Begraben: Speyer, Dom
Ältester Sohn des Grafen
Albrecht IV. des Weisen von
Habsburg
(† 22.11.1240) und
der Heilwigis von Kyburg,
Tochter von Graf Ulrich III. (†
1227) und der Anna von Zähringen; Bruder von Domherrn
Albrecht V. von
Straßburg († 1.1.1256),
Herrin Kunigunde von Ochsenstein und
Hartmann von Habsburg,
Neffe von Graf Rudolf III. von Habsburg-Kiburg († 1249), Gräfin Heilwig von Froburg-Waldenburg († 30.4.1260) und Gräfin Gertrud von Frohburg-Honberg,
Enkel von Graf Rudolf II. dem
Gütige von
Habsburg
(† 1232) und
der Agnes von Staufen
Nach A. Wolf Nachkomme Ur-Enkel von Graf Albrecht III. von Habsburg († 11.2.1199) und der Ita von Pullendorf († vor 1191), Ur-Ur-Enkel von Graf Rudolf von Pfullendorf († 9.1.1181) und der Gräfin Elisabeth († 11.10.1164/80), Tochter
von Herzog Welf VI († 15.12.1191)
Lexikon des Mittelalters: Band VII
Seite
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RUDOLF I. VON HABSBURG, deutscher König
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* 1. Mai 1218, † 15. Juli 1291
Begraben: Speyer, Dom
Eltern: Graf Albrecht IV. von Habsburg und Hedwig von Kiburg
1. oo Gertrud (seit 1273 Anna
genannt) von
Hohenberg
† 16.
Februar 1281
2. oo Isabella/Elisabeth,
Tochter Hugos IV.
von
Burgund
† 1323
Die Wahl des schwäbischen Grafen Rudolf von Rheinfelden zum deutschen König
am 1. Oktober
1273
in Frankfurt am Main beendete das sogenannte Interregnum und markierte
nach verbreiteter Auffassung den Beginn der spätmittelalterlichen
Epoche des deutschen Königtums, das die Grundlagen seiner
Herrschaft
nach der staufischen Katastrophe
und
einer Schwächephase der Monarchie nur mühsam zu konsolidieren
vermochte und schließlich vor allem auf die eigene "Hausmacht"
als
entscheidender Basis für die Ausübung herrschaftlicher Gewalt
zurückgreifen musste. Die Kurfürsten, auf deren Kreis sich im
Verlaufe des 13. Jahrhunderts das aktive Königswahlrecht verengt
hatte,
versuchten
ihre Entscheidung zugunsten RUDOLFS zwar
als einmütig darzustellen, konnten dabei aber nicht die Tatsache
verbergen,
dass der glanzvolle und selbst auf den deutschen Thron ambitionierten König
Otakar II. Premysl von Böhmen gegen die Missachtung
seines
Votums an den Papst appellierte und in Opposition zu dem neuen
König
trat, der vom Kölner
Erzbischof Engelbert II.
am 24. Oktober 1273
im Aachener Münster gekrönt und gesalbt worden war. Neben die
Revindikation entfremdeten Reichsgutes (für welche die Absetzung FRIEDRICHS
II.
1245 als Stichjahr festgesetzt wurde), die Wiederaufrichtung und
Festigung
von Frieden und Recht im Reich und die
Verständigungsbemühungen
mit dem Papsttum (die vor allem die Kaiserkrönung und Sicherung
der
Thronfolge eines Sohnes zum Ziel haben mussten) trat daher als
vordringliche
Aufgabe die Unterwerfung Otakars,
die
auch als Teil der Revindikationspolitik begriffen werden konnte, da der
Böhme ohne
zugkräftigen Rechtstitel das Erbe der BABENBERGER
in den Herzogtümern Österreich und Stiermark sowie die
Nachfolger
der SPANHEIMER in
Kärnten angetreten hatte.
Einen ersten wichtigen Erfolg bedeutete am 26.
