HOHENZOLLERN
STAMMTAFEL im Anhang Band IX des
Lexikons des Mittelalters
EUROPÄISCHE STAMMTAFELN NEUE
FOLGE BAND I.1 Tafeln
116 B-141
Lexikon des Mittelalters: Band V Seite
83
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Hohenzollern
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nach der Zollern-Burg (Schwäbische Alb, Gemeinde Zimmern) benannte
Dynastie
Angehörige des Geschlechts werden erstmals 1061 genannt.
Nichtfürstliche Abkunft begünstigte die Bildung von
Herkunftssagen. Der den Staufern
verbundene Graf Friedrich III. (I.) wurde
1191/92 nach dem Aussterben der Grafen von Raabs von König HEINRICH VI. mit der
Burggrafschaft Nürnberg belehnt. Seine Söhne teilten 1204 den
Besitz:
Konrad I., der die um
1200 erloschenen Grafen von
Abenberg beerbt hatte, erhielt die Grafschaft Nürnberg und
begründete die fränkischen
Linien bzw. die brandenburgisch-preußischen,
Friedrich IV. (II.) erhielt
die schwäbischen
Stammbesitzungen. Der durch oft nachdrückliche Unterstützung
der Reichsgewalt begünstigte Aufstieg der HOHENZOLLERN in Franken
setzte sich fort nach dem Aussterben der Herzöge von Andechs-Meranien (1248),
aus deren Erbmasse sie zunächst nur Bayreuth gewinnen konnten. Das
fränkische Herrschaftsgebiet, seit Mitte des 13. Jahrhunderts
meist von der Cadolzburg aus regiert, vergrößerten sie durch
das Reichslehen Wunsiedel (1285), durch den Kauf von Ansbach (1331) und
den Erwerb von Schwabach (1364) und Gunzenhausen (1368). 1363 erreichte
Burggraf Friedrich V. bei Kaiser KARL IV. die Erhebung in den
Reichsfürstenstand enstand. Die Erbbestimmungen von 1372 und 1385
teilten die stark zerstückelten fränkischen Besitzungen in
zwei Gebiete:
das Land unter dem Gebirge (Residenz zunächst Cadolzburg, dann
Ansbach) und das Land auf dem Gebirge (Residenz Plassenburg, 1340 mit
Kulmbach aus dem Erbe der Grafen von
Orlamünde gewonnen).
1373 kauften die HOHENZOLLERN das seit dem meranischen
Erbfolgestreit beanspruchte Hof von den Vögten von Weida und
ergänzten in den letzten Jahrzehnten des 14. und Anfang des
15. Jahrhunderts ihre Erwerbungen durch Wassertrüdingen,
Feuchtwangen, Uffenheim, Crailsheim und Erlangen.
Grablege der fränkischen
HOHENZOLLERN war das Kloster Heilsbronn. Der allmähliche
Rückzug aus Nürnberg (1427 Verkauf der Burggrafenburg an die
Reichsstadt) stand im Zusammenhang mit der politischen Umorientierung
der HOHENZOLLERN nach der Belehnung Friedrichs VI. (I.) (12. F.)
mit der Mark Brandenburg (1415), die ihre Position in Franken wie im
Reich stärkte und den Grund für den Aufstieg
Brandenburg-Preußens legte. Die von Kürfürst Albrecht Achilles (8. A.)
erlassene Dispositio Achillea (1473) beschränkte die Erbfolge auf
eine brandenburgische
Linie, der die Kurwürde vorbehalten blieb, und zwei fränkische Linien.
Den schwäbischen HOHENZOLLERN, seit der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts
durch zahlreiche Teilungen, Erbstreitigkeiten, Verpfändungen,
schließlich Zerstörung der Stammburg durch die
schwäbischen Reichsstädte (1423) geschwächt, gelang erst
ab Ende des 15. Jahrhunderts die Konsolidierung und
Vergrößerung der Herrschaft.
A. Wendehorst
Bibliographien:
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Frk. Bibliogr., hg. G. Pfeiffer, I, 1965, Nr. 1161-1526; Nr.
6147-6476; Nr. 7615-8363; II/1, 1969, Nr. 22035-22088; II/2, 1970, Nr.
