ADB: HERMANN I. (Graf von Henneberg)
Hermann, Graf zu Henneberg-Struf, war der zweite Sohn Poppos VII. von Henneberg und dessen zweiter Gemahlin Jutta, Tochter des Landgrafen Hermann von Thüringen, welche wiederum in erster Ehe an Markgraf Dietrich von Meißen verheiratet gewesen war und von diesem einen Sohn, Heinrich den Erlauchten, besaß. Geboren etwa 1225, teilte er nach dem Tode seines Vaters (1245) mit seinem Bruder Heinrich III. die hennebergischen Lande dergestalt, daß er den kleineren Teil mit dem Schlosse Struf erhielt und so der Stifter der Linie Henneberg-Struf wurde, welche aber bereits 1291 mit seinem Sohne Poppo VIII. wieder ausstarb. Hermann half seinen Oheim Heinrich Raspe von Thüringen (1245) zum deutschen König wählen und wurde nach dessen Tode (1247) ein eifriger Anhänger WILHELMS VON HOLLAND, der ihm seine Schwester Margaretha zur Gemahlin gab und zahlreiche, aber bei WILHELMS Machtlosigkeit inhaltsleere Rechte verlieh. Nach WILHELMS Tode zum Könige gewählt zu werden, lehnte er ab. Im thüringischen Erbfolgestreit (1247–1263) wegen seiner Ansprüche an das thüringische Allodialvermögen mit der Herrschaft Schmalkalden abgefunden, stand er fest auf Seiten seines Stief-Bruders Heinrich des Erlauchten gegen Sophie von Brabant und vertrat ersteren sogar öfter in der Regierung von Thüringen. Er starb 1290, seine Besitzungen, die sogenannte kleine Herrschaft, fielen nach dem Tode seines Sohnes an seine einzige Tochter Jutta, vermählt mit dem Markgrafen Otto dem Langen von Brandenburg.
- Schultes, Diplom. Gesch. d. gräfl. Hauses Henneberg, Th. I. S. 114 f. Hildburghausen 1788.