September
1274 die Anerkennung durch Gregor
X., der die Kurfürsten einst zur
Wahl gedrängt hatte, da er für den von ihm geplanten (dann
aber
nicht auf den Weg gekommenen) Kreuzzug den deutsch-römischen
König
als künftigen Kaiser benötigte. Auf den Hoftagen von
Nürnberg,
Würzburg und Augsburg (November 1274, Januar und Mai 1275) schuf
der
HABSBURGER
die rechtlichen Voraussetzungen für seine Revindikationspolitik
und
ließ den Böhmen-König gleichzeitig den Prozess machen,
da dieser es versäumte, seine Reichslehen zu muten, und sich
außerdem
die südostdeutschen Herzogtümer unrechter Weise angeeignet
hatte.
Aber nicht nur rechtlich, sondern auch militärisch bereitete RUDOLF
VON HABSBURG seinen Schlag gegen
Otakar
sorgfältig
vor und marschierte, nachdem über den Böhmen am 24. Juni 1275
die Reichacht verhängt worden war, im Herbst 1276 in die ehemals
babenbergischen
Herzogtümer ein, wo sich schon längst eine beachtliche
Opposition
gegen das straffe Regiment des PREMYSLIDEN
gebildet hatte. Dieser musste sich am 25. November 1276 unterwerfen,
nachdem
es ihm vier Tage zuvor (am 21. November) im Wiener Frieden immerhin
gelungen
war, die traditionelle Herrschaft über Böhmen und Mähren
zu sichern; auf seine übrigen Erwerbungen jedoch musste er
verzichten.
Der Versuch, dieser Entscheidung mit militärischen Mittel zu
revidieren,
scheiterte am 26. August 1278 bei Dürnkrut und kostete dem
Böhmen
das Leben. RUDOLF, dessen Interesse
sich nun auch auf Böhmen und besonders auf Mähren richtete,
willigte
schließlich trotzdem in einem Ausgleich mit den PREMYSLIDEN
und die schon 1276 vereinbarte Doppelhochzeit ein:
Mitte November 1278
oder im Januar des folgenden Jahres gab er seine Tochter Guta
dem jungen Wenzel II., den Sohn
und
Nachfolger Otakars zur Frau,
während
sein Sohn Rudolf
der Jüngere
gleichzeitig
mit Agnes, der Schwester Wenzels,
vermählt wurde. Die dem böhmischen Einfluss entzogenen
süddeutschen
Herzogtümer jedoch hat er an sein Haus gebracht; diesen Erwerb
(und
nicht eine Vereinigung der erledigten Lehen mit dem Reichsgut) scheint
er von Anfang an ins Auge gefasst zu haben.
Schon der österreichische Landfriede vom 3.
Dezember
1276 sollte offenkundig auch dazu dienen, eine günstige Stimmung
für
diesen Plan zu erzeugen; die Übertragung der durch
Otakars Vertreibung freigewordenen Kirchenlehen an RUDOLFS Söhne
und die 1281 vollzogene Ernennung des Erstgeborenen
Albrecht
I. zum Reichsverweser in Österreich und Steiermark
waren
weitere wichtige Etappen auf dem Wege zum ersehnten Ziel, das im
Dezember
1282 mit Zustimmung der Kurfürsten erreicht wurde. Die
Übertragung
der südostdeutschen Herzogtümer an die Söhne Albrecht
und Rudolf den
Jüngeren zur
gesamten
Hand verbreiterte aber nicht nur die Machtbasis des Hauses
HABSBURG, sondern bewirkte gleichzeitig den Aufstieg des
gesamten
Geschlechtes aus dem Grafen- in den Fürstenstand, weswegen
Rudolf
der Jüngere auch nicht die Würde eines
Reichsfürsten
verlor, als er 1283 auf sein Recht aus der Gesamtbelehnung verzichtete.
Als der König im Juni 1281 den ehemals
babenbergischen
Herzogtümern den Rücken kehrte, hatte er sich fast fünf
Jahre lang intensiv um deren innere Verhältnisse gekümmert,
die
übrigen Regionen des Reiches jedoch nur aus der Ferne regieren
können.
Das sollte sich nun ändern. Schon seit seiner Wahl hatte sich der
HABSBURGER
um
die Sicherung des Landfriedens bemüht. 1281 griff er
schließlich
auf den Reichslandfrieden
FRIEDRICHS II.
von 1235 (Mainzer Landfriede) zurück und erneuerte diesen
mehrfach.
