XLVIII.    BOSO (I.)


Ein Boso comes begleitete im Jahre 844 mit vielen anderen Grafen und Bischöfen LUDWIG II. auf seinem Romzug, bei dem LUDWIG zum König für das Reich Italien gekrönt und den Römern noch einmal die künftige Beachtung, der bei der Erhebung Papst Sergius II. unbeachtet gebliebenen kaiserlichen Rechte eingeschärft wurde [1
Vita Sergii II.- Libcr pontific. II Seite 89f. Vgl. BM² nr. 1115a.].
Daß man in diesem Manne jenen unglücklichen oberitalienischen Grafen Boso vor sich hat, dem seine Gemahlin Engeltrud ca. 856/57 [2
Das Datum ergibt sich daraus, daß Engeltrud im Herbst 860 in aliis regnis circiter per triennium verweilte (MG Epist. VIII, 1 Seite 83, nr. 135 Gutachten HINKMARS) und 863 Bosone proprio viro relicto ecce iam per septem circiter annos hac atque illac vagabunda discurrit (MG Epist. VI Seite 286, nr. 18 c. 4 - Mitteilung von Nikolaus I. = Ann. Fuldens. ad 863, Seite 59 und Ann. Bertin. ad 863, Seite 65).] die eheliche Treue brach und mit einem ihrer Vasallen, Wangar [3 Der Name wird allein von REGINO, Chron. ad 866, Seite 84 überliefert.], aus Italien zuerst nach West-Franken, dann nach Ost-Franken entfloh, um schließlich im Reich Lothars II. im Sprengel des Kölner Erbischofs Zuflucht zu finden, ist bereits in einer gründlichen Studie von R. POUPARDIN [4 R. POUPARDIN, Le royaumc de Provence Seite 297ff. Da dort aber nach zum Teil veralteten Editionen (MANSI usw.) zitiert wird, stelle ich hier noch einmal die Quellenbelege zusammen. Vgl. weiter auch E. DÜMMLER, Geschichte des ostfränkischen Reiches II² Seite 16ff. und R. PARISOT, Le royaume de Lorraine Seite 83. - J. HALLER,
Nikolaus I. und Pseudoisidor Seite 9 spricht merkwürdigerweise von der „Gräfin Engeltrud von Vienne, die ihrem Gemahl Boso mit einem Liebhaber davongelaufen war".
] festgestellt worden. - Bosos Versuche, seine Gemahlin zur Rückkehr zu bewegen, blieben trotz der Zusicherung voller Vergebung für den Fall der Rückkehr umsonst, ebenso auch die Vermittlungsversuche des Papstes Benedikt III., an den sich Boso gewendet hatte [5 Die Einschaltung des Papstes Benedikt ergibt sich aus: JAFFE nr. 2673. - Vgl. MG Epist. VI Seite 295, nr. 29 und Seite 341, nr. 53. Bosos Zusicherung der Vergebung ist ersichtlich aus dem Gutachten Hinkmars von Reims für die Synode von Thousey - MG Epist. VIII, 1 Seite 83, nr. 135 und aus HINKMAR, De divortio Lotharii, MIGNE PL 125, Seite 743f.]. Unbeachtet von Engeltrud blieb auch eine Vorladung vor eine vom Erzbischof  Tado in Mailand abgehaltene Synode [6 Ann. Bertin. ad 863, Seite 64; Ann. Fuldens. ad 863, Seite 59: Sententiam quam
a sede apostolica in Ingeldrudum uxorem Bosonis sanctissimus frater noster Mediolanensis archiepiscopus Tado et ceteri coepiscopi nostri petiverant emittendam - Zur Datierung auf 859 vgl.  R. POUPARDION, a.a.O. Seite 302.
