Legl Frank: Seite 256-274
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"Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim."


                   Das Verhältnis zwischen Friedrich I. und Hugo VIII. bis zum Ende der fünfziger Jahre des 12. Jahrhunderts

Hugo VIII. ist auch in den ersten Regierungsjahren FRIEDRICHS I. zwischen 1153 und 1158 immer wieder als Zeuge in dessen Urkunden anzutreffen. So hat er FRIEDRICH I. (noch auf seiner Reise Anfang 1153 ins Elsaß begleitet, wir finden ihn am 30. Januar 1153 in seiner Funktion als Vogt des Klosters Altdorf in einer in Colmar ausgestellten Urkunde FRIEDRICHS I. in welcher der neue König der von Hugos Vorfahren gestifteten Abtei die Verleihungen von Markt, Münzr, Schenke und Zoll bestätigte [592
DF I 46, Seite 76f.; siehe auch oben, Seite 41 mit Anm. 220.]. In diesem Jahr ist Hugo VIII. noch am 11. Juni in Worms [593 DF I 58, Seite 98f. Hugo VIII. ist Zeuge in einer Urkunde FRIEDRICHS I., in der dieser die Schenkung von Graf Wilhelm von Burgund an die Abtei Baume-les-Messieurs bestätigt.] und am 12. Juli in Erstein, wo er als Vogt der Abtei Erstein fungiert [594 DF I 65, Seite 110f.], auf Hofe des Königs nachweisbar. Auffallend an letzterer Urkunde ist, daß die Rechtshandlung, die durch das Diplom beurkundet wird, einen äußerst ungewöhnlichen Vorgang darstellt. Der König bestätigt der Ersteiner Äbtissin Bertha, daß er zusammen mit dem Vogt der Abtei, Hugo VIII. von Dagsburg, auf Bitten der Äbtissin dem Markgrafen Hermann von Baden, dem späteren Schwiegen-Vater von Hugos Sohn Albert II., den der Abtei einstmals von der Kaiserin Agnes übertragenen Hof Besigheim zu freiem Eigen geschenkt hat [595 DF I 65, Seite 110f.: Quocirca omnium tam futurorum quam presentium sollers noverit industria, qualiter tota ecclesia Erstein, videlicet Berta abbatissa cum ceteris sororibus suis nec non clericis ac laicis atque tota familia, curtium Basincheim iam dicte ecclesie a pie memorie Agneta imperatrice contraditam coadunata manu per manum nostram et Hugonis comitis de Tagesburch eiusdem ecclesie advocati fideli nostro Hermano marchioni de Baden cum omni iure, quo prefata ecclesia possederat, libera et legitima donatione contradidit cum omnibus scilicet appenditiis, eo etiam ordine, ut, sicut memorate ecclesie abbatisa liberam potestatem inde habuit, sic et predictus Hermannus marchio habeat liberam potestatem tenendi, tradendi, comutandi, precariandi vel, quicquid ei placuerit, faciendi (Zitat, Seite 111).]. Diese ungewöhnliche Übertragung eines Gutes aus Reichsgut [596 Vgl G. FRITZ, Die Markgrafen von Baden und der mittlere Neckarraum, in: ZWLG 50, 1991, Seite  55f. Der Vorgang der Veräußerung von Reichsgut wird sich unter BARBAROSSAS Sohn HEINRICH VI. in ähnlicher Weise wiederholen und sieht wiederum die Ersteiner Abtei im Mittelpunkt der Geschehnisse. Auch hier ist ein DAGSBURGER Graf, Albert II., ein Sohn Hugos VIII., involviert. Siehe dazu unten das Kapitel 'Das Erstein-Problem'] - Erstein war Reichsabtei - scheint als Zugeständnis FRIEDRICHS I. an Hermann für dessen zugesagte Beteiligung am Romzug des Jahres 1154 gedacht gewesen zu sein [597 Siehe die Vorbemerkung zu DF I 65, Seite 110.]. Auch wird der wirtschaftliche Niedergang der Abtei ein Grund für das Desinteresse FRIEDRICH BARBAROSSAS gewesen sein [598 Siehe die Vorbemerkung zu DF I 65, Seite 110 und SCHIEFFER-BOICHORST, Reichsabtei Erstein, Seite 283-291), besonders Seite 288-291.]. Daß die STAUFER an der alten, noch von den OTTONEN häufig frequentierten Abtei [599 Siehe SCHIEFFER-BOICHORST, Reichsabtei Erstein, Seite 284-288.] das Interesse verloren hatten, zeigt fast vierzig Jahre später das Vorgehen HEINRICHS VI., als er versucht, Erstein dem Straßburger Bischof zu übereignen, am Widerspruch der Reichsfürsten scheitert [600 Siehe dazu unten, Seite 280-284.].
