XLVIII. BOSO (I.)
Ein Boso comes
begleitete im Jahre 844 mit vielen anderen Grafen und
Bischöfen LUDWIG
II. auf seinem Romzug, bei dem LUDWIG zum
König für
das Reich Italien gekrönt und den Römern noch einmal die
künftige
Beachtung, der bei der Erhebung Papst
Sergius II. unbeachtet
gebliebenen kaiserlichen Rechte eingeschärft wurde [1 Vita Sergii
II.- Libcr pontific. II Seite 89f. Vgl. BM² nr. 1115a.].
Daß man in diesem Manne jenen unglücklichen oberitalienischen Grafen
Boso vor sich hat, dem seine
Gemahlin Engeltrud ca. 856/57 [2
Das Datum ergibt sich daraus, daß Engeltrud im Herbst 860 in aliis
regnis circiter per triennium verweilte (MG Epist. VIII, 1 Seite
83, nr.
135 Gutachten HINKMARS) und 863 Bosone proprio viro relicto ecce
iam per septem circiter annos hac
atque illac vagabunda discurrit
(MG Epist. VI Seite 286, nr. 18 c. 4 - Mitteilung von Nikolaus I. =
Ann. Fuldens. ad 863, Seite 59 und Ann. Bertin. ad 863, Seite 65).]
die
eheliche Treue brach und mit einem ihrer
Vasallen, Wangar [3 Der Name
wird allein von REGINO, Chron. ad 866, Seite 84 überliefert.],
aus
Italien zuerst nach West-Franken, dann nach Ost-Franken entfloh, um
schließlich im
Reich Lothars
II. im Sprengel des Kölner Erbischofs Zuflucht zu
finden, ist bereits in einer gründlichen Studie von R. POUPARDIN [4 R.
POUPARDIN, Le royaumc de Provence Seite 297ff. Da dort aber nach zum
Teil veralteten Editionen (MANSI usw.) zitiert wird, stelle ich hier
noch einmal die Quellenbelege zusammen. Vgl. weiter auch E.
DÜMMLER,
Geschichte des ostfränkischen Reiches II² Seite 16ff. und R.
PARISOT, Le royaume
de Lorraine Seite 83. - J. HALLER,
Nikolaus I. und Pseudoisidor Seite 9 spricht merkwürdigerweise von
der
„Gräfin Engeltrud von Vienne,
die ihrem Gemahl Boso mit
einem Liebhaber
davongelaufen war".] festgestellt worden. - Bosos Versuche, seine Gemahlin zur
Rückkehr zu bewegen, blieben trotz der Zusicherung voller
Vergebung für den Fall der Rückkehr umsonst, ebenso auch die
Vermittlungsversuche des Papstes
Benedikt III., an den sich Boso
gewendet hatte [5
Die Einschaltung des Papstes Benedikt
ergibt sich aus: JAFFE nr.
2673. - Vgl. MG Epist. VI Seite 295, nr. 29 und Seite 341, nr. 53. Bosos
Zusicherung der Vergebung ist ersichtlich aus dem Gutachten Hinkmars
von Reims für die Synode von Thousey - MG Epist. VIII, 1
Seite 83,
nr. 135 und aus HINKMAR, De divortio Lotharii, MIGNE PL 125, Seite 743f.].
