XXV. ANGELBERTUS
Am 1. Dezember 922 erbaten zwei Ehepaare von Angelbartus
comes et Maria
magnifica femina iugalis verschiedene Liegenschaften in
der Stadt
Bologna zu Libcll [1
CENCETTI, Le carte Bolognesi Seite 26, nr. 1 (= GUALANDI, Alcune
membrane Seite 27, rar. 1). Datierung nach Regierungsjahren BERENGARS.].
Da für einen Grafen Angelbert weitere
Belege fehlen, besteht zunächst
Unklarheit darüber, ob man hier einen Stadtgrafen von Bologna vor sich
hat - dafür sprechen sich vor allem HESSEL, GAUDENZI und GUALANDI
aus [2 A.
HESSEL, Bologna Seite 19; A. GAUDENZI, Il monastero di
Nonantola, in Bullettino 22, Seite 137; A. GUALANDI, Alcune membrane
Seite
16; E.GUALANDI, L 'origine dei conti di Panico Seite 299.]
- oder ob man ihn einer anderen Grafschaft
zuzuordnen hat [3
Es ist zu erwägen, ob hier nicht eine Verschreibung für Adelbertus
vorliegt. In diesem Falle könnte leicht eine
Identifizierung mit Graf
Adelbert, dem Sohn des Grafen
Bertald (von Reggio),
vorgenommen werden.]. Es steht ebensowenig fest,
welcher Familie er
entstammte [4
E. GUALANDI versichert, daß „Angelberto... doveva
appartenere quasi
certamente alla casa degli Adalberti" von Toskana, jedoch fehlen
Belege. Zur Familie Hubald-Bonifaz
(von Bologna) dürfte er
kaum gehört
haben; vgl. Hubald, Anm. 5. -
A. GUALANDI, Alcune membrane Seite 16
schlug eine Identifizierung mit dem Grafen
Gilbert vor, welcher sich
924 mit anderen Großen gegen BERENGAR I.
auflehnte. In diesem hat man
aber den Grafen Giselbert von Bergamo
vor sich.], noch welcher Bevölkerungsgruppe
Italiens er seiner
Herkunft nach zugeordnet werden darf.