Irmgard von Plötzkau                   Gräfin von Heinsberg
--------------------------                  Gräfin von Stade
1070/80-6.11.1153
 

Tochter des Grafen Dietrich von Plötzkau und der Mechthild von Walbeck, Tochter von Burggraf Konrad von Magdeburg
 

Irmgard war die Erbin der Grafschaft Walbeck.

Fenske Lutz: Seite 90
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"Adelsopposition"

Helperich starb aller Wahrscheinlichkeit nach in jüngeren Lebensjahren, denn seine Schwester Irmingard - sie starb 1153 - überlebte ihn um 35 Jahre. Sie dürfte, wenn man ihr Todesjahr zugrunde legt und berücksichtigt, daß sie vermutlich ein hohes Lebensalter erreichte, zwischen 1070 und 1080 geboren sein [Die Annahme, dass Irmingard ein hohes Lebensalter erreichte, findet indirekt eine Bestätigung in ihrer ersten Ehe mit Markgraf Udo III., der nach dem erbenlosen Tod seines Bruders Heinrich 1087 dessen Amtsnachfolger wurde. Als Udo III. 1106 starb, war sein Sohn Heinrich noch im Kindesalter, so daß die Markgrafschaft zunächst an Udos Bruder Rudolf überging, der sie erst 1114 an seinen Neffen abtrat. Dieser Sachverhalt und die Überlieferung Lamperts, der man entnehmen muß, daß 1075 noch keiner der Söhne Udos II. erwachsen war, ermöglicht Rückschlüsse auf das Lebensalter Udos III. und stützt die Überlegungen über das Alter seiner Gattin Irmingard von Plötzkau. Deswegen darf man vermuten, daß die Ehe zwischen Irmingard und Udo III. nicht vor 1090/95 geschlossen sein wird, denn Irmingard überlebte ihren ersten Gatten um immerhin 47 Jahre und wird daher bei der Eheschließung mindestens 15 Jahre alt gewesen sein. Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen dürfte sie frühestens 1070 geboren sein.]. Die zeitliche Eingrenzung legt ungefähr auch den Geburtstermin ihres Bruders fest.

Corsten Severin:
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"Philipp von Heinsberg"