35101-35175
W. Bernhardt-R. Seigel, Bibliogr. für H.ische Gesch.,
Zs. für H.ische Gesch. 10/11, 1974/75
Q.: Cod. diplomaticus Brandenburgensis, hg. A.F. Riedel, 41 Bde,
1838-69
Mon. Zollerana, 8 Bde, Registerbd., 1852-90
H.ische Forsch., 1-8, 1892-1902; Forts.: Q. und Forsch. zur Dt.,
insbes. Hohenzoller. Gesch. 1-8, 1903-15
Literatur:
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NDB IX, 496-501
A.F. Riedel, Gesch. des Preuß. Kg.shauses, 2 Bde, 1861
L. Schmid, Die älteste Gesch. des erl. Gesammthauses der Kgl.
und Fsl. H., 3 Bde, 1884-88
O. Hintze, Die H. und ihr Werk, 19168
A. Schwammberger, Die Erwerbspolitik der Burggf.en v.
Nürnberg in Franken [-1361], 1932
R. Seigel, Die Entstehung der schwäb. und frk. Linie des
Hauses H., Zs. für H.ische Gesch. 5, 1969, 9-44
G. Schumann, Die Mgf.en v. Brandenburg-Ansbach, Jb. des Hist.
Vereins für Mittelfranken 90, 1980
R. Seyboth, Die Mgf.entümer Ansbach und Kulmbach unter der
Regierung Mgf. Friedrichs d. Ä. (1486-1515), 1985
R.-M. Kiel, Die Hauschronik der Gf.en v. Zollern, Arch. für
Gesch. v. Oberfranken 68, 1988, 121-148
R. Seyboth, Nürnberg, Cadolzburg und Ansbach als spätma.
Residenzen der H., JbffL 49, 1989, 1-25
Brandenburg.
Auf das Geschlecht der BURCHARDINGER, welches im 10.
Jahrhundert Schwaben einige Herzoge gegeben hat und in welchem die
Namen
Burchard und Adalbert (in
der Folge Albert)
besonders beliebt waren, dürften
die schwäbischen Grafen-Geschlechter zurückzuführen
sein,
die sich nach den Burgen Zollern und Hohenberg nannten und
von denen das erstere heutzutage den deutschen Kaiserthron ziert,
während
die Stammgraf- und Herrschaften des letzteren im Jahre 1381 durch Kauf
an das habsburgisch-österreichische
Kaiser-Haus kamen. Läßt sich auch jene Abstammung des
genaueren
nicht mehr feststellen, so weist anderseits die Tatsache, daß in
den beiden Familien die Taufnamen Burchard, Adalbert und
Friedrich heimisch sind und daß die Herrschaften derselben
ineinandergreifen, bestimmt auf ihre Stammesverwandtschaft hin. Als der
Hauptzweig wird in der Regel der Zollersche
angesehen, doch steht
dies keineswegs ganz fest. Zu den Ahnen des Geschlechtes zählt
ohne
Zweifel Adalbert,
welcher 874-889 als
Graf des Scherragaues erwähnt wird, in späteren Jahrhunderten
des hauptsächlichsten Grafenbezirkes der Hohenberger Linie;
es folgen sodann: vielleicht der aus Herzog
Ernsts II. von Schwaben Geschichte
bekannte schwäbische Graf Friedrich (Seite 200); Burchard
und Wezel von Zollern,
die im Jahre 1061 ein blutiges Ende fanden;
Adalbert von Zollern im Jahre 1095 Mitstifter des Klosters Alpirsbach,
auch Graf von Zollern und von Haigerloch genannt; Graf Friedrich von
Zollern († vor 1125) Zeuge
bei Bestätigung der Stiftung und Schirmvogt
des genannten Klosters, wohl dieselbe Person mit dem Grafen Friedrich,
welcher 1113 als Graf im Scherragau und einige Male in Urkunden Kaiser
HEINRICHS V. vorkommt.
Die Geschichte des Zollerischen Zweiges des
Geschlechtes,
dessen Stammburg außerhalb der Grenzen des Königreichs
Württemberg
liegt, ausführlicher zu erörtern, ist hier nicht der Ort; es
mögen vielmehr nur einige wenige Angaben in dieser Hinsicht Platz
greifen. Wohl der Enkel des zuletzt genannten Grafen Friedrich,
Sohn eines um 1150 verstorbenen Grafen
Friedrich von Zollern,
ist
Graf Friedrich von Zollern (†
wahrscheinlich 1201). Nachweislich
seit 1171 im Gefolge der STAUFER FRIEDRICHS I.,
HEINRICHS VI.,
PHILIPPS, erwarb er durch seine
Vermählung mit Sophie,
dem einzigen Kinde des Grafen
Konrad
II. von Raabs (der Burg am Zusammenfluß der deutschen und
bömischen
Thaya in Österreich unter der Enns) um 1192 als deren Erbe und
zugleich
infolge kaiserlicher Verleihung das Burggrafenamt Nürnberg
nebst den bedeutenden Raabschen
Gütern in Franken und Österreich,
an welche sich, wahrscheinlich gegen 1250, die Abenbergischen anschlossen.
