XIX.   Pfalzgraf AMADEUS


war beim Kampf um die Krone Italiens nach der Absetzung KARLS III. ein ergebener Anhänger der WIDONEN. So intervenierten zum Beispiel Sigifredus et Amadeus illustres comites ac dilecti fideles nostri im Februar 895 bei Kaiser LAMBERT, dem Sohn WIDOS, für eine Bestätigung derjenigen Besitzungen der Kirche von Piacenza, die WIDO an sie geschenkt hatte [1
SCHIAPARELLI, I dipl. di Guido e di Lamberto Seite 73, nr. 2.]. Im November dieses Jahres fungierte er bereits als LAMBERTS Pfalzgraf und unterzeichnete als solcher die Urkunde über eine Schenkung des Bischofs Heurardus von Piacenza an seine Kathedralkirche [2 CAMPI, Piacenza I Seite 474, nr. 32.]. Dem Kaiser LAMBERT blieb Amadeus treu, als ARNULF VON KÄRNTEN in Italien einfiel und 895/96 bei seinem 2. Italienzug ganz Ober-Italien unterworfen hatte. Als ARNULF jedenfalls im Sommer 896 Italien wieder verließ und Kaiser LAMBERT erneut in Ober-Italien einzog, da scheint er mit dem Kaiser zusammen den zu ARNULF abgefallenen und zum Verwalter des westlichen Italien erhobenen Grafen Maginfred von Mailand in seiner Stadt belagert zu haben. Im Oktober 896 saß er sodann in Vertretung Kaiser LAMBERTS in Mailand zu Gericht und machte dort Amtshandlungen Maginfreds rückgängig [3 MANARESI, I placiti Seite 364, nr. 101 (= SHIAPARELLI, a.a.O. Seite 85, nr. 6).].
Im März 897 war er als missus Kaiser LAMBERTS auf einer Inspektionsreise in Florenz und saß dort mit dem Markgrafen Adalbert von Tuszien zu Gericht [4
MANARESI, I placiti Seite 368, nr. 102 (= Mem. e doc. di Lucca IV, 2 App. Seite 70, nr. 55).]. - Die Urkunde darüber gibt uns zugleich einen ersten Hinweis auf des Amadeus Herkommen: Als nämlich die Beklagten vor Gericht nicht erschienen waren und das Versäumnisverfahren eintrat, da nahmen ipse Amedeus comes palacio et missus et Adelbertus marhio et comes per fuste, quas in suis tenebant manibus, die investitio des Klägers in den strittigen Besitz vor [5 Invertitio per furtem durch Amadeus auch in der in Anm. 3 genannten Urkunde.]. Die investitio per fustem zählt aber zu den germanischen Rechtsgewohnheiten. Sie ist jedoch sowohl bei den nordalpinen Stämmen wie auch bei den Langobarden üblich [66 Vgl. K. VON AMIRA, Der Stab in der germanischen Rechtssymbolik besonders Seite 90 und 148, weiterhin auch R. SCHRÖDER in ZRG, germanische Abteilung Band 30 (1909) Seite 441f. und E. MAYER, Die Einkleidung im germanischen Recht Seite 76f. Vgl. Anselm II. Anm. 13.]. Mit der für die Romanen gültigen lex Romana läßt sich ein solcher Vorgang nicht in Verbindung bringen; so scheidet zumindest die Möglichkeit aus, daß Amadeus seinem Herkommen nach Romane war. - Ob er mit Sicherheit dem Stamm der Franken zugerechnet werden darf, hängt von der Zulässigkeit seiner Identifizierung mit dem Hamadeus fidelis vassus der Kaiserin Angilberga ab, welcher am 19. Juli 876 zusammen mit dem Abt Giselbert bei Ludwig dem Deutschen in Ingelheim erschien und eine Bestätigung des Besitzes seiner Herrin erwirkte und der im März 877 in Brescia sein Signum manus Amethei vassus domne Angelberge ex genere francorum als Zeuge unter Angilbergas Testament setzte [7 MG DD Ludwig der Deutsche Seite 141, nr. 171. Angilberga arbeitete damals noch an einer Verwirklichung der Nachfolge der ostfränkischen KAROLINGER in Italien, obgleich KARL DER KAHLE bereits im Februar 876 zum König in Italien erhoben worden war (vgl. oben Seite 68 f.). - Testament Angilbergas bei BENASSI, Parma I Seite 146, nr. 22 und CdL Seite 452, nr. 270.]. Bedenkt man, daß für das Pfalzgrafenamt nur Leute in Frage kommen konnten, die sich schon irgendwie bewährt hatten, und beachtet man dazu die Seltenheit des Namens Amadeus in Ober-Italien in jener Zeit, so scheint diese Identifizierung durchaus möglich [8 B. BAUDI DI VESME, I conti di Verona Seite 260, Anm. 4 hat bereits 1896 - ausgehend von der Beobachtung, daß die Namen vieler das Testament der Kaiserin Angilberga unterzeichnender Vasallen bei den Grafen der Zeit WIDOS und BERENGARS wieder auftreten - auf eine Identität des Amatheus vassus domne Angelberge ex genere francorum testis mit diesem Pfalzgrafen geschlossen. Leider ist die in Anm. 2 zitierte Urkunde von CAMPI nur unvollständig abgedruckt worden (fece il detto Vescovo sottoscrivere anche da quattordici testimonii, il primo de' quali fu Amadeo Conte Palatino) und das Original im Archivio vescovile von Piacenza heute nicht mehr auffindbar. Möglicherweise unterschrieb Amadeus diese Urkunde des Bischofs Everard von Piacenza (fränkische Herkunft; vgl. Skizze Boderad) auch als fränkischer Zeuge. - Die von CAMPI gedruckten Stücke scheinen fast alle verloren zu sein; vgl. C. MANARESI, Alle origini del potere dei vescovi Seite 283 und H. BRESSLAU, Reise nach Italien Seite 107.].