Dietrich
bat, aufs äußerste bedrängt, den Landgrafen Hermann
um Hilfe. Zuerst war dieser wenig dazu geneigt; endlich machte er die
Verlobung
Dietrichs mit seiner
damals zehnjährigen Tochter Jutta
zur Bedingung [Vgl. Cohn, Pegauer Annalen 57, Anm. 17, und Häutle,
Landgraf Hermann I. und seine Familie (Zeitschrift des Vereins für
thüringische Geschichte V), dessen Untersuchungen über
Juttas angebliche Häßlichkeit (Seite 90) freilich
ziemlich unnütz
sind.]. So sehr sich Dietrich
dagegen sträubte, mußte
er doch endlich einwilligen.
1196
Es war eben meisterhaft von HEINRICH
VI. berechnet, daß gerade die mächtigsten
Fürsten
der Opposition am ersten Nutzen vom neuen Reichsgesetz zogen. Heinrich
von Braunschweig hatte die Rheinpfalz als Gemahl der Tochter des
staufischen
Pfalzgrafen
erworben, und auch Hermann von
Thüringen hatte nur eine Tochter,
Jutta;
sofort gab er dem neuen Gesetze seine erste Anwendung und ließ
unter
dem Zeugnis der versammelten Fürsten seine Fürstenrechte der
unmündigen Jutta
vom Kaiser übertragen.
1197
Die sächsischen Fürsten, vornehmlich
der welfische
Pfalzgraf und der Erzbischof von Bremen, wahrscheinlich auch die
lothringischen
Großen, hatten, wie im Jahre 1190, den für sie bequemen
Seeweg
gewählt [Ann. Stad. 353. Roger Hoveden 772. Arnold. Lubec. V,
2.
Vgl. Wilken V, 18. Mit ihnen geht auch wahrscheinlich Dietrich von Weißenfels,
der, wie Adolf von Köln
am 22. Januar 1197 urkundet, "in curia
epali" nebst seiner Gemahlin Jutta mit allen Gütern,
die
sein Schwieger-Vater, der Landgraf Ludwig von Thüringen,
für
3.500 Mark an das Erzstift verkauft hatte, belehnt worden war:
gewiß
ziemlich gleichzeitig mit der Ausstellung der Urkunde darüber.]