VIKTOR II.
Viktor II., auch Victor II. (* um 1020; †
28. Juli 1057 in Arezzo)
war als Gebhard I. Bischof von Eichstätt von
1042 bis 1057 und als fünfter Deutscher von 1055 bis 1057 Papst.
Herkunft und Jugend:
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Über die Herkunft und die Jugend Gebhards ist wenig bekannt.
Sein Geburtsjahr wird nicht überliefert, kann jedoch etwa auf das
Jahr 1020 datiert werden, da er zum Zeitpunkt seiner Bischofserhebung
1042 offenbar nur wenige Jahre jünger als der 25-jährige Kaiser
Heinrich III. war [1 Heidingsfelder,
Franz, Die Regesten der Bischöfe von Eichstätt,
Innsbruck/Würzburg/Erlangen 1915-1938, Seite 68.].
Es steht fest, dass Gebhards
Eltern
Hartwig und Biliza hießen und die
Familie einem alemannischen
Adels-Geschlecht entstammte,
welches mit dem salischen Königs-Haus entfernt verwandt
war. Sein Vater Hartwig
war ein Bruder des Gotebold,
der erst als Domherr zu Eichstätt und später als Patriarch
von Aquileia bekannt wurde;
seine Mutter Biliza
gehörte offenbar dem welfischen Hause an. Die Klärung der
genauen Herkunft der Familie ist erst in neuerer Zeit vollständig
gelungen.
Nach seiner Kindheit schlug Gebhard eine geistliche
Laufbahn ein und
absolvierte eine Ausbildung zum Domkanoniker unter seinem Stief-Onkel
Bischof Gebhard III. von Regensburg,
einem Halb-Bruder KONRADS II. Trotz
seiner
entfernten Verwandtschaft mit dem Kaiser war Gebhards rasanter
politischer Aufstieg in keiner Weise vorbestimmt; schließlich
wurde der junge Kleriker nicht am königlichen Hof, sondern in der
Regensburger Domschule erzogen. Seine Karrierechancen waren vielmehr
erschwert, da die salischen
Herrscher ihre geistlichen Berater
traditionell fast ausschließlich aus dem Kreise ihrer geistlichen
Hofkapelle
auswählten. Über die Gründe, die Gebhard überhaupt
für ein Bischofsamt in Frage kommen ließen, geben die
Quellen nur wenig Aufschluss. Vermutlich erwies er sich als ein
hochbegabter Schüler, der sich somit als enger Vertrauter Gebhards
III. von Regensburg für mögliche höhere
Ämter
empfehlen konnte.
WIRKEN ALS BISCHOF GEBHARD I. VON EICHSTÄTT
Der politische Aufstieg Gebhards bis 1050:
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Nachdem im Jahre 1042 durch den Tod Gezmanns das Bistum
Eichstätt vakant geworden war, versuchte der Regensburger Bischof
Gebhard III. maßgeblichen
Einfluss auf die Neubesetzung des Amtes
zu nehmen. Als bedeutender militärischer Anführer in den
Kämpfen gegen die Ungarn war er für Kaiser HEINRICH III. ein
wichtiger und einflussreicher politischer Ratgeber. Gebhard III. schlug
zunächst den Regensburger Dompropst Kuno vor, doch der Kaiser
lehnte Kuno umgehend ab [2 Goez,
Werner, Gebhard I. Seite 12.]. Um Gebhard III. nicht zu
verärgern, gestattete
HEINRICH III. ihm, einen weiteren Vorschlag
aus dem Kreise seines Domkapitels zu machen.
