XLI. BERNARDUS
Das im Oktober 846 (oder Sommer 847) von Kaiser LOTHAR
erlassene
Capitulare de expeditione contra
Sarracenos facienda zeigt unter den
signiferi der
prima scara des Aufgebotes
einen Bernardus [1 MG Capit. II
Seite 65ff., nr. 203. - Zur Datierung auf Sommer 847 vgl.
L. DUPRAZ, Le capitulaire de Lothaire I. Seite 244ff.].
Während BORETIUS bei seiner Ausgabe in den MGH keinerlei Angaben
zur
Person Bernards macht,
schlägt W. LIPPERT [2
Neues Archiv XII Seite 541.] in seiner Edition
des
Capitulares eine Identifizierung Bernards
mit jenem Bernardus
comes
vor, den zwei Vasallen in einer am 12. Dezember 846 in Verona
ausgestellten Urkunde als ihren Herrn bezeichnen [3 FAINELLI,
Cod. dipl. Veronese Seite 272, nr. 182 (= CdL Seite 277, nr. 162).].
Diesem Vorschlag
wird hier beigepflichtet und Bernardus
zugleich als Graf von Verona
erachtet.
Im Juni 854 findet man nämlich weiterhin in Verona missi
scilicet Bernardo
inlustrissimo comiti [4
FAINELLI, a.a.O. Seite 292, nr. 192.]und eine
Besitzbestätigung Kaiser LUDWIGS II. für das
Kloster Bobbio enthält auch die Bestimmung, daß Bernardus comes, qui nunc eandem Gardensem curtem obtinet,
einen seit alters üblichen jährlichen Zins von 10 Solide an
das Kloster Bobbio zu entrichten habe [5
CIPOLLA, Cod. dipl. di Bobbio I Seite 172, nr. 60 (= CdL Seite 362, nr.
218) - Marengo. 860/Oktober/7.]. Da die
curtis Garda schon in der
Langobardenzeit und auch in den ersten
Jahren der fränkischen Herrschaft zur Grafschaft Verona
gehörte [6
Vgl. FAINELLI, a.a.O. Seite 218, nr. 155: in finibus ueronensis in
Garda, sowie die einschlägigen Bemerkungen über Garda
bei P.
DARMSTÄDTER, Das Reichsgut in der Lombardei und bei F. SCHNEIDER,
Entstehung von Burg und Landgemeinde in Italien Seite 144f.],
darf
die Zuordnung Bernards zur
Grafschaft Verona gewagt werden.
In einer Vertrauensstellung findet man
Bernard nicht nur 846 (847).
