LXXIII.    GERARDUS


scheint im Jahre 813 Graf von Reggio gewesen zu sein. Das Signum manus Gerardi comitis ciuitatis Regiensis findet sich unter drei Urkunden des Bischofs Ratold von Verona, deren Echtheit meines Erachtens mit Recht bestritten wurde [1
FAINELLI, Cod. dipl. Veronese Seite 120, nr. 101; Seite 127, nr. 102; Seite 137, nr. 104 - mit Vorbemerkungen! - von 813/Juni/24 und 813/Sept./16.]. Da bei den Verfälschungen in der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts [2 Zu dem Streit der Veroneser Kleriker mit ihrem Bischof in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts vgl. vorläufig T. VENTURINI, Ricerche paleografiche Seite 9ff., deren Ausführungen und Schlußfolgerungen ich jedoch nicht zustimmen kann. Völlig unkritisch sind die Urkunden nr. 101 und 102 bei G. FORCHELLI, Collegialitä di chicrici Seite 37ff. behandelt. Die Urkunde nr. 104, die FORCHELLI nicht erwähnt, wurde 1911 noch einmal von P. PASCHINI, Le vicende politiche, N. Arch. Ven. XXI Seite 423ff., mit zusätzlichen Argumenten zu denen der BALLERINI und anderen als völlig unbrauchbar verworfen. Auch KEHR bezeichnet sie in Italia pontif. VIT/I Seite 231, nr. + 1 als spurium. - Das Diplom LUDWIGS DES FROMMEN (BM² nr. 722 - FAINELLI, Cod. dipl. Veron. Seite 161, nr. 122 - vom 13. Juni 820), das eine Besitzbestätigung für die Veroneser Klerikerschule darstellt und das Teile von nr. 101 und 102 erwähnt, ist - nach freundlicher Auskunft von Herrn Prof. Dr. EUGEN MEYER, Saarbrücken - als unbedenklich anzusehen, wenn auch die Möglichkeit von späteren Interpolationen durchaus gegeben ist. - Auf den Fragenkomplex um die Veroneser Klerikerschule hoffe ich an anderer Stelle zurückkommen zu können.] aber offenbar eine echte Vorlage - auch im Hinblick auf die Zeugenreihe - benutzt wurde, wird an der Existenz dieses Grafen, von dem weitere Nachrichten fehlen [3 Eine Urkunde KARLS DES GROSSEN (MG DD Karol. I Seite 323, nr. 235) vom 8. Juni 791 für die Kirche von Reggio, in welcher ein dux Goeradus genannt wird, ist eine späte Fälschung.], nicht zu zweifeln sein.