LXXXV.    HERIBALD


Als Kaiser LUDWIG Il. im Dezember 873 bei der Rückkehr aus Benevent zum Kloster Casauria (im Gebiet von Penne) gelangte, beauftragte er den ihn begleitenden Heribaldus comes in vice comitis palatii mit gerichtlichen Untersuchungen. Klagen des Klostervogtes gegen Umwohner wurden vor diesem entschieden. Dann tradierte Heribald dem Kloster und dessen Abt verschiedene Besitzungen, die dem Kloster entweder durch die Urteilssprüche zufielen oder von LUDWIG II. geschenkt wurden. Die Investierung in den Besitz, zu dem jedesmal auch Kirchen gehörten, führte er jeweils per ipsas funes de ipsis campanis oder per numerum funem de ipsa campana aus [1
MANARESI, I placiti Seite 270-277, nr. 74-76 (= Chronicon Casauriense (MURATORI, Script. II, 2) Seite 942,944); Bestätigungsurkunde vom August 877 bei MANARESI, a.a.O. Seite 296, nr. 82 (= MURATORI, a.a.O. Seite 948); die Investiturnotizen bei MURATORI, a.a.O. Seite 806 und Seite 938. J. FICKER, Forschungen I Seite 321 sah auf Grund der Überlieferung im Chron. Casaus. Heribald als Vizepfalzgraf an; dagegen MANARESI, Intorno al visconte di palazzo Seite 328ff.]. Der Übereignungsvorgang ist demnach durch die Überreichung eines Symbols - diesmal nicht einer Erdscholle oder eines Baumzweiges, sondern wegen der Kirchenübergabe durch Überreichung des Seiles der Kirchenglocke, - besiegelt worden. Die Übergabe durch das Glockenseil gehört aber genauso wie die Übergabe per festucam notatam, wantonem et vasonem terre atque ramum arboris zur Rechtssymbolik der nordalpinen Stammesrechte [2 Cl. VON SCHWERIN, Deutsche Rechtsgeschichte Seite 79 und 67.]. Und so ist auch ihr Anwender, Graf Heribald, als Bekenner eines nordalpinen Stammesredites und als Zuwanderer aus einem nordalpinen Reichsteil anzusehen.
Wo aber war der sonstige Wirkungsbereich dieses Mannes? Im Oktober 879 empfahl Papst Johann VIII. den Schutz der Güter der verwitweten Kaiserin Angilberga einigen Grafen des oberitalienischen Raumes: Egifred, Suppo (II.)., Eripald, Berard (Sohn des Markgrafen Bonifaz von Tuszien) und Gotefred (aus der Umgebung von Asti) [3
MG Epist. VII Seite 210, nr. 239: Nobilissimis viris ac dilectis filiis Egifredo, Supponi, Eripaldo, Berardo Bonifatii filio et Cotefredo gloriosis comitibus.]. Ist der Heribaldus comes und Stellvertreter des damaligen Pfalzgrafen Boderad mit dem hier genannten Grafen Eripald identisch, dann darf man dessen sonstiges Wirkungsfeld schon ohne weiteres in Ober-Italien suchen. Wenn ein Signum + manus Ariboldo comitis teste sich auch unter der im März 877 in Brescia ausgestellten Testamentsurkunde der Kaiserin Angilberga neben der Unterschrift einiger anderer Grafen findet [4 BENASSI, Parma I Seite 146, nr. 22 (= AFFO, Guastalla I Seite 302, nr. 6 und CdL Seite 452, nr. 270).] und das Signum Airboldi comitis auch noch unter den 11 Unterschriften oberitalienischer Grafen in der Wahlurkunde KARLS DES KAHLEN vom Februar 876 auftaucht [5 MG Capit. II Seite 98, nr. 220 und Seite 100, nr. 221.], so ist seine Zuordnung zu den oberitalienischen Grafen gesichert, wenn auch eine genaue Comitatszuweisung nicht erfolgen kann.
Eine der Urkunden aus Casauria, in der Heribald als Pfalzgrafenstellvertreter auftritt [6
MANARESI, I placiti Seite 272, nr. 75 (= MURATORI, a.a.O. Seite 944).], wirft noch ein bezeichnendes Licht auf den Stand der Bildung unter den weltlichen Großen dieser Zeit. Die Unterschriftenreihe dieser Urkunde beginnt mit: + Signum Heribaldi [comitis in vice] comitis sacri palatii, qui ibi fui et propter ignorantiam litterarum Signum sancte crucis feci.