XLI.    BERNARDUS

Das im Oktober 846 (oder Sommer 847) von Kaiser LOTHAR erlassene Capitulare de expeditione contra Sarracenos facienda zeigt unter den signiferi der prima scara des Aufgebotes einen Bernardus [1
MG Capit. II Seite 65ff., nr. 203. - Zur Datierung auf Sommer 847 vgl.
L. DUPRAZ, Le capitulaire de Lothaire I. Seite 244ff.
]. Während BORETIUS bei seiner Ausgabe in den MGH keinerlei Angaben zur Person Bernards macht, schlägt W. LIPPERT [2 Neues Archiv XII Seite 541.] in seiner Edition des Capitulares eine Identifizierung Bernards mit jenem Bernardus comes vor, den zwei Vasallen in einer am 12. Dezember 846 in Verona ausgestellten Urkunde als ihren Herrn bezeichnen [3 FAINELLI, Cod. dipl. Veronese Seite 272, nr. 182 (= CdL Seite 277, nr. 162).]. Diesem Vorschlag wird hier beigepflichtet und Bernardus zugleich als Graf von Verona erachtet.
Im Juni 854 findet man nämlich weiterhin in Verona missi scilicet Bernardo inlustrissimo comiti [4
FAINELLI, a.a.O. Seite 292, nr. 192.]und eine Besitzbestätigung Kaiser LUDWIGS II. für das Kloster Bobbio enthält auch die Bestimmung, daß Bernardus comes, qui nunc eandem Gardensem curtem obtinet, einen seit alters üblichen jährlichen Zins von 10 Solide an das Kloster Bobbio zu entrichten habe [5 CIPOLLA, Cod. dipl. di Bobbio I Seite 172, nr. 60 (= CdL Seite 362, nr. 218) - Marengo. 860/Oktober/7.]. Da die curtis Garda schon in der Langobardenzeit und auch in den ersten Jahren der fränkischen Herrschaft zur Grafschaft Verona gehörte [6 Vgl. FAINELLI, a.a.O. Seite 218, nr. 155: in finibus ueronensis in Garda, sowie die einschlägigen Bemerkungen über Garda bei P. DARMSTÄDTER, Das Reichsgut in der Lombardei und bei F. SCHNEIDER, Entstehung von Burg und Landgemeinde in Italien Seite 144f.], darf die Zuordnung Bernards zur Grafschaft Verona gewagt werden.
In einer Vertrauensstellung findet man Bernard nicht nur 846 (847). Schon als LUDWIG II. 844 sich mit seinem Berater Erzbischof Drogo von Metz sowie einem ansehnlichen Heere und einer großen Anzahl von oberitalienischen geistlichen und weltlichen Großen nach Rom begab, dort die Römer sehr nachdrücklich an die 824 vereinbarte, aber bei der Wahl Sergius II. vernachlässigte Papstwahlordnung erinnerte und sich selbst zum König salben und krönen ließ, da war bereits der Bernardus comes unter anderem mit zur Begleitung ausersehen, und die Vita Sergii II. nennt ihn sogar unter den eifrigen Verfechtern der kaiserlichen Rechte [7
Liber pontific. II Seite 89/90.]. In königsnaher Stellung zeigt ihn auch eine Freisinger Urkunde vom März 855. Aus dieser ist ersichtlich, daß zur Beilegung eines Streites zwischen Bischof Anno von Freising und Bischof Odalschalc von Trient um Weingärten bei Bozen Missi Kaiser LUDWIGS II. in Aibling/Ober-Bayern erschienen. Es waren Bischof Noting von Brescia, zwei Vertreter Bischof Odalschalcs von Trient und Graf Bernard [8 MG DD Ludwig der Deutsche Seite 101, nr. 72: Evenit inter alia missos regis Langobardorum affuisse, Notingum episcopum et Pernhardum comitem simulque Odalscalci episcopi Jacobum aduocatum et Willipertum pro uineis ipsis contradicendis. - Ich sehe keinen Anlaß, mit E. DÜMMLER (Fünf Gedichte Seite 175, Anm. 22) und A. HOFMEISTER (Markgrafen Seite 319) diese Stelle für Eberhard von Friaul in Anspruch zu nehmen.]. In besonderer Vertrauensstellung des Kaisers sehen wir Bernard aber erst, als er - eben aus Ost-Franken zurückgekehrt - im Juli des Jahres nach dem Tode Papst Leos IV. mit Graf Adalbert (von Tuszien?) nach Rom geschickt wird und die Anerkennung des 853 aus der Kirche ausgeschlossenen Anastasius (bibliothecarius) als neuen Papst durchzusetzen versucht, Anastasius auf der Milvischen Brücke vom Volk als Papst begrüßen läßt, aber nach drei Tagen gegen den Widerstand des römischen Klerus sein Vorhaben aufgeben und den Gegen-Kandidaten Benedict III. anerkennen muß [9 Vita Benedicti III. (Liber pontific. II Seite 141 ff.). - Vgl. zu diesen Vorgängen auch J. HALLER, Papsttum II Seite 66f. - BM 2 nr. 1203a.]. Er scheint demnach zum engen Beraterkreis LUDWIGS II. gehört zu haben.
