Sohn des N.N.
Lorenz, Sönke: Seite 311-314
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"Staufer, Tübinger und andere Herrschaftsträger
im Schönbuch"
Um einen Vorfahren der TÜBINGER kann es sich
aber auch bei jenem
Grafen Hugo
handeln, dessen Comitat 1007 die Glehuntare mit der großen
Siedlung Holzgerlingen umfaßt hat. Dieser Amtsträger wird -
wie schon erwähnt - in einleuchtender Weise zu den Ahnen der Grafen
von Hildrizhausen und Kräheneck
gerechnet, aber das muß nicht ausschließen, dass er nicht auch
mit den seit 1078 prosopographisch faßbaren TÜBINGERN
in einem genealogischen Zusammenhang steht - von denen man ja auf Grund
der Leitnamen Hugo und Heinrich eine Verwandtschaft mit den
HILDRIZHAUSENERN annimmt. Für
eine Beziehung zwischen beiden Geschlechtern, die sich Personen geschichtlich
ausdeuten ließe, ihrem Wesen nach aber auch mit den nicht immer leicht
erschließbaren mittelalterlichen Verfassungs- und Verwaltungsstrukturen
zusammenhängen könnte, spricht unter Umständen das quellenmäßig
belegte Auftreten des liber homo Rudolf von Breitenstein. Breitenstein
liegt zwischen Holzgerlingen und Weil im Schönbuch.
Rudolf von Breitenstein erscheint erstmals 1085 oder
noch etwas früher zusammen mit Heinrich I. und Hugo II. von Tübingen
sowie weiteren Zeugen bei der Tradierung eines Hofes im Bereich von Dornstetten
an das Hirsauer Priorat an der Murg. Er ist ferner in Klosterreichenbach
zugegen, als am 22. Juli 1087 Bubo von Iflingen dem Priorat Grundbesitz
in Gündringen schenkt; auch diesmal werden die TÜBINGER
Heinrich I. und Hugo II. als Zeugen genannt. Ein letztes Mal läßt
sich Rudolfus de Lato Lapide am 25. Januar 1088 in den Quellen nachgeweisen:
Er war im Kloster an der Murg zugegen, als St. Gregor Besitz in Gündringen
und Schietingen übertragen erhielt - und zwar wieder in Begleitung
Graf Heinrichs I. von Tübingen. So ist es nach allem sicher keine
unzulässige Annahme, wenn man Rudolf von Breitenstein zur Gefolgschaft
von Heinrich I. zählt und ihn zusammen mit seinem Herren mehrfach
weitab von Tübingen und Breitenstein im Bereich des Nordschwarzwaldes
für das Kloster an der Murg wirken sieht. Sein Auftreten in der Umgebung
Heinrichs I. legt aber auch den Schluß nahe, dass die Burg Breitenstein
im Herrschafts- und Einflußbereich der TÜBINGER lag.
Mit anderen Worten: die TÜBINGER verfügten bereits in
den 80-er Jahren des 11. Jahrhunderts über Herrschaftsrechte im Schönbuch
und zwar in einem Raum, den man für diese Zeit bisher immer in den
Händen der Grafen von Hildrizhausen
vermutet hat. Wie aber ist eine solche Beobachtung mit der noch gleichzeitig
feststellbaren Präsenz der Brüder Heinrich von Hildrizhausen
und Hugo von Krähenwinkel in Übereinstimmung zu bringen,
beziehungsweise mit der erblichen Weitergabe dieser beiden Herrschaftszentren
an die Cappenberger? Es sind vermutlich mehrere Erklärungen möglich.
Wenn man einmal unterstellt, dass jener Graf Hugo,
in dessen Comitat Holzgerlingen 1007 lag, sowohl zu den Vorfahren der
Grafen von Hildrizhausen als auch zu denen der TÜBINGER
gehörte, dann wäre an eine Erbregelung zu denken, die schließlich
beiden Teilen Besitz- und Herrschaftsrechte im Bereich von Schönbuch
und Glehuntare zukommen ließ. Vielleicht hatte Heinrich von Hildrizhausen
sein Wirkungsfeld an den Main verlegt und Hugo von Kräheneck seine
Aktivitäten auf den Raum Pforzheim beschränkt. Vielleicht geboten
die TÜBINGER und HILDRIZHAUSENER
aber auch über Herrschaftsrechte von unterschiedlicher Qualität
und Herkunft, wie sie das Nebeneinander von Grafschaft, Reichsgutvogtei,
Kirchenvogtei und eine sich im Investiturstreit neu formierende Adelsherrschaft
denkbar erscheinen lassen.
Um es zusammenzufassen: Die Grafen von Tübingen
verfügten in den 80-er und 90-er Jahren des 11. Jahrhunderts über
einen Comitat, der sein Substrat im alten Nagoldgau besessen zu haben scheint.
Sie griffen vor 1078 in den Sülchgau aus und benannten sich seit dieser
Zeit nach ihrer Burg in Tübingen. Wenn ich die Hinweise in den Quellen
richtig deute, dann haben sie sich aber nicht nur in Tübingen etabliert
und von hier aus an der Erschließung des Schönbuchs beteiligt,
wie auch die schon kurz erwähnte und gleich noch näher zu betrachtende
archäologische Kampagne in Bebenhausen eindringlich erkennen läßt,
sondern sie haben es anscheinend noch in den 80-er Jahren des 11. Jahrhunderts
ebenso verstand, herrschaftlichen Einfluß auf die Rodungsvorstöße
in den Nördlichen Schönbuch und auf die Walddorfer Platte zu
nehmen.
oo N.N.
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Kinder:
Hugo
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Literatur:
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Lorenz, Sönke: Staufer, Tübinger und
andere Herrschaftsträger im Schönbuch, in Von Schwaben bis Jerusalem
von Sönke Lorenz/Ulrich Schmidt (Hg), Seite 285-321 Jan Thorbecke
Verlag Sigmaringen 1995 Seite 311-314 -