Ebenso ist Hugo VIII. im Jahr 1154 am Hof FRIEDRICHS I. zu finden, so einmal als Zeuge in einer am 17. Januar in Speyer ausgestellten Urkunde [601
DF I 69, Seite 114f.: Hugo comes de Alsats ist Zeuge in einer Urkunde König FRIEDRICHS I., in der dieser Bischof Arducius von Genf belehnt und die Besitzungen seiner Kirche bestätigt.] und ein zweites Mal nach dem 23. Juni in Maastricht, wo Hugo VIII. und seine Mutter Gertrud als Intervenienten in einer Urkunde König FRIEDRICHS I. erscheinen, in der der STAUFER auf Gertruds und ihres Sohnes Bitte hin eine prebendam im Stift St. Servatius zu Maastricht der Kirche zu Warze übertrug [602 DF I 83, Seite 138f.].
Auch am ersten Italienzug FRIEDRICHS I. in dem der König im Oktober 1154 aufgebrochen war, hat der DAGSBURGER Graf aller Voraussicht nach teilgenommen [603
Zum ersten Italienzug FRIEDRICHS I. siehe OPPL, Itinerar, Seite 13-18.]. So ist er am 7. September 1155 in Trient als Zeuge in einer Urkunde FRIEDRICHS I. nachweisbar [604 DF I 123, Seite 206ff.: Hugo von Dagsburg ist Zeuge in einer Urkunde FRIEDRICHS I., mittels der der Kaiser der Lütticher Kirche den Besitzstand und den von Bischof Heinrich I. erlassenen Landfrieden bestätigt.]. Es läßt sich allerdings keine sichere Auskunft darüber geben, ob er den gesamten Italienzug mitgemacht hat, da er nur gegen Ende des Italienzuges in dieser Urkunde vom 7. September 1155 genannt wird, als der Kaiser schon im Begriff war, wieder nach Deutschland zurückzukehren. Für die Zeit vom Oktober 1151 bis Anfang September 1155 gibt es für Hugo VIII. keine Quellennachweise. Es existiert außer den beiden genannten Königsdiplomen aus der ersten Hälfte des Jahres 1154 für den in Frage kommenden Zeitraum bis zum 7. September 1155 lediglich noch eine aus dem Jahre 1154 stammende - allerdings keine Tages- und Monatsangabe enthaltende - Urkunde des DAGSBURGER Grafen, die dieser in Angelegenheiten seiner niederlothringischen Besitzungen ausgestellt hat [605 Drucki: DE MARNEFFE, Recherches, Nr. 6, Seite 263.]. Es kann gut möglich sein, daß die Urkunde der Zeit seines nachweisbaren Aufenthaltes in Nieder-Lothringen, gegen Ende Juni, während der er auch am Kaiserhof weilte [606 Siehe oben, Seite 257 mit Anm. 602.], entstammt. Genaueres läßt sich leider nicht feststellen. Es ist aber auf Grund des Umstandes, daß der DAGSBURGER Graf in keiner der auf dem Italienzug vor dem 7. September 1155 ausgestellten Urkunden FRIEDRICHS I. als Zeuge erwähnt wird, wahrscheinlich, daß Hugo VIII. erst im Laufe des Sommers 1155, gegen Ende des Italienzuges, zum Gefolge BARBAROSSAS gestoßen ist [607 Siehe dazu G. GATTERMANN, Die deutschen Fürsten auf der Reichsheerfahrt, Diss, masch. Frankfurt am Main 1956, der auf Seite 57 von einer Teilnahme Hugos VIII. am ersten Italienzug BARBAROSSAS ausgeht, auf Seite (130) wegen des späten Zeitpunktes des Auftretens des DAGSBURGER Grafen im Gefolge BARBAROSSAS dessen Teilnahme als unsicher erklärt; J.-P. STÖCKEL, Die königliche Heerfahrtspraxis der frühen Stauferzeit (1125 bis 1190) - dargestellt anhand der Anteilnahme des deutschen Hochadels unter Lothar III., Konrad III. und Friedrich I. Barbarossa, 1. Teil, Berlin 1993, Seite 205f., geht hingegen davon aus, daß Hugo VIII. den gesamten ersten Italienzug mitgemacht hat, da für diesen Italienzug ein Nachzug von Kontingenten aus Deutschland nicht belegt sei (ebda., Seite 206 und Anm. 378). Stöckel muß aber immerhin feststellen, daß er auch den Lehensherren Hugos VIII., den Bischof von Metz, für die fragliche Zeit nicht in Italien belegen kann (ebda., Seite 208.].
