Jüngerer Sohn des Markgrafen
Ekkehard I. von Meißen und der Suanehild
Billung von Sachsen, Tochter von Herzog
Hermann
Althoff Gerd: Seite 335
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"Adels- und Königsfamilien im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung"
B 169
Lü: 24.11. Eilvardus eps + 1023 Meißen
Der Todestag des Meißener Bischofs ist in
anderen Quellen nicht überliefert. Es verbietet sich, den Eintrag
ins Merseburger Necrolog zum 23. April: Eiluuardus
eps auf dem Meißener Bischof zu beziehen, da es sich
zweifelsfrei um den gleichnamigen Würzburger Bischof handelt, der
im Jahre 810 verstarb (vgl. Kommentar B 31). Die von Dümmler, Merseburger
Totenbuch, S. 251 vorgeschlagene und allgemein übernommene Zuweisung
auf Eilward von Meißen ist also
nicht haltbar.
Für eine Identifizierung des Eintrags am 24.
November ins Lüneburger Necrolog mit dem Meißener Bischof
sprechen
dagegen gewichtige Gründe:
Eilward
war
der Sohn Ekkehards I. von Meißen (G 42) und der BILLUNGERIN
Swanhild (G 168); auch seine Brüder Ekkehard
II. (G 11) und
Gunther,
der Salzburger Erzbischof (B 155) sind ins Lüneburger Necrolog
eingetragen worden. Zu den engen verwandtschaftlichen und politischen Beziehungen
der BILLUNGER und der Markgrafen von Meißen s. oben S. 57f.
Die Aufnahme des billungischen Verwandten und Meißener
Bischofs ins Totengedenken der BILLUNGER ist demnach zu erwarten.
Ein anderer Bischof dieses Namens, der im November verstorben wäre,
ist zudem nicht bekannt.
Eilward war vor seiner
Erhebung Kaplan Markgraf Thietmars II. und wurde von HEINRICH
II. auf Anraten seines Bruders Hermann zum Bischof
von Meißen ernannt; vgl. Thietmar VII, 26; Schölkopf, Die
sächsischen Grafen, S. 68; Schlesinger, Kirchengeschichte Sachsens
1, S. 89 f.
EILWARD
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+ 24.XI.1023
Begraben: Meissen Dom
königlicher Hofkappelan
1016/23 Bischof von Meissen
Eilward, Ekkehards
I. und Swanhildes Sohn, wird das erste Mal als Kapellan
bei Markgraf Thietmar II. von der Ostmark erwähnt. Thietmar
war der Sohn des 1015 verstorbenen Gero II., also der Stiefneffe
Eilwards.
Ob Eilward, bevor er in den Dienst
seines Verwandten trat, in Meißen Domherr war, darüber sagt
Thietmars Chronik nichts aus, und es kann auch sonst nicht erwiesen werden.
Thietmar berichtet jedoch, dass Eilward
auf
Betreiben seines Bruders Hermann - "ortatu Herimanni
confratris"
- im Jahr 1016 von HEINRICH II. als
Bischof
von Meißen eingesetzt wurde. In der älteren Forschung ist
diese Stelle so verstanden worden, dass dieser Hermann ein Bruder
des Markgrafen Thietmar gewesen sei. Ein Bruder Thietmars ist
jedoch nicht überliefert, so dass man zu dem Schluß kam, es
müsse der
Meißener Markgraf Hermann gemeint sein.
Diese Textstelle ist der einzige Quellenbeleg, anhand
dessen man die Zugehörigkeit Eilwards zu der ekkehardinischen
Familie
belegen kann. Dass Hermann eine Empfehlung für seinen Bruder
Eilward
ausgesprochen
hat, ist nicht nur aus verwandtschaftlichen Überlegungen verständlich,
sondern auch deshalb naheliegend, weil Hermann
damals die Aufgaben
eines Stiftvogtes über das Bistum Meißen wahrgenommen hat. Dass
HEINRICH
II. der Empfehlung
Hermanns folgte,
ist mit der Stellung, die Hermann im Osten einnahm, zu erklären.
Der Markgraf hielt während der Polenkriege die wichtige Feste Meißen,
und HEINRICH II. war insofern auf ihn
angewiesen und ihm zum Dank verpflichtet. Zu vergessen ist aber auch nicht,
dass ein weiterer Bruder Hermanns und Eilwards,
Gunther,
zu dieser Zeit Kanzler HEINRICHS II.
gewesen ist und sicher auch für die Einsetzung seines Bruders Eilward
votiert
hat.
Am Passionssonntag, dem 18. März 1016, wurde Eilward
im
Merseburger Dom von dem Magdeburger Erzbischof Gero zum Bischof von
Meißen geweiht. Mitkonsekrator war der Merseburger Bischof Thietmar.
In Eilwards ersten
beiden Regierungsjahren wurde das Bistum Meißen wiederholt von kriegerischen
Poleneinfällen in Mitleidenschaft gezogen. Insofern wäre es nur
verständlich, wenn auch Eilward am
Zustandekommen eines Friedensabkommens zwischen Kaiser
HEINRICH II. und dem Polen-Herzog
Boleslaw Chrobrymitgewirkt hätte, auch wenn davon nichts
überliefert ist.
Thietmar berichtet nur von einem einzigen persönlichen
Zusammentreffen mit Eilward in seiner
Funktion als Bischof, und zwar auf einer am 22. Februar 1017 in Magdeburg
abgehaltenen Reichsversammlung. Thietmar forderte auf diesem Hoftag die
Rückgabe des von Meißen widerrechtlich einbehaltenen Teils des
früheren Merseburger Bistumssprengel, wie es schriftlich zugesichert
sei.
