XVI.          ALEDRAM


Vom Grafen Aledram und dessen Vater Wilhelm stammen einige vornehmlich im 11. und 12. Jahrhundert sehr bedeutende Markgrafen-Geschlechter ab: so die Markgrafen von Sezze, die von Vasto, die Markgrafen von Montferrat, die Linien von Albissola, Bosco und Ponzona [1
Vgl. H. BRESSLAU, Jahrbücher Konrads II. Band 1 Seite 380ff., dessen Exkurs über „Das Haus der Aledramiden" noch immer grundlegend ist, und L. USEGLIO, I marchesi di Monferrato, vol. 1.]. Die spätere Stellung dieser Häuser beruht zu einem großen Teil auf der Leistung und geschickten Politik Aledrams I., dem unter König Hugo, Berengar II. und OTTO I. der Ausbau einer starken Machtposition gelang. Bei allen Herrschern hat er in gutem Ansehen gestanden, und die Verlagerungen der politischen Kräfte hat er jedesmal rechtzeitig zu erkennen gewußt.
Aledram begegnet uns zuerst in einer Urkunde der Könige Hugo und Lothar vom 25. Juli 933, in der diese beiden Herrscher cuidam frdeli nostro Alledramo comiti die curtis Auriola in der Grafschaft Vercelli und alles Gebiet zwischen den Flüssen Amporio und Stura schenken [2
SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 107, nr. 35.]. Am 6. Februar 940 (oder 935?) erhält er dann von den gleichen Königen den Hof Forum am Tanaro in der Grafschaft Acqui mit allem Land zwischen dem Tanaro und der Bormida einerseits und zwischen den Orten Bareile und Carpanum andererseits, dazu auch die Rechte der öffentlichen Gerichtsbarkeit mit missarischen Befugnissen für die villa Ronco und die dort wohnenden Arimannen [3 SCHIAPARELLI, a.a.O. Seite 158, nr. 53.]. - Im März 945 intervenierte Aledram in Pavia bei Hugo und Lothar für die Schenkung einiger in der Grafschaft Tortona gelegener Besitzungen an den Grafen Elisiard und dessen Gemahlin Rotlind mit ihrer Mutter Rotrud [4 SCHIAPARELLI, a.a.O. Seite 230, nr. 79.]. Da aber um diese Zeit Hugo und Lothar gar nicht mehr die tatsächlichen Herren Ober-Italiens waren, sondern die eigentliche Macht schon in den Händen Berengars II. ruhte [5 Vgl. LIUDPRAND, Antapod. lib. V, cap. 30, Seite 148f.], ist es durchaus anzunehmen - zumal noch der bei der Verschiebung der Machtkonstellation sofort zu Berengar übergegangene Graf Lanfranc zugegen war -, daß Aledram damals auch schon einen politischen Stellungswechsel vollzogen hatte und bei diesem Auftreten schon Interessen Berengars vertrat. Einige Tage später, am 13. April 945, ist er sodann auch im Gefolge Berengars II. und seiner Begünstiger - Milo, Otbert, Lanfranc, Arduin, Manfred und Adelbert - in Pavia nachweisbar [6 SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 232, nr. 80 (= MANARESI, I placiti Seite 551, nr. 144).]. Im Juli 948 war Aledram mit König Lothar, der nach dem Thronverzicht und Abgang Hugos nach der Provence (946) als alleiniger anerkannter König in Italien verblieben war, in Lucca. Er intervenierte dort für ein Königsdiplom zugunsten eines fidelis Vuaremund [7 SCHIAPARELLI, a.a.O. Seite 274, nr. 10.]; sicher handelte er dabei wieder im Einverständnis mit Berengar II., der auch an der Reise teilgenommen zu haben scheint [8 Am 11. Juni des Jahres hielt sich Lothar in Vignola (südlich Modem) und am 14. Juni in Parma, dem Eingang der Paßstraße nach Tuszien, auf. In Vignola intercedierte Berengar II. und in Parma sein Freund, der Bischof Atto von Vercclli (SCHIAPARELLI, I dipl. di Ugo Seite 267, nr. 8 und Seite 270, nr. 9). Es sind dies die einzigen bekannten Urkunden, die Lothar bei der Reise nach Lucca ausstellte. Am 8. August 948 war er bereits wieder in Pavia.]