Unbeachtet von Engeltrud blieb
auch eine Vorladung
vor eine vom Erzbischof Tado
in Mailand abgehaltene Synode [6
Ann. Bertin. ad 863, Seite 64; Ann. Fuldens. ad 863, Seite 59: Sententiam quam
a sede apostolica in Ingeldrudum uxorem Bosonis sanctissimus
frater noster Mediolanensis
archiepiscopus Tado et ceteri coepiscopi nostri petiverant
emittendam - Zur Datierung auf 859 vgl. R. POUPARDION,
a.a.O. Seite 302.]. Als
Abwesende wurde sie deshalb mit dem Kirchenbann belegt. Boso suchte
darauf sein Glück in Gallien. Er erschien persönlich, nachdem
diese
Angelegenheit 859 zu Savonnieres [7
HINCMAR, De divortio Lotharii Seite 739: Bosonis
mulier, de
qua in synodo apud Leucorum civitatem habita fuinius cum
interpelalione commmonti.] und im Februar
860 in Aachen [8
Synodus Aquensis II, MG Capit. II Seite 466; HINCMAR, De divortio
Lotharii Seite 743.] schon
verhandelt worden war, im Sommer 860 auf einer Synode in Koblenz und
trug hier seine Beschwerde vor [9
HINCMAR, De divortio Lotharii Seite 754: De Bosonis
muliere, de qua
idem Boso apud Confluentes
reclamavit. Ob die Unterschrift eines
Grafen Boso unter den Koblenzer
Abmachungen (MG Capit. II Seite 154)
auf Boso aus Italien zu
beziehen ist, läßt sich nicht mit Sicherheit
sagen. Möglicherweise ist hier auch an Boso, den späteren König der
Provence, zu denken.]. Doch Lothar II.,
der damals seine
rechtmäßige Gattin Thietberga verstoßen
und die Konkubine Waldrada zur
Gemahlin erheben wollte [10
Zum Ehehandel Lothars
II. vgl. E. DÜMMLER, Geschichte des
ostfränkischen Reiches II² Seite 1ff., J. HALLER, a.a.O. und
E.
MÜHLBACHER, Karolinger Seite 504 ff.], nahm
sich Engeltruds an - vielleicht
um in
dieser Angelegenheit durch Erwirkung einer Ehescheidung einen
Präzedenzfall für seinen Ehestreit schaffen zu können -
und lehnte
eine Auslieferung ab. Es gezieme sich für ihn nicht, eine
fränkische
Frau und dazu noch seine Verwandte,
welche sich ihm anvertraut,
preiszugeben, zumal Engeltrud für
den Fall der Gewaltanwendung mit
ihrer Flucht zu den Normannen gedroht habe. Hinkmar von Reims und Papst
Nikolaus I. setzten sich dagegen besonders für Boso ein. 860 wandte
sich Nikolaus I. an Hinkmar, damit dieser bei allen
Erzbischöfen und
Bischöfen im Reiche KARLS DES KAHLEN auf die
Rückführung Engeltruds
hinwirke, und hat auch KARL DEN KAHLEN selbst,
von seinem Neffen Lothar II. die Ausweisung
der Flüchtigen zu verlangen [11
MG Epist. VI Seite 267, nr. 1 und Seite 268, nr. 2.].
Zu einer Synodc in Thousey im Reichsteil KARLS
DES KAHLEN im Herbst des gleichen Jahres sandte Nikolaus ein Mahnschreiben, das Boso selbst überbrachte [12 MG Capit.
II Seite 160, nr. 243 - Conventus apud Saponarias c.
4: Quando ad Tusiacum veni
(sc. KARL DER
KAHLE), adportavit mihi et
episcopis regni nostri Boso ex
parte domni apostolas epistolas
quasdam ... - Dazu R. POUPARDIN, a.a.O. Seite 303, Anm. 6.],
und schickte Hinkmar ein
eherechtliches Gutachten [13
MG Epist. VIII, 1 Seite 81, nr. 135.]. Im Jahre
862 machte KARL DER KAHLE Lothar nicht
allein wegen der Verstoßung Thietbergas
heftige Vorwürfe, sondern auch wegen der Aufnahme Engeltruds [13a Ann.
Bertin. ad 862, Seite 60f., und MG Capit. II Seite 160, nr. 243.].
Aber 863 befand sich Engeltrud
noch immer unter dem Schutze Lothars II.
Auf einem Konzil zu Metz, dem die Bischöfe
Radoald von Porto und Johann
von Cervia beiwohnten (- diese ließen sich bestechen und
legten unter anderem die auf Engeltrud
bezüglichen Anweisungen gar nicht vor -), kam Lothar
II. in seinen eigenen Ehescheidungsbestrebungen, die bei
all diesen Synoden mit verhandelt wurden, einen Schritt vorwärts [14 Die
Konzilsakten sind verloren. Bericht über den Verlauf
der Synode in Ann. B e r t i n . ad 863, Seite 62: corrupti muneribus,
epistolas domni apostolici occultantes. Instruktion für die
päpstlichen Gesandten in MG Epist. VI Seite
277; zur Metzer Synode vgl. auch das Verantwortungsschreiben des
Bischofs Adventius von Metz in
MG Epist. VI Seite 215 und allgemein J.
