XXXI. [A]RADI[NG]US (II.)


Graf Suppo (IV.) bezeichnet sich in einer Urkunde vom 26. Dezember 942 [1
DREI, Le carte Parmensi Seite 152, nr. 50. Fehlerhaft bei AFFO, Parma I Seite S. 347, nr. 61, wo unter anderem Supo comes quondam Radierii idemque comiti filius zu lesen ist.] als Supo comes quondam [A]radi[ng]i idemque comiti filius, qui se profitebat legem vivere salicham. Von diesem Grafen Arding II. ist, falls auch der Ardengus missusdomni Guidonis imperatoris, welcher am 1. Juni 891 in Cremona ein Placitum abhält [2 Siehe oben Arding I., Anm. 6.], auf Graf Arding I. bezogen wird, keine weitere Notiz auf uns gekommen [3 Über seine genealogische Stellung in der Familie der fränkischen SUPPONIDEN vgl. Exkurs: Supponidengenealogie. Wird die Identifizierung des einen oder anderen Arding mit dem Missus Widos Ardengus vorgenommen, so ergibt sich, daß die Haltung der Supponidcn-Familie im Kampf zwischen BERENGAR und WIDO nicht einheitlich war, - ebenso wie 876, als Angilberga, die Kaiserin-Witwe, noch an der ostfränkischen Nachfolgelösung festhielt, ihre Brüder aber schon KARL DEM KAHLEN in Pavia als neuen König wählten, - und wie im Jahre 880, als Angilberga Boso von der Provence begünstigte, ihre Brüder aber KARL III. anhingen.].