Im Anschluß an die Erwähnung der beiden Söhne des Paares, Gerhard und Goswin, bemerkt der Chronist: "Gerhardus comes duxit Irmingardem marchionissam viduam Udonis marchionis". Irmgard habe die beiden Ehen aber unerlaubterweise geschlossen; denn sie sei mit jedem ihrer Gatten blutsverwandt gewesen.
Wer war diese Irmgard? Sie entstammte der Ehe eines Dietrich von Plötzkau mit Mechthild, Tochter des Burggrafen von Magdeburg, Konrad, welcher der sogenannten "jüngeren" Walbecker Linie angehörte. Die zeitgenössischen Quellen bezeichnen sie als "sehr schön", was erfreulich zu hören ist. Noch erfreulicher muß aber gewesen sein, dass sie auch sehr reich gewesen ist. Erbte sie doch alles Walbecker Gut, das ihr Großvater, der Burggraf Konrad, hinterlassen hatte. Außerdem dürfte sie auch von ihrem Vater nicht ganz ohne Ausstattung geblieben sein. Ihr erster Gatte führte nach dem Brauch der Grafen von Stade einen Doppelnamen, Luder-Udo, er folgte seinem älteren Bruder Heinrich III. von Stade, als dieser 1087 starb, im Grafen- und Markgrafen-Amt. Nach Udos Tod am 2. Juni 1106 heiratete Irmingard zu einem unbekannte Zeitpunkt Gerhard von Heinsberg. Liest man den Annalista Saxo unbefangen, dann scheint ohne Zweifel der Sohn des Ehepaares Goswin I. und Oda von Walbeck und Bruder Goswins II. als zweiter Gatte der verwitweten Irmgard von Stade und Plötzkau festzustehen. Die Quelle nennt nämlich die beiden Söhne Goswins mit Namen und fährt dann unmittelbar fort, der Graf Gerhard habe die Markgräfin Irmgard zur Frau genommen.
Ernst zu nehmen sind auch die besitzgeschichtlichen Argumente, die Heinz-Dieter Starke vorgetragen hat. In Abwehr älterer Absichten über die Verwandtschaft der Grafen von Sommerschenburg hat dieser folgendes vorgetragen: Irmgard von Plötzkau erbte zwar von ihrem Großvater altes Walbecker Eigengut, da sie ihrem ersten Gatten, Udo von Stade, mit in die Ehe brachte. Als dieser 1106 starb, wurde es als Familienbesitz dem gemeinsamen Sohn Heinrich vererbt. Dieser starb, wie wir schon hörten, bereits 1128, und es vererbten sich nicht nur die Stader Besitzungen, sondern auch das "ehemalige Gut der jüngeren Walbecker Linie über die Mutter Irmgard, deren zweiter Mann Gerhard von Heinsberg noch lebte, als der Schwägerin Rudolfs (+ 1124) auf seine Kinder, das heißt die jüngere Stader Linie. Dass Irmgard tatsächlich Erbgut an die Familie ihres ersten Mannes abgegeben hat, geht aus einer Urkunde von 1147 hervor, mit der sie und ihre Tochter Oda auf Güter verzichtete, die ihnen früher einmal nach Erbrecht zugestanden hätten.
Die Besitzrechte an Lappwald geben aber zu erkennen, dass Irmgard doch wieder an altes Hausgut der WALBECKER herangekommen war. Die undatierte Urkunde aus der Zeit um die Jahrhundertmitte zählt vier Stämme auf, die Rechte an den unmittelbar bei der Stammburg der Dynastie WALBECK liegenden Forst auf. Zwei Anteile scheinen ursprünglich von Irmgard an die STADER und ihre Erben gebracht worden zu sein. Die beiden anderen aber weisen auf eine Herkunft aus dem Hause HEINSBERG. Über ein Viertel verfügte Adelheid, die Gattin Goswins II. von Heinsberg. Sie verzichtete nicht etwa für das Seelenheil ihrer Eltern auf ihre Anrechte, wie man erwarten müßte, wenn sie diese beerbt hätte. Sie tat das vielmehr "pro remedio animi domini Goswini mariti mei" und gibt damit zu erkennen, woher die Rechte ihr zugefallen sind. Die als vierte Eigentümerin des Lappwaldes in Adelheids Urkunde genannte Judith von Aldenshausen ist wohl mit der Oda dieses Namens identisch, der 1147 eine halbe Hufe in Erxleben an das Kloster Hammersleben verschenkte. Diese Gleichsetzung ist einmal wegen der Umkreis der Stader Familien üblichen Doppelnamen wahrscheinlich und wird überdies auch durch den Umstand bekräftigt, daß in der päpstlichen Bestätigung des Lappwaldes für das Kloster Marienthal von 1180 eine Oda und ihr Gatte Ludwig als Schenker des vierten Anteils aufgeführt werden. Auch in der Urkunde der Adelheid von Heinsberg heißt der Ehemann der Schenkerin (Judith) Ludwig. Alles weist darauf hin, dass die Judith-Oda entweder eine Tochter oder Enkelin der Irmgard von Plötzkau gewesen ist und dass diese das letzte Viertel des Lappwaldes über ihren Gatten Gerhard von Heinsberg geerbt hatte.
Starkes Beweisführung endet mit der Feststellung: "Hingegen sind wir geneigt, die Dotierungen der Adelheid und der Oda auf ihre Zugehörigkeit zur HEINSBERGER Dynastie zurückzuführen. Dieser Besitz kann aber nur aus dem Besitz Siegfrieds II. von Walbeck stammen, der irgendwie ein Erbe der WALBECKER ist, ohne dass wir ohne Hypothese sagen können, wie er mit diesen zusammenhängt." In diesem Zusammenhang gewinnt aber die Behauptung des Annalista Saxo zusätzliches Gewicht, Irmgard von Plötzkau sei mit ihren beiden Gatten blutsverwandt gewesen. Dies trifft nur dann zu, wenn entweder Siegfried II. aus dem Geschlecht der Grafen von Walbeck war, was Starke nicht beweisen zu können glaubt, oder seine Gattin, Judith.
Irmgard starb 1153, sie überlebte ihren zweiten Gatten um nahezu zwei Jahrzehnte. Merckens setzt für die Eheschließung zwischen Goswin II. und Adelheid die Zeit um 1125 an. Gerhard als der ältere Bruder dürfte dann um einige Jahre früher geheiratet haben. Wahrscheinlich war er jünger als seine Frau, die schon etliche Jahre im Witwenstande verbracht hatte. Auch mit der vom Chronisten gefeierten Schönheit mag es nicht mehr so gut bestellt gewesen sein. Aber eine gute Partie dürfte sie immer noch gewesen sein.  Für die Ehe hat gewiß gesprochen, daß auch der Bräutigam über seine Mutter in und um Walbeck begütert war.
 
 
 
 

    1101
  1. oo Lothar Udo III. Graf von Stade
                 -2.6.1106

  2. oo Gerhard I. Graf von Heinsberg
                  -7.8.1129
 
 
 
 

Kinder:
1. Ehe

  Heinrich II.
  um 1102-4.12.1128

  Adelheid
         -

  oo Heinrich II. der Jüngere Graf von Eilenburg
       1103/04-   1123

  Irmgard
         -   1178

  oo Poppo IV. von Henneberg Burggraf von Würzburg
               -   1156

2. Ehe

  Siegfried I. Graf von Heinsberg
  um 1115-21.6.1137 gefallen
                bei Bari

  Oda (Uda)
         - nach 1142

  oo Siegfried Graf von Artlenburg
              -
 
 
 

Literatur:
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