]. Als Abwesende wurde sie deshalb mit dem Kirchenbann belegt. Boso suchte darauf sein Glück in Gallien. Er erschien persönlich, nachdem diese Angelegenheit 859 zu Savonnieres [7 HINCMAR, De divortio Lotharii Seite 739: Bosonis mulier, de qua in synodo apud Leucorum civitatem habita fuinius cum interpelalione commmonti.] und im Februar 860 in Aachen [8 Synodus Aquensis II, MG Capit. II Seite 466; HINCMAR, De divortio Lotharii Seite 743.] schon verhandelt worden war, im Sommer 860 auf einer Synode in Koblenz und trug hier seine Beschwerde vor [9 HINCMAR, De divortio Lotharii Seite 754: De Bosonis muliere, de qua idem Boso apud Confluentes reclamavit. Ob die Unterschrift eines Grafen Boso unter den Koblenzer Abmachungen (MG Capit. II Seite 154) auf Boso aus Italien zu beziehen ist, läßt sich nicht mit Sicherheit sagen. Möglicherweise ist hier auch an Boso, den späteren König der Provence, zu denken.]. Doch Lothar II., der damals seine rechtmäßige Gattin Thietberga verstoßen und die Konkubine Waldrada zur Gemahlin erheben wollte [10 Zum Ehehandel Lothars II. vgl. E. DÜMMLER, Geschichte des ostfränkischen Reiches II² Seite 1ff., J. HALLER, a.a.O. und E. MÜHLBACHER, Karolinger Seite 504 ff.], nahm sich Engeltruds an - vielleicht um in dieser Angelegenheit durch Erwirkung einer Ehescheidung einen Präzedenzfall für seinen Ehestreit schaffen zu können - und lehnte eine Auslieferung ab. Es gezieme sich für ihn nicht, eine fränkische Frau und dazu noch seine Verwandte, welche sich ihm anvertraut, preiszugeben, zumal Engeltrud für den Fall der Gewaltanwendung mit ihrer Flucht zu den Normannen gedroht habe. Hinkmar von Reims und Papst Nikolaus I. setzten sich dagegen besonders für Boso ein. 860 wandte sich Nikolaus I. an Hinkmar, damit dieser bei allen Erzbischöfen und Bischöfen im Reiche KARLS DES KAHLEN auf die Rückführung Engeltruds hinwirke, und hat auch KARL DEN KAHLEN selbst, von seinem Neffen Lothar II. die Ausweisung der Flüchtigen zu verlangen [11 MG Epist. VI Seite 267, nr. 1 und Seite 268, nr. 2.]. Zu einer Synodc in Thousey im Reichsteil KARLS DES KAHLEN im Herbst des gleichen Jahres sandte Nikolaus ein Mahnschreiben, das Boso selbst überbrachte [12 MG Capit. II Seite 160, nr. 243 - Conventus apud Saponarias c. 4: Quando ad Tusiacum veni (sc. KARL DER KAHLE), adportavit mihi et episcopis regni nostri Boso ex parte domni apostolas epistolas quasdam ... - Dazu R. POUPARDIN, a.a.O. Seite 303, Anm. 6.], und schickte Hinkmar ein eherechtliches Gutachten [13 MG Epist. VIII, 1 Seite 81, nr. 135.]. Im Jahre 862 machte KARL DER KAHLE Lothar nicht allein wegen der Verstoßung Thietbergas heftige Vorwürfe, sondern auch wegen der Aufnahme Engeltruds [13a Ann. Bertin. ad 862, Seite 60f., und MG Capit. II Seite 160, nr. 243.]