Im Jahr 1156 ist Hugo VIII. dagegen mehrmals Zeuge in Urkunden FRIEDRICH BARBAROSSAS, so am 25. Januar in Straßburg [608
DF I 133, Seite 223ff.: Kaiser FRIEDRICH I. bestätigt den Straßburger Ministerialen ihre Freiheiten.], am 20. Februar in Frankfurt [609 DF I 134, Seite 225f.: Kaiser FRIEDRICH I. nimmt den Grafen Guido von Biandrate in seinen Schutz.] sowie um die gleiche Zeit wiederum in Frankfurt [610 DF I 136, Seite 228ff.: FRIEDRICH I. nimmt das Kloster Neuburg m seinen Schutz. Zur Erschließung des Datums und des Ortes siehe die Vorbemerkung.] und dann wieder gegen Ende des Jahres, am 4. November, in Montbarrey [611 DF I 191, Seite 319f: Kaiser FRIEDRICH I. bestätigt dem Kloster Lüders seine Privilegien und nimmt es in seinen Schutz.], in drei am 18. November in Arbois ausgestellten Urkunden [612 DF I 192, Seite 321ff.: FRIEDRICH I. investiert den Erzbischof Heraclius von Lyon mit den Regalien. - DF I 193, Seite 323ff.: FRIEDRICH I. stellt Baume-les-Messieurs als selbständige Reichsabtei wieder her, indem er das Kloster aus der Unterordnung von Cluny befreit. - DF I 194, Seite. 325f.: FRIEDRICH I. schenkt der Abtei Balerne eine Wiese.] sowie in drei in Besancon ausgestellten Urkunden, zwei am 23. November  [613 DF I 195, Seite 326f.: FRIEDRICH I. investiert den Bischof Gaufred von Avignon mit den Regalien. - DF I 196, Seite 328f.: FRIEDRICH I. investiert den Bischof Odo von Valence mit den Regalien.] und eine am 25. November [614 DF I 197, Seite 329ff.: FRIEDRICH I. nimmt das Stift Saint-Barnard zu Romans in seinen Schutz.].
Für das Jahr 1157 ist kein Aufenthalt Hugos VIII. am Hof BARBAROSSAS belegt, und 1158 ist Hugo VIII. nur in einer Urkunde FRIEDRICHS I., die dieser am 3. März in Straßburg ausgestellt hat, zu finden, und zwar in seiner Funktion als Vogt der Andlauer Abtei [615
DF I 207, Seite 346f.: FRIEDRICH I. bestätigt den Sindelsberger Nonnen, daß ihnen die Äbtissin Mathilde von Andlau und ihr Vogt Hugo von Dagsburg eine Wasserleitung überlassen haben.]. Wohl ebenfalls in den März 1158, als Hugo VIII. am Kaiserhof in Straßburg weilte, ist eine Urkunde von Bischof Burchard von Straßburg zu datieren, in der dieser den Verkauf eines Gutes, das dem St. Stephanskloster gehörte, durch die Äbtissin Hedwig von St. Stephan an das Wormser Domstift bestätigte, in der Hugo VIII. Zeuge ist und die in presente domino meo Friderico victoriosissimno Romanarom imperatore [616 Drucke: WÜRDTWEIN, 7. Band, Nr. 74, Seite 193ff. und WIEGAND, Urkundenbuch I, Seite 90f.; H. BOOS, Quellen zur Geschichte der Stadt Worms, 1. Teil: Urkundenbuch der Stadt Worms, 1. Band: 627-1300, Berlin 1886, Nr. 77, Seite 63, druckt lediglich eine unvollständige, auf Worms bezogene Zeugenreihe ab. Regest: RegBfeStr. I, Nr. 566, Seite 339f. Die Urkunde trägt das Datum 1160, was wahrscheinlich eine fehlerhafte Angabe ist, da die Handlung presente domino meo Friderico victoriosissimo Romarum imperatore stattfand. Vgl. dazu die Anmerkung bei WIEGAND, Seite 91. FRIEDRICH I. weilte im Jahre 1160 in Italien, konnte also nicht anwesend sein. Wiegand erklärt die Zeugen für Handlungszeugen, „die Datierung entspricht der vier Jahr [sic] später erfolgten Beurkundung" (ebda.). Dieser Auffassung schließt sich Wentzcke in RegBfeStr. I, Nr. 566, Seite 340, an. BÖHMER-OPLL, Nr. 531, weist jedoch mit berechtigten Gründen das Jahr 1150 als Handlungsdatum zurück und ordnet die Handlung dem Straßburger Aufenthalt FERIEDRICHS I. im März 1158 zu.], stattfand.