Sein zweites Votum fiel auf den jungen Gebhard, den HEINRICH III. – nach Beratung mit anderen Bischöfen – am Weihnachtsfest des Jahres 1042 in Goslar akzeptierte. Diese Designation ist in vielfacher Hinsicht ungewöhnlich: Offenbar hatte Gebhard bei seiner Bischofserhebung das kanonische Alter noch nicht erreicht, denn er war nur wenig älter als 20 Jahre [3 Frech, Die deutschen Päpste, Seite 311.]. Ebenso ist auffällig, dass Gebhard vor dieser Wahl weder Kontakte zum Bistum Eichstätt noch zu HEINRICH III. gehabt hatte und der Kaiser ihn wohl zu diesem Zeitpunkt nicht einmal kannte [4 Weinfurter, Sancta Aureatanis Ecclesia, Seite 28; Zielinski, Reichsepiskopat, Seite 53.].
Bereits kurze Zeit nach seiner Erhebung zum Bischof von Eichstätt entwickelte sich Gebhard zu einem unentbehrlichen Berater für Kaiser HEINRICH III. Der weltliche Herrscher griff sowohl in politischen, rechtlichen als auch in kirchlichen Angelegenheiten zunehmend auf die Ratschläge des jungen Geistlichen zurück, der sich als „absolut zuverlässiger Vertrauensmann“ [5 Weinfurter, Sancta Aureatanis Ecclesia, Seite 30.] erwies. Der anonyme Schreiber des Klosters Herrieden betont in besonderem Maße die Tugendhaftigkeit und das geistliche und weltliche Wissen des Bischofs, das ihn vor den anderen Reichsfürsten auszeichnete [6 Anonymus Haserensis, Seite 62f.].
In seiner neuen Rolle suchte er die Nähe zum Kaiser und zog als Mitglied des Hofstaates durch das Reich. Im Zuge der Italien-Reise HEINRICHS III. nahm er 1046 an den Synoden von Sutri und Pavia teil, auf denen der salische Herrscher die Kirchenreform weiter vorantrieb. Zudem war er im selben Jahr bei der Papsterhebung Bischof Suitgers von Bamberg in Rom zugegen und begleitete den Kaiser bei dessen Besuchen in Regensburg, Nürnberg und Augsburg [7 Goez, Werner, Gebhard I. Seite 15f.]. Ebenso wohnte Gebhard der Synode von Mainz bei, die Papst Leo IX. und HEINRICH III. im Jahre 1049 zur Bekämpfung von Simonie und Priesterehe abhielten [8Wendehorst, Gebhard I. Seite 60.].
Für sein Bischofsamt blieb als ständiges Mitglied des
Hofstaates offensichtlich wenig Zeit, da er sich insgesamt viel
häufiger am kaiserlichen Hof als in seinem Bistum aufhielt.
Außer einer Intervention zugunsten des Klosters
Niederaltaich sind keine bedeutenden bischöflichen Handlungen
urkundlich überliefert [9
Weinfurter, Sancta Aureatanis Ecclesia, Seite 28; Wendehorst, Gebhard
I. Seite 60.]. Ganz offensichtlich maß
Gebhard seinen politischen
Ambitionen deutlich mehr Bedeutung bei als
dem kirchlichen Dienst.
Wachsender Einfluss auf die Reichspolitik - Der Weg zum
Papsttum:
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Politische Fähigkeiten, Reformwille und Nähe zum Kaiser
zeichneten Gebhard aus,
so dass er etwa um 1050 zum maßgeblichen
Berater HEINRICHS III. aufstieg.
Er entwickelte sich zum Hauptratgeber
der Krone und war dem Kaiser in Macht und Einfluss fast ebenbürtig
[10 Martin,
Der salische Herrscher, Seite 263.].
Gebhards gewachsene
politische Stellung zeigte sich besonders, als er
HEINRICH III. im Jahr 1053 an einer Unterstützung Papst Leos IX.
im Kampf gegen die eine
vernichtende Niederlage, nach der Leo
IX. in Gefangenschaft geriet.
Offenbar war Gebhard ein
entschiedener Gegner der Normannen-Politik des
Papstes. Die Beweggründe des Bischofs für seine Haltung
liegen im Dunkeln. Möglicherweise maß er den Unruhen in
Bayern eine höhere Bedeutung zu, die mit der Absetzung des Herzogs
Konrad
I. von Bayern durch Heinrich III.
vorerst ihren Höhepunkt
fanden [11 Goez,
Werner, Gebhard I. Seite 16f.].
