XXXI. [A]RADI[NG]US (II.)
Graf Suppo (IV.) bezeichnet sich in einer
Urkunde vom 26. Dezember 942
[1
DREI, Le carte Parmensi Seite 152, nr. 50. Fehlerhaft bei AFFO, Parma
I Seite S.
347, nr. 61, wo unter anderem Supo comes quondam Radierii idemque
comiti
filius zu lesen ist.] als Supo comes quondam [A]radi[ng]i idemque comiti filius, qui se
profitebat legem vivere salicham. Von diesem Grafen Arding II. ist,
falls auch der Ardengus
missusdomni Guidonis
imperatoris, welcher am
1. Juni 891 in Cremona ein Placitum abhält [2 Siehe oben Arding I., Anm. 6.],
auf Graf Arding I.
bezogen
wird, keine weitere Notiz auf uns gekommen [3 Über
seine genealogische Stellung in der
Familie der fränkischen SUPPONIDEN
vgl. Exkurs:
Supponidengenealogie. Wird die Identifizierung des einen oder anderen
Arding mit dem Missus
Widos Ardengus vorgenommen, so ergibt sich, daß die Haltung der
Supponidcn-Familie im Kampf zwischen BERENGAR und WIDO nicht
einheitlich
war, - ebenso wie 876, als Angilberga,
die Kaiserin-Witwe, noch an der
ostfränkischen Nachfolgelösung festhielt, ihre Brüder
aber schon KARL DEM KAHLEN in Pavia
als neuen König wählten, - und wie im
Jahre 880,
als Angilberga
Boso von der Provence begünstigte, ihre Brüder
aber KARL
III. anhingen.].