Schon als LUDWIG
II. 844 sich mit seinem Berater Erzbischof
Drogo von
Metz
sowie einem ansehnlichen Heere und einer großen Anzahl von
oberitalienischen geistlichen und weltlichen Großen nach Rom
begab,
dort die Römer sehr nachdrücklich an die 824 vereinbarte,
aber bei der
Wahl Sergius II. vernachlässigte
Papstwahlordnung erinnerte und sich
selbst zum König salben und krönen ließ, da war bereits
der Bernardus
comes unter anderem mit zur Begleitung ausersehen, und die Vita
Sergii II. nennt ihn sogar unter den eifrigen Verfechtern der
kaiserlichen Rechte [7
Liber pontific. II Seite 89/90.]. In
königsnaher Stellung zeigt ihn auch eine
Freisinger Urkunde vom März 855. Aus dieser ist ersichtlich,
daß zur
Beilegung eines Streites zwischen Bischof
Anno von Freising und Bischof
Odalschalc von Trient um Weingärten bei Bozen Missi Kaiser LUDWIGS II. in
Aibling/Ober-Bayern erschienen. Es waren Bischof Noting von Brescia,
zwei Vertreter Bischof Odalschalcs
von Trient und Graf Bernard
[8 MG DD
Ludwig der Deutsche Seite 101, nr. 72: Evenit inter alia missos
regis Langobardorum affuisse, Notingum
episcopum et Pernhardum comitem
simulque Odalscalci episcopi Jacobum aduocatum et Willipertum pro
uineis ipsis contradicendis. - Ich sehe keinen Anlaß, mit
E. DÜMMLER (Fünf Gedichte Seite 175, Anm. 22) und A.
HOFMEISTER (Markgrafen Seite 319) diese Stelle für Eberhard von Friaul in
Anspruch zu nehmen.]. In
besonderer Vertrauensstellung des Kaisers sehen wir Bernard aber erst,
als er - eben aus Ost-Franken zurückgekehrt - im Juli des Jahres
nach dem
Tode Papst Leos IV. mit Graf Adalbert (von Tuszien?) nach Rom geschickt
wird und die Anerkennung des 853 aus der Kirche ausgeschlossenen
Anastasius (bibliothecarius) als neuen Papst
durchzusetzen versucht,
Anastasius auf der Milvischen
Brücke vom Volk als Papst begrüßen läßt,
aber nach drei Tagen gegen den Widerstand des römischen Klerus
sein
Vorhaben aufgeben und den Gegen-Kandidaten
Benedict III. anerkennen muß [9 Vita
Benedicti III. (Liber pontific. II Seite 141 ff.). - Vgl. zu diesen
Vorgängen auch J. HALLER, Papsttum II Seite 66f. - BM 2 nr. 1203a.].
Er scheint demnach zum engen
Beraterkreis LUDWIGS II. gehört zu haben.
Im Juli 856 ist Bernard wieder
in Verona und hält beim S. Zenokloster vor den Mauern der Stadt
einen Gerichtstag ab [10
MANARESI, I placiti Seite 217 nr. 60 (= FAINELLI, a.a.O. Seite 307, nr.
203 und CdL Seite 1751, nr. 996 App.).]. Im
Dezember 862 gibt er dort auch einem Schöffen die Weisung, einen
in der Umgehung von Verona vorgenommenen Gütertausch zu
begutachten [11
FAINELLI, a.a.O. Seite 340, nr. 227. - Der Gütertausch wird
zwischen den Klerikern Stefan,
Warnegaus und Vitalis einerseits und dem
scavinus Grauso
andererseits vorgenommen. FAINELLI hat nun im
Urkundenmittelteil die Abkürzungen des Originals
folgendermaßen
auflöst: et ipsa com(uatio)
uisa atque estimata est p(er)
Gundelbertum p(res)b(ite)rum
et Teudemario cancell(arium)
missi da
parte(m) ipsius scole [sc. Veroneser Klerikerschule] et per Anscauso
scau(ino) misso B(er)nardi com(utatoris) et Ansprando scau(ino)
auocato iamdicte scole ... Dabei ist meines Erachtens das cona(utatoris) nach
Bernardi falsch gelöst,
weil unter den Tauschpartnern - comutatores
selbst gar kein Bernard vorkommt.
Es muß deshalb zu misso Bernardi comitis aufgelöst
werden. Der Brauch, daß Abgesandte eines Grafen
Tauschhandlungen begutachten, kommt öfters vor, vgl. etwa Mem. e
doc.
di Lucca IV, 2 App. Seite 73, nr. 56; Seite 75, nr. 57; Seite 81, nr.
62 und V,
3 Seite 58, nr. 1129; Seite 112, nr. 1199; Seite 122, nr. 1214; Seite
135, nr.
1233; Seite 143, nr. 1239; Seite 146, nr. 1243 usw.].
Im Sommer 870 sehen wir ihn aber wieder in einer wichtigen Mission
für Kaiser LUDWIG II. unterwegs, -
und zwar bei Ludwig
dem Deutschen in Aachen und bei KARLS DEM KAHLEN
in S. Denis und Reims. Es galt, nachdem eine erste Legation unter Pfalzgraf Boderad nicht
genügend Erfolg davongetragen zu haben scheint [12 BM²
nr. 1242c, vgl. auch Skizze Baderad.],
das nach dem Tode Lothars II.
freigewordene Mittelreich dem Kaiser LUDWIGS II., Lothars
Bruder, als Erbe zu sichern und das Eingreifen Ludwigs des Deutschen
und KARLS DES
KAHLEN zu verhindern. Ludwig der Deutsche,
der durch einen Unfall zur Untätigkeit gezwungen war, wird
für sein Stillhalten gelobt, KARL dagegen
wegen des Einbruchs in Lothringen hart getadelt. Die Legation, der auch
der Papst seine Boten beigegeben hatte, war aber dennoch zum Scheitern
verurteilt. Schon am 8. August 870 wurde Lothars Reich
nach dem Präliminarvertrag vom 6. März des Jahres zwischen Ludwig dem Deutschen
und KARL DEM
KAHLEN endgültig geteilt [13
Ann. Bertin. ad 870, Seite 113. Weitere Quellen bei BM² nr. 1245a
und 1480 b.].