HALLER, Nikolaus I. Seite 35ff.]. Jedoch
kassierte Nikolaus I. sogleich
die Akten, erklärte das Konzil für unrechtmäßig
und erneuerte den Bann über Engeltrud
[15 Ann.
Bertin. ad 863, Seite 63 und 68ff.; Ann. Fuldens. ad 863, Seite 58ff.
mit inserierten Beschlüssen der römischen Synode; Lib.
pontif. II Seite 160; MG Epist. VI Seite 284f., nr. 18-21.].
865 stellte sich dann Engeltrud
- wohl mehr unter dem Zwang der politischen Situation, denn aus innerer
Reue - dem päpstlichen Legaten
Arsenius von Orta in Worms, schwor diesem einen Eid, daß
sie die an ihrem Manne geübte Boshaftigkeit nunmehr aufgeben werde
et in Italico regno auf vobiscum auf
ante vos zurückkehren werde. Bei der Überquerung der
Donau entfloh sie jedoch dem Gefolge des Arsenius, so daß dieser in
einem Schreiben an alle westfränkischen, lothringischen und
ostfränkischen Bischöfe die Exkommunikation erneut
wiederholen mußte [16
REGINO, Chron. ad 866, Seite 84 mit Wortlaut des Eides. Brief des Arsenios von Orta an die
Bischöfe = MG Epist. VI Seite 225, nr. 11. - Saepe
dampnata wird Engeltrud darauf
auch wieder zu Ende 865 in einem Brief
von Nikolaus I. an Hinkmar von Reims genannt (MG
Epist. VI Seite 332, nr.
49 - vgl. weiter MG Epist. VII Seite 280, nr. 14). Daß nunmehr
auch Leute
wegen des Verkehrs mit Engeltrud vom
Papst exkommuniziert wurden,
beweist ein Brief Johanns VIII. von
881/82, mit dem Anweisung gegeben
wird, einen wegen dieser Angelegenheit vor 11 Jahren exkommunizierten
Kölner Presbyter wieder in die Kirchengemeinschaft aufzunehmen -
MG
Epist. VII Seite 256, nr. 294.]. Nach Italien ist
Engeltrud nie mehr
zurückgekehrt.
Über Engeltruds Herkunft
und Familie werden mehrfach Angaben gemacht. Sie war - wie sie 865 bei
ihrem Eid bekannte und wie Papst
Nikolaus I. in dem
öffentlich bekanntgemachten römischen Synodalbeschluß
über die Nichtigerklärung der Metzer Synode von 863 betonte -
eine filia
quondam Matfridi comitis.
In diesem Matfrid wird
man, was schon POUPARDIN als sehr wahrscheinlich angenommen hat, den
834 nach Italien gekommenen und 836 dort verstorbenen ehemaligen Grafen von Orleans (oder dessen gleichnamigen Sohn) erblicken
dürfen. Engeltrud soll
sogar auch Lothars
II. propinqua
gewesen sein [17
HINCMAR, De divortio Lotharii Seite 754. - Zur
Verwandtschaft Engeltruds vgl.
E. KIMPEN, Rheinische Anfänge Seite 46
ff.]. Da von einer Verwandtschaft des alten Matfrid mit dem Kaiserhause
nichts bekannt ist, wird man andere Wege zur Erklärung dieser propinquitas Engeltruds mit Lothar II. einschlagen
müssen. Man muß dabei von der Verwandtschaft und Herkunft Bosos ausgehen.
Boso scheint, obwohl das in
keiner Quelle ausdrücklich gesagt wird, der Bruder des Abtes Hukbert von St. Maurice
und der unglücklichen Königin
und Gemahlin Lothars II.,
Thietberga,
gewesen zu sein. Denn erstens kommt der Name Boso in der Familie Thietbergas und Hukberts häufig vor, auch ihr
Vater trug diesen Namen [18
Zur Genealogie der Familie Thietbergas und Hukberts vgl.
