Die Sippe des Grafen Erp war
von vornehmer Herkunft, deren Mitglieder zum größten Teil freie
Landedelleute waren. Auf Grund ihrer Zugehörigkeit zum Adel stand
ihnen sowohl der Aufstieg in ein Grafenamt als auch in höchste kirchliche
Stellungen offen. Erst zu Beginn des 11. Jahrhunderts war ein Graf Erp
im Paderborner Gebiet nachweisbar, dessen eigenes Herrschaftsgebiet
sich nicht mehr feststellen läßt. Vermutlich war er Lehnsträger
des Bistums Paderborn.
Die Sippe starb 1124 aus. Das Erbe erhielt Siegfried IV. Graf
von Boyneburg (Haus NORTHEIM).
Nach R. Wenskus gehört die ERP-Sippe
zu den HAOLDEN.