Hugo                                              Graf in Glehuntra 1007
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Sohn des N.N.
 

Lorenz, Sönke: Seite 311-314
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"Staufer, Tübinger und andere Herrschaftsträger im Schönbuch"

Um einen Vorfahren der TÜBINGER kann es sich aber auch bei jenem Grafen Hugo handeln, dessen Comitat 1007 die Glehuntare mit der großen Siedlung Holzgerlingen umfaßt hat. Dieser Amtsträger wird - wie schon erwähnt - in einleuchtender Weise zu den Ahnen der Grafen von Hildrizhausen und Kräheneck gerechnet, aber das muß nicht ausschließen, dass er nicht auch mit den seit 1078 prosopographisch faßbaren TÜBINGERN in einem genealogischen Zusammenhang steht - von denen man ja auf Grund der Leitnamen Hugo und Heinrich eine Verwandtschaft mit den HILDRIZHAUSENERN annimmt. Für eine Beziehung zwischen beiden Geschlechtern, die sich Personen geschichtlich ausdeuten ließe, ihrem Wesen nach aber auch mit den nicht immer leicht erschließbaren mittelalterlichen Verfassungs- und Verwaltungsstrukturen zusammenhängen könnte, spricht unter Umständen das quellenmäßig belegte Auftreten des liber homo Rudolf von Breitenstein. Breitenstein liegt zwischen Holzgerlingen und Weil im Schönbuch.
Rudolf von Breitenstein erscheint erstmals 1085 oder noch etwas früher zusammen mit Heinrich I. und Hugo II. von Tübingen sowie weiteren Zeugen bei der Tradierung eines Hofes im Bereich von Dornstetten an das Hirsauer Priorat an der Murg. Er ist ferner in Klosterreichenbach zugegen, als am 22. Juli 1087 Bubo von Iflingen dem Priorat Grundbesitz in Gündringen schenkt; auch diesmal werden die TÜBINGER Heinrich I. und Hugo II. als Zeugen genannt. Ein letztes Mal läßt sich Rudolfus de Lato Lapide am 25. Januar 1088 in den Quellen nachgeweisen: Er war im Kloster an der Murg zugegen, als St. Gregor Besitz in Gündringen und Schietingen übertragen erhielt - und zwar wieder in Begleitung Graf Heinrichs I. von Tübingen. So ist es nach allem sicher keine unzulässige Annahme, wenn man Rudolf von Breitenstein zur Gefolgschaft von Heinrich I. zählt und ihn zusammen mit seinem Herren mehrfach weitab von Tübingen und Breitenstein im Bereich des Nordschwarzwaldes für das Kloster an der Murg wirken sieht. Sein Auftreten in der Umgebung Heinrichs I. legt aber auch den Schluß nahe, dass die Burg Breitenstein im Herrschafts- und Einflußbereich der TÜBINGER lag. Mit anderen Worten: die TÜBINGER verfügten bereits in den 80-er Jahren des 11. Jahrhunderts über Herrschaftsrechte im Schönbuch und zwar in einem Raum, den man für diese Zeit bisher immer in den Händen der Grafen von Hildrizhausen vermutet hat. Wie aber ist eine solche Beobachtung mit der noch gleichzeitig feststellbaren Präsenz der Brüder Heinrich von Hildrizhausen und Hugo von Krähenwinkel in Übereinstimmung zu bringen, beziehungsweise mit der erblichen Weitergabe dieser beiden Herrschaftszentren an die Cappenberger? Es sind vermutlich mehrere Erklärungen möglich. Wenn man einmal unterstellt, dass jener Graf Hugo, in dessen Comitat Holzgerlingen 1007 lag, sowohl zu den Vorfahren der Grafen von Hildrizhausen als auch zu denen der TÜBINGER gehörte, dann wäre an eine Erbregelung zu denken, die schließlich beiden Teilen Besitz- und Herrschaftsrechte im Bereich von Schönbuch und Glehuntare zukommen ließ. Vielleicht hatte Heinrich von Hildrizhausen sein Wirkungsfeld an den Main verlegt und Hugo von Kräheneck seine Aktivitäten auf den Raum Pforzheim beschränkt. Vielleicht geboten die TÜBINGER und HILDRIZHAUSENER aber auch über Herrschaftsrechte von unterschiedlicher Qualität und Herkunft, wie sie das Nebeneinander von Grafschaft, Reichsgutvogtei, Kirchenvogtei und eine sich im Investiturstreit neu formierende Adelsherrschaft denkbar erscheinen lassen.
Um es zusammenzufassen: Die Grafen von Tübingen verfügten in den 80-er und 90-er Jahren des 11. Jahrhunderts über einen Comitat, der sein Substrat im alten Nagoldgau besessen zu haben scheint. Sie griffen vor 1078 in den Sülchgau aus und benannten sich seit dieser Zeit nach ihrer Burg in Tübingen. Wenn ich die Hinweise in den Quellen richtig deute, dann haben sie sich aber nicht nur in Tübingen etabliert und von hier aus an der Erschließung des Schönbuchs beteiligt, wie auch die schon kurz erwähnte und gleich noch näher zu betrachtende archäologische Kampagne in Bebenhausen eindringlich erkennen läßt, sondern sie haben es anscheinend noch in den 80-er Jahren des 11. Jahrhunderts ebenso verstand, herrschaftlichen Einfluß auf die Rodungsvorstöße in den Nördlichen Schönbuch und auf die Walddorfer Platte zu nehmen.
 
 
 

  oo N.N.
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Kinder:

  Hugo
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Literatur:
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Lorenz, Sönke: Staufer, Tübinger und andere Herrschaftsträger im Schönbuch, in Von Schwaben bis Jerusalem von Sönke Lorenz/Ulrich Schmidt (Hg), Seite 285-321 Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995 Seite 311-314 -