von Spoleto S. 421 f.; E. Riboldi, 1 contadi rurali de1 milanese S. 240 257; N. G. Guastella, La marca scttcntrionale e i conti di Lecco S. 167 fl. Die Abhandlung von C. M. Rota, 1 Corradidi (conti di Lecco e delle sue pertinenze), Bergamo, Tip. Bella Soc. Commerciale (1914), war mir nicht zugänglich.]; für LAMBERT ist er patracelis. Konrad gehört demnach in die große WIDONEN-Familie. Wenn er von LUDWIG II. bereits einmal die curtis Almenno zugesprochen erhielt, diese aber wieder verloren haben muß, da Ludwig der Deutsche am 26. Februar 875 die Höfe Murgula und Almenno und anderes mehr seiner Nichte Ermengarda, der Tochter LUDWIGS II. und Angilbergas, bestätigt [4 MG DD Ludwig der Deutsche Seite 220, nr. 157 (= CdL Seite 441, nr. 262). Ludwig der Deutsche greift hiermit noch zu Lebenszeiten Kaiser LUDWIGS II. ( 875, August/12 - vgl. BM² nr. 1275a) in italienische Belange ein. P. KEHR vernutet in seiner MG-Edition, „daß diese Höfe karolingischer Familienbesitz waren, bei dessen Übertragung an die Prinzessin die Schenkungsakte der Agnaten erforderlich waren". Scheint das nicht aber doch eher mit den zwischen Angilberga und Ludwig den Deutschen getroffenen Nachfolgeabmachungen (BM² nr. 1254a und 1263b) zusammenzuhängen? An der Echtheit der Urkunde ist jedenfalls nicht zu zweifeln; sie ist im Original überliefert.], so kann der Verlust dieses Königshofes vielleicht ganz einfach mit der Konspiration und dem Sturz der WIDONEN-Familie, mit der Vertreibung Lamberts lI. von Spoleto und Lamberts des Kahlen nach Benevent etc. (871) [5 Vgl. A. HOFMEISTER, Markgrafen Seite 360f. - Zu Lambert dem Kahlen, wohl Grafen von Camerino, vgl. Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte XV (1956) Seite 190. Er war der Sohn eines Haymo.] in Zusammenhang stehen. Und so kann uns diese Urkunde - richtig ausgelegt - auch eine wertvolle Ergänzung zu den wenigen Nachrichten aus der letzten Zeit LUDWIGS II. sein.
Eine im selben castro Leminne (= Almenno) ausgestellte Urkunde [6
CdL Seite 884, nr. 518.] vom März 926 gibt zu erkennen, daß Konrad bereits verstorben war; sein Sohn, Radaldus marchio et comes filius hone memorie Conradi olim comiti de loco Leuco, läßt mit diesem Diplom zwei Hörige frei. Zumal er dabei Konrad als olim comes de loco Leuco nennt, lernen wir auch noch den Sprengel kennen, in dem Konrad wirkte: es war die Grafschaft Lecco. In dieser Grafschaft sehen wir noch Radals Enkel (?) Atto tätig.
Von italienischer Seite [7
N.G. GUASTALLA, a.a.O. Seite 169: „Noi troviamo un Corrado nell' 860, che, a capo di un esercito, fu mandato dall'imperatore Lodovico II a reprimere la rivolta suscitata in Borgogna da tale Uberto ... In premio della vittoria l'imperatore Lodowico II avra potuto crearlo conte investendolo del comitato di Lecco; dargli in seguito la corte regia di Almenno ... GUASTELLAS Quelle ist ANDREAS VON BERGAMO, cap. 9. Vgl. aber schon E. DÜMMLER, Geschichte des ostfränkischen Reiches II² Seite 110, der auf breiter Quellenbasis die Zuordnung des in Burgund eingesetzten Konrad zu den WELFEN vornimmt.] ist neuerdings der WIDONE Konrad mit jenem welfischen Grafen Konrad von Auxerre identifiziert worden, der ca. 864 von Kaiser LUDWIG II. die im Vertrag von 863 (BM² nr. 1222b) zum italienischen Reich geschlagene Grafschaft zwischen dem Jura und den pennischen Alpen erhielt und in einem blutigen Treffen bei Orbe den seit dem Ehehandel Lothars II. rebellischen Abt Hucbert von St. Maurice besiegte und beseitigte. Eine Identifizierung ist aber schon deshalb unmöglich, da um 877 dem WELFEN Konrad in St. Mauricc bereits sein Sohn Rudolf nachgefolgt war [8 BENASSI, Cod. dipl. Parm. I Seite 159, nr. 24.], während der widonische Konrad ja 892 noch lebt, und da die Gemahlin des burgundischen Konrad Waldrada heißt [9 Vgl. E. DÜMMLER, a.a.O. Seite 110, Anm. 1.], die des italienischen aber Ermengunde. - Auch die Behauptung, Konrad habe zusammen mit anderen obertitalienischen Großen ein Capitulare KARLS DES KAHLEN 877 unterzeichnet [10 N.G. GUASTELLA, a.a.O. Seite 169: „Un conte Corrado compare nell' 877 nel Capitolare di Carlo il Calvo fra i conti e principi che questo re aveva scelto cui affidare la cura dei suoi figli. Si trova in mezzo a molti principi italiani illustri per nobilita e potenza, quali Bosone, Bernardo, Guido - il futuro re d'ltalia e imperatore - etc. ... Con tutta verisimiglianza questo Corrado e lo stesso che abbiamo visto nett' 860, ma che ormai era entrato nella cerchia degli alti dignitari e quindi intervenia con loro alle ceremonie di corte".], entbehrt jeglicher Quellengrundlage [11 Die angebliche Quelle - MG Capit. II Seite 104 ist das Capitulare KARLS DES KAHLEN vom Februar 876 (nicht 877); dort erscheint neben vielen anderen nur ein Cunibertus, der auch sonst in Ober-Italien nachweisbar ist und keinesfalls etwa zu Cuncradus umgedeutet werden darf. - Auch GUASTELLAS Verweis auf MURATORI, Antiqu. ltaliae I Seite 417 und LUPO, Cod. dipl. Bergom. I Seite 1008 führt zu keiner Quellenangabe; bei beiden ist auch keine Identifizierung Konrads mit Kunibert zu finden. Es scheint hingegen, daß GUASTELLA das Capitulare Carisiaccnse von 877/Juni/14 (MG Capit. II Seite 355, nr. 281) als Quelle anführen wollte, in dem ein Chuonradus comes neben anderen Bischöfen und Grafen genannt wird. Diese Leute waren aber allesamt keine „principi italiani illustri", sondern westfränkische Große (vgl. schon die Identifzierungshinweise in der zitierten Edition).
Th. WÜSTENFELD, a.a.O. Seite 421, will Konrad auch noch mit einem in einer Urkunde aus dem Kloster Casauria von 871 (MURATORI, Script. II, 2 Seite 932) genannten kaiserlichen Vasallen Konrad (Gunerad) und dem Conradus vass. inzp. zweier Gerichtsurkunden aus Lucca (Mem. e doc. IV, 2 App. Seite 64, nr. 51; V, 2 Seite 466, nr. 774) identifizieren. Auch das halte ich für fraglich.
].
Als Glied der WIDONEN-Familie war Markgraf Konrad selbstverständlich salfränkischer Herkunft; und noch sein Sohn Radald und sein Ur-Enkel (?) Graf Atto bekannten, nach der lex salica zu leben.