Legl Frank: Seite 256-274
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"Studien zur Geschichte der Grafen
von
Dagsburg-Egisheim."
Das Verhältnis zwischen Friedrich I. und Hugo VIII. bis zum Ende
der fünfziger Jahre des 12. Jahrhunderts
Hugo VIII. ist auch in den
ersten Regierungsjahren FRIEDRICHS I.
zwischen 1153 und 1158 immer wieder als Zeuge in dessen Urkunden
anzutreffen. So hat er FRIEDRICH I.
(noch auf seiner Reise Anfang 1153 ins
Elsaß begleitet, wir finden ihn am 30. Januar 1153 in seiner
Funktion
als Vogt des Klosters Altdorf
in einer in Colmar ausgestellten Urkunde FRIEDRICHS I.
in welcher der neue König der
von Hugos Vorfahren gestifteten
Abtei die Verleihungen von Markt, Münzr, Schenke und Zoll
bestätigte [592
DF I 46, Seite 76f.; siehe auch oben, Seite 41 mit Anm. 220.]. In diesem Jahr ist Hugo
VIII. noch am 11. Juni in Worms [593
DF I 58, Seite 98f. Hugo VIII. ist
Zeuge in einer Urkunde FRIEDRICHS I.,
in der dieser die Schenkung von Graf
Wilhelm von Burgund an die Abtei
Baume-les-Messieurs bestätigt.] und
am 12. Juli in Erstein, wo er als Vogt
der Abtei Erstein
fungiert [594 DF I 65, Seite 110f.], auf Hofe des
Königs nachweisbar. Auffallend an letzterer
Urkunde ist, daß die Rechtshandlung, die durch das Diplom
beurkundet
wird, einen äußerst ungewöhnlichen Vorgang darstellt.
Der König
bestätigt der Ersteiner
Äbtissin Bertha, daß er zusammen mit dem Vogt
der Abtei, Hugo VIII. von
Dagsburg, auf Bitten der Äbtissin dem Markgrafen Hermann von Baden, dem späteren Schwiegen-Vater von Hugos
Sohn Albert II., den der Abtei einstmals von der Kaiserin Agnes
übertragenen Hof Besigheim zu freiem Eigen geschenkt hat [595
DF I 65, Seite 110f.: Quocirca
omnium tam futurorum quam presentium
sollers noverit industria, qualiter tota ecclesia Erstein, videlicet
Berta abbatissa cum ceteris
sororibus suis nec non clericis ac laicis
atque tota familia, curtium Basincheim iam dicte ecclesie a pie
memorie Agneta imperatrice
contraditam coadunata manu per manum
nostram et Hugonis comitis de Tagesburch eiusdem
ecclesie advocati
fideli nostro Hermano marchioni de
Baden cum omni iure, quo prefata
ecclesia possederat, libera et legitima donatione contradidit cum
omnibus scilicet appenditiis, eo etiam ordine, ut, sicut memorate
ecclesie abbatisa liberam potestatem inde habuit, sic et predictus
Hermannus marchio habeat
liberam potestatem tenendi, tradendi,
comutandi, precariandi vel, quicquid ei placuerit, faciendi
(Zitat, Seite 111).]. Diese
ungewöhnliche Übertragung eines Gutes aus Reichsgut [596
Vgl G. FRITZ, Die Markgrafen von Baden und der mittlere Neckarraum,
in: ZWLG 50, 1991, Seite 55f. Der Vorgang der
Veräußerung von Reichsgut
wird sich unter BARBAROSSAS
Sohn HEINRICH VI. in
ähnlicher Weise
wiederholen und sieht wiederum die Ersteiner Abtei im Mittelpunkt der
Geschehnisse. Auch hier ist ein DAGSBURGER
Graf, Albert II., ein Sohn
Hugos VIII., involviert. Siehe dazu unten das Kapitel 'Das
Erstein-Problem'] - Erstein
war Reichsabtei - scheint als Zugeständnis FRIEDRICHS I. an
Hermann
für dessen zugesagte Beteiligung am Romzug des Jahres 1154 gedacht
gewesen zu sein [597 Siehe die Vorbemerkung zu DF I 65, Seite 110.]. Auch wird der wirtschaftliche Niedergang der Abtei
ein Grund für das Desinteresse FRIEDRICH
BARBAROSSAS gewesen sein [598
Siehe die Vorbemerkung zu DF I 65, Seite 110 und SCHIEFFER-BOICHORST,
Reichsabtei Erstein, Seite 283-291), besonders Seite 288-291.].
Daß die STAUFER
an der alten, noch von den OTTONEN
häufig frequentierten
Abtei [599
Siehe SCHIEFFER-BOICHORST, Reichsabtei Erstein, Seite 284-288.] das Interesse verloren hatten, zeigt fast vierzig Jahre
später das Vorgehen HEINRICHS VI.,
als er versucht, Erstein dem
Straßburger Bischof zu übereignen, am Widerspruch der
Reichsfürsten scheitert [600
Siehe dazu unten, Seite 280-284.].
Ebenso ist Hugo VIII. im Jahr
1154 am Hof FRIEDRICHS
I. zu finden, so
einmal als Zeuge in einer am 17. Januar in Speyer ausgestellten Urkunde
[601
DF I 69, Seite 114f.: Hugo comes de Alsats
ist Zeuge in einer Urkunde
König FRIEDRICHS I., in der
dieser Bischof Arducius von Genf
belehnt
und die Besitzungen seiner Kirche bestätigt.]
und ein zweites Mal nach dem 23. Juni in Maastricht,
wo Hugo VIII. und seine Mutter Gertrud als
Intervenienten in einer
Urkunde König FRIEDRICHS I.
erscheinen, in der der STAUFER auf Gertruds
und ihres Sohnes Bitte hin eine prebendam
im Stift St. Servatius zu
Maastricht der Kirche zu Warze übertrug [602
DF I 83, Seite 138f.].
Auch am ersten Italienzug FRIEDRICHS I.
in dem der König im Oktober
1154 aufgebrochen war, hat der
DAGSBURGER Graf aller Voraussicht nach
teilgenommen [603 Zum ersten Italienzug FRIEDRICHS I.
siehe OPPL, Itinerar, Seite 13-18.]. So ist er
am 7. September 1155 in Trient als Zeuge
in einer Urkunde FRIEDRICHS I.
nachweisbar [604 DF I 123, Seite 206ff.: Hugo
von Dagsburg ist Zeuge in einer Urkunde
FRIEDRICHS I.,
mittels der der Kaiser der Lütticher Kirche den
Besitzstand und den von Bischof
Heinrich I. erlassenen Landfrieden
bestätigt.]. Es läßt sich
allerdings
keine sichere Auskunft darüber geben, ob er den gesamten
Italienzug
mitgemacht hat, da er nur gegen Ende des Italienzuges in dieser Urkunde
vom 7. September 1155 genannt wird, als der Kaiser schon im Begriff
war, wieder nach Deutschland zurückzukehren. Für die Zeit vom
Oktober
1151 bis Anfang September 1155 gibt es für Hugo VIII. keine
Quellennachweise. Es existiert außer den beiden genannten
Königsdiplomen aus der ersten Hälfte des Jahres 1154 für
den in Frage
kommenden Zeitraum bis zum 7. September 1155 lediglich noch eine aus
dem Jahre 1154 stammende - allerdings keine Tages- und Monatsangabe
enthaltende - Urkunde des DAGSBURGER
Grafen, die dieser in
Angelegenheiten seiner niederlothringischen Besitzungen ausgestellt
hat [605
Drucki: DE MARNEFFE, Recherches, Nr. 6, Seite 263.].
Es kann gut möglich sein, daß die Urkunde der Zeit seines
nachweisbaren Aufenthaltes in Nieder-Lothringen, gegen Ende Juni,
während der er auch am Kaiserhof weilte [606 Siehe
oben, Seite 257 mit Anm. 602.], entstammt.
Genaueres läßt
sich leider nicht feststellen. Es ist aber auf Grund des Umstandes,
daß der DAGSBURGER Graf
in keiner der auf dem Italienzug vor dem 7.
September 1155 ausgestellten Urkunden FRIEDRICHS I. als
Zeuge erwähnt
wird, wahrscheinlich, daß Hugo
VIII. erst im Laufe des Sommers 1155,
gegen Ende des Italienzuges, zum Gefolge BARBAROSSAS
gestoßen ist [607
Siehe dazu G. GATTERMANN, Die deutschen Fürsten auf der
Reichsheerfahrt, Diss, masch. Frankfurt am Main 1956, der auf Seite 57
von
einer Teilnahme Hugos VIII. am
ersten Italienzug BARBAROSSAS
ausgeht,
auf Seite (130) wegen des späten Zeitpunktes des Auftretens des DAGSBURGER
Grafen im Gefolge BARBAROSSAS
dessen Teilnahme als unsicher erklärt;
J.-P. STÖCKEL, Die königliche
Heerfahrtspraxis der frühen Stauferzeit (1125 bis 1190) -
dargestellt
anhand der Anteilnahme des deutschen Hochadels unter Lothar III.,
Konrad
III. und Friedrich I. Barbarossa, 1. Teil, Berlin 1993, Seite 205f.,
geht
hingegen davon aus, daß Hugo
VIII. den gesamten ersten Italienzug
mitgemacht hat, da für diesen Italienzug ein Nachzug von
Kontingenten
aus Deutschland nicht belegt sei (ebda., Seite 206 und Anm. 378).
Stöckel
muß aber immerhin feststellen, daß er auch den Lehensherren
Hugos VIII.,
den Bischof von Metz, für die fragliche Zeit nicht in Italien
belegen
kann (ebda., Seite 208.].
