Tochter des Grafen Dietrich von Plötzkau und
der Mechthild von Walbeck, Tochter von Burggraf Konrad von Magdeburg
Irmgard war die Erbin der Grafschaft Walbeck.
Fenske Lutz: Seite 90
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"Adelsopposition"
Helperich starb aller Wahrscheinlichkeit nach in jüngeren Lebensjahren, denn seine Schwester Irmingard - sie starb 1153 - überlebte ihn um 35 Jahre. Sie dürfte, wenn man ihr Todesjahr zugrunde legt und berücksichtigt, daß sie vermutlich ein hohes Lebensalter erreichte, zwischen 1070 und 1080 geboren sein [Die Annahme, dass Irmingard ein hohes Lebensalter erreichte, findet indirekt eine Bestätigung in ihrer ersten Ehe mit Markgraf Udo III., der nach dem erbenlosen Tod seines Bruders Heinrich 1087 dessen Amtsnachfolger wurde. Als Udo III. 1106 starb, war sein Sohn Heinrich noch im Kindesalter, so daß die Markgrafschaft zunächst an Udos Bruder Rudolf überging, der sie erst 1114 an seinen Neffen abtrat. Dieser Sachverhalt und die Überlieferung Lamperts, der man entnehmen muß, daß 1075 noch keiner der Söhne Udos II. erwachsen war, ermöglicht Rückschlüsse auf das Lebensalter Udos III. und stützt die Überlegungen über das Alter seiner Gattin Irmingard von Plötzkau. Deswegen darf man vermuten, daß die Ehe zwischen Irmingard und Udo III. nicht vor 1090/95 geschlossen sein wird, denn Irmingard überlebte ihren ersten Gatten um immerhin 47 Jahre und wird daher bei der Eheschließung mindestens 15 Jahre alt gewesen sein. Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen dürfte sie frühestens 1070 geboren sein.]. Die zeitliche Eingrenzung legt ungefähr auch den Geburtstermin ihres Bruders fest.
Corsten Severin:
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"Philipp von Heinsberg"
Im Anschluß an die Erwähnung der beiden Söhne
des Paares,
Gerhard und
Goswin, bemerkt der Chronist: "Gerhardus
comes duxit Irmingardem marchionissam
viduam Udonis marchionis". Irmgard
habe die beiden Ehen aber unerlaubterweise geschlossen; denn sie sei mit
jedem ihrer Gatten blutsverwandt gewesen.
Wer war diese Irmgard?
Sie entstammte der Ehe eines Dietrich von Plötzkau mit Mechthild,
Tochter des Burggrafen von Magdeburg, Konrad, welcher der sogenannten "jüngeren"
Walbecker Linie angehörte. Die zeitgenössischen Quellen bezeichnen
sie als "sehr schön", was erfreulich zu hören ist. Noch
erfreulicher muß aber gewesen sein, dass sie auch sehr reich gewesen
ist. Erbte sie doch alles Walbecker Gut, das ihr Großvater,
der Burggraf Konrad, hinterlassen hatte. Außerdem dürfte sie
auch von ihrem Vater nicht ganz ohne Ausstattung geblieben sein. Ihr erster
Gatte führte nach dem Brauch der Grafen von Stade einen Doppelnamen,
Luder-Udo, er folgte seinem älteren Bruder Heinrich III. von
Stade, als dieser 1087 starb, im Grafen- und Markgrafen-Amt. Nach Udos
Tod am 2. Juni 1106 heiratete Irmingard
zu einem unbekannte Zeitpunkt Gerhard von Heinsberg. Liest
man den Annalista Saxo unbefangen, dann scheint ohne Zweifel der Sohn des
Ehepaares Goswin I. und Oda von Walbeck und Bruder Goswins
II. als zweiter Gatte der verwitweten Irmgard
von Stade und Plötzkau festzustehen.
Die Quelle nennt nämlich die beiden Söhne Goswins mit Namen und
fährt dann unmittelbar fort, der Graf Gerhard habe die Markgräfin
Irmgard zur Frau genommen.
Ernst zu nehmen sind auch die besitzgeschichtlichen Argumente,
die Heinz-Dieter Starke vorgetragen hat. In Abwehr älterer Absichten
über die Verwandtschaft der Grafen von Sommerschenburg hat dieser
folgendes vorgetragen: Irmgard von Plötzkau
erbte zwar von ihrem Großvater altes Walbecker
Eigengut, da sie ihrem ersten Gatten, Udo von Stade, mit in die
Ehe brachte. Als dieser 1106 starb, wurde es als Familienbesitz dem gemeinsamen
Sohn Heinrich vererbt. Dieser starb, wie wir schon hörten, bereits
1128, und es vererbten sich nicht nur die Stader Besitzungen, sondern auch
das "ehemalige Gut der jüngeren Walbecker Linie über die
Mutter Irmgard, deren zweiter Mann
Gerhard von Heinsberg noch lebte, als der Schwägerin Rudolfs
(+ 1124) auf seine Kinder, das heißt die jüngere Stader Linie.
