XXV.    ANGELBERTUS


Am 1. Dezember 922 erbaten zwei Ehepaare von Angelbartus comes et Maria magnifica femina iugalis verschiedene Liegenschaften in der Stadt Bologna zu Libcll [1
CENCETTI, Le carte Bolognesi Seite 26, nr. 1 (= GUALANDI, Alcune membrane Seite 27, rar. 1). Datierung nach Regierungsjahren BERENGARS.].
Da für einen Grafen Angelbert weitere Belege fehlen, besteht zunächst Unklarheit darüber, ob man hier einen Stadtgrafen von Bologna vor sich hat - dafür sprechen sich vor allem HESSEL, GAUDENZI und GUALANDI aus [2
A. HESSEL, Bologna Seite 19; A. GAUDENZI, Il monastero di Nonantola, in Bullettino 22, Seite 137; A. GUALANDI, Alcune membrane Seite 16; E.GUALANDI, L 'origine dei conti di Panico Seite 299.] - oder ob man ihn einer anderen Grafschaft zuzuordnen hat [3 Es ist zu erwägen, ob hier nicht eine Verschreibung für Adelbertus vorliegt. In diesem Falle könnte leicht eine Identifizierung mit Graf Adelbert, dem Sohn des Grafen Bertald (von Reggio), vorgenommen werden.]. Es steht ebensowenig fest, welcher Familie er entstammte [4  E. GUALANDI versichert, daß „Angelberto... doveva appartenere quasi certamente alla casa degli Adalberti" von Toskana, jedoch fehlen Belege. Zur Familie Hubald-Bonifaz (von Bologna) dürfte er kaum gehört haben; vgl. Hubald, Anm. 5. - A. GUALANDI, Alcune membrane Seite 16 schlug eine Identifizierung mit dem Grafen Gilbert vor, welcher sich 924 mit anderen Großen gegen BERENGAR I. auflehnte. In diesem hat man aber den Grafen Giselbert von Bergamo vor sich.], noch welcher Bevölkerungsgruppe Italiens er seiner Herkunft nach zugeordnet werden darf.