BERTHOLD VON HENNEBERG

Berthold von Henneberg (* 1441/1442; 21. Dezember 1504) war Erzbischof von Kur-Mainz, damit Reichserzkanzler und Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches sowie Reichsreformer.

LEBEN
Familie:
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Er wurde als zwölftes Kind des Grafen Georg von Henneberg-Römhild aus dem fränkisch-thüringischen Adels-Geschlecht derer von Henneberg geboren. Einer seiner Brüder war der Bamberger Fürst-Bischof Philipp von Henneberg.

Laufbahn als Geistlicher:
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Bereits mit jungen Jahren erhielt von Henneberg Dompfründe in Straßburg, Köln und Bamberg. Ab 1464 erhielt er eine Sacerdotalpfründe in Mainz, zunächst als Domizellar, dann ab 1472 im Mainzer Domkapitel, ab 1475 war von Henneberg als Nachfolger des Richard von Stein Domdekan. Danach studierte er in Erfurt und Padua, zeitweise war er Schüler von Nikolaus von Kues. Ab 1467 war er am Hof des damaligen Kaisers FRIEDRICH III. tätig.

Erzbischof und Kurfürst von Mainz:
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Am 20. Mai 1484 wurde von Henneberg einstimmig zum Erzbischof von Mainz gewählt; Papst Innozenz VIII. bestätigte seine Wahl am 20. September 1484. Die Bischofsweihe erhielt er durch den Wormser Bischof Johann von Dalberg am 13. März 1485 in Mainz. Er bemühte sich um die Wahrung der Grenzen des Mainzer Kurstaates und forderte bereits damals nötige Reformen und Landfrieden zwischen den Herrschern im Reich.

1486 wollte er eine Bücherzensur zur Reinhaltung von christlicher Lehre und Glauben einführen. Auch war von Henneberg ein Förderer der Mainzer Universität, die als erste im Reich dem Einfluss des Humanismus offen stand. Seinen Untertanen gestatte er die Erhebung einer Biersteuer, das Ungeld (auch Umgeld oder Ohmgeld).

1487 hielt Berthold von Henneberg die erste von insgesamt zwei Provinzial-Synoden ab, die zweite 1499.

1494 übernahm er persönlich die Führung der Reichskanzlei am Königshof.

Erzkanzler:
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Im Zuge der Reichsreform war Berthold von Henneberg als Mainzer Erzbischof 1495 Mitglied des Reichstages zu Worms, auf welchem ihn die Fürsten zum Wortführer der Reichsstände wählten. In dieser Funktion rang er dem späteren Kaiser MAXIMILIAN I. die Zustimmung zu einem Reichsregiment ab. Der Ewige Landfrieden war ebenso seinem langwierigen Einsatz zu verdanken wie die Einsetzung des Reichskammergerichts und die „Handhabung Friedens und Rechts“ als Vertrag zwischen König und Ständen.

Das Reichsregiment trat erstmals 1500 zusammen. Als Erzkanzler stand von Henneberg diesem vor, ohne es zu dominieren. Es war als ständische Regierungsform des Reiches erdacht, allerdings sah MAXIMILIAN I. darin eine Beschneidung seiner Macht, weshalb er das Reichsregiment zu ignorieren versuchte, wo es ging. Es bestand aus 21 Mitgliedern: dem Kaiser, dem Erzkanzler und den Kurfürsten als ständige Mitglieder sowie weiteren Fürsten aus sechs dafür geschaffenen Reichskreisen (Franken, Schwaben, Bayern, Oberrhein, Westfalen und Niedersachsen), in die auch freie Reichsstädte hineinfielen. Es verabschiedete Beschlüsse im Namen des Kaisers (inklusive seines Siegels), wobei dieser kein Einspruchsrecht hatte.

1502 löste sich das Reichsregiment wegen anhaltender Probleme mit dem Kaiser auf.

Tod des Berthold:
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Im Jahre 1504 starb Berthold von Henneberg am 21. Dezember nach langwieriger Krankheit ein Jahr vor dem Reichstag zu Köln, in dem das Scheitern des Reichsregimentes endgültig beschlossen wurde. So war man nach sieben Jahren „Reform“ wieder am Ausgangspunkt angelangt.

Sein Grabdenkmal im Mainzer Dom wurde von Hans Backoffen gestaltet.