XIX. Pfalzgraf AMADEUS
war beim Kampf um die Krone Italiens nach der Absetzung KARLS III.
ein ergebener Anhänger der WIDONEN. So
intervenierten zum Beispiel Sigifredus et Amadeus illustres comites ac
dilecti fideles nostri im Februar 895 bei Kaiser LAMBERT, dem Sohn WIDOS,
für eine Bestätigung derjenigen Besitzungen der Kirche von
Piacenza, die WIDO an sie
geschenkt hatte [1
SCHIAPARELLI, I dipl. di Guido e di Lamberto Seite 73, nr. 2.].
Im November dieses Jahres fungierte er bereits als LAMBERTS
Pfalzgraf und unterzeichnete als solcher die Urkunde
über eine Schenkung des Bischofs
Heurardus von Piacenza an seine Kathedralkirche [2 CAMPI,
Piacenza I Seite 474, nr. 32.]. Dem Kaiser LAMBERT
blieb Amadeus treu, als ARNULF
VON KÄRNTEN in Italien einfiel und 895/96 bei
seinem 2. Italienzug ganz Ober-Italien unterworfen hatte. Als ARNULF
jedenfalls im Sommer 896 Italien wieder verließ und Kaiser LAMBERT
erneut in Ober-Italien einzog, da scheint er mit dem Kaiser
zusammen den zu ARNULF abgefallenen und zum Verwalter
des westlichen Italien erhobenen Grafen
Maginfred von Mailand in seiner Stadt belagert zu haben. Im
Oktober 896 saß er sodann in Vertretung Kaiser LAMBERTS
in Mailand zu Gericht und machte dort Amtshandlungen Maginfreds rückgängig [3 MANARESI, I
placiti Seite 364, nr. 101 (= SHIAPARELLI, a.a.O. Seite 85, nr. 6).].
Im März 897 war er als missus Kaiser LAMBERTS auf einer
Inspektionsreise in Florenz und saß dort mit dem Markgrafen Adalbert von Tuszien zu
Gericht [4 MANARESI,
I placiti Seite 368, nr. 102 (= Mem. e doc. di Lucca IV, 2 App. Seite
70, nr. 55).]. - Die Urkunde darüber gibt
uns zugleich einen ersten Hinweis auf des Amadeus Herkommen: Als nämlich
die Beklagten vor Gericht nicht erschienen waren und das
Versäumnisverfahren eintrat, da nahmen ipse Amedeus
comes palacio et missus et
Adelbertus marhio et comes per
fuste, quas in suis tenebant manibus, die investitio des Klägers in den
strittigen Besitz vor [5
Invertitio per furtem durch Amadeus auch in der in Anm. 3
genannten Urkunde.]. Die investitio per fustem zählt
aber zu den germanischen Rechtsgewohnheiten. Sie ist jedoch sowohl bei
den nordalpinen Stämmen wie auch bei den Langobarden üblich [66 Vgl. K. VON
AMIRA, Der Stab in der germanischen Rechtssymbolik besonders Seite 90
und 148, weiterhin auch R. SCHRÖDER in ZRG, germanische Abteilung
Band 30 (1909) Seite 441f. und E. MAYER, Die Einkleidung im
germanischen Recht Seite 76f. Vgl. Anselm
II. Anm. 13.]. Mit der für die
Romanen gültigen lex Romana
läßt sich ein solcher Vorgang nicht in Verbindung bringen;
so scheidet zumindest die Möglichkeit aus, daß Amadeus seinem Herkommen nach Romane
war. - Ob er mit Sicherheit dem Stamm der Franken zugerechnet werden
darf, hängt von der Zulässigkeit seiner Identifizierung mit
dem Hamadeus
fidelis vassus der Kaiserin Angilberga ab, welcher
am 19. Juli 876 zusammen mit dem Abt
Giselbert bei Ludwig dem Deutschen
in Ingelheim erschien und eine Bestätigung des Besitzes seiner
Herrin erwirkte und der im März 877 in Brescia sein Signum manus Amethei vassus domne Angelberge
ex genere francorum als Zeuge unter Angilbergas
Testament setzte [7
MG DD Ludwig der Deutsche Seite 141, nr. 171. Angilberga
arbeitete damals noch an einer Verwirklichung der Nachfolge der ostfränkischen KAROLINGER in
Italien, obgleich KARL DER KAHLE bereits im Februar 876 zum
König in
Italien erhoben worden war (vgl. oben Seite 68 f.). - Testament Angilbergas
bei BENASSI, Parma I Seite 146, nr. 22 und CdL Seite 452, nr. 270.].
Bedenkt man, daß für das Pfalzgrafenamt nur Leute in Frage
kommen konnten, die sich schon irgendwie bewährt hatten, und
beachtet man dazu die Seltenheit des Namens
Amadeus in Ober-Italien in jener Zeit, so scheint diese
Identifizierung durchaus möglich [8
B. BAUDI DI VESME, I conti di Verona Seite 260, Anm. 4 hat bereits 1896
- ausgehend von der Beobachtung, daß die Namen vieler das
Testament der Kaiserin Angilberga
unterzeichnender Vasallen bei den Grafen der Zeit WIDOS
und BERENGARS
wieder auftreten - auf eine Identität des Amatheus
vassus domne Angelberge ex genere francorum testis mit
diesem
Pfalzgrafen geschlossen. Leider ist die in Anm. 2 zitierte Urkunde von
CAMPI nur unvollständig
abgedruckt worden (fece il detto Vescovo sottoscrivere anche da
quattordici testimonii, il primo de' quali fu Amadeo Conte Palatino)
und
das Original im Archivio vescovile von Piacenza heute nicht mehr
auffindbar. Möglicherweise unterschrieb Amadeus diese Urkunde des Bischofs Everard von Piacenza
(fränkische Herkunft; vgl. Skizze Boderad)
auch als fränkischer Zeuge. -
Die von CAMPI gedruckten Stücke scheinen fast alle verloren zu
sein; vgl. C.
MANARESI, Alle origini del potere dei vescovi Seite 283 und H.
BRESSLAU,
Reise nach Italien Seite 107.].