. Aber 863 befand sich Engeltrud noch immer unter dem Schutze Lothars II. Auf einem Konzil zu Metz, dem die Bischöfe Radoald von Porto und Johann von Cervia beiwohnten (- diese ließen sich bestechen und legten unter anderem die auf Engeltrud bezüglichen Anweisungen gar nicht vor -), kam Lothar II. in seinen eigenen Ehescheidungsbestrebungen, die bei all diesen Synoden mit verhandelt wurden, einen Schritt vorwärts [14 Die Konzilsakten sind verloren. Bericht über den Verlauf der Synode in Ann. B e r t i n . ad 863, Seite 62: corrupti muneribus, epistolas domni apostolici occultantes. Instruktion für die päpstlichen Gesandten in MG Epist. VI Seite 277; zur Metzer Synode vgl. auch das Verantwortungsschreiben des Bischofs Adventius von Metz in MG Epist. VI Seite 215 und allgemein J. HALLER, Nikolaus I. Seite 35ff.]. Jedoch kassierte Nikolaus I. sogleich die Akten, erklärte das Konzil für unrechtmäßig und erneuerte den Bann über Engeltrud [15 Ann. Bertin. ad 863, Seite 63 und 68ff.; Ann. Fuldens. ad 863, Seite 58ff. mit inserierten Beschlüssen der römischen Synode; Lib. pontif. II Seite 160; MG Epist. VI Seite 284f., nr. 18-21.]. 865 stellte sich dann Engeltrud - wohl mehr unter dem Zwang der politischen Situation, denn aus innerer Reue - dem päpstlichen Legaten Arsenius von Orta in Worms, schwor diesem einen Eid, daß sie die an ihrem Manne geübte Boshaftigkeit nunmehr aufgeben werde et in Italico regno auf vobiscum auf ante vos zurückkehren werde. Bei der Überquerung der Donau entfloh sie jedoch dem Gefolge des Arsenius, so daß dieser in einem Schreiben an alle westfränkischen, lothringischen und ostfränkischen Bischöfe die Exkommunikation erneut wiederholen mußte [16 REGINO, Chron. ad 866, Seite 84 mit Wortlaut des Eides. Brief des Arsenios von Orta an die Bischöfe = MG Epist. VI Seite 225, nr. 11. - Saepe dampnata wird Engeltrud darauf auch wieder zu Ende 865 in einem Brief von Nikolaus I. an Hinkmar von Reims genannt (MG Epist. VI Seite 332, nr. 49 - vgl. weiter MG Epist. VII Seite 280, nr. 14). Daß nunmehr auch Leute wegen des Verkehrs mit Engeltrud vom Papst exkommuniziert wurden, beweist ein Brief Johanns VIII. von 881/82, mit dem Anweisung gegeben wird, einen wegen dieser Angelegenheit vor 11 Jahren exkommunizierten Kölner Presbyter wieder in die Kirchengemeinschaft aufzunehmen - MG Epist. VII Seite 256, nr. 294.]. Nach Italien ist Engeltrud nie mehr zurückgekehrt.
Über Engeltruds Herkunft und Familie werden mehrfach Angaben gemacht. Sie war - wie sie 865 bei ihrem Eid bekannte und wie Papst Nikolaus I. in dem öffentlich bekanntgemachten römischen Synodalbeschluß über die Nichtigerklärung der Metzer Synode von 863 betonte - eine filia quondam Matfridi comitis. In diesem Matfrid wird man, was schon POUPARDIN als sehr wahrscheinlich angenommen hat, den 834 nach Italien gekommenen und 836 dort verstorbenen ehemaligen Grafen von Orleans (oder dessen gleichnamigen Sohn) erblicken dürfen. Engeltrud soll sogar auch Lothars II. propinqua gewesen sein [17
HINCMAR, De divortio Lotharii Seite 754. - Zur Verwandtschaft Engeltruds vgl. E. KIMPEN, Rheinische Anfänge Seite 46 ff.]. Da von einer Verwandtschaft des alten Matfrid mit dem Kaiserhause nichts bekannt ist, wird man andere Wege zur Erklärung dieser propinquitas Engeltruds mit Lothar II. einschlagen müssen. Man muß dabei von der Verwandtschaft und Herkunft Bosos ausgehen.