Geschah dies zunächst mit räumlicher und zeitlicher
Beschränkung,
so besaß die Erneuerung 1287 und 1291 doch Geltung für das
gesamte
Reich:
das Königtum hatte damit seine Friedenshoheit prinzipiell
behauptet,
die Durchsetzung des Friedens allerdings musste es in vielen Regionen
des
Reiches den lokalen Gewalthabern überlassen.
Wenn es RUDOLF auch
gelang, seine Herrschaftssphäre im Reich allmählich
auszudehnen
und vor allem den mitteldeutschen Raum in sie einzubeziehen (auf
Weihnachten
1289 berief er einen großen Hoftag nach Erfurt und sorgte
persönlich
mit strenger Hand für Ruhe und Sicherheit in Thüringen), so
bildete
doch zweifellos die traditionell königsnahen und
königsoffenen
Landschaften an Ober- und Mittelrhein, in Schwaben und Franken die
eigentliche
Basis seines Königtums, jene Regionen, in denen mühelos an
staufische
Traditionen angeknüpft werden konnte: in diesen
Kernräumen
der
Königsherrschaft konzentrierte sich noch immer das meiste
Reichsgut,
hier war die Revindikationspolitik daher am erfolgreichsten und nur
hier
konnten unter Anlehnung an staufische
Prokuratoren eingerichtete Landvogteien als eine vom König
dominierte
Organisation zu Schutz und Wiedererwerb des Reichsbesitzes aufgebaut
werden,
während in den königsfernen Gebieten des Nordens Fürsten
mit diesen Aufgaben betraut werden mussten.
Man kann nicht sagen, RUDOLFS
Politik sei ohne Erfolg gewesen, aber dieser hielt sich insgesamt doch
in den Grenzen, die seinem Königtum durch die allgemeine
Entwicklung
nach dem Sturz der STAUFER gesetzt
waren. Glanzvoll war RUDOLFS Monarchie
keinesfalls, seine Hoftage wurden nur selten und - wenn überhaupt
- dann aus besonderen Anlässen von zahlreichen Fürsten
besucht;
im Vergleich etwa zum französischen König standen seiner
Herrschaft
weder institutionelle Hilfen noch finanzielle Ressourcen in
ausreichendem
Maße zur Verfügung (obwohl RUDOLF
gegenüber den Königsstädten das Recht auf Steuererhebung
virtous einzusetzen wusste, ohne dass es ihm allerdings gelungen ist,
die
traditionelle Gesamtbesteuerung durch eine Kopfsteuer zu ersetzen).
Nicht
zu Unrecht ist er daher als "kleiner König" apostrophiert worden
(P.
Moraw) - als "klein" nicht im Sinne von unbedeutend oder gar erfolglos
in seinen Bestrebungen, sondern im Sinne von eingeschränkt in
seinem
Herrschaftsraum und ohne die Möglichkeit staatlich-monarchischer
Verwaltung,
die in anderen Königreichen schon praktiziert wurden und dem
rückschauenden
Betrachter als "modern" erscheinen können.
Nicht nur im "regnum Alemannie" konnte RUDOLF
Erfolge
erringen, sondern auch im Arelat. Ausgehend von den habsburgischen
Hausinteressen
in diesem Raume vermochte er hier zugleich, die Einflusssphäre des
Reiches zu wahren, indem er den nach Frankreich orientierten
burgundischen
Pfalzgrafen Otto IV. 1289 zur
Lehnshuldigung zwang, die dieser mit dem
Hinweis unterlassen hatte, dass der König noch nicht zum Kaiser
gekrönt
sei. In der Tat ist der HABSBURGER
nie zum Kaiser gekrönt worden. Das war kein Verzicht aus freiem
Entschluss,
wie eine bekannte Anektode nahe legen will, sondern das Ergebnis der
Verkettung
von unglücklichen Umständen - denn RUDOLF
hat während seiner gesamten Regierungszeit die Kaiserkrönung
angestrebt. Unter Gregor X., Nikolaus III., dem für
sein
Entgegenkommen
sogar die Romagna abgetreten wurde, und Honorius IV. konnte er sich dem
