LXXXII. HADUMAR (II.)
war, wie wir aus zwei Urkunden entnehmen können, in den Jahren von
806
bis 809 Graf in Verona. - Im
April 806 saß Graf Hademarus
mit dem
Bischof Ratold von Verona und
drei Schöffen zu Gericht über
einen
Streit zwischen Gaufridus gastaldio, qui causam
regis peragebat per
iussionem Hademari comitis,
einerseits und dem Paulos vicedominus, qui
causam sancti Zenonis (zu Verona) per iussionem Rataldi episcopi
peragebat, andererseits. Im
Verfahren konnte der Vertreter des Grafen
die früher vom Grafen
Uulualnus-Vulfuinus beschlagnahmten
Güter der
öffentlichen Gewalt nicht erhalten [1 MANARESI, I
placiti Seite 57, nr. 18 (= Fainelli, Cod.
dipl. Veronese Seite 86, nr. 71).].
Am 13. Mai 809 war Graf Hadumar bereits
verstorben. Da aber Bischof
Ratold von Verona und Hucpaldus ejus ciuitatis comis jene Besitzungen
an die in castro ueronensim
gelegene S. Peterskirche schenken, die
ihnen antedictus Adumar dum adhuc uiueret mit
der Bestimmung
übergab,
daß sie diese nach seinem Tode pro
eius anima oder pro luminaria
et
orationem eiusdem anime an die genannte Kirche, ubi ipse Adumar in pace
requiescere videbatur,
weiterschenken sollten [2
FAUNELLI, a.a.O. Seite 103, nr. 89. Zu Bischof
Ratold
vgl. Skizze Vulfuinus,
Anm. 2.]-, so darf angenommen
werden, daß Hadumars Tod
damals noch nicht sehr lange
zurücklag.
Die übertragenen Besitzungen lagen in ualle prouinianense (=
Valpolicella) in loco Senciano ...
et in noua uilla, dann weiter in
finibus ueronensis apellante Roboredo.
Einen weiteren Hinweis auf den Besitz des Grafen Hadumar und - was
bedeutsamer ist - auf sein Herkommen liefern nun die Miracula sanctorum
in Fuldenses ecclesias translatorum des MÖNCHES RUDOLF VON FULDA [3
MGSS XV, 1 Seite 330.].
In seinem Bericht, der auch die per
diversas provincias gelegenen
reichen Besitzungen des Klosters gebührend betont, heißt es
nämlich,
daß ein gewisser Addo, qui in Italia praedium procurabat, quod
Adumar
quondam comes sancto
Bonifacio tradidit, nach der Heimat einmal
zurückkam und das Angebot einer neuen Reliquientranslation
überbrachte.
Nun ist aber ein praedium Fuldensis monasterii, quod
Monticellum dicitur, iuxta Veronam bekannt als der Ort, wo 875
ein nach Rom zu Papst Johann VIII. gesandter
Fuldaer Mönch namens Hagano verstarb
[4 Vgl.
G. RICHTER, Zwei frühmittelalterliche fuldische
Grabstätten in Italien Seite 95f. und T. VENTURINI, Ricerche
paleografiche Seite 121f. - Vgl. weiter auch Skizze Bernard von Verona.].
Damit kann noch Montecchio östlich Verona als weiterer Hadumars-Besitz angesehen werden;
wenn aber Graf Hadumar so enge
Beziehungen zum Kloster Fulda hatte, daß er ihm sogar Besitzungen
übertrug, dann kann man sdilicßen, daß er selbst aus
der Umgebung von Fulda stammte [5
In den Urkunden von Fulda kommt der Name
Hadumar häufiger vor.], zumindest
aber nördlich der Alpen beheimatet war.