Das Herzogtum wurde den beiden unmündigen Söhnen des Kaisers
– zuerst Heinrich IV. und
nach dessen
Wahl zum König seinem jüngeren Bruder Konrad
– übertragen. Als deren Vormund wurde an Weihnachten 1053 Gebhard
von Eichstätt eingesetzt, dem als Regent die
Stabilisierung Bayern
oblag. So führte er zum Beispiel einen erfolgreichen Feldzug gegen
die Grafen
von Scheyern, die an den Auseinandersetzungen maßgeblich
beteiligt waren [12 Weinfurter,
Sancta Aureatanis Ecclesia, Seite 29.]. Faktisch
bewirkte jenes politische
Amt eine erhebliche Machtsteigerung des Bischofs.
Ohne den Beistand des Kaisers erlitten die päpstlichen
Truppen in der Schlacht von Civitate eine empfindliche Niederlage.
Der steile Aufstieg Gebhards ist insofern erstaunlich, als Eichstätt eigentlich als ein relativ unwichtiges Bistum galt [3 Frech, Die deutschen Päpste, Seite 311.]. Die starke Einbindung in die Reichspolitik hatte jedoch zur Folge, dass er sein Bischofsamt zunehmend vernachlässigen musste. Er beschränkte sich vor allem auf die Förderung der Domschule, deren Schüler er Malereien anfertigen und diese in der neu errichteten Kapelle aushängen ließ [13 Goez, Werner, Gebhard I. Seite 15.]. Ferner beabsichtigte er einen Neuaufbau der von Bischof Herbert hinterlassenen Domruine, konnte ihn jedoch zu Lebzeiten nicht mehr vollenden [5 Weinfurter, Sancta Aureatanis Ecclesia, Seite 30.]. Es steht fest, dass die häufige Abwesenheit des Bischofs für die Entwicklung Eichstätts nicht förderlich war. Dementsprechend sind offenbar die bedeutenden Gebiete- und Rechteschenkungen, die der Kaiser dem Bistum in den Jahren 1053 und 1055 zusicherte, als Entschädigungen anzusehen [14 DD (Urkunden in den Monumenta Germaniae Historica) H.III. (Heinrich III.) Nr. 306, 333, 336.]. Nach dem Tod Leos IX. im April 1054 wurde der Heilige Stuhl vakant. Gemeinsam mit einer römischen Gesandtschaft unter dem Vorsitz des Diakons Hildebrand – des späteren Papstes Gregor VII. – beriet sich HEINRICH III. auf einem Hoftag in Mainz über die Neubesetzung. Der Kaiser nutzte sein Designationsrecht und schlug im September 1054 Gebhard als Nachfolger Leos IX. vor. Von dieser Praxis hatte er bereits bei der Wahl der deutschen Päpste Clemens II., Damasus II. und Leo IX. Gebrauch gemacht [15 Martin, Der salische Herrscher, Seite 260ff.]. Gebhards politische Fähigkeiten und sein enges Verhältnis zum Herrscher qualifizierten ihn offenbar zum idealen Kandidaten für den SALIER.
Bemerkenswerterweise knüpfte Gebhard jedoch Bedingungen an die Annahme des Amtes und erbat sich Bedenkzeit. Er forderte von HEINRICH III. nicht nur die Rückgabe von Kirchengütern, sondern auch die Beibehaltung seines Bistums. Dies war eine durchaus übliche Praxis, hatten doch seine deutschen Vorgänger im Papstamt ebenfalls ihre Heimat-Bistümer behalten dürfen [16 Goez, Werner, Papa qui et episcopus, Seite 27ff.].