Im Jahr 1156 ist Hugo VIII. dagegen
mehrmals Zeuge in Urkunden FRIEDRICH BARBAROSSAS,
so am 25. Januar in Straßburg [608 DF I 133, Seite 223ff.:
Kaiser FRIEDRICH I.
bestätigt den
Straßburger Ministerialen ihre Freiheiten.],
am 20. Februar in Frankfurt [609 DF I 134, Seite 225f.: Kaiser
FRIEDRICH I. nimmt
den Grafen Guido von
Biandrate in seinen Schutz.]
sowie um die gleiche Zeit wiederum in Frankfurt [610 DF I 136,
Seite 228ff.: FRIEDRICH
I. nimmt das Kloster Neuburg m
seinen Schutz. Zur Erschließung des Datums und des Ortes siehe
die Vorbemerkung.] und dann wieder gegen Ende
des
Jahres, am 4. November, in Montbarrey [611 DF I 191, Seite 319f: Kaiser
FRIEDRICH I.
bestätigt dem Kloster Lüders seine Privilegien und
nimmt es in seinen Schutz.],
in drei am 18. November in Arbois ausgestellten Urkunden [612 DF I 192,
Seite 321ff.:
FRIEDRICH I. investiert den
Erzbischof Heraclius von Lyon
mit den Regalien. - DF I 193, Seite 323ff.: FRIEDRICH I.
stellt Baume-les-Messieurs als selbständige Reichsabtei wieder
her, indem er das Kloster aus der
Unterordnung von Cluny befreit. - DF I 194, Seite. 325f.: FRIEDRICH I.
schenkt der
Abtei Balerne eine Wiese.] sowie in drei in
Besancon
ausgestellten Urkunden, zwei am 23. November [613 DF I 195,
Seite 326f.: FRIEDRICH I. investiert
den
Bischof Gaufred von Avignon mit
den Regalien. - DF I 196, Seite 328f.: FRIEDRICH I.
investiert den Bischof Odo von Valence
mit den Regalien.] und eine am 25. November [614 DF I 197,
Seite 329ff.: FRIEDRICH
I. nimmt das Stift
Saint-Barnard zu Romans in seinen Schutz.].
Für das Jahr 1157 ist kein Aufenthalt Hugos VIII. am Hof BARBAROSSAS
belegt, und 1158 ist Hugo VIII.
nur in einer Urkunde FRIEDRICHS I.,
die dieser am 3. März in Straßburg ausgestellt hat, zu
finden, und zwar in seiner Funktion als Vogt der Andlauer Abtei [615 DF I 207,
Seite 346f.: FRIEDRICH
I. bestätigt
den Sindelsberger Nonnen, daß ihnen die Äbtissin Mathilde von Andlau
und ihr Vogt Hugo
von Dagsburg eine
Wasserleitung überlassen haben.].
Wohl ebenfalls in den März 1158, als Hugo VIII. am Kaiserhof in
Straßburg weilte, ist eine Urkunde von Bischof Burchard von
Straßburg zu datieren, in der dieser den Verkauf eines
Gutes, das
dem St. Stephanskloster gehörte, durch die Äbtissin Hedwig
von St. Stephan an das Wormser Domstift bestätigte, in der Hugo
VIII. Zeuge ist und die in
presente domino meo Friderico
victoriosissimno Romanarom imperatore [616 Drucke:
WÜRDTWEIN, 7. Band, Nr. 74, Seite 193ff. und
WIEGAND, Urkundenbuch I, Seite 90f.; H. BOOS, Quellen zur Geschichte
der Stadt Worms, 1.
Teil: Urkundenbuch der Stadt Worms, 1. Band: 627-1300, Berlin 1886, Nr.
77, Seite 63,
druckt lediglich eine unvollständige, auf Worms bezogene
Zeugenreihe
ab. Regest: RegBfeStr. I, Nr. 566, Seite 339f. Die Urkunde trägt
das Datum 1160, was
wahrscheinlich eine fehlerhafte Angabe ist, da die Handlung presente domino meo Friderico
victoriosissimo Romarum imperatore stattfand. Vgl. dazu
die Anmerkung bei WIEGAND, Seite 91.
FRIEDRICH I. weilte
im Jahre 1160 in Italien, konnte also nicht
anwesend sein. Wiegand erklärt die Zeugen für
Handlungszeugen, „die Datierung entspricht der vier Jahr [sic]
später erfolgten Beurkundung" (ebda.). Dieser Auffassung
schließt sich Wentzcke in RegBfeStr. I, Nr. 566, Seite 340, an.
BÖHMER-OPLL, Nr. 531, weist jedoch mit berechtigten
Gründen das Jahr 1150 als Handlungsdatum zurück und ordnet
die Handlung dem Straßburger Aufenthalt FERIEDRICHS I.
im März
1158 zu.], stattfand.
Der DAGSBURGER Graf nahm am
zweiten Italienzug FRIEDRICHS I.,
der von
Mitte Juni 1158 bis zum Sommer 1162 stattfand, teil [617
Zum zweiten Italienzug FRIEDRICHS I.
siehe OPPL, Itinerar, Seite 23-31.], teil. Aber
auch
hier ist er, wie schon beim ersten Italienzug des STAUFERS,
nicht von
Anfang an mit von der Partie [618
Hugo VIII. von Dagsburg ist
noch nach dem September 1158 in einer
Urkunde von Bischof Stephan von Metz
für den Abt und Konvent von
Gorze, abgedruckt bei PARISSE, Actes, 2eme Serie, I, B, Etienne de Bar,
Nr. 99, Seite 218f., als Zeuge nachzuweisen: Hujus itaque donationis
testes sunt: ...; Hugo, comes civitatis (Zitat,
ebda., Seite 219).], sondern er ist erstmalig in
einer
am Ticino zwischen dem 18. Mai und Juni 1159 ausgestellten Urkunde
des Kaisers als Zeuge nachweisbar [619
DF I 274, Seite 83f., zwischen dem 18. Mai und Juni 1159 am Ticino
während der Verwüstung Mailands ausgestellt: FRIEDRICH I.
belehnt den Kardinalpriester Oktavian und dessen drei Brüder
mit
der Stadt und Grafschaft Terni. Zur Datierung siehe die Vorbemerkung zu
DF I 274.] und kurz darauf noch einmal
in einer im Juni vor Lodi ausgestellten Urkunde FRIEDRICH BARBAROSSAS
[620
DF I 275, Seite 85f., im Juni 1159 in Lodi ausgestellt: FRIEDRICH I.
nimmt die Kanoniker von St. Peter in Rom in seinen Schutz und
bestätigt ihnen ihre Besitzungen.]. Der DAGSBURGER Graf wird folglich erst
dem vom Kaiser
wegen der Spannungen mit Mailand und der bevorstehenden Belagerung
Cremas aus Deutschland angeforderten Ersatzheer [621 Ottonis
et Rahewini Gesta
Friderici I imperatoris, lib V1, cap. 23 und 25, Seite 266-269 und cap.
28, Seite
272, BÖHMER-OPLL, Nrn. 663 und 673, Seite 34.]
angehört
haben. Dies laßt sich aber nicht mit Sicherheit feststellen, da
das große Kontingent des Ersatzaufgebotes erst Mitte Juli 1159
in Italien eintraf [622 GATTERMANN,
Reichsheerfahrt, Seite (130), rechnet ihn zum Ersatzaufgebot, was aber
dem
Ausstellungsdatum der in Anm. 619 genannten Urkunde widerspricht, da
das Ersatzheer erst im Juli 1159 vor Ort eintraf (ebda, Seite
69)]. Hugo
VIII. müßte also schon
Ende Mai oder Anfang Juni zum Kaiser gestoßen sein. Es ist
durchaus wahrscheinlich, daß die Heeresteile einzeln nach
Italien gezogen sind [623 STÖCKEL, Heerfahrtspraxis, Seite 233f., zählt den
DAGSBURGER Grafen ebenfalls zum
von BARBAROSSA
angeforderten
Ersatzheer. Den zeitlichen Widerspruch zu DF I 274 (siehe Anm. 619)
sehend, argumentiert Stöckel ähnlich, indem er, vom
möglichen Ausstellungsdatum zwischen 18. Mai und Juni 1159
ausgehend, folgert, daß erste Zuzüge schon früher als
Juli 1159 erfolgt sein müssen, quasi als Vorhut (ebda.).]. Der DAGSBURGER
hat jedenfalls, davon kann
man ausgehen, an der Belagenmg Cremas teilgenommen [624 So auch
GATTERMANNN, Reichsheerfahrt, Seite 71 und (130); STÖCKEL,
Heerfahrtspraxis, Seite 233ff.]. Hugo
VIII. erscheint dann nochmals am 30. Dezember 1159 als Zeuge in
einem
vor Crema ausgestellten Diplom des STAUFERS [625 DF I
290, Seite 103f., am 30. Dezember 1159 vor Crema ausgestellt:
FRIEDRICH I. belehnt
Tinto Mussa de Gaita von Cremona mit
der
Grafschaft der Insula Fulcherii und der Burg Prado.].
Danach ist Hugo VIII.
für mehr als ein Jahr nicht mehr in der Umgehung des
Hofes nachzuweisen. Da der Kaiser nach dem Konzil von Pavia im Jahre
1160 seine Truppen nach Deutschland entließ [626 Ottonis
et Rahewini Gesta Friderici 1 imperatoris, lib.
IV, cap. 84 und 85, Seite 341f., Ottonis Morenae historia, in: Das
Geschichtswerk des Otto Morena und seiner Fortsetzer über die
Taten
Friedrichs I. in der Lombardei, neu hrsg. von F. GÜTERBOCK, MGH
Script. rer. Germ., NS VII, unveränderter Neudruck der Ausgabe
Berlin 1930, Berlin
1964, Seite 103; Helmoldi presbyteri Bozoviensis chronica Slavorum, ed
J. M.
LAPPENBERG und B. SCHMEIDLER, MGH Script. rer. Germ., 2. Auflage,
Hannover undLeipzig 1909, lib. I, cap. 87, Seite 170; BÖHMER-OPLL,
Nr.
839, Seite 75, siehe GATTERMANN, Reichsheerfahrt, Seite. 76;
STÖCKEL, Heerfahrtspraxis, Seite 240.],wird
der DAGSBURGER
spiätestens zu diesem Zeitpunkt - wenn nicht schon vorher - aus
Italien ins Reich nördlich der Alpen zurückgekehrt sein. Da
sich für das gesamte Jahr 1160 kein Nachweis für Hugo VIII. in den Quellen
überliefert hat, kann man keine Aussage über das Itinerar des DAGSBURGERS in diesem Zeitraum
treffen. Hugo VIII. ist erst
wieder im Juni 1161 bei der von Viktor
IV. und FRIEDRICH
I. gemeinsam einberufenen Kirchenversammlung zu Lodi am Hof des
Kaisers zugegen [627 Acerbi Morenae historia, in: Das Geschichtswerk des Otto
Morena und
seiner Fortsetzer über die Taten Friedrichs I. in der Lombardei,
ed. F.
GÜTERBOCK, MGH Script. rer. Germ. NS VII, Berlin 1930, Seite 138;
BÖHMER-OPLL, Nr. 953, Seite 99. Hugo
VIII. ist während dieses
Zeitraumes in dem im Juni 1161 ausgestellten Diplom FRIEDRICH BARBAROSSAS
DF I 334, Seite 163-166, als Zeuge nachweisbar, in dem der
Kaiser dem Kloster Oderheim (Wigoldesberg) sämtliche Besitzungen
und
Rechte bestätigt.]. Der Kaiser hat entweder
im September oder im Oktober dieses Jahres wiederum einen Teil seines
Heeres entlassen, Hugo VIII.
wird sich wohl diesen Truppenteilen angeschlossen haben, ein genauer
Zeitpunkt für seine Rückkehr läßt sich nicht
bestimmen
[628
Nachricht von der Entlassung größerer Truppenteile
gibt uns Acerbi Morenae histona, Seite 146f., BÖHMER-OPLL, Nrn.
