LXXXII.    HADUMAR (II.)


war, wie wir aus zwei Urkunden entnehmen können, in den Jahren von 806 bis 809 Graf in Verona. - Im April 806 saß Graf Hademarus mit dem Bischof Ratold von Verona und drei Schöffen zu Gericht über einen Streit zwischen Gaufridus gastaldio, qui causam regis peragebat per iussionem Hademari comitis, einerseits und dem Paulos vicedominus, qui causam sancti Zenonis (zu Verona) per iussionem Rataldi episcopi peragebat, andererseits. Im Verfahren konnte der Vertreter des Grafen die früher vom Grafen Uulualnus-Vulfuinus beschlagnahmten Güter der öffentlichen Gewalt nicht erhalten [1
MANARESI, I placiti Seite 57, nr. 18 (= Fainelli, Cod. dipl. Veronese Seite 86, nr. 71).].
Am 13. Mai 809 war Graf Hadumar bereits verstorben. Da aber Bischof Ratold von Verona und Hucpaldus ejus ciuitatis comis jene Besitzungen an die in castro ueronensim gelegene S. Peterskirche schenken, die ihnen antedictus Adumar dum adhuc uiueret mit der Bestimmung übergab, daß sie diese nach seinem Tode pro eius anima oder pro luminaria et orationem eiusdem anime an die genannte Kirche, ubi ipse Adumar in pace requiescere videbatur, weiterschenken sollten [2
FAUNELLI, a.a.O. Seite 103, nr. 89. Zu Bischof Ratold vgl. Skizze Vulfuinus, Anm. 2.]-, so darf angenommen werden, daß Hadumars Tod damals noch nicht sehr lange zurücklag.
Die übertragenen Besitzungen lagen in ualle prouinianense (= Valpolicella) in loco Senciano ... et in noua uilla, dann weiter in finibus ueronensis apellante Roboredo.
Einen weiteren Hinweis auf den Besitz des Grafen Hadumar und - was bedeutsamer ist - auf sein Herkommen liefern nun die Miracula sanctorum in Fuldenses ecclesias translatorum des MÖNCHES RUDOLF VON FULDA [3
MGSS XV, 1 Seite 330.]. In seinem Bericht, der auch die per diversas provincias gelegenen reichen Besitzungen des Klosters gebührend betont, heißt es nämlich, daß ein gewisser Addo, qui in Italia praedium procurabat, quod Adumar quondam comes sancto Bonifacio tradidit, nach der Heimat einmal zurückkam und das Angebot einer neuen Reliquientranslation überbrachte. Nun ist aber ein praedium Fuldensis monasterii, quod Monticellum dicitur, iuxta Veronam bekannt als der Ort, wo 875 ein nach Rom zu Papst Johann VIII. gesandter Fuldaer Mönch namens Hagano verstarb [4 Vgl. G. RICHTER, Zwei frühmittelalterliche fuldische Grabstätten in Italien Seite 95f. und T. VENTURINI, Ricerche paleografiche Seite 121f. - Vgl. weiter auch Skizze Bernard von Verona.]. Damit kann noch Montecchio östlich Verona als weiterer Hadumars-Besitz angesehen werden; wenn aber Graf Hadumar so enge Beziehungen zum Kloster Fulda hatte, daß er ihm sogar Besitzungen übertrug, dann kann man sdilicßen, daß er selbst aus der Umgebung von Fulda stammte [5 In den Urkunden von Fulda kommt der Name Hadumar häufiger vor.], zumindest aber nördlich der Alpen beheimatet war.