Boso scheint, obwohl das in keiner Quelle ausdrücklich gesagt wird, der Bruder des Abtes Hukbert von St. Maurice und der unglücklichen Königin und Gemahlin Lothars II., Thietberga, gewesen zu sein. Denn erstens kommt der Name Boso in der Familie Thietbergas und Hukberts häufig vor, auch ihr Vater trug diesen Namen [18
Zur Genealogie der Familie Thietbergas und Hukberts vgl. R. POUPARDIN, a.a.O. und M. CHAUME, Les origines du duche de Bourgognc I Seite 544.] zweitens spricht REGINO VON PRÜM davon, daß sich die Brüder der Thietberga in Rom bei Papst Nikolaus für sie eingesetzt hätten (agentibus fratribus Thietbergae reginae) [19 REGINO, Chron. ad 864, Seite 82.], was klar bezeugt, daß Hukbert und Thietberga zumindest einen weiteren Bruder hätten, und was sich gut außer auf den zu KARL DEM KAHLEN geflohenen Hukbert auf den sowieso wegen seiner eigenen Angelegenheit mit dem Papst eng zusammenarbeitenden Boso beziehen könnte; und schließlich schreibt Nikolaus im Mai 863 an Hukbert, daß er sich immer seiner und seiner Schwester Sache angenommen habe und fügt hinzu: et quid de fratre tuo egerimus, ipse poterit enarrare [20 MG Epist.. VI Seite 283, nr. 16. Vgl. auch schon BM² nr. 1290b.]. Ein Bruder Hukberts hatte also des Papstes Fürsprache sehr nötig und auch erhalten, - und das dürfte bei der Übereinstimmung des Namens Boso mit der Namengebung in der Familie Hukberts und Thietbergas und bei unserem Wissen darum, für wen sich der Papst damals besonders einsetzte, der „italienische" Graf Boso gewesen sein. - Über diese Beziehungen konnte Engeltrud dann auch als propinqua Lothars II. bezeichnet werden.
Somit ist aber auch schon, was für unseren allgemeinen Überblick über die Grafen wichtig ist, für Boso und seine Gemahlin Engeltrud die fränkische Abkunft gesichert.
Boso war 865 bei der Eidleistung der Engeltrud an den Bischof Arsenios von Orta das letzte Mal genannt worden. Daß er auch 867 seine Frau noch nicht zurückerhalten hatte, beweist ein Brief Papst Nikolaus I. [21
Brief an Ludwig d. Deutschen, er möge sich für die Rückkehr der saepe dampnata femina zu ihrem rechtmäßigen Mann einsetzen. MG Epist. VI Seite 332, nr. 49.]. Er wird dann auch noch für die Zeit von 871/72 erwähnt. Damals waren die Sarazenen in Benevent eingefallen, und Kaiser LUDWIG II. mußte mehrere Grafen zu deren Vertreibung einsetzen. Neben Unruoch von Friaul und den Grafen Egifred, Arding und Remedius wird auch Boso genannt [22 Andreae Bergom. Historia, c. 15 in MG SS rer. Langob. Seite 228.]. Auch mit dem kaiserlichen missus et comes Boso, der am 28. Dezember 874 in Mailand ein Placitum abhalten ließ [23 MANARESI, I placiti Seite 283, nr. 78 (= CdL Seite 435, nr. 258). Faksimile bei MORONI STAMPA, Codex palaeograph. nr. 34.], wird man ihn ohne weiteres identifizieren dürfen. Das aber ist die letzte Nachricht über ihn. lm August 878 setzt sich Papst Johann VIII. bereits pro filiabus Bosonis dudum comitis et Ingeltrudis coniugis ein und versucht, diesen Nachkommen, die bei ihrem Vater in Italien erzogen worden zu sein scheinen, den im Reichsteil Ludwigs III., Sohn Ludwigs des Deutschen, liegenden Erbbesitz der Engeltrud zu sichern. Zumal neben einem proximus, einem cognatischen Verwandten der Engeltrud namens Matfrid, und neben König Ludwig III. auch der Erzbischof von Mainz mit einem Mahnschreiben bedacht wurde, darf angenommen werden, daß dieses alodum der Engeltrud, das nun ein spurius Godefredus aut alii, quibus mechans Ingiltrudis sine viri consensu quoque modo donaverit, innehatten, in der Erzdiözese Mainz lagen [24 MG Epist. VII Seite 102, nr. 111; Seite 114, nr. 129; Seite 115, nr. 130.].