991 und
997, Seite 109 und 111. Nach dem Juni 1161 taucht Hugo VIII. in keiner
Urkunde mehr auf, die noch während des zweiten Italienzuges
ausgestellt
wurde.]. Auch hat er sicher den Zug BARBAROSSAS
durch Burgund und Ober-Lothringen nicht mehr mitgemacht [629
Zum Zug FRIEDRICHS
I. durch Burgund und Ober-Lothringen siehe
BÖHMER-OPLL, Nrn. 1135-1167, Seite 146-154.],
wie sich aus den folgenden Ereignisseu ergibt.
Zusammenfassend kann man feststellen, daß sich das
Verhältnis zwischen FRIEDRICH BARBAROSSA
und Hugo VIII. von Dagsburg
in den ersten Regierungsjahren des STAUFERS gut
anließ. Sichtbarer Ausdruck des anfangs guten Einvernehmens
zwischen den beiden Männern ist die Übertragung der Metzer
Grafschaft im Jahre 1154 durch den STAUFER an Hugo VIII. Ebenso zeugt die
oftmalige Anwesenheit des DAGSBURGER
Grafen in den fünfziger
Jahren am Hof FRIEDRICHS
von diesem Umstand. Jedoch kann man vermuten, daß schon ab 1156,
nach der Heirat FRIEDRICHS
I. mit Beatrix
von Burgund, Hugo VIII. die
weiteren Aktionen des STAUFERS im Westen des
Reiches mit erhöhter Aufmerksamkeit beobachtet haben
wird, denn in der folgenden Dekade entzündete sich der große
Konflikt zwischen
FRIEDRICH I. und Hugo VIII.
wohl überwiegend daran, daß - als Folge der erwähnten
Heirat zwischen FRIEDRICH
und der Erbin von Burgund - mit
der Gegend um Colmar der
Hauptstützpunkt des DAGSBURGER
Grafen im Ober-Elsaß das
verstärkte Interesse des Kaisers fand, was im nächsten
Kapitel ausführlich dargelegt werden soll.
Die 'Horburger Fehde'
Im Jahre 1162 kam es schließlich zu der großen
Konfrontation zwischen Hugo VIII. von
Dagsburg und dem STAUFER-Kaiser.
Wahrscheinlich in der Mitte dieses Jahres unternahm Hugo VIII. einen
Angriff auf das dem wichtigen oberelsässischen Ort Colmar
benachbarte Horburg [630 Annales Marbacenses, ad 1162, Seite 50: Eodem anno Horburch a comite
Hugone de Tagesburch destruitur. - Annales
Maurimonasterienses,
cbda., Seite 105: ... Horburg
destruitur a comite Hugone de
Dagesburc,
et Girbaden Hugoni comitis
[castrum] capitur ab imperatore (vgl. die
Edition der Annalen Maurimonasterienses, MGH SS XVII, Seite 181, ad
1162). - Annalen Monasterienses, ed. G. H. PERTZ, MGH SS III, Seite
154, ad 1162: ... Excidium Horbuarch
- Annalen Argentinenses, ed. Ph
JAFFE, MGH SS XVII, ad 1162, Seite 89: Harburg a comite
Hugone de Dagesburg
destruitur.], das als Castrum Argentariense schon in
der Römerzeit belegt ist [631 Vgl. dazu E. WALDNER, Castrum Argentariense, in: ZGO 49 (NF
10),
1895, Seite 441-447.]. Unterstützt wurde Hugo VIII. dabei von Bischof Stephan von Metz, und Herzog Berthold IV. von
Zähringen [632 Die Horburger Fehde wird in einer Urkunde von ca. 1187 zur
Datierung eines zurückliegenden Vorganges erwähnt, in der der
Neuburger Abt Nendung vor dem
Straßburger Bischof mitteilt,
daß die Pfarrgenossen von Dauendorf das Patronatsrecht ihrer
Kirche der Abtei Neuburg übertragen haben. Hierbei werden auch die
beiden Helfer Hugos VIII. genannt:
Notum sit tam presentibus, quam
futuris, quod tempore venerabilis Burchardi
Argentinensis
episcopi, scilicet quum Comes
Hugo castrum Horbureh obsederat
auxiliante sibi Stephano metensi
Episcopo & duce de ceringen (Druck
der Urkunde bei WÜRDTWEIN, 9. Band, Nr. 194, Seite 381ff. Zitat
Seite
381); siehe auch RegBfeStr. I, Nr. 568, Seite 340 und Nr. 635, Seite
355; U.
SCHWAB, Zur Datierung und Interpretation des Reinhart Fuchs. Mit einem
textkritischen Beitrag von K. DÜWEL, Neapel 1967, Seite 219, Anm.
263, hegt leichte Zweifel an der Beteiligung des Metzer Bischofs
und Bertholds von Zähringen
an der Horburger Fehde.]. Auf die Frage, was den
Metzer Bischof und den
ZÄHRINGER-Herzog dazu
bewogen haben konnte, Hugo VIII.
in dieser Fehde zur Seite zu stehen, wird noch zurückzukommen
sein. Der
Angriff Hugos VIII. hat im
Reich bei den Zeitgenossen große
Aufmerksamkeit erregt [633 Die Horburger Fehde fand möglicherweise auch
literarischen
Niederschlag in einer Passage im Reinhart Fuchs des Heinrich der
Gilchesaere, in der eine sogenannte Lebensweisheit des Watther von
Harburg zitiert wird:
Hette Ysengrinr den zagel vertuen
niht noch die blatten geschorn,
In hette erhenget daz gutes her.
von Horbvrc her Walther
Zv allen zitene alsust sprach,
swaz iernan ze leide geschach.
Mit ellenthaftem mvte:
"iz kvmt mir als lichte ze gute.
So iz mir tvt kein vngemach."
Isengrime alsam geschach.
(Der Reinhaut Fuchs des Elsässers Heinrich, unter Mitarbeit von K.
von
GOETZ, F. HEINRICHVARK und S. KRAUSE hrsg. von K. DÜWEL,
Tübingen 1984, Seite 63, Verse 1021-1030). Dieser Ausspruch des
Walther von Horburg sei, so macht die neuere Forschung (Schwab und
Bumke) glauben, als Anspielung auf die
Zerstörung der Burg Girbaden
und die Befreiung der
gefangenen Horburger durch FRIEDRICH BARBAROSSA
gemünzt. SCHWAB, Datierung, Seite 149, behauptet weiter, daß
das Epos im
Umkreis der DAGSBURGER Familie
entstanden sei. Diese These Ute
Schwabs ist in jüngster Zeit auf Kritik gestoßen, siehe dazu
J. BUMKE, Mäzene im Mittelalter. Die Gönner und Auftraggeber der höfischen Literatur in Deutschland
1150-1300, München 1979, Seite 104 und 346, Anm. 213.].
Über den unmittelbaren Anlaß zu jenem Überfall
schweigen die Quellen. Die Behauptung, Walther
von Horburg hätte sich wie ein Raubritter gebärdet,
wie es Philipp Andre Grandidier [634 GRANDIDIER, (Euvres, 2. Band, Seite 429f.: „Hugues,
comte de Dabo, revint aussi en
Alsace avec l'eveque Burchard. Sa
presence y devenait necessaire, parce que Walther de Horbourg
ravageait des terres".] und im
Anschluß daran Ute Schwab vermutet [635 SCHWAB,
Datierung, Seite 123.], läßt die
politische Dimension dieses Konfliktes völlig außer acht und
geht am Sachverhalt vorbei. Möglicherweise war Horburg den macht-
und wirtschaftspolitischen Absichten des DAGSBURGER Grafen im Wege. Das wirtschaftlich
aufstrebende Colmar [636 Zu der Bedeutung Colmars siehe A. HUND, Colmar vor
und während seiner Entwickelung zur Reichsstadt, Straßburg
1899, Seite 64ff.; A. SCHERLEN, Colmar. Dorf und Stadt. Vorgeschichte
und
Geschichte nebst Anhang, Colmar 1931, Seite 9-12; H. FEIN, Die
Staufischen Städtegründungen im Elsaß, Frankfurt arn
Main 1939, Seite
22-27, besonders Seite 23f.; die Angaben von MAIER, Stadt und
Reichsfreiheit, Seite
46-54, sind sehr fehlerhaft und mit äußerster Vorsicht zu
benützen.] stand zu diesem Zeitpunkt ganz
unter dem Einfluß des Grafen von Dagsburg, in dessen Besitz sich
die Vogteien über den Konstanzer
Niederhof und den zu dem in der heutigen Schweinz gelegenen Kloster Peterlingen gehörenden
Oberhof mit dem dazugehörigen Piorat St. Peter in diesem Ort
nachweisen lassen [637 Zu den Vogteirechten der DAGSBURGER
siehe den
Konstanzer Niederhof in Colmar siehe unten im Kapitel 'Besetzungen' den
Artikel 'Colmar', zu den Konstanzer Besitzungen in Colmar vgl. auch
E. WALDNER, Rechte und Güter der Dompropstei von Konstanz in
Colmar und
Umgegend, in ZGO 48 (NF 9), 1894, Seite 261-273.].
Durch den Besitz dieser beiden wichtigen Vogteien hatte der DAGSBURGER in Colmar eine
beherrschende Stellung inne. Vielleicht verfügte Hugo VIII. darüber hinaus in
diesem Ort noch über alten
egisheimischen Allodialbesitz [638 Siehe dazu im Kapitel 'Besitzungen' den Ort 'Colmar']. In wirtschaftlicher Hinsicht war Horburg gegenüber
dem benachbarten Colmar schon wahrend des frühen Mittelalters ins
Hintertreffen geraten. Es war zu einem mehr oder weniger
bedeutungslosen Ort herabgesunken [639 Siehe auch WALDNER, Castrum Argentanense, Seite 447.], allerdings zeigen sich im 12. Jahrhundert noch Spuren
einer einstmaligen Abhängigkeit Colmars von Horburg und zwar in
Form von Pfarrechten, welche der Pfarrer von Horburg über die St.
Peterskirche in Colmar bis nach der Mitte des 12 Jahrhunderts
besaß [640 Siehe auch ebda., Seite 444-447.].