Im Juli 856 ist Bernard wieder in Verona und hält beim S. Zenokloster vor den Mauern der Stadt einen Gerichtstag ab [10
MANARESI, I placiti Seite 217 nr. 60 (= FAINELLI, a.a.O. Seite 307, nr. 203 und CdL Seite 1751, nr. 996 App.).]. Im Dezember 862 gibt er dort auch einem Schöffen die Weisung, einen in der Umgehung von Verona vorgenommenen Gütertausch zu begutachten [11 FAINELLI, a.a.O. Seite 340, nr. 227. - Der Gütertausch wird zwischen den Klerikern Stefan, Warnegaus und Vitalis einerseits und dem scavinus Grauso andererseits vorgenommen. FAINELLI hat nun im Urkundenmittelteil die Abkürzungen des Originals folgendermaßen auflöst: et ipsa com(uatio) uisa atque estimata est p(er) Gundelbertum p(res)b(ite)rum et Teudemario cancell(arium) missi da parte(m) ipsius scole [sc. Veroneser Klerikerschule] et per Anscauso scau(ino) misso B(er)nardi com(utatoris) et Ansprando scau(ino) auocato iamdicte scole ... Dabei ist meines Erachtens das cona(utatoris) nach Bernardi falsch gelöst, weil unter den Tauschpartnern - comutatores selbst gar kein Bernard vorkommt. Es muß deshalb zu misso Bernardi comitis aufgelöst werden. Der Brauch, daß Abgesandte eines Grafen Tauschhandlungen begutachten, kommt öfters vor, vgl. etwa Mem. e doc. di Lucca IV, 2 App. Seite 73, nr. 56; Seite 75, nr. 57; Seite 81, nr. 62 und V, 3 Seite 58, nr. 1129; Seite 112, nr. 1199; Seite 122, nr. 1214; Seite 135, nr. 1233; Seite 143, nr. 1239; Seite 146, nr. 1243 usw.]. Im Sommer 870 sehen wir ihn aber wieder in einer wichtigen Mission für Kaiser LUDWIG II. unterwegs, - und zwar bei Ludwig dem Deutschen in Aachen und bei KARLS DEM KAHLEN in S. Denis und Reims. Es galt, nachdem eine erste Legation unter Pfalzgraf Boderad nicht genügend Erfolg davongetragen zu haben scheint [12 BM² nr. 1242c, vgl. auch Skizze Baderad.], das nach dem Tode Lothars II. freigewordene Mittelreich dem Kaiser LUDWIGS II., Lothars Bruder, als Erbe zu sichern und das Eingreifen Ludwigs des Deutschen und KARLS DES KAHLEN zu verhindern. Ludwig der Deutsche, der durch einen Unfall zur Untätigkeit gezwungen war, wird für sein Stillhalten gelobt, KARL dagegen wegen des Einbruchs in Lothringen hart getadelt. Die Legation, der auch der Papst seine Boten beigegeben hatte, war aber dennoch zum Scheitern verurteilt. Schon am 8. August 870 wurde Lothars Reich nach dem Präliminarvertrag vom 6. März des Jahres zwischen Ludwig dem Deutschen und KARL DEM KAHLEN endgültig geteilt [13 Ann. Bertin. ad 870, Seite 113. Weitere Quellen bei BM² nr. 1245a und 1480 b.].