Der DAGSBURGER Graf nahm am zweiten Italienzug FRIEDRICHS I., der von Mitte Juni 1158 bis zum Sommer 1162 stattfand, teil [617
Zum zweiten Italienzug FRIEDRICHS I. siehe OPPL, Itinerar, Seite 23-31.], teil. Aber auch hier ist er, wie schon beim ersten Italienzug des STAUFERS, nicht von Anfang an mit von der Partie [618 Hugo VIII. von Dagsburg ist noch nach dem September 1158 in einer Urkunde von Bischof Stephan von Metz für den Abt und Konvent von Gorze, abgedruckt bei PARISSE, Actes, 2eme Serie, I, B, Etienne de Bar, Nr. 99, Seite 218f., als Zeuge nachzuweisen: Hujus itaque donationis testes sunt: ...; Hugo, comes civitatis (Zitat, ebda., Seite 219).], sondern er ist erstmalig in einer am Ticino zwischen dem 18. Mai und Juni 1159 ausgestellten Urkunde des Kaisers als Zeuge nachweisbar [619 DF I 274, Seite 83f., zwischen dem 18. Mai und Juni 1159 am Ticino während der Verwüstung Mailands ausgestellt: FRIEDRICH I. belehnt den Kardinalpriester Oktavian und dessen drei Brüder mit der Stadt und Grafschaft Terni. Zur Datierung siehe die Vorbemerkung zu DF I 274.] und kurz darauf noch einmal in einer im Juni vor Lodi ausgestellten Urkunde FRIEDRICH BARBAROSSAS [620 DF I 275, Seite 85f., im Juni 1159 in Lodi ausgestellt: FRIEDRICH I. nimmt die Kanoniker von St. Peter in Rom in seinen Schutz und bestätigt ihnen ihre Besitzungen.]. Der DAGSBURGER Graf wird folglich erst dem vom Kaiser wegen der Spannungen mit Mailand und der bevorstehenden Belagerung Cremas aus Deutschland angeforderten Ersatzheer [621 Ottonis et Rahewini Gesta Friderici I imperatoris, lib V1, cap. 23 und 25, Seite 266-269 und cap. 28, Seite 272, BÖHMER-OPLL, Nrn. 663 und 673, Seite 34.] angehört haben. Dies laßt sich aber nicht mit Sicherheit feststellen, da das große Kontingent des Ersatzaufgebotes erst Mitte Juli 1159 in Italien eintraf [622 GATTERMANN, Reichsheerfahrt, Seite (130), rechnet ihn zum Ersatzaufgebot, was aber dem Ausstellungsdatum der in Anm. 619 genannten Urkunde widerspricht, da das Ersatzheer erst im Juli 1159 vor Ort eintraf (ebda, Seite 69)]. Hugo VIII. müßte also schon Ende Mai oder Anfang Juni zum Kaiser gestoßen sein. Es ist durchaus wahrscheinlich, daß die Heeresteile einzeln nach Italien gezogen sind [623 STÖCKEL, Heerfahrtspraxis, Seite 233f., zählt den DAGSBURGER Grafen ebenfalls zum von BARBAROSSA angeforderten Ersatzheer. Den zeitlichen Widerspruch zu DF I 274 (siehe Anm. 619) sehend, argumentiert Stöckel ähnlich, indem er, vom möglichen Ausstellungsdatum zwischen 18. Mai und Juni 1159 ausgehend, folgert, daß erste Zuzüge schon früher als Juli 1159 erfolgt sein müssen, quasi als Vorhut (ebda.).]. Der DAGSBURGER hat jedenfalls, davon kann man ausgehen, an der Belagenmg Cremas teilgenommen [624 So auch GATTERMANNN, Reichsheerfahrt, Seite 71 und (130); STÖCKEL, Heerfahrtspraxis, Seite 233ff.]