Die Peterskirche ist den Peterlinger Besitzungen in Colmar zuzurechnen,
wie wir aus den gefälschten Privilegien der Päpste Calixt II. von 1123 und Eugen III. von 1148 entnehmen
können [641 Zu den Peterlinger Urkundenfälschungen suche auch H.
E. MAYER, Die Peterlinger Urkundenfälschungen und die Anfänge
von
Kloster und Stadt Peterlingen, in: DA 19, 1963, Seite 30-129; DERS.,
Les
Faux des moines de Payerne, in: L'Abbatiale de Payenre, Lausanne
1966, Seite 21-39.]. Hier werden auch die
Zehntrechte des Leutpriesters von Horburg angesprochen, der demnach
noch die Seelsorgerechte über die Colmarer Besitzungen des
Klosters Peterlingen hatte [642 Privileg Calixts II.,
abgedruckt in Fontes rerum Bernensium, 1. Band, Bern 1883, Nr 157,
Seite 382ff.: Et quam popularis
presbiter de Orburt de omnibus antiquis domnicaturis curie decimas recipit,
quocienscumque necesse fuerit,
vel ei denunciatum fuerit, tam superius nominatas traditiones, quam
alias divino cultui necessarias, in eadem ecclesia exsolvat. Statuimus
etiam, ut decimas de omnnibus runficationibus vestris et
novis agriculturis tam vos quam successores vestri habeatis -
Privileg Eugens III.,
abgedruckt in Fontes rerum Bernensium 1. Band, Nr.
25, Seite 424ff.: Presbyter de
Orburc ex precepto vestro ibidem visitare,
sepelire et ter in hebdonate missas celebrare iure debet (Zitat,
ebda, Seite 425).]. Vielleicht können wir
in diesen Berührungspunkten zwischen beiden Orten einen der
möglichen Konfliktherde zwischen ihnen erblicken. Jedenfalls
scheinen in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts diese Rechte
dem Horburger Pfarrer nicht mehr zuzustehen [643 Siehe
WALDNER, Castrum Argentariense, Seite 446.], was
einen Zusammenhang zwischen dem Verlust dieser Pfarrechte mit der
Horburger Fehde erahnen läßt. Es ist durchaus denkbar,
daß man sich in Colmar dieser Abhängigkeit von Horburg
endgültig entledigen wollte.
Beziehungen zwischen Hugo VIII. von
Dagsburg und Walter von
Horburg sind schon sehr früh feststellbar. Der junge DAGSBURGER erscheint am 17. Februar
1130 als Zeuge in einer in Straßburg ausgestellten Urkunde, in
der Walter von Horburg eine
Schenkung Cunos von Horburg an
das Kloster Hirsau wiederholt [644 Druck Wirtembergisches Urkundenbuch, 1. Band, Nr. 301,
Seite
381f. - Regesten S. ADLER, Herzog Welf VI. und sein Sohn. Hannover
1881, Nr. 4, Seite 138. - K. FELDMANN, Herzog Welt VI. und sein Sohn.
Das Ende des süddeutschen Welfenhauses (mit Regesten), Diss.
masch.
Tübingen 1971, Regest Nr. 5, ohne Paginierung.]. Beide traten knapp 26 Jahre später wiederum
gemeinsam auf, als Zeugen in einem am 25. Januar 1156 in
Straßburg ausgestellten Diplom FRIEDRICH BARBAROSSAS
[645 DF
I 133, Seite 223ff.]. Die politischen Wege des DAGSBURGERS und HORBURGERS haben sich also immer
wieder gekreuzt.
Bedingt durch die wirtschaftliche Konkurrenz zu den in Colmar
begüterten DAGSBURGER Grafen
werden die Herren von Horburg [646 Zur genealogischen Einordnung der Herren von Horburg
siehe vor allem K. A. ECKHARDT, Kuno von Horburg. Ein Beitrag zum Thema
>Latein für Sippenforscher<, in, P. BRIERE [Hrsg.]: Melanges
offerts a Szabolcs de Vajay, ed. saus la direction de P. BRIERRE, Braga
1971, Seite 153-181.] andererseits die Nähe
und den engen Anschluß an FRIEDRICH I.
gesucht haben. Somit erscheint uns die Zeugenschaft Walters von Horburg in der eben
erwähnten Urkunde des Kaisers vom 25. Januar 1150 wie ein
Fingerzeig in diese Richtung. Andererseits hat der Kaiser, wie wir noch
sehen werden, nach dem Jahre 1150 nach Möglichkeiten gesucht,
selbst in Colmar Fuß zu fassen, und wird seinerseits versucht
haben, Kontakt zu lokalen territorialpolitischen Konkurrenten des DASGBURGERS im Ober-Elsaß
aufzunehmen.
Können wir über den unmittelbaren, lokal bedingten
Anlaß, der zum Ausbruch der Kampfhandlungen führte, nur vage
Vermutungen anstellen, so läßt das Engagement des Kaisers
einen größeren Zusammenhang erahnen. Die Beweggründe FRIEDRICH BARBAROSAS,
die schließlich zu seinem Eingreifen in diesen nur scheinbar
lokal motivierten Konflikt zwischen dem
DAGSBURGER und HORBURGER
führten, sind für uns schon deutlicher erkennbar und haben
vermutlich in einer territorialpolitisch bedingten Konkurrenzsituation
zwischen FRIEDRICH
I. und Hugo VIII. ihren
Ursprung. Die Intervention FRIEDRICHS
stellte sozusagen die militärische Eskalation eines anscheinend
schon länger bestehenden Gegensatzes zwischen dem STAUFER und
dem DAGSBURGER dar, denn einer
der Gründe für diesen Konflikt dürfte mit Sicherheit in
der Heirat des STAUFERS
im Jahre 1156 mit Beatrix von Burgund
[647
Otto von Freising in: Ottonis et Rahewini Gesta Friderici, lib. II,
cap. 48, Seite 155.] liegen. Durch diese Heirat
rückte nämlich Burgund stärker in die
Interessenssphäre des STAUFERS [648 Zur
Burgundpolitik FRIEDRICHS
I. siehe H. BÜTTNER,
Barbarossa und Burgund. Studien zur Politik der Staufer während
des 12
Jahrhunderts, in: Probleme des 12 Jahrhunderts. Reichenau-Vorträge
1965-1967 (= VuF 12), Stuttgart 1968, Seite 78-119, besonders Seite
92-100.]. Eine natürliche geographische
Verbindung zwischen dem staufischen
Allodialbesitz am Oberrhein und in Burgund bildete das
Ober-Elsaß. Hier versuchte FRIEDRICH I.
offensichtlich, Stützpunkte zu gewinnen, die die Verbindung
zwischen den beiden staufischen
Besitzkomplexen sicherten [649 In dieser Weise auch H. BÜTTNER, Bischof Heinrich
von Basel und Münster im Gregoriental um das Jahr 1183, in: ZGO
106
(NF 67), 1958, Seite 169f. (Nachdruck in: DERS., Geschichte des
Elsaß I,1991,
hier Seite 306f.).]. Einer der verkehrspolitisch
wichtigsten Orte, der die eben beschriebenen Vorzüge aufwies, war
Colmar [650 Siehe unten im Kapitel 'Besitzungen' den Artikel 'Colmar'.]. Daß FRIEDRICH I.
an Colmar Interesse hatte, verdeutlicht der Umstand, daß er sich
im Laufe seiner achtunddreißigjährigen Regierungszeit
insgesamt sechsmal in Colmar aufgehalten hat [651 Belegte
Aufenthalte
FRIEDRICHS I. in Colmar, am 30,
Januar 1153 (DF I 46, Seite 76f.), 17. August 1156 (DF I 149, Seite
251ff.), 9. Mai 1179 (DF I 777, Seite 333ff.), 31. August 1186 (DF I
951,
Seite 221) und am 5. Oktober 1186 (DF I 952, Seite 221ff.) Ein
Aufenthalt FRIEDRICHS
I. im Jahre 1178 wurde von BÜTTNER, Bischof
Heinrich, Seite 172 (im Nachdruck Seite 309), erschlossen. Zu den
Aufenthalten in Colmar siehe auch OPLL, Itinerar, Seite 126], das liegt im Vergleich zu den meisten anderen
Aufenthaltsorten über dem Durchschnitt [652 Vgl.
auch die Karte der Aufenthaltsorte FRIEDRICHS I.,
bearbeitet von F. OPLL, in: Die Zeit der Staufer.
Geschichte-Kunst-Kultur, 4. Band Stuttgart 1977, Nr. III, die
allerdings lediglich vier Aufenthalte
in Colmar verzeichnet, was das Bild etwas verzerrt.]. Interessanterweise ist ausgerechnet in dem für seine
zukünftige Burgundpolitik so entscheidenden Jahr 1156, am 17.
August, ein Aufenthalt des Kaisers in Colmar belegt [653 DF I 149,
Seite 251ff.].
Ebenso zeigt das Auftreten Egelolfs
von Urslingen [654 Zur genealogischen Einordnung und zum Stand Egelolfs
von Urslingen siehe K. SCHUBRING, Die Herzoge von Urslingen. Studien zu
ihrer Besitz-, Sozial- und Familiengeschichte mit Regesten, Stuttgart
1974, Seite 32-35.], eines Getreuen FRIEDRICH
BARBAROSSASS, in dieser Zeit im Elsaß deutlich das
verstärkte Interesse FRIEDRICH BARBAROSSAS
am Elsaß und auch an Colmar.
Egelolf war zuerst in Italien kurzzeitig als Podesta von Piacenza tätig [655 Acerbi
Morenae historia, ad 1162, Seite 161f. und 177, siehe dazu SCHUBRING,
Herzoge, Seite 24.] und ist am 6. April 1162 als
Zeuge in einem in Pavia ausgestellten Diplom FRIEDRICHS I. bezeugt
[656 DF
I 356, Seite 198-203, vom 6. April 1162 in Pavia.].
Das Amt des Podesta hat er jedoch schnell aufgegeben und ist schon am
8. Juli 1163 im Elsaß belegt [657
Zeuge in DF I 400, Seite 276ff., vom 8.