. Ja die Verbindungen zu Berengar wurden von da ab noch enger: Aledram heiratete in 2. Ehe die Tochter Berengars II., Gilberga. Schon vorher hatte diese sich einmal bei ihrem Vater und ihrem Bruder Adalbert - beide ab 950 Könige - für die Übertragung großer außerordentlicher Rechte (Marktmehr, Zollrecht, curatura etc.) an den inclitus marchio Aledram eingesetzt (958-961) [9 SCHIAPARELLI, a.a.O. Seite 334, nr. 15.]. Ein Dokument vom August 961 zeigt Aledram und Gilberga dann bereits als Paar. Aledramus marchio filius Gulielmi comitis et Gilberga filia domini Berengarii regis et Anselmus seu Oddo germani ... iugales et genitores, pater et maternia seu filii et filiastri, statten das von ihnen auf eigenem Grund und Boden in Grazzano bei Casale erbaute Kloster mit ansehnlichem Besitz in der Umgebung von Casale ans [10 DURANDO, Cartario dei monasteri di Grazzano, BSSS 42 Seite 1, nr. 1. - Anselm und Oddo stammten also aus 1. Ehe. - Vgl. auch E. Brandenburg, Die Nachkommen Karls des Großen Seite 91, nr. 40.].
Trotz dieser engen Verbindung zur Familie Berengars II. hat sich Aledram auch unter der 961 beginnenden italienischen Herrschaft OTTOS I. zu halten verstanden. Aledram wird als marchio bestätigt. Ipsius fidelitatem considerantes überläßt ihm OTTO am 23. März 967 in Ravenna [11
MG DD Otto I. Seite 462, nr. 339.],  wo er am 17. April auch noch einem großen Placitum unter Vorsitz Papst Johanns XIII. und OTTOS I. beiwohnt [12 MG DD Otto I. Seite 464, nr. 340.], das Land zwischen Tanaro, Orba und der Küste des ligurischen Meeres mit den darin gelegenen Ortschaften und bestätigt ihm seinen ererbten oder früher erworbenen Besitz in den Grafschaften Acqui, Savona, Asti, Montferrat, Turin, Vercelli, Parma, Cremona und Bergamo.
Auf dieser Machtbasis konnten dann die beiden Söhne Otto und Anselm weiterbauen [13
Vgl. dazu H. BRESSLAU, a.a.O. - Ein 3. Sohn mit Namen Wilhelm wird in einer Urkunde vom 4. März 991 (MORIONDI, Mon. Aquensia I Seite 9, nr. 7) als verstorben erwähnt. Eine gute Edition dieser Urkunde mit Erläuterung der Ortsnamen bietet: V. POGGI, L'atto di fondazione del monastero di S. Quintino di Spigno, Seite 41ff.].
Aledram war fränkischer Abkunft; das bezeugt klar seine im August 961 mit Gilberga und den beiden Söhnen aus 1. Ehe gegebene Urkunde für das Kloster Grazzano; sie alle sind viventes lege salica [14
Hinfällig sind dagegen sämtliche Vermutungen über eine sächsische Abkunft der ALEDRAMIDEN, die auf dem in der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts geschriebenen Chronicon imaginis mundi des JACOPO D' ACQUI beruhen. Unbeachtet kann bei dem wenigen Wissen, das wir vom Vater Aledrams, dem Grafen Wilhelm, und dessen Ahnen haben, auch die von GABOTTO des öfteren vorgetragene, aber keiner kritischen Prüfung standhaltende These einer gemeinsamen Abkunft der ALEDRAMIDEN, der ARDUINE und der KAROLINGER etc. von einer Tochter König Chlodwigs und ihrem Gatten, dem König von Kent, bleiben. Die vorliegende Arbeit ist ja nur auf die Feststellung des unmittelbaren Herkommens der im 9. und 10. Jahrhundert in Italien herrschenden Grafen-Geschlechter und ihrer Mitglieder bedacht, nicht auf das Konstruieren langer genealogischer Ketten. - F. GABOTTO, Gli Aleramici fino alla meta del sec. XII.; DERS., L'elemento storico pelle „Chansons de Beste"; DERS. und T. ROSSI, Storia di Torino I.].