. Hugo VIII. erscheint dann nochmals am 30. Dezember 1159 als Zeuge in einem vor Crema ausgestellten Diplom des STAUFERS [625 DF I 290, Seite 103f., am 30. Dezember 1159 vor Crema ausgestellt: FRIEDRICH I. belehnt Tinto Mussa de Gaita von Cremona mit der Grafschaft der Insula Fulcherii und der Burg Prado.]. Danach ist Hugo VIII. für mehr als ein Jahr nicht mehr in der Umgehung des Hofes nachzuweisen. Da der Kaiser nach dem Konzil von Pavia im Jahre 1160 seine Truppen nach Deutschland entließ [626 Ottonis et Rahewini Gesta Friderici 1 imperatoris, lib. IV, cap. 84 und 85, Seite 341f., Ottonis Morenae historia, in: Das Geschichtswerk des Otto Morena und seiner Fortsetzer über die Taten Friedrichs I. in der Lombardei, neu hrsg. von F. GÜTERBOCK, MGH Script. rer. Germ., NS VII, unveränderter Neudruck der Ausgabe Berlin 1930, Berlin 1964, Seite 103; Helmoldi presbyteri Bozoviensis chronica Slavorum, ed J. M. LAPPENBERG und B. SCHMEIDLER, MGH Script. rer. Germ., 2. Auflage, Hannover undLeipzig 1909, lib. I, cap. 87, Seite 170; BÖHMER-OPLL, Nr. 839, Seite 75, siehe GATTERMANN, Reichsheerfahrt, Seite. 76; STÖCKEL, Heerfahrtspraxis, Seite 240.],wird der DAGSBURGER spiätestens zu diesem Zeitpunkt - wenn nicht schon vorher - aus Italien ins Reich nördlich der Alpen zurückgekehrt sein. Da sich für das gesamte Jahr 1160 kein Nachweis für Hugo VIII. in den Quellen überliefert hat, kann man keine Aussage über das Itinerar des DAGSBURGERS in diesem Zeitraum treffen. Hugo VIII. ist erst wieder im Juni 1161 bei der von Viktor IV. und FRIEDRICH I. gemeinsam einberufenen Kirchenversammlung zu Lodi am Hof des Kaisers zugegen [627 Acerbi Morenae historia, in: Das Geschichtswerk des Otto Morena und seiner Fortsetzer über die Taten Friedrichs I. in der Lombardei, ed. F. GÜTERBOCK, MGH Script. rer. Germ. NS VII, Berlin 1930, Seite 138; BÖHMER-OPLL, Nr. 953, Seite 99. Hugo VIII. ist während dieses Zeitraumes in dem im Juni 1161 ausgestellten Diplom FRIEDRICH BARBAROSSAS DF I 334, Seite 163-166, als Zeuge nachweisbar, in dem der Kaiser dem Kloster Oderheim (Wigoldesberg) sämtliche Besitzungen und Rechte bestätigt.]. Der Kaiser hat entweder im September oder im Oktober dieses Jahres wiederum einen Teil seines Heeres entlassen, Hugo VIII. wird sich wohl diesen Truppenteilen angeschlossen haben, ein genauer Zeitpunkt für seine Rückkehr läßt sich nicht bestimmen [628 Nachricht von der Entlassung größerer Truppenteile gibt uns Acerbi Morenae histona, Seite 146f., BÖHMER-OPLL, Nrn. 991 und 997, Seite 109 und 111. Nach dem Juni 1161 taucht Hugo VIII. in keiner Urkunde mehr auf, die noch während des zweiten Italienzuges ausgestellt wurde.]. Auch hat er sicher den Zug BARBAROSSAS durch Burgund und Ober-Lothringen nicht mehr mitgemacht [629 Zum Zug FRIEDRICHS I. durch Burgund und Ober-Lothringen siehe BÖHMER-OPLL, Nrn. 1135-1167, Seite 146-154.], wie sich aus den folgenden Ereignisseu ergibt.