Von seinen beiden Söhnen, welche, wohl im Jahre 1277, sich in den
väterlichen Besitz teilten, wurde
Friedrich (II. als
Burggraf von
Nürnberg dieses Namens † um 1255)
der Stifter der schwäbischen,
Konrad I. (III. als
Burggraf, †
1261), derjenige der fränkischen
Linie des Hauses
ZOLLERN.
Als Grafschaft verwaltete der Zollersche
Stamm die Hattenhuntare, innerhalb deren seine Stammburg lag,
und welche von ihm den Namen Grafschaft Zollern bekam, sowie den
von der Perihtilinbar abgelösten Teil, welcher in späterer
Zeit
Grafschaft Haigerloch genannt wurde. Was ferner sonstigen Besitz des
Geschlechtes im Württembergischen betrifft, so ist das heutige
Oberamt
Balingen großenteils aus uralten
Zollerischen
Besitzungen gebildet, welche mit der Feste Schaltzburg (Schalksburg),
auf
der im Jahre 1266 Graf Friedrich
urkundete, im Jahr 1403 an Württemberg
verkauft wurden, ferner bildete Mühlheim, das im Jahre 1241 im
Besitz
der Familie genannt wird, eine eigene Zollerische
Herrschaft; außerdem werden noch einzelne Zollerische
Güter auch in den Oberämtern Rottweil, Oberndorf, Sulz,
Rottenburg
und Münsingen aufgeführt.
Die beiden am frühesten in Urkunden
erwähnten
Grafen, welche sich nach Hohenberg nannten, Burchard I. (1170-1193),
der bald als Graf von Zollern, bald, und zwar häufiger, als Graf
von
Hohenberg vorkommt, und Friedrich,
Graf von Hohenberg (1179-1195)
waren wohl Söhne des im Jahre 1150 letztmals genannten Grafen Burchard
von Zollern, ersten Burggrafen von Nürnberg aus diesem
Hause.
Sie erscheinen einigemale am Hoflager der Kaiser
FRIEDRICHS I. und seines Sohnes HEINRICHS
VI., sowie der gleichzeitigen schwäbischen Herzoge. Burchard
wäre
es wohl, welcher nach einem jüngeren Dichter den erstgenannten
Kaiser
auf dessen Kreuzzug begleitet hätte; Friedrich findet sich
im Jahre 1186 als Gefährte Kaiser
HEINRICHS
VI. in Italien. Burchards
I. Söhne, Graf Burchard
II. († vor 1225), und Graf Albert I. (†
vor
1237) werden im Gefolge König
PHILIPPS, der erste auch Kaiser FRIEDRICHS
II., der zweite König HEINRICHS (VII.)
genannt. Während diesem Albert
vielleicht der heilige Albert von Haigerloch
(Mönch in Oberaltaich † 1131)
als Sohn zuzuschreiben ist,
pflanzte Burchards II.
Sohn, Graf Burchard III. († 1253)
den Hohenberger Stamm
fort, welcher in der Folge in seinen Kindern,
vor allem in dem schon im Jahre 1262 in der Umgebung Herzog
Konradins genannten
Grafen Albert
II.
(1258-1298), den Höhepunkt seiner Blüte
erreichte.
Die Hohenbergische
Linie des Zollerischen
Hauses erhielt bei ihrer Abscheidung von
den Hauptsitzen des
Geschlechtes insbesondere die namengebende Burg Hohenberg, Rottenburg
am Neckar, ein Lehen des Bistums Bamberg und gleichfalls namengebend
für
das Geschlecht, und das später wieder Zollerischen
Haigerloch. Zu den um diese Burgen sich bildenden Herrschaften kam
jedoch
um die Mitte des 13. Jahrhunderts namentlich, ohne Zweifel durch
Vermählung
Graf
Burchards III.
mit einer Pfalzgräfin von
Tübingen, umfangreicher
Besitz im Schwarzwald, insbesondere im Gebiet der Nagold, woselbst
genannter
Graf auch Bamberger Lehen inne hatte. Zur eigentlichen Stamm-Grafschaft
des Geschlechtes, derjenigen des Scherragaues, trat wohl in der 2.
Hälfte
des 12. Jahrhunderts die Grafschaft des Sülichgaues.
Der Hohenbergische
Wappenschild war von Silber
und Rot quer geteilt. Der von Silber und Schwarz viergeteilte
Zollerschild
kommt im Jahre 1248 erstmals bei der schwäbischen Linie, seit
1265 auch bei der fränkischen Linie des Geschlechtes vor; in
früheren Jahrzehnten erscheint der burggräflich nürnbergische
Löwe als Zollerisches
Wappenbild, so daß es zweifelhaft ist, ob jener
Zollerschild
seinen Ursprung einer Neubildung verdankt oder eine Erneuerung des von
dem Urstamme der Grafen von
Zollern-Hohenberg geführten Wappens ist.