Ziele mehrmals nahe wähnen, doch erreichte er nie, weil er selbst
entweder verhindert war oder die Päpste zur Unzeit starben und
ihre
unmittelbaren Nachfolger an einer Erhöhung des habsburgischen
Königtums
nicht mehr interessiert waren. Dem HABSBURGER
wurde
damit auch die Möglichkeit eines Königs genommen, der noch
bei
Lebzeiten einen Sohn zum Nachfolger wählen zu lassen. Zwar
bemühte
sich RUDOLF schließlich
auch
ohne Kaiserkrone darum, die Sohnesfolge zu sichern, doch konnte er die
Kurfürsten nicht für seine Pläne gewinnen. So scheiterte
er (Nicht aus eigenem Verschulden) bei dem Versuch einer dynastischen
Nachfolgeregelung
am fürstlichen Widerstand. Das war sicherlich eine schwere
Hypothek
für das Königtum, denn RUDOLFS
Nachfolger ADOLF VON NASSAU konnte
nicht bruchlos an die habsburgische
Tradition anknüpfen, sondern musste manche Wege von neuem
beschreiten,
die der Vorgänger schon gegangen war. RUDOLFS
Regierungszeit
aber bedeutete unabhängig von dieser Entwicklung eine Phase der
Konsolidierung
nach dem Sturz der STAUFER und dem
Niedergang der Reichsgewalt sowie das Bemühen um Wiederaufnahme
und
Fortentwicklung traditioneller Herrschaftselemente. In ihr ist es
gelungen,
die weitere Entwicklung der Reichsgewalt offen zu halten. RUDOLFS
Königtum
stellt daher weniger die große Zäsur im Ablauf der
mittelalterlichen
Reichsgeschichte das als vielmehr das Verbindungsglied zwischen
staufischer
Monarchie und spätmittelalterlichem Hausmachtkönigtum, das er
keinesfalls begründet hat, auch wenn der Erwerb der
südostdeutschen
Herzogtümer für das eigene Haus einen großen Erfolg
darstellte
und einen wichtigen Grundstein legte für den weiteren Aufstieg des
habsburgischen
Geschlechtes.
Quellen und Literatur:
--------------------------
MGH Const. III, 1904-1906, Nr. 1-467 sowie die
Appendices
und Suppl. - RI VI 1, 1898 [ergänzter Neudruck 1969] - O. Redlich,
Rudolf von Habsburg, 1903 - A. Gerlich, Studien zur Landfriedenpolitik
König Rudolfs von Habsburg, 1963 - H. Angermeier, Königtum
und
Landfriede im deutchen Spätmittelalter, 1966, 55-79 - K. Hampe,
Herrschergestalten
des deutschen Mittelalters, 1967, 216-247 - W. Treichler,
Mittelalterliche
Erzählungen und Anekdoten um Rudolf von Habsburg, 1971 - T.M.
Martin,
Die Städtepolitik Rudolfs von Habsburg, 1976 - H. Thomas, Deutsche
Geschichte des Spätmittelalters 1250-1500, 1983. 29-85 - P. Moraw,
Von offener Verfassung zu gestaltender Verdichtung ..., 1985, 211-218 -
E. Engel, Rudolf von Habsburg (Deutsche Könige und Kaiser im
Mittelalter,
1989), 240-250 - G. Baaken, Ius Imperii ad regnum ..., 1993 - Rudolf
von
Habsburg Eine Königsherrschaft zwischen Tradition und Wandel, hg.
E. Boshof-F.-R. Erkens, 1993 - K.-F. Krieger, Die Habsburger im MA,
1994.
KÖNIG RUDOLF I.
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* 1.5.1218, † 15.7.1291
Schloß Limburg im Breisgau Speyer
Grabstätte: Kaisergruft im Dom zu Speyer
um 1253 im Elsaß
1. oo
GERTRUD ANNA, GRÄFIN
VON HOHENBERG
* um 1225, † 16.2.1281
in Schwaben Wien
Grabstätte: Heute unter der Hauptapsis der Stiftskirche St. Paul i. Lavanttal/Kärnten, ursprünglich im Münster zu Basel, dann in St. Blasien im Schwarzwald. Nach der Säkularisation des Klosters von 106/07 wurden auch die sterblichen Überreste von 15 HABSBURGERN der ersten bis vierten Generation nach St. Paul gebracht.
