XXX. ARDINGUS (I.)
führte nach den Angaben des Chronicon Salernitanum
im Auftrag Kaiser LUDWIGS II. den von
Sarazenen arg bedrängten
Beneventanern im Sommer 872 zusammen mit dem Grafen Remedius ein Hilfscorps zu [1 Chron.
Salernit. c. 118, MG SS III Seite 532. - Vgl. dazu Th.
WÜSTENFELD, Über die Herzöge von Spoleto Seite 405, und
zur
Verbindung
dieser Nachricht mit der Meldung des Andreas von Bergamo (siehe unten)
BM²
nr. 1254d. - Remedius
dürfte mit jenem Remedio comite de
Aprutio
identisch sein, der im Juli 899 in seiner Grafschaft Teramo einen
Gerichtstag abhielt (MANARESI, I placiti Seite 404, nr. 109). Doch ist
bei
dieser Identifizierung zu beachten, daß von 891 bis 896 - in der
Zeit
WIDOS
und LAMBERTS - ein Adelbertus comes de
Aprutio nachgewiesen ist
(vgl. H. MÜLLER, Topographische und genealogische Untersuchungen
Seite 102f.
und
unten Skizze Leodoinus Anm. 2).].
Ob er
bei diesem Feldzug auch den Sieg über die sarazenischc Streitmacht
bei
S. Martino in der Nähe Capuas am Volturno mit erfocht, den ANDREAS
VON BERGAMO [2
ANDREAS VON BERGAMO, Historia c. 15 - zu 871, MG SS rer. Langob.
Seite 228.] seinem
Bruder [3
Zur Verwandtschaft vgl. Exkurs: Genealogie der
Supponiden.] Egifred
und den anderen beiden Grafen
Boso (I.) und Unroch von Friaul zuschreibt, kann
nur vermutet, nicht
aber entschieden werden. - Im Februar 876 sehen wir Arding dann bei dem
Personenkreis, der KARL DEM KAHLEN
in Pavia zum König Italici
regni
erhob [4
MG Capit. II Seite 98, nr. 220. Urkunde über die Wahl KARLS DES KAHLEN,
wo sich auch das Signum Hardingi comitis findet; dieselbe Unterschrift
ist auch unter dem Capitulare, das KARL gleich
nach der Wahl
erließ,
zu sehen (MG Capit. II Seite 100, nr. 221).].
Seine politisch bedeutsame Stellung ist damit schon angezeigt.
Wenn Graf Arding im März
877 bei der letztwilligen Verfügung
der
Kaiserin Angilberga, der Witwe Kaiser LUDWIGS II., zusammen mit
dem Grafen
Egifred und dem eindeutig als Franken nachweisbaren Grafen Suppo (II.)
ein Konsensrecht wahrnimmt [5
BENASSI, Parma I Seite 146, nr. 22.], dann zeigt
uns dieser aus dem
germanischen Familien- und Erbrecht herleitbare Akt sowohl die enge
Verbindung Ardings mit der stirps regia als auch - auf Grund
der
Verbindung mit Suppo - dessen
fränkisches Herkommen [6
Falls dieser Graf Arding auch
identisch ist mit dem Ardengus missus
domni Guidonis imperatoris (MANARESI, I placiti Seite 353,
nr. 98 = CdL Seite
580, nr. 349), dann würde das beweisen, daß er sich -
obgleich er der
Onkel der Gemahlin seines Rivalen BERENGAR war - über die
Prätendentenkämpfe hinweg in seiner Stellung zu halten
vermochte und
sogar bei WIDO
noch eine Vertrauensstellung erlangte. Es ist aber auch
gut möglich, daß wir in diesem Arding schon seinen oder
seines Bruders
Sohn [A]radi[ng]us vor uns haben.].