Juli 1163 in Selz.], und
seit diesem Zeitpunkt ist er bis 1188 immer wieder im Elsaß
nachzuweisen [658 DF I 472, Seite 383ff., vom 30. Dezember 1104 in
Straßburg; DF I 517, Seite 455ff., vom 25. September 1166 in
Hagenau; DF I 628, Seite 122f., vom 22. August 1174 in Hagenau, 1173
Annalen
Marbacenses, Seite 51: Anno
Domini [MCLXXVIII. Facta est cedes magna
Lageln]heim iuxta Columbariam. Cunone
de Hor[burch et Egelolfo de
Ursilingen inter se preliantibus].; DF I 777, Seite
333ff., vom 9. Mai
1179 in Colmar, 1183 Urkunde von Bischof
Heinrich von Basel, abgedruckt
bei BÜTTNER, Bischof Heinrich, Seite 174f. (im Nachdruck Seite
312f.); DF I
952, Seite 221ff., vom 5. Oktober 1186 in Colmar und zusammen mit Cuno
von Horburg; DF I 953, Seite 223ff., vom 11 November 1186
zusammen mit
Albert von Dagsburg. Aus dem
Text geht ebenso hervor, daß die Handlung
im Elsaß stattfand.]. Egelolf operierte also vorwiegend
im Elsaß, nach allgemeiner Meinung auf Geheiß des Kaisers,
um der sich zu dieser Zeit im Elsaß bildenden Adelsopposition um Hugo VIII. von Dagsburg
entgegenzuwirken [659 SCHUBRING, Herzoge, Seite 24 ].
Diese These wird auch dadurch untermauert, daß Egelolf von Urslingen gemeinsam mit
Walther von Horburg als Zeuge
in einer undatierten, von der Forschung in den Zeitraum zwischen 1150
und 1162 gesetzten [660 Ebda., Regest Nr. 2, Seite 97]
Urkunde für die Abtei Pairis erscheint [661 Urkunde
gedruckt bei ALBRECHT, Rappoltsteinisches Urkundenbuch I, Nr. 49, Seite
61ff.].
Hugo VIII. von Dagsburg wird
mit Sicherheit FRIEDRICHS
I. weitergehende politische Absichten erkannt und seine eigene
dominierende Stellung in Colmar als gefährdet angesehen haben.
Daß die STAUFER
ein massives Interesse an Colmar hatten, zeigt uns auch die
spätere Entwicklung im ausgehenden 12. und beginnenden 13.
Jahrhundert. Während dieser Zeitspanne konnten die STAUFER die
beiden Colmarer Vogteien für ihre Familie gewinnen [662 Zu dieser
Entwicklung siehe unten ausführlich im Kapitel 'Vogteien' den
Artikel 'Colmar'.]. Als flankierende
Maßnahme des Kaisers, lokale Kräfte auf seine Seite zu
ziehen und während seiner Abwesenheit gegen den DAGSBURGER Grafen zu stärken, ist noch die
im Frühsommer des Jahres 1162 erfolgte Rückgabe der Burg Rappoltstein und die
Hälfte des Ortes Rappoltsweiler an Bischof Ortlieb von Basel zu werten,
die dem Bischof einst von Kaiser HEINRICH V. entzogen
worden waren [663 DF I 371, Seite 232f.; vgl. dazu BÜTTNER, Bischof
Heinrich, Seite 170 (im Nachdruck Seite 307); neuerdings auch SEILER,
Territorialpolitik, Seite 253-256, der der Verbindung zwischen FRIEDRICH I.
und Bischof Ortlieb von Basel
vor dem Hintergrund der Horburger
Fehde große Bedeutung beimißt.].
An dieser Stelle müssen wir auf die Frage zurückkommen,
weswegen Bischof Stephan von Metz umd
Herzog Berthold IV. von Zähringen
den DAGSBURGER Grafen in
seiner Unternehnumg gegen Horburg unterstützt haben [664 Quelle
siehe oben, Anm. 632.]. Kann man einen
Zusammenhang zwischen der Parteinahme dieser beiden Fürsten
für den DAGSBURGER mit BARBAROSSAS
politischen Plänen hinsichtlich der Ausweitung seines Einflusses
im Ober-Elsaß erkennen? Was den Metzer Bischof letztendlich dazu
bewogen hat, Hugo VIII. zu
unterstützen, wissen wir nicht. Eine besondere politische
Verbundenheit, welche über die zwangsläufige Zusammenarbeit
des Metzer Grafen und des Metzer Bischofs hinausging, läßt
sich aus den Zeugenschaften Hugos
in Urkunden Stephans nicht
erkennen. Er ist nur zweimal als Zeuge in Urkunden des Bischofs
nachweisbar, in einer Urkunde vom Jahre 1158 [665 Zeuge in
einer Urkunde von 1158 von Bischof
Stephan
von Metz, der der Abtei Gorze 11 Plätze zum Salzabbau in
Ville de Vic
übergab. Drucke: FRANCOPIS und TABOUILLOT, Histoire generale de
Metz.
III, Seite 122f.; - PARISSE, Actes, 2eme Serie, I, B, Etienne de Bar,
Nr.
99, Seite 218f.] und einer undatierten, zwischen
1155 und 1158 ausgestellten Urkunde [666 Zeuge in einer undatierten, wahrscheinlich zwischen
1155 und 1158 ausgestellten Urkunde von Bischof Stephan von Metz für
Abt Bertulf von St. Eucharius. Die Tante Hugos, Gräfin Mathilde von
(Bischofs)homburg, hatte einen Rechtsstreit
mit St. Eucharius um die
Salzplätze der Abtei in Vic-sur-Seilte. Drucke: PARISSE, Actes,
2eme Serie, I, B, Etienne de Bar, Nr. 96, Seite 212f. - H. J.
KRÜGER, Salinenbesitz der Abtei St. Matthias von Trier in
Vic-sui-Seille, in: JWLG 3, 1977, Seite 121f., Nr. 1. Zur Datierung
siehe KRÜGER, ebda. und Seite 95.].
Gemeinsam trezten beide in den Diplomen FRIEDRICHS
I. vom 10. Januar 1153 [667 DF I 44, Seite 74f.] vom 17. Januar
1154 [668
DF I 69, Seite 114f.] und vom 25. Januar 1156 [669 DF I 133,
Seite 223ff.], als Zeugen auf. In letztgenannter
Urkunde fungieren ebenfalls noch der
ZÄHRINGER-Herzog Berthold IV. und Walther von Horburg als Zeugen [670 DF I 133,
Seite 223ff.], so daß hier alle uns
bekannten, in der Horburger Fehde beteiligten Konkurrenten versammelt
sind, was ebenso die These stützt, daß es erst nach dem
Januar 1156 zu dem Zerwürfnis zwischen den beiden Gruppierungen, STAUFER-HORBURG einerseits und DAGSBURGER-ZÄHRINGER-Stephan von Metz
andererseits gekommen ist, also die Verbindung zwischen FRIEDRICH I. und
Beatrix von
Burgund in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle gespielt hat.
Auch über ein Zerwürfnis des Bischofs mit FRIEDRICH I. in
den letzten Lebensjahren des Bischofs ist nichts bekannt [671 Über
die Beziehung Stephans von Metz
zu FRIEDRICH
I. siehe F. RUPERTI, Bischof Stephan von Metz (1120-1162), in:
JGLGA 22, Metz 1910, Seite 56-59. Stephan
ist Zeuge in Diplomen FRIEDRICHS I.
vom 28. Dezember 1152 (DF I 40), Seite 67f., vom Folgetag, dem
29. Dezember (DF I 43, Seite 71 ff ), vom 17. Januar 1154 (DF I
169, Seite 114f.), vom 25. Januar 1156 (DF I 133, Seite 223ff.) und
zuletzt
am 17. August 1156 (DF I 149, Seite 251ff.). Erwähnt wird er zu
seinen
Lebzeiten noch in einem am 12. Februar 1100 in Lodi ausgestellten
Diplom des Kaisers für das Leprosenspital in Metz (DF I 298, Seite
110f.) und in der ebenfalls in Lodi ausgestellten Urkunde FRIEDRICHS I.
vom
4. Februar 1162, in der dieser die Schenkung einer Wollwaage an das
Kollegiatstift St. Theobald in Metz durch Bischof Stephan bestätigt (DF
I 349, Seite 187f.). Vgl. die Bestätigung dieser Schenkung durch Hugo VIII.
von Dagsburg, der ebenfalls seine Rechte an der Wollwaage an das
Kollegiatstift St. Theobald abgibt. Original in Metz, AD Mos 2 G 65 Nr.
3
(zur Überlieferung und den Editionen siehe oben Anm. 589). Die
Urkunde
Hugos VIII. weist mit 1161 ein falsches Datum auf (so schon
RUPERTI, Stephan von Metz. Regest Nr. 181, Seite 95). Sie kann erst
nach dem Tod von Bischof Stephan
von Metz, der am 30. September
1162
eingetreten war, ausgestellt worden sein, wie aus der Formulierung pie
memorie dominus Stephanvs,
Mettensis episcopus
(Zitat nach dem
Original) und aus dem Faktum hervorgeht, daß Stephans Nachfolger im
Bischofsamt, Bischof Theoderich
III., als erster in der
Zeugenreihe
genannt wird. Somit ergibt sich als frühester Ausstellungstermin
das
Jahr 1163. Folglich kann sie nicht als Vorurkunde für das Diplom
FRIEDRICHS I. gedient
haben, wie in der Vorbemerkung zu DF I 349, Seite
188, behauptet wird. In unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der
Urkunde Hugos VIII. wird wohl
die in Anm. 576 genannte, vor dem 8. Juli
1163 ausgestellte Urkunde
Theoderichs
III. von Metz für Maursmünster zu sehen
sein, in der Hugo VIII. als
Zeuge genannt wird. Zum Todesdatum
Stephans von Metz und zum
Zeitpunkt der Wahl Theoderichs III. siehe
G.
WOLFRAM, Zur Metzer Bischofsgeschichte während der Zeit Kaiser
Friedrichs I., in: JGLGA 15, Metz 1903, Seite 207-214, ferner WENTZCKE,
Zur Geschichte Bischof Theoderichs III. von Metz, Seite 450-454.]. Vielleicht geriet er im Zusammenhang mit dem Alexandrinischen Schisma in einen Gegensatz zu dem STAUFER [672 Siehe
auch F. X. VOLLMER, Reichs- und Territorialpolitik Kaiser Friedrichs
I., Diss masch., Freiburg im Breisgau 1951, Seite 35, Anm. 9], da er sich kurz vor seinem Lebensende dem vom STAUFER
bekämpften Papst Alexander III.
zuwandte [673 Siehe RUPERTI, Stephan von Metz, Seite 64.].