Dass Irmgard tatsächlich Erbgut
an die Familie ihres ersten Mannes abgegeben hat, geht aus einer Urkunde
von 1147 hervor, mit der sie und ihre Tochter Oda auf Güter
verzichtete, die ihnen früher einmal nach Erbrecht zugestanden hätten.
Die Besitzrechte an Lappwald geben aber zu erkennen,
dass Irmgard doch wieder an altes Hausgut
der WALBECKER herangekommen war. Die undatierte Urkunde aus der
Zeit um die Jahrhundertmitte zählt vier Stämme auf, die Rechte
an den unmittelbar bei der Stammburg der Dynastie WALBECK liegenden
Forst auf. Zwei Anteile scheinen ursprünglich von Irmgard
an die STADER und ihre Erben gebracht worden zu sein. Die beiden
anderen aber weisen auf eine Herkunft aus dem Hause HEINSBERG. Über
ein Viertel verfügte Adelheid, die Gattin Goswins II. von
Heinsberg. Sie verzichtete nicht etwa für das Seelenheil ihrer
Eltern auf ihre Anrechte, wie man erwarten müßte, wenn sie diese
beerbt hätte. Sie tat das vielmehr "pro remedio animi domini Goswini
mariti mei" und gibt damit zu erkennen, woher die Rechte ihr zugefallen
sind. Die als vierte Eigentümerin des Lappwaldes in Adelheids
Urkunde genannte Judith von Aldenshausen ist wohl mit der Oda dieses Namens
identisch, der 1147 eine halbe Hufe in Erxleben an das Kloster Hammersleben
verschenkte. Diese Gleichsetzung ist einmal wegen der Umkreis der Stader
Familien
üblichen Doppelnamen wahrscheinlich und wird überdies auch durch
den Umstand bekräftigt, daß in der päpstlichen Bestätigung
des Lappwaldes für das Kloster Marienthal von 1180 eine Oda und ihr
Gatte Ludwig als Schenker des vierten Anteils aufgeführt werden. Auch
in der Urkunde der Adelheid von Heinsberg heißt der Ehemann
der Schenkerin (Judith) Ludwig. Alles weist darauf hin, dass die Judith-Oda
entweder eine Tochter oder Enkelin der Irmgard
von Plötzkau gewesen ist und dass diese das letzte Viertel
des Lappwaldes über ihren Gatten Gerhard von Heinsberg geerbt
hatte.
Starkes Beweisführung endet mit der Feststellung:
"Hingegen sind wir geneigt, die Dotierungen der Adelheid und der
Oda auf ihre Zugehörigkeit zur HEINSBERGER
Dynastie
zurückzuführen. Dieser Besitz kann aber nur aus dem Besitz Siegfrieds
II. von Walbeck stammen, der irgendwie ein Erbe der WALBECKER ist,
ohne dass wir ohne Hypothese sagen können, wie er mit diesen zusammenhängt."
In diesem Zusammenhang gewinnt aber die Behauptung des Annalista Saxo zusätzliches
Gewicht, Irmgard von Plötzkau
sei mit ihren beiden Gatten blutsverwandt gewesen. Dies trifft nur dann
zu, wenn entweder Siegfried II. aus dem Geschlecht der Grafen von Walbeck
war, was Starke nicht beweisen zu können glaubt, oder seine Gattin,
Judith.
Irmgard starb 1153,
sie überlebte ihren zweiten Gatten um nahezu zwei Jahrzehnte. Merckens
setzt für die Eheschließung zwischen Goswin II. und Adelheid
die
Zeit um 1125 an. Gerhard als der ältere Bruder dürfte
dann um einige Jahre früher geheiratet haben. Wahrscheinlich war er
jünger als seine Frau, die schon etliche Jahre im Witwenstande verbracht
hatte. Auch mit der vom Chronisten gefeierten Schönheit mag es nicht
mehr so gut bestellt gewesen sein. Aber eine gute Partie dürfte sie
immer noch gewesen sein. Für die Ehe hat gewiß gesprochen,
daß auch der Bräutigam über seine Mutter in und um Walbeck
begütert war.
1101
1. oo Lothar Udo III. Graf von Stade
-2.6.1106
2. oo Gerhard I. Graf von Heinsberg
-7.8.1129
Kinder:
1. Ehe
Heinrich II.
um 1102-4.12.1128
Adelheid
-
oo Heinrich II. der Jüngere Graf von Eilenburg
1103/04-
1123
Irmgard
-
1178
oo Poppo IV. von Henneberg Burggraf von Würzburg
- 1156
2. Ehe
Siegfried I. Graf von Heinsberg
um 1115-21.6.1137 gefallen
bei Bari
Oda (Uda)
- nach
1142
oo Siegfried Graf von Artlenburg
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Literatur:
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