Das Verhalten des designierten Papstes belegt, dass sich Gebhard der
Gunst des Kaisers sicher sein und er als bedeutender politischer
Berater offenbar auch selbstbewusste Forderungen stellen konnte. Erst
auf einem Reichstag in Regensburg im März 1055 willigte der
Eichstätter Bischof ein. Nach erfolgreicher Wahl wurde er
schließlich am 13. April 1055 im Petersdom in Rom als Papst Viktor II.
inthronisiert. Mit der Annahme dieses Namens berief er sich
wahrscheinlich auf den heiligen Viktor von Xanthen, der im 10. und 11.
Jahrhundert als heiliger Krieger in besonderem Maße verehrt
wurde. Dieser war Anfang des vierten Jahrhunderts als Märtyrer
hingerichtet worden [17 Rütten,
Die Victorverehrung, Seite 170ff.].
Möglicherweise verband der
fünfte deutsche Papst diesen Namen mit seinen Plänen, als
Oberhaupt der römischen Kirche die territorialen Ansprüche
gegenüber der weltlichen Macht zu stärken. Wahrscheinlicher
erscheint jedoch vor dem Hintergrund der intensiven Zusammenarbeit
zwischen Viktor II. und HEINRICH III., dass der Name
stellvertretend
für die Synergie von Kirche und Reich zu verstehen ist [18 Weinfurter, Sancta Aureatanis Ecclesia, Seite
31.].
WIRKEN ALS PAPST VIKTOR II.
Die Reichssynoden von Florenz, Rom und Arezzo:
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Nach seiner Erhebung zum Papst führte Viktor II. die enge
Zusammenarbeit mit dem Kaiser fort. Er nahm weite Reisen in Kauf, um
die Rechte der Kirche weiter zu stärken. Gemeinsam mit Heinrich
III. setzte er sich für eine intensive Umsetzung der
Kirchenreform
ein, wie bereits auf der Reichssynode in Florenz am 4. Juni 1055
offensichtlich wurde.
Sowohl das kirchliche als auch das weltliche Oberhaupt waren gewillt,
entschieden gegen Simonie und Priesterehe vorzugehen. Papst Viktor II.
scheute sich nicht vor harten Strafen, wie die Exkommunikation
und Absetzung des Erzbischofs
Wilfred von Narbonne
beweist [19 Goez,
Werner, Gebhard I. Seite 18.] Zugleich
wurden auf der Synode auch politische Probleme behandelt:
Die
Auseinandersetzung zwischen Kaiser
HEINRICH III. und dem
mächtigen
niederlothringischen Herzog und
Markgrafen von Tuszien Gottfried dem
Bärtigen spielte eine bedeutende Rolle. Dieser wurde im
Zuge
der Synode abgesetzt und seine Frau Beatrix von Lothringen sowie
seine Stief-Tochter Mathilde
durch den Kaiser
gefangen genommen [20 Goez, Elke, Beatrix von Canossa und Tuszien,
Seite
149.]. So stellte die
Versammlung in Florenz, der Hauptstadt Tusziens, eine eindeutige
Machtdemonstration des Kaisers dar. Ferner unternahmen HEINRICH III.
und Viktor nach
dieser Versammlung einen gemeinsamen Triumphzug durch
Italien, um gemeinsam ihre Eintracht zu demonstrieren.