Die Gründe für die Parteinahme des ZÄHRINGERS für Hugo VIII. hingegen lassen sich
leichter angeben. Ein vereintes militärisches Vorgehen von DAGSBURGERN und ZÄHRINGERN gegen
territorialpolitische Konkurrenten ist nichts Neues und schon von der
gemeinsamen Aktion Hugos VII. von Dagsburg und Bertholds III. von Zähringen
während der sogenannten 'Molsheimer Fehde' bekannt, welche, wie
oben bereits dargestellt, Herzog
Berthold III. das Leben kostete [674 Siehe
oben, Seite 232- 235.]. Frappierenterweise
findet man im Jahre 1198 - wenn auch nur für kurze Zeit - wiederum
eine politische Verbindung zwischen dem DAGSBURGER Grafen und einem ZÄHRINGER, nämlich diesmal
zwischen Albert II. von Dagsburg
und Berthold V. von Zähringen
[675
Siehe unten, Seite 300ff.]. Aber gerade dieses
letzte Beispiel lehrt uns, daß Koalitionen zwischen adeligen
Partnern vor allem im 12. und 13. Jahrhundert nicht sonderlich stabil
waren, sondern häufig wechselten und nach den jeweiligen
territorialpolitischen Gegebenheiten und Zielen der einzelnen Dynasten
ausgerichtet wurden [676 Berthold V. von
Zähringen hat bekanntlich schon nach
kurzer Zeit die Seiten gewechselt und die Koalition der Gegner PHILIPPS VON SCHWABEN
verlassen (siehe dazu unten, Seite 302 mit Anm. 912). Ich
möchte noch als weiteres Beispiel auf die wechselhaften
Beziehungen
zwischen den späten DAGSBURGERN
und den mit ihnen verwandten Grafen von
Loon hinweisen, zum Beispiel in den Auseinandersetzungen in den
siebziger
Jahren des 12. Jahrhunderts um Kolmont und Bilzen, wo sie sich
feindlich gegenüberstehen und es zu militärischen
Konfrontationen
zwischen beiden Häusern kommt (siehe unten, Seite 272). Einige
Zeit später
bilden aber Albert II. von Dagsburg
und der Graf von Loon eine Koalition
gegen Heinrich von Brabant,
den Neffen Alberts II. (siehe
unten, Seite
311).], so daß man aus der Tatsache,
daß DAGSBURGER und ZÄHRINGER in den Jahren 1122
und 1198 Koalitionen gebildet hatten, nicht eine dauerhafte
Zusammenarbeit ableiten und somit Rückschlüsse auf die
Ereignisse des Jahres 1162 ziehen kann. Man muß bei jeder
Auseinandersetzung von neuem die Ausgangslage prüfen, um zu einer
einigermaßen richtigen Aussage über die politischen
Hintergründe einer Koalition zu gelangen.
War bei der 'Molsheimer Fehde' der Straßburger Bischof als Gegner
des DAGSBURGERS und des ZÄHRINGERS auszumachen [677 Siehe
oben, Seite 232-235.], so ist als gemeinsamer
Gegner in der 'Horburger Fehde' der STAUFER-Kaiser zu
finden. Bei der Entscheidung Bertholds
IV. von Zähringen, sich gegen den Kaiser und auf die Seite Hugos VIII. von Dagsburg zu
stellen, dürfte die burgundische Heirat FRIEDRICHS eine
ausschlaggebende Rolle gespielt haben. Der STAUFER hatte
ja wahrscheinlich kurz vor seiner Wahl zum König einen Konsens mit
dem ZÄHRINGER-Herzog
gesucht und diesem zu Beginn seiner Regierungszeit noch vor dem Juni
1152 das Rektorat über Burgund verliehen [678 DF I 12,
Seite 22ff.; siehe dazu H. BÜTTNER,
Staufer und Zähringer im politischen Kräftespiel zwischen
Bodensee und Genfer See
während des 12. Jahrhunderts, in: Schwaben und Schweiz im
Frühen und Hohen
Mittelalter. Gesammelte Aufsätze von H. BÜTTNER, hrsg. von H.
PATZE (= VuF 15),
Sigmaringen 1972, Seite 468f.; zum Rektorat über Burgund siehe vor
allem H. HEINEMANN,
Untersuchungen zur Geschichte der
Zähringer in Burgund, 1. Teil, in: AfD 29,
1983, Seite 148-192.], Das Verhältnis
zwischen FRIEDRICH
I.
und Berthold IV. gestaltete
sich indes wechselvoll [679 Siehe dazu BÜTTNER, Staufer und
Zähringer, Seite 468-474.].
Der entscheidende Einschnitt in der Politik FRIEDRICHS I. gegenüber
der zähringischen Familie
trat aber im Zusammenhang mit der Heirat des STAUFERS im
Jahre 1156 ein, als beide zu territorialpolitischen Rivalen im
burgundischen Raum geworden waren. BARBAROSSA
versuchte, den ZÄHRINGER
durch eine neuerliche vertragliche Regelung zu besänftigen, die
diesem die Stellvertretung des Königs und die Regalien in den
Bistümern Lausanne, Genf und Sitten zugestand [680 Otto von
Freising in: Ottonis et Rahewini Gesta
Friderici, lib. II, cap. 48, Seite 155f.; siehe dazu BÜTTNER,
Staufer und Zähringer, Seite
475f.; siehe auch HEINEMANN, Untersuchungen, 1. Teil, in: AfD 29, 1983,
Seite
184-192 und 2. Teil in: AfD 30, 1984, Seite 155-159; ebenfalls in
diesen Zusammenhang
einzuordnen ist die am 1. Januar 1158 getroffene Vereinbarung zwischen Friedrich I.
und
Heinrich dem Löwen
über einen Gütertausch. Heinrich
der Löwe erhielt von
FRIEDRICH I.
Reichsgut im Harz. Als Gegenleistung gab der Löwe an den STAUFER die
Mitgift seiner Ehefrau, Clementia von Zähringen, den
Ort Badenweiler und 100
Ministeriale (DF I 199, Seite 332f.). BÜTTNER, Seite 480, glaubt,
daß Badenweiler einen
Machtzuwachs FRIEDRICHS
I. und eine „weitere Enttäuschung" für den ZÄHRINGER
bedeutete. Allerdings verdienen neuere Forschungen Glauben, wonach BARBAROSSA
die eingetauschten
Güter sehr wahrscheinlich dem ZÄHRINGER-Herzog
zurückgegeben habe, in der
Hoffnung, den ZÄHRINGER-Herzog
dadurch wegen seiner neuen Burgundpolitik zu
besänftigen; siehe dazu ausführlich W.
HAAS, Friedrich Barbarossa und Heinrich der Löwe beim
Tausch von Badenweiler gegen Reichsgut am Harz (1158), in ZGO 131 (NF
92),
1983, Seite 253-269.]. Ein erstes Anzeichen
für
ein Zerwürfnis war die Frage der Besetzung des Mainzer
Erzbischofsstuhles, der seit 1160 vakant war. Es war nach dem
gewaltsamen Tod von Erzbischof Arnold
von Mainz am 24. Juni 1160 [681
J. F. BÖHMER-C. WILL, Regesta
Archiepiscoporum Maguntinensium, 1. Band, Innsbruck 1877, Nr. 110,
Seite 376ff.]
zu einer zwiespältigen Wahl gekommen, gewählt wurden
einerseits Rudolf von Zähringen,
der Bruder Bertholds IV., und
andererseits Christian von Buch
[682
Ebda., ohne Nr., Seite 378ff.]. Der Kaiser, dem
laut
Text des Wormser Konkordates bei zwiespältiger Wahl ein
Entscheidungsrecht zustand [683 MGH Const. 1, Nr. 108, Seite 161.],
verwarf jedoch mit Zustimmung des Gegen-Papstes
Viktor IV. beide Kandidaten und setzte als neuen Mainzer
Erzbischof während des Konzils von Lodi am 20. Juni 1161 Konrad
von Wittelsbach ein [684 J. F. BÖHMER-C. WILL, Regesta
Archiepiscoporum Maguntinensium, 2. Band.: Von Konrad I. bis Heinrich
II. 1161-1288, Nr. 1, Seite
1.]. Dieses Vorgehen des Kaisers mußte
selbstverständlich die Familie
der ZÄHRINGER vor den Kopf
stoßen. Einen weiteren Affront gegen die ZÄHRINGER bildete 1162 die
Erklärung der Reichsunmittelbarkeit des Bistums Genf in S.
Jean-de-Losne durch das Hofgericht. Dieses hatte den Klagen des
Bischofs von Genf wegen der Entfremdung von Regalien
durch Herzog Berthold IV. von
Zähringen und durch den Grafen
Amadeus von Genf nachgegeben
und die Regalien wieder in die Gewalt des
Bischofs verfügt [685
DF I 388, Seite 257ff, ; siehe dazu auch HEINEMANN, Untersuchungen,
2. Teil, Seite 163-180.]. Der Spruch des
Hofgerichtes dürfte
ganz im Sinne FRIEDRICHS
I. gewesen sein, da er somit wieder die
Verfügungsgewalt über die besagten Bistümer in seine
Hand bekommen hat [686 Siehe dazu BÜTTNER, Staufer und Zähringer,
Seite 481.]. In die gleiche Richtung geht wohl
auch die nun 23. November 1162 auf einem Hoftag in Konstanz vollzogene
Scheidung Heinrichs des Löwen von
Clementia von
Zähringen [687
Annalen Welfici Weingartenses, in Historia Welforum, hrsg. von E.
KÖNIG,
2. Auflage, Sigmaringen 1978, Seite 90: Anno MCLXII in festo sancti
Clementis discidium factum est inter Heinricum
ducem et uxorem
suam Clementiam, filiam
Chuonradi ducis, Constantiae;
vgl. auch
JORDAN,Heinrich der Löwe, Seite 74f.; BÜTTNER, Staufer und
Zähringer, Seite 484f.], die mit Kaiser FRIEDRICH
I. anscheinend abgesprochen
war [688
Vgl. JORDAN, Heinrich der Löwe, Seite 75.].
Diese Vorgänge schmiedeten offensichtlich die Koalition
der Gegner BARBAROSSAS
nur noch enger zusammen [689
Siehe auch HEINEMANN, Untersuchungen, 2. Teil, Seite 176f.]. Herzog
Berthold IV. von Zähringen hat sich zudem in der Folgezeit
politisch auch dem französischen
König Ludwig VII.
angenähert und in einem Brief an diesen voller
Bitterkeit zum
Ausdruck gebracht, Kaiser FRIEDRICH BARBAROSSA
habe die Erhebung
Rudolfs auf den Mainzer
Erzstuhl nur ob nostri generis odium
verhindert [690
Der Brief ist abgedruckt in: M. BOUQUET u. a., Recueil des historiens
des Gaules et de la France, 16. Band, nouvelle edition, publiee sous la
direction de L. DELISLE, Paris 1878, Nr. 112, Seite 34f. (Zitat, Seite
35).].