Mit der Nachricht über die Teilnahme an dieser Legation hört aber zugleich die Kunde über diesen Grafen, der zu den engsten Vertrauensleuten des Kaisers zählte, auf. Im Februar 876 unterschrieben zwar noch zwei Grafen mit Namen Bernard die Urkunde über die Wahl KARLS DES KAHLEN zum König für das Reich Italien und das in diesen Tagen erlassene Capitulare für Italien [14
MG Capit. II Seite 98, nr. 220 und Seite 100, nr. 221.]. Doch kann er mit keinem der beiden identifiziert werden, da man in diesen wohl Bernardum Arvernicum comitem itemque Bernardum Gotiae markionem vor sich hat, die KARL DER KAHLE - wie auch Hugo abbas und Boso von der Provence - nochmals 877 secum (ltaliam) ire iusserat [15 Ann. Bertin. ad 877, Seite 136.], und da zu dieser Zeit in Verona bereits der Graf Waltfred tätig war, der übrigens die beiden Dokumente auch schon mit unterzeichnete.
Schwierig ist die Bestimmung des Herkommens dieses Grafen. Wenn aber die Vita Benedicti III. von den beiden 853 nach Rom geschickten Grafen als den jam dicti Franci spricht, fränkische und alemannische Vasallen des Grafen Bernard auftreten [16
Vgl. Anm. 3 und 4. Auch bei dem Lundoaldus vasso Bernardi ex genere Fraxcorum, der im Februar 854 in Lecco bei einem Grundstücksverkauf zugegen ist (CdL Seite 312, nr. 185), darf vielleicht an einen fränkischen Vasallen des Grafen Bernard gedacht werden.], Bernard selbst für Legationen nach Ost-Franken und West-Franken besonders geeignet erscheint, dann ist auch die Herkunft von einem nördlich oder nordwestlich der Alpen beheimateten Geschlecht ohne weiteres denkbar. Die Beziehungen, die Graf Bernard zum Kloster Fulda und seinem Abt Hatto unterhielt [17 Die Briefsammlung aus Fulda, aus der diese Beziehungen bekannt sind, ist heute verloren. Den Hauptinhalt der Briefe kennt man nur aus den Inhaltsangaben und Auszügen, die die Madgeburger Centuriatoren (Matthias Flacius Illyricus) in ihr Werk aufnahmen. Dabei findet sich: Hatto (Abt von Fulda 842-856) scripsit aliquot epistolas ad Rabanum (Erzbischof von Mainz 847-856), ad Leonem papam (Leo IV. 847-855), ad Bernhardum comitem Italiae ... Familiaris fuit Rabano, Otgario (Erzbischof von Mainz 826-847), Leoni et Ludovico (imp.) ac Bernhardo, cui omnia sua bona, quae in Italia habebat, commisit per epistolam. Und an anderer Stelle findet sich: A Bernhardo quodam comite (Hatto) per literas petit, ut eorum bonorum, quae in Italia collegium Fuldenre possideat, fidelem ipse agat tutorem ac ne abalienentur prospiciat (Epistolarum Fuldensium Eragmenta, in MG Epist. V Seite 529). Diese Besitzungen Fuldas in Italien sind nicht weiter bekannt; wenn aber gerade der Graf von Verona, Bernhard, mit deren Schutz beauftragt wird, dann könnte es sich hier um die Güter handeln, die Graf Hadumar von Verona (siehe da) dem Kloster Fulda (vor 810) schenkte. - Dem Versuch E. DÜMMLERS, des Editors dieser Brieffragmente, die dreimalige Nennung Bernhardus in Eberhardus (von Friaul) umzudeuten (Seite 529, Anm. 2), ist wohl kaum zuzustimmen.], vermögen dies zu bekräftigen.