LXII.    ERARDUS,


einer der Grafen, die mit KARL III. 881 zur Kaiserkrönung nach Rom gezogen waren und im März des Jahres auf dem Rückweg in Siena mit ihrem Kaiser einen Gerichtstag abhielten, dabei die Zugehörigkeit einiger Kirchen zum Bistum Arezzo gegen Ansprüche des Bischofs von Siena bestimmten [1
MG DD Karl III. Seite 51, nr. 31 (= MANARESI, I placiti Seite 332, nr. 92).], tritt in den italienischen Geschichtsquellen kaum hervor. Wenn im März 887 der Bischof Leodoinus von Modena mit dem fränkischen Ehepaar Rodoard und Eliburga Güter tauscht und dabei auch ein Grundstück in Freto an der Secchia - grenzend da meridie Errardo comes - abgibt [2 VICINI, Regesto della chiesa cattedr. di Modena I Seite 45, nr. 28 (= TIRABOSCHI, Modena I Seite 61, nr. 47).], dann dürfte wohl der Besitzer dieses Nachbargrundstückes dieser Graf Erard gewesen sein.
Im Prätendentenkampf zwischen WIDO und BERENGAR scheint er auf des letzteren Seite tapfer gefochten zu haben. Die Gesta Berengarii erwähnen kurz, daß WIDO selbst einen Erardus samt seinem Roß mit einer Lanze durchbohrte [3
Gesta Berengarii, lib. II, v. 166 ff., Seite 106:
          Haud aliter dirum Wido se tollit in equor.
          Hic celsum quod cernit aequo turbare sodales
          Erardum indignans uno dito corpora ferro
          Cornipedemque aequitemque fodit. - - -
].
Das Herkommen des Grafen Erard ist nicht zu bestimmen.