Kehren wir zu den Ereignissen der Horburger Fehde zurück. Der
Kaiser, dem der Überfall des DAGSBURGER
Grafen auf Horburg nach
seiner Rückkehr aus Italien wahrscheinlich bei seinem Aufenthalt
in Burgund zu Ohren gekommen war [691
Vgl. F. OPPL, Friedrich Barbarossa, Darmstadt 1990, Seite 85.], hat schließlich Hugo
VIII.
dazu aufgefordert, die Fehdehandlungen gegen Horburg einzustellen [692 Annales
Marbacenses, ad 1162, Seite 50f. Zitat siehe Anm. 694.].
Als der DAGSBURGER dieser
Aufforderung nicht nachkam, hat FRIEDRICH I.
bei seinem Zug durch das Elsaß [693 Siehe
OPLL, Itinerar, Seite 32.] mit Girbaden eine der
wichtigsten Burgen des Grafen zerstört und so Hugo VIII. zum
Frieden und zur Aufgabe seiner Eroberungen gezwungen [694
Annales Marbacenses, ad 1162, Seite 50f.: Ipso anno factum est, ut,
eversa Horburch et captivitatis his qui in castro obsessi fuerant,
imperator Fridericus
destructo Mediolano reversusc de Ytalia veniret in
Alsaciam. Qui bellum inferre cepit
comiti Hugoni, utpote ei qui
imperiale preceptum contempserat, quod videlicet ab obsidione predicti
castri non recesserat; eos quoque quos comes captivaverat expugnato et
destructo cactro Girbaden
liberavit. Deinde post menses aliquot
imperator civili bello, quod totam Alsatiam iam devastaverat, finem
im[posu]it, hostibus ihrer se pacificatis. - Herr Bernhard Metz
hat in
einem Gespräch die Vermutung geäußert, daß es
sich bei der Zerstörung Girbadens vielleicht um einen
symbolischen Akt, wie zum Beispiel die Schleifung einer Mauer
gehandelt haben könnte. Vgl. dazu G. ALTHOFF, Spielregeln der
Politik
im Mittelalter. Kommunikation in Frieden und
Fehde, Darmstadt 1997, der Seite 28 und Seite 239 Beispiele für
solche symbolische Schleifungen anführt.].
In die unmitelbaren Zusammenhänge der Ereignisse und Folgen der
Horburger Fehde ist offensichtlich noch ein Diplom des Kaisers
einzuordnen, welches dieser 1163 für Abt Hugo von Salival ausstellte [695 DF I 401,
Seite 278f.], das auch die Grundzüge der
Territorialpolitik FRIEDRICHS I.
erkennen läßt. FRIEDRICH I.
nimmt den Abt und das Kloster Salival mit allen Besitzungen des
Klosters in seinen Schutz. Die Vermutung, dieses Diplom sei vom Kaiser
im Hochgefühl des Sieges über Mailand ausgestellt worden [696 DF I 401,
Seite 279: Vorbemerkung zu dem Diplom.], greift
meines Erachtens zu kurz und läßt die konkrete politische
Situation außer acht. Das Diplom stellt vielmehr einen Reflex
seines Erfolges gegenüber Hugo
VIII. von Dagsburg dar, da er augenscheinlich auf die
Niederwerfung des DAGSBURGER Grafen,
der bekanntlich die Schutzvogtei über Salival beanspruchte und
auch dementsprechend urkundet [697 Zur Schutzvogtei der DAGSBURGER
über die Abtei Salival siehe im Anhang, Urkunden Nr. 4 und 5,
sowie unten im Kapitel 'Vogteien' den Artikel 'Salival'.], in der Promulgatio dieses Diplomes Bezug nimmt: Eapropter omnium tan futurorum quam
presentium Christi imperiique nostri fidelium noverit industria,
qualiter nos intuitu illius, qui rebolles subiecit nobis et hostes sub
pedibus nostris omniumque ecclesiarum deffensores nos constituit
[698 DF
I 401, Seite 279.]. Hierbei handelt es sich
nicht nur um eine bloße rhetorische Hervorhebung der FRIEDRICH von
Gott gegebenen kaiserlichen und königlichen Macht, sondern der
Kaiser drückt meines Erachtens auch noch konkrete politische Ziele
aus, die er verfolgt. FRIEDRICH reklamiert
ja mit diesen Worten nichts anderes als die Schutzvogtei über die
Prämonstratenserabtei Salival, die der Graf von Dagsburg zu dieser
Zeit ausgeübt hat. Hugo VIII.
sei als 'Rebell' berechtigterweise, sozusagen auf Gottes Wunsch, vom
Kaiser niedergeworfen worden und könne also mit guten Gründen
in seiner Schutzfunktion gegenüber dem Kloster abgelöst
werden. Daß FRIEDRICH sich
letztendlich mit diesem Vorstoß nicht durchsetzen konnte, zeigt
eine Urkunde Hugos VIII. von Dagsburg
aus dem Jahre 1177, in der der Graf als Schutzvogt für Salival amtiert [699 Siehe im
Anhang, Urkunde Nr. 4. Vgl ebenfalls Urkunde 5, die jedoch undatiert
ist.]. Ganz ähnliche Bestrebungen stellte
der Kaiser hinsichtlich der beiden Vogteien in Colmar an, die ja
ebenfalls in der Hand des DAGSBURGER
Grafen waren. Auch hier gibt es - wie oben bereits dargelegt -
Hinweise, daß BARBAROSSA
versucht hat, über die Colmarer Vogteien die Kontrolle über
den für ihn so wichtigen Ort zu bekonunen [700 Siehe
oben, Seite 264f.]. Auch diese Bestrebungen
waren kurzfristig nicht von Erfolg gekrönt, erst langfristig unter
seinem Enkel FRIEDRICH II. konnten die STAUFER die
beiden Colmarer Vogteien in ihrer Hand vereinigen [701 Zu den
Colmarer Vogteien siehe unten im Kapitel 'Vogteien' den Artikel
'Colmar'.]. Die beiden Colmarer Vogteien
verblieben zunächst bei den DAGSBURGER
Grafen, denn 1167 amtiert Hugo VIII. noch als Vogt der beiden
Höfe in Colmar. In einer Urkunde über die Teilung des
Rotlaubwaldes zwischen dem Konstanzer Niederhof und dem Peterlinger
Oberhof wird über die Teilung cum
advocato utriusque ecclesie [701 Druck der Urkunde bei P.W. FINSTERWALDER, Colmarer
Stadtrechte, 1. Band, Heidelberg 1938, Nr 15, Seite 16 ( Zitat Seite
17, vgl.
BÜTTNER, Bischof Heinrich, Seite 170 (im Nachdruck Seite 308).] verhandelt. Hugo von
Dagsburg wird zwar hier nicht namentlich genannt, aber da
explicit nur ein Vogt beide Höfe innehat, muß es sich bei
dem in der Urkunde genannten Vogt um den DAGSBURGER Grafen handeln [702 Siehe
dazu ausführlicher unten im Kapitel 'Vogteien' den Artikel
'Colmar'.]. Im Jahre 1186 amtiert Albert II. in einem in Colmar
ausgestellten Diplom FRIEDRICH BARBAROSSAS
als Vogt des dortigen Peterlinger Oberhofes [703DF I 952,
Seite 221ff.]. Es ist durchaus möglich,
daß nach dem Tode Hugos VIII.
die STAUFER
eine der beiden Vogteien erhalten haben. Der Kaiser hat sie
wahrscheinlich seinem Sohn Otto verliehen [704 Zu den
Colmarer Vogteien siehe unten im Kapitel 'Vogteien' den Artikel
'Colmar'.].
Eine entscheidende Schwächung der Stellung des DAGSBURGER Grafen im Elsaß und
in Ober- und Nieder-Lothringen ist nach der Niederlage in der Horburger
Fehde offensichtlich nicht eingetreten. BARBAROSSA
hat sich politisch klug verhalten, ist gegen den DAGSBURGER und den ZÄHRINGER anscheinend nicht
weiter vorgegangen, hat zumindest mit dem ZÄHRINGER den Ausgleich gesucht
[705 Berthold von Zähringen ist
schon am 8. Juli 1163 in
einer in Selz ausgestellten Urkunde FRIEDRICHS I. wieder
als Zeuge zu
finden (DF I 400, Seite 276ff.).] und somit
fürs erste diesen oppositionellen Tcndenzen gegen seine
politischen Pläne den Boden entzogen.
Nach der Horburgcr Fehde und letzte Jahre Hugos VIII.
Durch die Ereignisse der Horburger Fehde war das Verhältnis
zwischen dem DAGSBURGER und
dem STAUFER
wohl für einige Zeit etwas abgekühlt, denn wir finden Hugo VIII. erst wieder im November
des Jahres 1164 während des Hoftages in Bamberg in der Nähe
des Kaisers [706 Zum Hoftag FRIEDRICH BARBAROSSAS
in Bamberg im November 1164 siehe
BÖHMER-OPLL, Nrn. 1428-1430. Es ist von diesem Hoftag kein Diplom
des Kaisers auf unsere Zeit gekommen. Allerdings erhalten wir einen
Hinweis auf ein entsprechendes Diplom in zwei während des Hoftages
ausgestellten Bischofsurkunden, die den Hoftag bezeugen, und in denen
auch Hugo VIII. als Zeuge
erscheint. So beurkunden sowohl Bischof
Henrich von Würzburg als auch Bischof Udo von Naumburg einen
Gütertausch zwischen der Naumburger Kirche und dem
Prämonstratenserstift Oberzoll. Druck bei ROSENFELD, Urkundenbuch
I, Nr. 250, Seite 229ff. (Urkunde Heinrichs
von Würzburg)
und Nr. 251, Seite 23ff. (Urkunde Udos
von Nauenburg).]. Danach vergehen
wiederum fast zwei Jahre bis man Hugo
VIII. am Hof des Kaisers finden kann. So ist er am 25. September
1166 in einer in Hagenau ausgestellten Urkunde FRIEDRICH BARBAROSSAS
nachweisbar. Hier war Hugo VIII.
indirekt in die Rechtshandlung involviert, so daß seine
Anwesenheit höchstwahrscheinlich aus rechtlichen Gründen
erforderlich war. Der Kaiser bestätigte einen Vertrag, der
zwischen Bischof Theoderich III. von Metz und dem Reichsministerialen Werner von Bolanden geschlossen
worden war. Werner von Bolanden hatte
dem Metzer Bischof die Burg Habudingen
abgetreten, dafür als Gegenleistung die Höfe Ottersheim und
Pfeddersheim von der Metzer Kirche zu Lehen erhalten. Da Hugo VIII. als Vogt der Metzer Kirche und der Graf von
Spanheim in diesen beiden Orten ebenfalls Lehen besaßen, wurden
die Lehen der beiden Grafen aus den vertraglichen Vereinbarungen
zwischen Bischof Theoderich
und Werner von Bolanden
ausdrücklich ausgenommen [707 DF I 517, Seite 455ff.: Aliam
etiam gratiam Metensis
electus Wernhero ministeriali nostro superaddidit,
ut, quodcumque
beneficium in prememoratis curiis vacaret, in usum suum cederet,
excepto beneficio comitis de Spanheim et comitis Hugonis Metensis
advocati (Zitat ebda, Seite 450) - Zum Rechtsinhalt der
Urkunde siehe C. SIBERTIN-BLANC, Les anciennes possessions de I'Eveche
de Metz dans le Pays de Worms, in: ASHAL, 48. Band, Metz 1947, Seite
69ff.]. Der Umstand, daß Hugo VIII., der in diesem Diplom
auch in der Zeugenreihe genannt wird [708 DF I 517, Seite 455ff.], bei der
Bestätigung durch FRIEDRICH I. anwesend
war, ist wohl primär auf seine Funktion als Vogt der Metzer Bischofskirche zurückzuführen.