Außer der Synode von Florenz ist über das kirchliche Wirken Papst Viktors II. während seines Pontifikats wenig bekannt. Aufgrund der zunehmenden Einbindung in die Reichspolitik blieb seine kirchliche Tätigkeit deutlich beschränkt. Zu Beginn des Jahres 1056 nahm er das Kloster Vallombrosa unter seinen persönlichen Schutz. Außerdem griff er in die Abtswahl des Klosters Montecassino ein, als er den bereits gewählten Abt Petrus zum Rücktritt zwang [21 Goez, Werner, Gebhard I. Seite 19 und 13f.]. Seine strikte Haltung gegen die Simonie förderte Viktors Rückhalt bei der gregorianischen Reformpartei, bei der er äußerst beliebt war. Bezeichnenderweise arbeitete deren bedeutendster Vertreter, der bereits erwähnte Hildebrand, als enger persönlicher Berater und Bibliothekar für den Papst [22 Weinfurter, Anonymus Haserensis. Kommentar, Seite 194.].
Auf den zwei kleineren Synoden in Rom
am 18. April 1057 und in Arezzo
am 23. Juli 1057 wurde zum einen die Wiedervereinigung des Bistums
Sabina
beschlossen, zum anderen versuchte Viktor II. zwischen den
Bischöfen Arnald von
Arezzo und Johannes von
Siena in deren Streit um Kirchenbesitz zu
vermitteln [23 Gresser,
Synoden, Seite 31 und 33.]. Weitere
Verhandlungsgegenstände sind dem spärlichen Quellenmaterial
nicht zu entnehmen.
Der Ausbau des päpstlichen Kirchenstaates:
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Papst Viktor II. zeichnete sich
insbesondere durch sein politisches
Geschick im Reich aus, welches er schon als Bischof von Eichstätt
bewiesen hatte. Als Kaiser HEINRICH III. sich vermehrt mit
Aufständen im Reich auseinanderzusetzen hatte, wurde der Papst zu
seiner unentbehrlichen politischen Unterstützung. So übergab
der weltliche Herrscher seinem Vertrauten verschiedene Gebiete in
Ost-Italien, die dieser stellvertretend verwalten sollte. Dazu
gehörten das Herzogtum Spoleto, die Markgrafschaft
Fermo sowie Besitzungen in der Romagna. Seiner eigentlichen Aufgabe als
Bischof konnte Viktor II.
aufgrund dieser zunehmenden Einbindung in die
Geschäfte im Reich und in Italien praktisch nicht mehr nachkommen [18 Weinfurter, Sancta Aureatanis Ecclesia, Seite
31.]. Vielmehr nutzte er
die erhaltenen Gebiete bewusst zum Ausbau und zur Sicherung des
Kirchenstaats, um die politische Macht seines Amtes zu stärken.
Zugleich schuf er somit ein Gegengewicht zu den Normannen-Staaten und
vor allem zur Markgrafschaft Tuszien, die seit 1054 unter Gottfried des
Bärtigen im Süden Italiens zunehmend mächtiger
wurde [24 Frech, Die deutschen Päpste, Seite 312.].
Das Machtkalkül Viktors
II. zeigte sich auch in der Absetzung Friedrichs von Lothringen
als Leiter der päpstlichen Kanzlei. Die Funktion des Bruders
Gottfrieds des Bärtigen und
späteren Papstes Stephan IX.
übernahm daraufhin sein Berater Hildebrand [20 Goez,
Elke, Beatrix von Canossa und Tuszien, Seite
149.]. Nach dem Tod HEINRICHS
III. förderte der Papst an einem Hoftag in Köln im
Dezember 1056 jedoch die
Versöhnung zwischen dem Königshof und Gottfried dem
Bärtigen. Von diesem erhoffte er sich nun
Unterstützung
für die Kirchenreformpolitik und einen möglichen
militärischen Einsatz gegen die Normannen [20 Goez, Elke, Beatrix von Canossa und Tuszien,
Seite
149.]. Als Gegenleistung
ließ er sowohl Beatrix als
auch Mathilde frei und
erhob Friedrich
von Lothringen zum Abt von Montecassino und Kardinalpresbyter
von Sankt Chrysogonus [25Gresser,
Synoden, S. 32.].
Faktisch bedeutete dieser Interessensausgleich auf dem so genannten
„Kölner Konzil“ eine deutliche Stabilisierung des Kirchenstaats.