R. POUPARDIN, a.a.O. und M. CHAUME, Les origines du duche de
Bourgognc I Seite 544.] zweitens spricht REGINO
VON PRÜM davon, daß sich die Brüder der Thietberga in Rom bei Papst Nikolaus für sie
eingesetzt hätten (agentibus fratribus Thietbergae reginae)
[19
REGINO, Chron. ad 864, Seite 82.], was klar
bezeugt, daß Hukbert und
Thietberga zumindest
einen weiteren Bruder hätten, und was sich gut außer auf den
zu KARL DEM
KAHLEN geflohenen Hukbert
auf den sowieso wegen seiner eigenen Angelegenheit mit dem Papst eng
zusammenarbeitenden Boso
beziehen könnte; und schließlich schreibt Nikolaus im Mai 863 an Hukbert, daß er sich immer
seiner und seiner Schwester Sache angenommen habe und fügt hinzu: et quid de fratre tuo egerimus, ipse
poterit enarrare [20
MG Epist.. VI Seite 283, nr. 16. Vgl. auch schon BM² nr. 1290b.].
Ein Bruder Hukberts hatte
also des Papstes Fürsprache sehr nötig und auch erhalten, -
und das dürfte bei der Übereinstimmung des Namens Boso mit der Namengebung in der Familie Hukberts und Thietbergas
und bei unserem Wissen darum, für wen sich der Papst damals
besonders einsetzte, der „italienische"
Graf Boso gewesen sein. -
Über diese Beziehungen konnte Engeltrud
dann auch als
propinqua Lothars II. bezeichnet
werden.
Somit ist aber auch schon, was für unseren allgemeinen
Überblick über die Grafen wichtig ist, für Boso und seine Gemahlin Engeltrud die
fränkische Abkunft gesichert.
Boso war 865 bei der
Eidleistung der Engeltrud an
den Bischof Arsenios von Orta
das letzte Mal genannt worden. Daß er auch 867 seine Frau noch
nicht zurückerhalten hatte, beweist ein Brief Papst Nikolaus I. [21 Brief an Ludwig d. Deutschen,
er möge sich für die
Rückkehr der saepe dampnata femina zu ihrem
rechtmäßigen Mann
einsetzen. MG Epist. VI Seite 332, nr. 49.]. Er
wird dann auch noch für die Zeit von 871/72 erwähnt. Damals
waren die Sarazenen in Benevent eingefallen, und Kaiser LUDWIG
II. mußte mehrere Grafen zu deren Vertreibung
einsetzen. Neben Unruoch von Friaul
und den Grafen Egifred, Arding und Remedius wird auch Boso genannt [22 Andreae
Bergom. Historia, c. 15 in MG SS rer. Langob. Seite 228.].
Auch mit dem kaiserlichen missus et comes Boso,
der am 28. Dezember 874 in Mailand ein Placitum abhalten ließ [23 MANARESI, I
placiti Seite 283, nr. 78 (= CdL Seite 435, nr. 258). Faksimile bei
MORONI STAMPA, Codex palaeograph. nr. 34.], wird
man ihn ohne weiteres identifizieren dürfen. Das aber ist die
letzte Nachricht über ihn. lm August 878 setzt sich Papst Johann VIII. bereits pro filiabus Bosonis
dudum comitis et Ingeltrudis
coniugis ein und versucht, diesen Nachkommen, die bei ihrem
Vater in Italien erzogen worden zu sein scheinen, den im Reichsteil Ludwigs III.,
Sohn Ludwigs des Deutschen,
liegenden Erbbesitz der Engeltrud zu
sichern. Zumal neben einem proximus,
einem cognatischen Verwandten der
Engeltrud namens Matfrid, und neben König Ludwig III. auch der
Erzbischof von Mainz mit einem Mahnschreiben bedacht wurde, darf
angenommen werden, daß dieses alodum
der Engeltrud, das nun ein spurius Godefredus
aut alii, quibus mechans Ingiltrudis sine viri consensu
quoque modo donaverit, innehatten, in der Erzdiözese Mainz
lagen [24
MG Epist. VII Seite 102, nr. 111; Seite 114, nr. 129; Seite 115, nr.
130.].