Eltern: Burchard III., Graf von Hohenberg, aus dem Geschlecht der Grafen von Zollern-Hohenberg in Schwaben
oo
Ende Mai 1284 in
Besancon
2. oo
AGNES (ISABELLA) VON BURGUND
* um 1270, † um 1323
Dijon Chambly
Grabstätte: Wahrscheinlich in Chambly
Eltern: Hugo IV., Herzog von Burgund, und Beatrix, Prinzessin von Navarra, Tochter Theobalds I., König von Navarra
WAHLSPRUCH Utrum lubet = Wie's beliebt
1.10.1273
in Frankfurt
am
Main zum römisch-deutschen König gewählt.
24.10.1273 in Aachen zum
römisch-deutschen
König gekrönt durch den Kurfürsten und Erzbischof von
Köln
Engelbert II.von Falkenburg.
RUDOLF
IV.
------------------
* Burg Limburg/Oberrhein 1.V.1218, † Speyer 15.VII.1291
Begraben: Speyer Dom
1273 als KÖNIG RUDOLF I.
1245
1. oo
GERTRUD (ANNA) VON HOHENBERG
† Wien 16. II 1281
Begraben: Basel Münster
Tochter von Graf Burchard V.
Basel 6.III.1284
vollzogen VI.1284
2. oo
ISABELLA (ELISABETH), 1284 AGNES VON BURGUND (CAPET)
†
Tochter von Hugues IV. Herzog von Burgund
(oo II. Pierre V. Hideux de Chambly)
Wolf Armin: Seite 57
**********
"Welf VI. Letzter der schwäbischen Welfen ?
"
Bisher galt das Urteil des HABSBURG-Forschers
Alphons Lhotskysl:
"RUDOLF
gehörte
nicht dem engeren Reichsfürstenstand an. Überhaupt kam RUDOLF
als
ein völlig neuer Mann empor, der nicht die geringste
verwandtschaftliche
Beziehung mit den alten königlichen Häusern und Sippen
aufzuweisen
hatte."
Im Gegensatz zu dieser Auffassung ist nunmehr
festzustellen,
dass die
HABSBURGER in direkter
cognatischer
Linie von Welf VI.
abstammten. Die Konsequenzen sind ungeheuer:
Die HABSBURGER
waren
über Welf VI.
blutsverwandt mit den STAUFERN.
Sie waren bereits um 1200 ebenbürtig mit den zwei vornehmsten
Königs-Häusern
des Reiches! Während der ältere Zweig der WELFEN
unter Heinrich dem Löwen der
Acht verfallen und zum großen
Teil
enteignet worden war, war Welf
VI. nicht - wie man bisher meinte - der
Letzte seines Geschlechts, sondern lebte über eine Tochter und
eine
Enkelin (die beide beim Erbfall 1191 schon tot waren) in den HABSBURGERN
weiter.
Aus diesem Geschlecht kam RUDOLF,
der
König, der nach dem Untergang der STAUFER
das
Interregnum beendete und das Reich erneuerte.
DIE HABSBURGER. Ein
Biographisches
Lexikon: Seite 402-406
******************************************
Rudolf I., römisch-deutscher König
* 1.5.1218, † 15.7.1291 Speyer
Begraben: Dom von Speyer
Ältester Sohn des Grafen Albrecht IV. von Habsburg und
der Heilwig von Kiburg
Wahlspruch: Utrum lubet/Wie's beliebt.
Eine spätere Nachricht weiß
zu berichten, Rudolf sei
von dem mit seinem Vater eng befreundeten
König FRIEDRICH
II. aus der Taufe gehoben worden. Der Tradition
seiner Familie folgend, war er Anhänger der staufischen Partei und
blieb dies ungeachtet der Verhängung des Kirchenbannes über
seine Person und des Interdikts über seine Gebiete auch nach dem
Tode Kaiser FRIEDRICHS II. Er verstand die
Macht seines Hauses
beträchtlich zu mehren. Die Vermählung mit Gertrud von
Hohenberg bot Anlaß, den elsässischen Besitz im
Gebiet von
Schlettstadt zu erweitern. Als die KIBURGER mit Graf Hartmann, einem
Bruder seiner Mutter, im Jahre
1264 ausstarben, vermochte er sich im
Kampf um ihr reiches Erbe erfolgreich durchzusetzen. So galt Rudolf
bald als der mächtigste Dynast im alamannischen
Südwesten
Deutschlands. Er stand mit Erzbischof
Werner von Mainz in
Verbindung
und schloß sich im Herbst 1267 dem Zug Konradins nach Italien an,
woraus sich Kontakte mit Herzog Ludwig von Bayern und Graf Meinhard von
Görz-Tirol ergaben; doch kehrte er in richtiger
Einschätzung
der Aussichtslosigkeit des Unternehmens des letzten STAUFERS in Verona um. In der
Folge wurde er in eine schwere Fehde gegen den Bischof Heinrich von
Basel verwickelt. Im Feldlager vor Basel erreichte ihn die
Nachricht,
er sei zur Wahl zum König ausersehen.
