LXXIII. GERARDUS
scheint im Jahre 813 Graf von Reggio
gewesen zu sein. Das Signum manus
Gerardi comitis ciuitatis Regiensis
findet sich unter drei Urkunden des
Bischofs Ratold von Verona,
deren Echtheit meines Erachtens mit Recht bestritten
wurde [1
FAINELLI, Cod. dipl. Veronese Seite 120, nr. 101; Seite 127, nr. 102;
Seite
137, nr. 104 - mit Vorbemerkungen! - von 813/Juni/24 und 813/Sept./16.].
Da bei den Verfälschungen in der 1. Hälfte des 12.
Jahrhunderts [2
Zu dem Streit der Veroneser Kleriker mit ihrem Bischof in der ersten
Hälfte des 12. Jahrhunderts vgl. vorläufig T. VENTURINI,
Ricerche
paleografiche Seite 9ff., deren Ausführungen und
Schlußfolgerungen ich
jedoch nicht zustimmen kann. Völlig unkritisch sind die Urkunden
nr.
101 und 102 bei G. FORCHELLI, Collegialitä di chicrici Seite 37ff.
behandelt. Die Urkunde nr. 104, die FORCHELLI nicht erwähnt,
wurde
1911 noch einmal von P. PASCHINI, Le vicende politiche, N. Arch. Ven.
XXI Seite 423ff., mit zusätzlichen Argumenten zu denen der
BALLERINI
und
anderen als völlig unbrauchbar verworfen. Auch KEHR bezeichnet sie
in
Italia
pontif. VIT/I Seite 231, nr. + 1 als spurium. - Das Diplom LUDWIGS DES FROMMEN
(BM² nr. 722 - FAINELLI, Cod. dipl. Veron. Seite 161, nr. 122 -
vom 13.
Juni 820), das eine Besitzbestätigung für die Veroneser
Klerikerschule
darstellt und das Teile von nr. 101 und 102 erwähnt, ist - nach
freundlicher Auskunft von Herrn Prof. Dr. EUGEN MEYER, Saarbrücken
-
als unbedenklich anzusehen, wenn auch die Möglichkeit von
späteren
Interpolationen durchaus gegeben ist. - Auf den Fragenkomplex um die
Veroneser Klerikerschule hoffe ich an anderer Stelle zurückkommen
zu
können.] aber offenbar eine echte Vorlage -
auch im Hinblick auf
die Zeugenreihe - benutzt wurde, wird an der Existenz dieses Grafen,
von dem weitere Nachrichten fehlen [3
Eine Urkunde KARLS
DES GROSSEN (MG DD Karol. I Seite 323, nr. 235) vom 8.
Juni 791 für die Kirche von Reggio, in welcher ein dux Goeradus
genannt wird, ist eine späte Fälschung.],
nicht zu zweifeln sein.