Die Rolle als "Reichsverweser" nach dem Tod Heinrichs III.:
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Im September 1056 trafen Papst Viktor
II. und HEINRICH III.
in Goslar zusammen. Dort berieten
die beiden über eine mögliche Lösung für die
Unruhen im Reich und in Süd-Italien, die den Herrscher zu vielen
anstrengenden Reisen gezwungen hatten [5 Weinfurter, Sancta Aureatanis Ecclesia, Seite
30.].
HEINRICH III. starb schließlich bereits Anfang Oktober 1056 in Bodfeld im Harz. Kurz zuvor war in Goslar sein Sohn HEINRICH IV. von den geistlichen und weltlichen Reichsfürsten zum König gewählt worden [26 Goez, Werner, Gebhard I. Seite 20.]. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Kaiser und Papst wurde auch am Sterbebett des Herrschers offenbar: Viktor II. weilte an der Seite des Herrschers und bekam von diesem den persönlichen Schutzauftrag für Kaiserin Agnes und HEINRICH IV. Als Vormund des minderjährigen Königs übernahm er vorerst die Reichsgeschäfte, sodass der Papst erneut seine politische Macht deutlich ausweiten konnte [24 Frech, Die deutschen Päpste, Seite 312.].
Der Papst führte den Auftrag des verstorbenen Kaisers
gewissenhaft aus:
Nachdem er die feierliche Beisetzung Heinrichs III.
im Speyerer Dom
organisiert hatte, krönte er den jungen König HEINRICH IV. in
Aachen. Bereits Ende des Jahres 1056 hatte Viktor II. seinen
politischen Einfluss stark ausgeweitet. Als Reichsverweser regelte er mit
päpstlicher und weltlicher Autorität die Verhältnisse im
ostfränkischen Gebiet und vermittelte zwischen den streitenden
Parteien. Dabei gelang ihm der Ausgleich zwischen dem Königshof
und Gottfried dem Bärtigen,
der daraufhin einen Treueid auf den
jungen König HEINRICH IV. leistete.
Seine gewachsene Rolle im Reich zwang den Papst zu vielen
Aufenthalten fernab von Rom. Nachdem er sich zu Beginn des Jahres 1057
kurz in seinem Bistum Eichstätt aufgehalten hatte, kehrte er
schließlich im März nach längerer Abwesenheit in den
Lateran zurück, um
danach zwei Reichssynoden (siehe Kapitel 4.1) abzuhalten. Die
Verwaltung des Reiches und die Vormundschaft für HEINRICH IV.
übertrug er dessen Mutter Kaiserin
Agnes [24 Frech, Die deutschen Päpste, Seite 312.].
Tod:
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Überraschend und unerwartet verstarb Papst Viktor II. am 28.
Juli 1057 in Arezzo an einer fiebrigen Krankheit, kurz nachdem er dort
eine Synode abgehalten hatte. Wahrscheinlich wurde er das Opfer einer
Epidemie während des italienischen Sommers. Die zunehmende
Belastung durch die vielen Reisen hatte dem Papst offenbar in hohem
Maße zugesetzt. Als seine Anhänger den Leichnam des Papstes
an dessen früheren Bischofssitz Eichstätt
überführen
wollten, wurde er beim Rücktransport von Bewohnern der Stadt
Ravenna heimlich entwendet
und in einem Sarkophag im Mausoleum Theoderichs des
Großen in Ravenna beigesetzt, das seinerzeit ein
Bestandteil
der Kirche des Benediktiner-Klosters
S. Maria ad forum in Ravenna war. Das Grab Viktors II. wurde
später geplündert und der Leichnam von Räubern
entnommen. Der Verbleib der sterblichen Überreste Papst Viktors
II. ist bis heute nicht geklärt [27 Goez,
Werner, Gebhard I. Seite 20f.].