Papst Gregor X. drängte die
Kurfürsten, dem Reich ein rechtmäßiges und
handlungsfähiges Oberhaupt zu geben, denn er wünschte einen
Kreuzzug zur Wiedergewinnung des Heiligen Landes unter der Führung
eines Kaisers. Auf Betreiben des Erzbischofs
von Mainz, Werner von
Eppstein, und des Burggrafen
Friedrich von Nürnberg
aus dem Hause HOHENZOLLERN wurde Rudolf am
1. Oktober 1273 in Frankfurt gegen den Protest des Vertreters Ottokars
von Böhmen, der sich selbst Hoffnungen auf die höchste
Krone
der Christenheit machte, von den Kurfürsten gewählt und am
24. Oktober in Aachen gekrönt. Territoriale Macht,
persönliches Ansehen und Kriegserfahrung sprachen für ihn.
Das vornehmste Ziel der Politik des neuen Königs mußte es
sein, den gewaltigen Herrschaftsbereich zu zerschlagen, den
Ottokar durch die
Vereinigung des babenbergischen
Erbes sowie des
Herzogtums Kärnten mit den böhmischen Ländern im
Südosten des Reiches aufgebaut hatte. Den formalrechtlichen
Ausgangspunkt dafür bot der bald nach Regierungsbeginn
verkündete Grundsatz, daß alles Reichsgut, das Kaiser
FRIEDRICH II. vor
seiner Absetzung durch Papst Innocenz IV. im Jahre
1245 innegehabt hatte, zurückzustellen sei. (Natürlich wurde
dieses Prinzip nicht gegenüber den Kurfürsten angewendet,
denen RUDOLF den Thron
verdankte und die nun mit Erfolg einen
wachsenden Anspruch auf Mitsprache in der Reichsregierung erhoben.) Ein
lehnsrechtliches Verfahren wurde eingeleitete; da Ottokar, wie zu
erwarten stand, den Ladungen keine Folge leistete, wurde die Acht und
Oberacht über ihn verhängt, was die Kriegserklärung
bedeutete. Zäh und behutsam Schritt für Schritt vorgehend,
verstand es RUDOLF, den
Gegner zu isolieren, dessen
bürgerfreundliches Regiment bei Adel und Geistlichkeit Widerstand
hervorgerufen hatte. Kräftig unterstützt von Herzog Heinrich
von Nieder-Bayern, dem Grafen
Meinhard von Tirol und
dem Burggrafen
Friedrich von
Nürnberg, mit dem König von Ungarn verbündet,
stieß RUDOLF nach
Österreich vor, während Meinhard von
den adeligen Herren der Steiermark und Kärntens freudig
begrüßt wurde und sich in Böhmen die Opposition des
mächtigen Geschlechtes der WITIGONEN regte. Obwohl die
Stadt Wien
zu ihm hielt, sah sich Ottokar zum
Einlenken gezwungen. Aufgrund eines
Schiedsspruches kam es am 21. November 1276 zum Frieden:
Ottokar
verzichtete auf die österreichischen Länder und nahm
Böhmen und Mähren zu Lehen. Am 29. und 30. November konnte
RUDOLF seinen Einzug in
Wien halten, das sich ihm ergeben hatte und im
folgenden Jahr die Reichsunmittelbarkeit bestätigt erhielt,
wie sie ihm einst von Kaiser FRIEDRICH
II. gewährt worden war.
Ottokar fand sich nicht mit
seiner Niederlage ab. Es kam zu neuen
Auseinandersetzungen, die zunächst dadurch überbrückt
wurden, daß er sich am 6. Mai 1277 bereit fand, seinen Verzicht
auf Österreich vertraglich zu erneuern. Aber die Unruhe wuchs. Die
Kurfürsten wünschten die Erwerbung der österreichischen
Länder durch den habsburgischen
König nicht. Heinrich von
Nieder-Bayern ging zu Ottokar
über. Die KUENRINGER
und die Wiener
Erbbürger wandten sich gegen den neuen Herrn, der trotzdem seine
Macht wieder festigen konnte und in den Ungarn einen starken
Verbündeten fand.