Mit der Nachricht über die Teilnahme an dieser Legation hört
aber zugleich die Kunde über diesen Grafen, der zu den engsten
Vertrauensleuten des Kaisers zählte, auf. Im Februar 876
unterschrieben zwar noch zwei Grafen mit Namen Bernard die Urkunde über
die Wahl KARLS
DES KAHLEN zum König für das Reich Italien und das in
diesen Tagen erlassene Capitulare für Italien [14 MG Capit.
II Seite 98, nr. 220 und Seite 100, nr. 221.].
Doch kann er mit keinem der beiden identifiziert werden, da man in
diesen wohl Bernardum
Arvernicum comitem itemque Bernardum
Gotiae markionem vor sich hat, die KARL DER KAHLE
- wie auch Hugo abbas und Boso von der
Provence - nochmals 877 secum
(ltaliam) ire iusserat [15
Ann. Bertin. ad 877, Seite 136.], und da zu
dieser Zeit in Verona bereits der Graf
Waltfred tätig war, der übrigens die beiden Dokumente
auch schon mit unterzeichnete.
Schwierig ist die Bestimmung des Herkommens dieses Grafen. Wenn aber
die Vita Benedicti III. von den beiden 853 nach Rom geschickten Grafen
als den jam dicti Franci
spricht, fränkische und alemannische Vasallen des Grafen Bernard auftreten [16 Vgl. Anm. 3
und 4. Auch bei dem Lundoaldus vasso Bernardi
ex genere Fraxcorum, der im Februar 854 in Lecco bei
einem
Grundstücksverkauf zugegen ist (CdL Seite 312, nr. 185), darf
vielleicht
an einen fränkischen Vasallen des Grafen
Bernard gedacht werden.], Bernard selbst für Legationen
nach Ost-Franken und West-Franken besonders geeignet erscheint, dann
ist auch die Herkunft von einem nördlich oder nordwestlich der
Alpen beheimateten Geschlecht ohne weiteres denkbar. Die Beziehungen,
die Graf Bernard zum Kloster
Fulda und seinem Abt Hatto
unterhielt [17
Die Briefsammlung aus Fulda, aus der diese Beziehungen bekannt sind,
ist heute verloren. Den Hauptinhalt der Briefe kennt man nur aus
den Inhaltsangaben und Auszügen, die die Madgeburger Centuriatoren
(Matthias Flacius Illyricus) in
ihr Werk aufnahmen. Dabei findet sich:
Hatto (Abt von Fulda 842-856) scripsit aliquot epistolas ad Rabanum (Erzbischof
von Mainz 847-856), ad Leonem papam (Leo IV. 847-855), ad Bernhardum
comitem Italiae ... Familiaris
fuit Rabano, Otgario (Erzbischof von Mainz 826-847), Leoni
et Ludovico
(imp.) ac Bernhardo,
cui omnia sua bona, quae
in Italia habebat, commisit per epistolam. Und an anderer Stelle
findet sich: A Bernhardo quodam comite (Hatto) per literas petit, ut
eorum bonorum, quae in Italia collegium Fuldenre possideat, fidelem
ipse agat tutorem ac ne abalienentur prospiciat (Epistolarum
Fuldensium
Eragmenta, in MG Epist. V Seite 529). Diese Besitzungen Fuldas in
Italien
sind nicht weiter bekannt; wenn aber gerade der Graf von Verona,
Bernhard, mit deren Schutz
beauftragt wird, dann könnte es sich hier um
die Güter handeln, die Graf
Hadumar von Verona (siehe da) dem Kloster Fulda
(vor 810) schenkte. - Dem Versuch E. DÜMMLERS, des Editors dieser
Brieffragmente, die dreimalige Nennung Bernhardus
in Eberhardus (von
Friaul) umzudeuten (Seite 529, Anm. 2), ist wohl kaum
zuzustimmen.], vermögen dies zu
bekräftigen.