Pätzold Stefan: Seite 82-83
************
"Die frühen Wettiner. Adelsfamilie und Hausüberlieferung bis 1221"

Noch zu Lebzeiten hatte Markgraf Dietrich jedoch bereits Regelungen hinsichtlich der Vormundschaft für seinen Sohn, der Verwaltung des Allodialbesitzes und der Nachfolge in den von ihm bekleideten Ämtern und Lehen getroffen. So übertrug er fast den gesamten Allodialbesitz, der einen ungefähren Wert von 12.000 Mark hatte, seiner Frau Jutta. Der eigentliche Erbe war jedoch der junge Heinrich, als dessen gekorenen Vormund Dietrich anstelle des ältesten Schwertmagen den thüringischen Landgrafen Ludwig IV., den Stief-Bruder Juttas, bestellte. Dieser sollte auch die vom Reich und von Kirchen zu Lehen gehenden Ämter und Güter für sein Mündel verwalten. Die Grafen von Brehna als Verwandte männlicher Linie spielten hingegen in Dietrichs Nachfolgeregelungen allem Anschein nach keine Rolle, zumindest werden sie nicht erwähnt.
Nach Dietrichs Tod mußte sich nun erweisen, ob seine Verfügungen durchsetzbar waren, und es lag an Ludwig IV., seinen Ansprüchen Geltung zu verschaffen. Dieser begab sich sofort nach der Nachricht vom Ableben des Markgrafen nach Meißen, wo er von der Witwe und seinem Mündel empfangen wurde. Mit Jutta, die als Heinrichs Mutter und Erbin umfangreicher Allodialgüter über eine wichtige Machtstellung im Markengebiet verfügte, konnte er offensichtlich rasch Einvernehmen herstellen. Die LUDOWINGERIN unterstützte ihren Stief-Bruder in dem Bemühen, seine Herrschaft in den beiden Marken zu sichern, indem sie den "terrae maiores Heinrich" auftrug, sowohl als rechtmäßigen Erben als auch Ludwig in seiner Eigenschaft als Vormund einen Treueid zu leisten. Überdies mußten die Edlen und Ministerialen schwören, dass sie den Landgrafen zum Herren und Markgrafen wählen und ihm Treue halten würden, falls Heinrich sterben sollte, bevor er die Volljährigkeit erreicht haben sollte.