So kam es am 26. August 1278 zur Entscheidungsschlacht auf dem
Marchfeld:
Ihr Verlauf war wechselnd, RUDOLF
schwebte sogar zeitweilig in Lebensgefahr, aber eine Reserve,
die er bereitgestellt hatte,
führte seinen Sieg herbei. Ottokar
wurde auf der Flucht von
persönlichen Feinden erschlagen.
RUDOLFS Ziel war und blieb
die Gewinnung einer Hausmacht. Weiterhin
schrittweise vorgehend, schonte er den jungen Sohn Ottokars, König
Wenzel II., und
belehnte ihn mit Böhmen. Er bewog die
Bischöfe, die reichen Kirchenlehen in Österreich und
Steiermark an seine Söhne zu vergeben, setzte 1281 Albrecht zum
Statthalter in und belehnte im Dezember 1282 Albrecht und Rudolf II. zu
gesamter Hand mit den erledigten Herzogtümern. Diese Lösung
bewährte sich nicht. In der Rheinfeldner Hausordnung vom 1. Juni
1283 wurde Albrecht die
alleinige Herrschaft übertragen und Rudolf
II. eine Entschädigung in Aussicht gestellt. Nach
längeren Schwierigkeiten erreichte Meinhard von Görz-Tirol
im Jahre 1286 seine Belehnung mit dem Herzogtum Kärnten.
Länger als je zuvor ein Reichsoberhaupt in einer Stadt Hof
gehalten hatte, residierte RUDOLF
in Wien, um die Verhältnisse in Österreich zu ordnen.
Hier ebenso wie im Reich galt seine Sorge vornehmlich der
Aufrechterhaltung des Landfriedens, den er dann insbesondere in
Thüringen herzustellen wußte. Völkstümlich und
leutselig, war er besonders in bürgerlichen Kreisen beliebt.
Andererseits stießen die Geldforderungen des Herrschers
gegenüber den Reichsstädten, die oft weit über das
Herkommen hinausgingen, nicht selten auf harten Widerstand, der sich
bis zur Empörung steigern konnte. Das führte 1284 in
Verbindung mit dem Auftreten eines "falschen Friedrich", der sich
für den 1250 verstorbenen STAUFER-Kaiser
ausgab, zu gefährlichen Wirren im Rheinland, die mit Gewalt
unterdrückt werden mußten.
RUDOLF wußte sehr
wohl, welche Grenzen ihm gesetzt waren. Vor allem dem erstarkenden
französischen Königtum, das entlang der Westgrenze des
Reiches seinen Einfluß erfolgreich ausbreitete, stellte er keinen
konsequenten Widerstand entgegen. Vorübergehend dachte er daran,
den englisch-französischen Gegensatz ausnützend, seinen
zweiten Sohn Hartmann
mit einer Tochter des Königs Eduard I. von England zu
vermählen und ihn zum Herrscher im burgundisch-arelatischen
Königreich einzusetzen. Allein er ließ diesen Plan aus
Rücksicht gegenüber Karl
von Anjou, den er selbst mit der Provence belehnt hatte, wieder
fallen.
