Noch zu Lebzeiten hatte Markgraf
Dietrich jedoch
bereits Regelungen hinsichtlich der Vormundschaft
für seinen Sohn, der Verwaltung des Allodialbesitzes und der
Nachfolge
in den von ihm bekleideten Ämtern und Lehen getroffen. So
übertrug
er fast den gesamten Allodialbesitz, der einen ungefähren Wert von
12.000 Mark hatte, seiner Frau Jutta.
Der eigentliche Erbe war jedoch der junge Heinrich,
als dessen gekorenen Vormund Dietrich
anstelle des ältesten
Schwertmagen den thüringischen
Landgrafen Ludwig IV., den Stief-Bruder
Juttas, bestellte. Dieser sollte auch die vom Reich und von
Kirchen zu Lehen gehenden Ämter und Güter für sein
Mündel
verwalten. Die Grafen von Brehna
als Verwandte männlicher Linie spielten
hingegen in Dietrichs
Nachfolgeregelungen allem Anschein nach keine
Rolle, zumindest werden sie nicht erwähnt.
Nach Dietrichs
Tod mußte sich nun erweisen,
ob seine Verfügungen durchsetzbar waren, und es lag an Ludwig IV.,
seinen Ansprüchen Geltung zu verschaffen. Dieser begab sich sofort
nach der Nachricht vom Ableben des Markgrafen nach Meißen, wo er
von der Witwe und seinem Mündel empfangen wurde. Mit Jutta,
die als Heinrichs
Mutter und Erbin umfangreicher Allodialgüter
über eine wichtige Machtstellung im Markengebiet verfügte,
konnte er offensichtlich rasch Einvernehmen herstellen. Die LUDOWINGERIN
unterstützte ihren Stief-Bruder in dem Bemühen, seine
Herrschaft
in den beiden Marken zu sichern, indem sie den "terrae maiores Heinrich"
auftrug, sowohl als rechtmäßigen Erben als auch
Ludwig in seiner
Eigenschaft als Vormund einen Treueid zu leisten.
Überdies mußten die Edlen und Ministerialen schwören,
dass
sie den Landgrafen zum Herren und Markgrafen wählen und ihm Treue
halten würden, falls
Heinrich sterben sollte,
bevor er die
Volljährigkeit erreicht haben sollte.