Der Chronist geht nicht näher auf das Gebiet ein,
doch läßt es sich erschließen: Thietmar hatte zwei Jahre
zuvor von Magdeburg die Burgwarde Wurzen und Püchau zurückerhalten.
Der Merseburger Sprengel erstreckte sich somit wieder hinüber auf
das rechte Ufer der Mulde, und es ist anzunehmen, dass er nun auch von
Meißen das Land beiderseits der Mulde von Rochlitz bis Nerchau zurückhalten
wollte. Thietmar fand aber weder beim Kaiser noch beim Erzbischof die erhoffte
Unterstützung. Vielmehr setzten sie die Mulde als Grenze der Bistümer
Merseburg und Meißen fest, so dass Thietmar auch die erst kürzlich
wiedererworbene Teile der Burgwarde Wurzen und Püchau rechts der Mulde
Eilward
überlassen
mußte. Außerdem erhielt er von dem geforderten nur das westlich
der Mulde gelegene Gebiet zurück.
Obwohl die beiden Bischöfe diesen Gebietstausch
öffentlich durch den Austausch ihrer Bischofsstäbe bekräftigten,
verwahrt sich Thietmar in seiner Chronik ausdrücklich gegen den Vorwurf,
die Ansprüche seines Bistums preisgegeben zu haben. Schleusinger ist
der Meinung, dass der hier erreichte Vergleich deshalb zugunsten des Bistums
Meißen ausgefallen sei, da es der König vermeiden wollte, "den
mächtigen Markgrafen, dessen Hilfe er gegen Polen dringend nötig
hatte, vor den Kopf zu stoßen."
Nicht nur wegen des Sprengels, sondern auch wegen des
vorenthaltenen Besitzes von drei Dörfern hat Thietmar gegen Eilward
Klage
geführt. Er nennt diese Orte nicht namentlich, so dass wir über
sie und über den Ausgang der Sache nichts wissen. Es heißt in
der Chronik nur, dass der Kaiser befahl, Markgraf Hermann sollte
die drei Dörfer entweder eidlich als Eigentum der Meißener Kirche
erweisen oder an Thietmar zurückgeben.
Aus Thietmars Bericht geht nicht hervor, warum der Markgraf
anstelle des Bischofs die Eigentumsrechte der Meißener Kirche an
den drei Dörfern nachweisen sollte. Es ist jedoch anzunehmen, dass
Hermann
in seiner Eigenschaft als Schutzvogt des Bistums, der die weltlichen Interessen
vor dem königlichen Gerichtshof zu vertreten hatte, handeln sollte.
Denkbar wäre ebenfalls, dass die drei Dörfer in einem Gebiet
lagen, das den Ekkehardinern gehörte, und dass der Markgraf sie vom
Bistum zu Lehen trug.
Abgesehen von einer Altarweihe, die Bischof
Eilward im Jahr 1021 in der Halberstädter Diözese
vornahm und von der die Quedlinburger Annalen berichten, sind keine chronikalischen
Aufzeichnungen aus einem Leben überliefert. Dieselben Annalen berichten,
dass er im Jahre 1023 unvermutet gestorben ist, geben aber die Ursache
des frühen Todes nicht an. Eilward war
damals höchstens 40 Jahre alt. Er wird gerühmt als ein Mann,
der den Besitz seiner Kirche mit Umsicht zu verwalten verstand. Der Meißener
Bischofskatalog gibt als seinen Todestag den 17. März an und lobt
ihn wegen seiner sittlichen Strenge und seiner unparteiischen Gerechtigkeit,
da er von anderen nichts forderte, was er nicht selbst gewissenhaft befolgte.
Da dieser Bischofskatalog jedoch erst aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts
stammt, können weder die Angabe des Todesdatums noch die Charakterisierung
Eilwards
als
relevant eingestuft werden.
Wahrscheinlich wurde Eilward
wie
seine Vorgänger im Meißener Dom beigesetzt, doch ist sein Grab
nicht bekannt.
Sowohl im Lüneburger als auch im Merseburger Nekrolog
findet sich der Eintrag eines "Eilvardus/Eiluuardus eps":
in Lüneburg am 24. November und in Merseburg am 23. April.
Der Eintrag in das Lüneburger Nekrolog ist aufgrund der Familienbeziehungen
der EKKEHARDINER zu den BILLUNGERN der stichhaltigere. Die
Zuweisung des Merseburger Nekrologeintrags auf Eilward
von Meißen ist nicht stimmig,
da es bei diesem Eilward um den Bischof von Würzburg handelt, der
im Jahr 810 verstorben war.
Literatur:
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Althoff, Gerd: Adels- und Königsfamilien
im Spiegel ihrer Memorialüberlieferung. Wilhelm Fink Verlag München
1984 Seite 335 - Annalen
von Quedlinburg ad a. 1023 - Rupp, Gabriele: Die Ekkehardiner,
Markgrafen von Meißen, und ihre Beziehungen zum Reich und zu den
Piasten, Peter Lang GmbH Frankfurt am Main 1996 Seite 198-200 - Schölkopf
Ruth: Die sächsischen Grafen 919-1024. Studien und Vorarbeiten zum
Historischen Atlas Niedersachsens 22. Göttingen 1957 - Schwennicke
Detlev: Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I. 1, Vittorio Klostermann
GmbH Frankfurt am Main 1998 Tafel 143 - Thietmar von Merseburg:
Chronik Wissenschaftliche Buchgemeinschaft Darmstadt 1992 Seite 382, 412
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