LXXXV. HERIBALD
Als Kaiser LUDWIG Il. im Dezember 873 bei der
Rückkehr aus
Benevent zum
Kloster Casauria (im Gebiet von Penne) gelangte, beauftragte er den ihn
begleitenden Heribaldus comes in vice comitis palatii mit
gerichtlichen Untersuchungen. Klagen des Klostervogtes gegen Umwohner
wurden vor diesem entschieden. Dann tradierte Heribald dem Kloster und
dessen Abt verschiedene Besitzungen, die dem Kloster entweder durch die
Urteilssprüche zufielen oder von LUDWIG II. geschenkt
wurden. Die Investierung in den Besitz, zu dem jedesmal auch Kirchen
gehörten, führte er jeweils
per ipsas funes de ipsis
campanis oder per numerum funem de ipsa campana aus [1 MANARESI, I
placiti Seite 270-277, nr. 74-76 (= Chronicon
Casauriense (MURATORI, Script. II, 2) Seite 942,944);
Bestätigungsurkunde
vom August 877 bei MANARESI, a.a.O. Seite 296, nr. 82 (= MURATORI,
a.a.O. Seite 948); die Investiturnotizen bei MURATORI, a.a.O. Seite 806
und Seite
938. J. FICKER, Forschungen I Seite 321 sah auf Grund der
Überlieferung im
Chron. Casaus. Heribald als Vizepfalzgraf an; dagegen MANARESI,
Intorno
al visconte di palazzo Seite 328ff.]. Der
Übereignungsvorgang ist demnach durch die Überreichung eines
Symbols - diesmal nicht einer Erdscholle oder eines Baumzweiges,
sondern wegen der Kirchenübergabe durch Überreichung des
Seiles der Kirchenglocke, - besiegelt worden. Die Übergabe durch
das Glockenseil gehört aber genauso wie die Übergabe per festucam notatam, wantonem et vasonem terre atque ramum
arboris zur Rechtssymbolik der nordalpinen Stammesrechte [2 Cl. VON
SCHWERIN, Deutsche Rechtsgeschichte Seite 79 und 67.].
Und so ist auch ihr Anwender, Graf
Heribald, als Bekenner eines nordalpinen Stammesredites und als
Zuwanderer aus einem nordalpinen Reichsteil anzusehen.
Wo aber war der sonstige Wirkungsbereich dieses Mannes? Im Oktober 879
empfahl Papst Johann VIII. den
Schutz der Güter der verwitweten Kaiserin
Angilberga einigen Grafen des
oberitalienischen Raumes: Egifred,
Suppo (II.)., Eripald, Berard (Sohn des Markgrafen Bonifaz von Tuszien)
und Gotefred (aus der Umgebung
von Asti) [3
MG Epist. VII Seite 210, nr. 239: Nobilissimis
viris ac
dilectis filiis Egifredo, Supponi, Eripaldo, Berardo Bonifatii filio et
Cotefredo gloriosis comitibus.].
Ist der Heribaldus comes und Stellvertreter des damaligen Pfalzgrafen
Boderad mit dem hier genannten Grafen Eripald identisch, dann darf
man dessen sonstiges Wirkungsfeld schon ohne weiteres in Ober-Italien
suchen. Wenn ein Signum + manus Ariboldo
comitis teste sich auch unter der im März 877 in
Brescia ausgestellten Testamentsurkunde der Kaiserin Angilberga neben der
Unterschrift einiger anderer Grafen findet [4 BENASSI,
Parma I Seite 146, nr. 22 (= AFFO, Guastalla I Seite 302, nr. 6 und CdL
Seite 452, nr. 270).] und das Signum
Airboldi comitis auch noch unter den 11 Unterschriften
oberitalienischer Grafen in der Wahlurkunde KARLS DES KAHLEN
vom Februar 876 auftaucht [5 MG
Capit. II Seite 98, nr. 220 und Seite 100, nr. 221.],
so ist seine Zuordnung zu den oberitalienischen Grafen gesichert, wenn
auch eine genaue Comitatszuweisung nicht erfolgen kann.
Eine der Urkunden aus Casauria, in der Heribald
als Pfalzgrafenstellvertreter auftritt
[6
MANARESI, I placiti Seite 272, nr. 75 (= MURATORI, a.a.O. Seite 944).],
wirft noch ein bezeichnendes Licht auf den Stand der Bildung unter den
weltlichen Großen dieser Zeit. Die Unterschriftenreihe dieser
Urkunde beginnt mit: + Signum Heribaldi [comitis in vice] comitis sacri palatii, qui ibi fui
et propter ignorantiam litterarum Signum sancte crucis feci.