BERTHOLD VON HENNEBERG
Berthold von Henneberg (*
1441/1442;
† 21. Dezember 1504) war
Erzbischof von Kur-Mainz,
damit Reichserzkanzler
und Kurfürst
des Heiligen Römischen
Reiches sowie Reichsreformer.
LEBEN
Familie:
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Er wurde als zwölftes Kind des Grafen Georg
von Henneberg-Römhild aus dem
fränkisch-thüringischen Adels-Geschlecht derer von Henneberg geboren. Einer
seiner
Brüder war der Bamberger
Fürst-Bischof Philipp
von Henneberg.
Laufbahn als Geistlicher:
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Bereits mit jungen Jahren erhielt von Henneberg Dompfründe
in Straßburg, Köln und Bamberg. Ab 1464 erhielt er
eine Sacerdotalpfründe in Mainz,
zunächst als Domizellar, dann ab 1472 im Mainzer
Domkapitel, ab 1475 war von
Henneberg als Nachfolger des Richard
von Stein Domdekan.
Danach studierte er in Erfurt
und Padua, zeitweise war er
Schüler von Nikolaus von
Kues. Ab 1467 war er
am Hof des damaligen Kaisers FRIEDRICH III. tätig.
Erzbischof und Kurfürst von Mainz:
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Am 20. Mai 1484 wurde von
Henneberg einstimmig zum Erzbischof
von
Mainz gewählt; Papst Innozenz VIII. bestätigte
seine
Wahl am 20. September 1484. Die Bischofsweihe erhielt er durch den
Wormser Bischof Johann
von Dalberg am 13.
März 1485 in Mainz. Er bemühte sich um die Wahrung der
Grenzen des Mainzer Kurstaates und forderte bereits damals nötige
Reformen und Landfrieden
zwischen den Herrschern im Reich.
1486 wollte er eine Bücherzensur zur Reinhaltung von christlicher Lehre und Glauben einführen. Auch war von Henneberg ein Förderer der Mainzer Universität, die als erste im Reich dem Einfluss des Humanismus offen stand. Seinen Untertanen gestatte er die Erhebung einer Biersteuer, das Ungeld (auch Umgeld oder Ohmgeld).
1487 hielt Berthold von Henneberg die erste von insgesamt zwei Provinzial-Synoden ab, die zweite 1499.
1494 übernahm er persönlich die Führung der
Reichskanzlei am Königshof.
Erzkanzler:
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Im Zuge der Reichsreform
war Berthold von Henneberg
als Mainzer Erzbischof 1495 Mitglied des Reichstages zu Worms,
auf welchem ihn die Fürsten zum Wortführer der
Reichsstände
wählten. In dieser Funktion rang er dem späteren Kaiser MAXIMILIAN
I. die Zustimmung zu einem Reichsregiment ab. Der Ewige
Landfrieden war ebenso
seinem langwierigen Einsatz zu verdanken wie die Einsetzung des
Reichskammergerichts
und die „Handhabung Friedens und Rechts“ als Vertrag zwischen
König und Ständen.
Das Reichsregiment trat erstmals 1500 zusammen. Als Erzkanzler stand von Henneberg diesem vor, ohne es zu dominieren. Es war als ständische Regierungsform des Reiches erdacht, allerdings sah MAXIMILIAN I. darin eine Beschneidung seiner Macht, weshalb er das Reichsregiment zu ignorieren versuchte, wo es ging. Es bestand aus 21 Mitgliedern: dem Kaiser, dem Erzkanzler und den Kurfürsten als ständige Mitglieder sowie weiteren Fürsten aus sechs dafür geschaffenen Reichskreisen (Franken, Schwaben, Bayern, Oberrhein, Westfalen und Niedersachsen), in die auch freie Reichsstädte hineinfielen. Es verabschiedete Beschlüsse im Namen des Kaisers (inklusive seines Siegels), wobei dieser kein Einspruchsrecht hatte.
1502 löste sich das Reichsregiment wegen anhaltender
Probleme
mit dem Kaiser auf.
Tod des Berthold:
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Im Jahre 1504 starb Berthold
von Henneberg am 21. Dezember nach
langwieriger Krankheit ein Jahr vor dem Reichstag zu Köln, in dem
das Scheitern des Reichsregimentes endgültig beschlossen wurde. So
war man nach sieben Jahren „Reform“ wieder am Ausgangspunkt angelangt.
Sein Grabdenkmal im Mainzer Dom wurde von Hans Backoffen gestaltet.