Es scheint im Laufe der Zeit wieder eine Normalisierung des
Verhältnisses zwischen DAGSBURGER
und STAUFER
eingetreten zu sein. In den siebziger Jahren spürt man keinen
Nachklang der Horburger Fehde mehr. Im Herbst des Jahres 1170 weilt Huogo VIII. am Hof des Kaisers in
Givors [709 DF I 573, Seite 44f. Hugo
VIII. wird in der Zeugenreihe des Diploms genannt.] im Jahr 1173 am 2. Juli in Speyer [710 DF I 606,
Seite 91ff. Hugo VIII. wird in
der Zeugenreihe genannt]. Hugo VIII. ist 1174 als Zeuge in
zwei Urkunden FRIEDRICH
BARBAROSSAS zu finden, einmal am 23. Mai in Kaiserslautern [711 DF I 621,
Seite 113f. Kaiser FRIEDRICH I. schlichtet
einen
Streit zwischen Propst Otto und
dem Marienstift in Aachen. Angabe der
Varianten des Namens Dagsburg aus den Abschriften der Urkunde bei E.
MEUTHEN, Aachener Urkunden 1101-1250, Bonn 1972, Nr. 36, Seite 214.] und am 1. September in Basel [712 DF I 629,
Seite 123f. Urkunde von Kaiser FRIEDRICH I. für das
Zisterzienserkloster Beaupre.]. Vielleicht mag
für die Annäherung an den STAUFER-Kaiser ein
persönlicher Rückschlag verantwortlich zeichnen, der 1174
schon zwei Jahre zurücklag, nämlich der Tod seines ältesten Sohnes, Hugo IX., der diesen während
einer Fehde mit dem Grafen von Loon im Jahre 1172 ereilt hatte [713 Zum Tode Hugos IX. siehe oben, Seite 105-109.]. Jedenfalls ist Hugo
VIII. 1174 zum letzten Mal am Hofe FRIEDRICH BARBAROSSAS
nachweisbar, in seinen restlichen vier Lebensjahren ab 1174 war er wohl
nicht mehr am Kaiserhof erschienen. Seine Aktivitäten
beschränkten sich für die zweite Hälfte der siebziger
Jahre vorwiegend auf die Verteidigung und Bewahrung eigener
Rechtspositionen, wie unten zu zeigen sein wird. Jedoch gibt uns gerade
die letzte von Hugo VIII. ausgestellte
Urkunde, die aus seinem Todesjahr 1178
stammt, einen aufschlußreichen Einblick, wie sich das
Verhältnis zwischen dem STAUFER und
dem DAGSBURGER in den siebziger
Jahren des 12. Jahrhunderts entwickelt hat. Diese Urkunde war für
die Zisterzienserabtei Neuburg im Heiligen Forst bestimmt. Hugo VIII. übergab dieser Abtei
zu seinem Seelenheil ein Gut in Dauerdorf gegen eine Bezahlung von 30
Pfund [714
Druck: WÜRDTWEIN, 10. Band, Nr. 23, Seite 58-60: Notum
igitur sit tam futuris, quam presentibus, quod ego Hugo comes de
Tagesburch pro remedio anime mee parentumque meorum contuli
ecclesie in Nuwenburc fratribusque inibi Deo famulantibus
predium in Tochindorf triginta liberarum precio comparatum
(Zitat,
ebda , Seite 523f.), vgl. HESSEL, Elsassische Urkunden vornehmlich des
13. Jahrhunderts, Seite 7]. Auffallend
dürfte in diesem Zusammenhang das Faktum sein, daß gerade
die Abtei Neuburg eine sehr enge Beziehung zu den STAUFERN
hatte, denn BARBAROSAS
Vater war neben Graf Reinhold von
Lützelburg einer der Stifter jener Abtei [715 Siehe DF
I 136, Seite 228ff., zu diesem wahrscheinlich
im Februar 1156 in Frankfurt ausgestellten Diplom FRIEDRICHS I.,
in dem Hugo VIII. in der
Zeugenreihe erscheint, was aber wohl primär mit
seiner Anwesenheit am Frankfurter Hoftag FRIEDRICHS I. zusammenhängt,
siehe oben, Seite 258 mit den Anm. 609 und 610.].
Der Vorgang der Güterschenkung des DAGSBURGER Grafen an eine sogenannte staufische
Hausabtei scheint vor der Folie der früheren Auseinandersetzungen
so ungewöhnlich, daß Vollmer sogar von einem
möglicherweise freundschaftlichen Verhältnis zwischen den
beiden ehemaligen Konkurrenten sprechen konnte [716 Siehe
auch VOLLMER, Reichs- und Territorialpolitik, Seite 36.]. Die Stellung des STAUFERS war
jedoch in dieser Zeit im Reich so gefestigt, daß man eine
Annäherung Hugos VIII. an
den STAUFER
als zwangsläufig und notwendig ansehen kann. Ebenso möglich
ist aber, daß Hugo VIII. im
Angesicht seines nahen Todes mit seiner Schenkung an Neuburg
gegenüber den STAUFERN ein
versöhnendes Zeichen setzen wollte, vielleicht um für die
künftige Politik seines Sohnes
und Nachfolgers, Albert II.,
günstige Ausgangsbedingungen zu schaffen.
Es darf jedoch daher nicht verkannt werden, daß zwischen den
ehemals streitenden Parteien, den DAGSBURGERN
einerseits und den STAUFERN
andererseits, immer noch großes Konfliktpotential vorhanden war.
Im Ober-Elsaß hatte Hugo VIII. keineswegs
dem STAUFER
das Feld geräumt. So lassen sich nach der Horburger Fehde durchaus
noch Aktivitäten der DAGSBURGER
Grafen erkennen. Wir besitzen nämlich eine Urkunde Hugos VIII. aus dem Jahre 1175, die er
für die oberelsässische Zisterzienserabtei Pairis, die einst sein Verwandter Ulrich von Egisheim
gestiftet halte [717 Zur Stiftung der Abtei siehe oben, Seite 238 mit Anm. 499.], ausgestellt hat und die die Schenkung des Tales Altpairis
und des Ortes Remomont an die Abtei durch Hugo VIII. dokumentiert [718 Original
in Colmar, AD HR, Fonds Pairis II H L, n° 3, siehe im Anhang,
Urkunde Nr. 3.]. Auch versuchten die DAGSBURGER Grafen, teilweise mit Erfolg, ihre
Stellung und ihren Einfluß in Colmar zu halten [719 Siehe
dazu unten im Kapitel 'Vogteien' den Art. 'Colmar'.]. Ebenso konnte Hugo VIII.
in seinen übrigen Besitzungen im Unter-Elsaß und in Ober -
und Nieder-Lothringen seinen Einfluß und wichtige Positionen
gegenüber dem STAUFER-Kaiser behaupten,
zum Beispiel konnte er den Bestemd der ererbten Vogteien für seine
Lebenszeit weitgehend erhalten [720 Siehe dazu unten das Kapitel 'Vogteien'.]. Als Beispiele seien, da für die Zeit nach der
großen Auseinandersetzung mit FRIEDRICH I.
entsprechende Urkunden Hugos VIII.
existieren, für das Unter-Elsaß die wichtige Vogtei über die Abtei Andlau [721 Um das
Jahr 1175 ist er zusammen mit der Äbtissin
Hadewigis von Andlau
bei einer Rechtshandlung eines gewissen Hugo anwesend, der ihm zu
Erbrecht gehörende Güter an die Abtei Andlau tradiert. Druck
der Urkunde
bei WÜRDTWEIN, 10. Band, Nr. 19, Seite 50f.; zur Datierung siehe
ebda, Seite
51.] - die allerdings nach dem Tod Hugos VIII. an FRIEDRICH BARBAROSSA
fiel [722
Siehe unten im Kapitel 'Vogteien' den Artikel 'Andlau'] - und für Ober-Lothringen die Vogtei über die
Präntonstratenserabtei Salival angeführt. Letztere war eine
Zeitlang im Visier FRIEDRICH BARBAROSSAS
[723
Siehe dazu oben, Seite 270.], jedoch waren die
Bemühungen des STAUFERS
nicht von Erfolg gekrönt, und der DAGSBURGER
konnte auch hier seine Position behaupten, wie uns eine Urkunde Hugos VIII. aus dem Jahre 1177
belegt, in der Hugo VIII. in
der Funktion des Schutzvogtes für Salival amtierte [724 Original
in Nancy, AD M-et-M, B 481, Nr. 46, siehe im Anhang, Urkunde Nr 4, vgl.
ebenso die undatierte Urkunde Hugos
VIII. für Salival (Nancy, AD M-et-M, B 481, Nr. 40), siehe
im Anhang, Urkunde Nr. 5.]. Der alte,
grundlegende territorialpolitische Gegensatz, zwischen STAUFERN und DAGSBURGERN war beim Tode Hugos VIII., der ihn im Jahre 1178
ereilte [725 Zum Todesjahr Hugos VIII.
siehe oben, Seite 96.], keineswegs aus der Welt,
sondern weiterhin latent vorhanden, wie uns die Ereignisse nach dem Tod
Kaiser HEINRICHS VI. deutlich
vor Augen führen [726 In dieser Weise auch VOLLMER, Reichs- und
Territorialpolitik, Seite 36.], die
schließlich zu der letzten großen militärischen
Eskalation zwischen beiden Familien den Anlaß gaben.