Der Gedanke einer Erneuerung der staufischen
Kaiser-Politik in Italien spielte in RUDOLFS politischem Denken
stets eine ganz bestimmte, wenn auch nicht dominierende Rolle. Bald
nach der Königswahl begannen konkrete Verhandlungen mit der Kurie
über eine Kaiserkrönung. Bei einer Zusammenkunft mit Papst Gregor X. in Lausanne nahm RUDOLF das Kreuz und beschwor
alle Zusagen, die seine Vorgänger der Römischen Kirche
gemacht hatten. Doch ergaben sich finanzielle Schwierigkeiten für
die geplante Italien-Fahrt. Die deutschen Kirchenfürsten waren
nicht zahlungswillig, und es erregte das Mißfallen der Kurie,
daß der von RUDOLF
ernannte General-Vikar in die politischen Verhältnisse der Romagna
und damit in päpstliche Hoheitsrechhte eingriff. Nach dem Tode Gregors X. (Anfang 1276) gewann
das Vorgehen gegen Ottokar für
RUDOLF eindeutige
Priorität gegenüber den italienischen Plänen. Die
Verhandlungen mit der Kurie führte er trotzdem mit großer
Ausdauer weiter, wobei er sich stets konzessionsbereit zeigte. Noch
1287 wurde ein Termin für seine Kaiserkrönung fest
vereinbart; sie scheiterte aber an einem schweren Zerwürfnis
über die Besteuerung des deutschen Klerus. RUDOLF hielt schon deshalb an
der Hoffnung auf den Erwerb der Kaiserkrone fest, weil ihm dadurch die
Möglichkeit geboten wäre, einen seiner Söhne zum
König wählen zu lassen. Der Versuch, seinem Hause die
Thronfolge im Reich zu sichern, scheiterte letzten Endes an den
Kurfürsten, die keine neue Dynastie emporkommen lassen wollten.
Persönliche Momente traten hinzu: Der 1277 zur Nachfolge
ausersehene zweite Sohn Hartmann
starb 1281. Die Wahl des wenig beliebten Albrecht war nicht erreichbar,
und Rudolf II. starb 1290
vor seinem Vater.
In hohem Alter ging RUDOLF 1284
- nach dem Tod seiner ersten Frau (1281) - eine zweite Ehe mit Agnes (Isabella) ein, einer
Schwester Herzog Roberts von Burgund. Als ihm
die Ärzte den nahen Tod ankündigten, ritt der König nach
Speyer, um in der Stadt zusterben, in der einige seiner
mächtigsten Vorgänger im Reich begraben lagen.
Literatur:
------------
Oswald Redlich, Die Regesten des Kaiserreiches unter Rudolf von
Habsburg, Regesta Imperii VI/1, 1898; ders., Rudolf von habsburg, 1903,
Nachdruck 1965; Harald Steinacker, Regesta Habsburgica 1, 1905.
Mai 1284 Besancon
2. oo 1. Agnes (Isabella) von Burgund,
Tochter
des Herzogs Hugo IV.
um 1270 † um 1323
Dijon Chambly
Kinder:
1. Ehe
Mathilde von Habsburg
um 1253 † 23.12.1304
Rheinfelden München
24.10.1273
oo 3. Ludwig II. der Strenge
Herzog
von Bayern
13.4.1229 † 3.2.1294
ALBRECHT I. Deutscher König
nach 1255 † 1.5.1308 ermordet
Katharina von Habsburg
um 1256 oder 1265 † 4.4.1282
Rheinfelden
Landshut
um 1279
oo Otto III. Herzog von Nieder-Bayern
11.2.1261 † 9.9.1312
Agnes Gertrud von Habsburg
um 1257 † 11.10.1322
Rheinfelden Wittenberg
1273
oo Albrecht II. Herzog von
Sachsen-Wittenberg
um
1250 † 25.8.1298
Hedwig von Habsburg
um 1259 † um 1303
Rheinfelden Brandenburg
1279
oo Otto IV. Markgraf von Brandenburg
um
1238 † 27.11.1309
Clementia von Habsburg
um 1262 † nach 7.2.1293
Rheinfelden Neapel
1281
oo Karl I. Martell von Anjou König
von
Ungarn
September
1271 † 12.8.1295
Neapel
Stuhlweißenburg
Hartmann Graf von Habsburg
um 1263 † 20.12.1281 ertrunken
Rheinfelden
Rudolf II. Herzog von
Österreich
um 1270 † 10.5.1290
Rheinfelden Prag
Jutta (Guta) von Habsburg
13.3.1271 † 18.6.1297
Rheinfelden Prag
24.1.1285
oo 1. Wenzel II. König von
Böhmen
17.9.1271 † 21.6.1305
Karl Graf von Habsburg
14.2.1276 † 16.8.1276
Illegitim: von Ita
Albrecht von Schenkenberg
†
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