Zusammenfassend kann man feststellen, daß sich das Verhältnis zwischen FRIEDRICH BARBAROSSA und Hugo VIII. von Dagsburg in den ersten Regierungsjahren des STAUFERS gut anließ. Sichtbarer Ausdruck des anfangs guten Einvernehmens zwischen den beiden Männern ist die Übertragung der Metzer Grafschaft im Jahre 1154 durch den STAUFER an Hugo VIII. Ebenso zeugt die oftmalige Anwesenheit des DAGSBURGER Grafen in den fünfziger Jahren am Hof FRIEDRICHS von diesem Umstand. Jedoch kann man vermuten, daß schon ab 1156, nach der Heirat FRIEDRICHS I. mit Beatrix von Burgund, Hugo VIII. die weiteren Aktionen des STAUFERS im Westen des Reiches mit erhöhter Aufmerksamkeit beobachtet haben wird, denn in der folgenden Dekade entzündete sich der große Konflikt zwischen FRIEDRICH I. und Hugo VIII. wohl überwiegend daran, daß - als Folge der erwähnten Heirat zwischen FRIEDRICH und der Erbin von Burgund - mit der Gegend um Colmar der Hauptstützpunkt des DAGSBURGER Grafen im Ober-Elsaß das verstärkte Interesse des Kaisers fand, was im nächsten Kapitel ausführlich dargelegt werden soll.


                                           Die 'Horburger Fehde'

Im Jahre 1162 kam es schließlich zu der großen Konfrontation zwischen Hugo VIII. von Dagsburg und dem STAUFER-Kaiser. Wahrscheinlich in der Mitte dieses Jahres unternahm Hugo VIII. einen Angriff auf das dem wichtigen oberelsässischen Ort Colmar benachbarte Horburg [630
Annales Marbacenses, ad 1162, Seite 50: Eodem anno Horburch a comite Hugone de Tagesburch destruitur. - Annales Maurimonasterienses, cbda., Seite 105: ... Horburg destruitur a comite Hugone de Dagesburc, et Girbaden Hugoni comitis [castrum] capitur ab imperatore (vgl. die Edition der Annalen Maurimonasterienses, MGH SS XVII, Seite 181, ad 1162). - Annalen Monasterienses, ed. G. H. PERTZ, MGH SS III, Seite 154, ad 1162: ... Excidium Horbuarch - Annalen Argentinenses, ed. Ph JAFFE, MGH SS XVII, ad 1162, Seite 89: Harburg a comite Hugone de Dagesburg destruitur.], das als Castrum Argentariense schon in der Römerzeit belegt ist [631 Vgl. dazu E. WALDNER, Castrum Argentariense, in: ZGO 49 (NF 10), 1895, Seite 441-447.]. Unterstützt wurde Hugo VIII. dabei von Bischof Stephan von Metz, und Herzog Berthold IV. von Zähringen [632 Die Horburger Fehde wird in einer Urkunde von ca. 1187 zur Datierung eines zurückliegenden Vorganges erwähnt, in der der Neuburger Abt Nendung vor dem Straßburger Bischof mitteilt, daß die Pfarrgenossen von Dauendorf das Patronatsrecht ihrer Kirche der Abtei Neuburg übertragen haben. Hierbei werden auch die beiden Helfer Hugos VIII. genannt: Notum sit tam presentibus, quam futuris, quod tempore venerabilis Burchardi Argentinensis episcopi, scilicet quum Comes Hugo castrum Horbureh obsederat auxiliante sibi Stephano metensi Episcopo & duce de ceringen (Druck der Urkunde bei WÜRDTWEIN, 9. Band, Nr. 194, Seite 381ff. Zitat Seite 381); siehe auch RegBfeStr. I, Nr. 568, Seite 340 und Nr. 635, Seite 355; U. SCHWAB, Zur Datierung und Interpretation des Reinhart Fuchs. Mit einem textkritischen Beitrag von K. DÜWEL, Neapel 1967, Seite 219, Anm. 263, hegt leichte Zweifel an der Beteiligung des Metzer Bischofs und Bertholds von Zähringen an der Horburger Fehde.]. Auf die Frage, was den Metzer Bischof und den ZÄHRINGER-Herzog dazu bewogen haben konnte, Hugo VIII. in dieser Fehde zur Seite zu stehen, wird noch zurückzukommen sein. Der Angriff Hugos VIII. hat im Reich bei den Zeitgenossen große Aufmerksamkeit erregt [633 Die Horburger Fehde fand möglicherweise auch literarischen Niederschlag in einer Passage im Reinhart Fuchs des Heinrich der Gilchesaere, in der eine sogenannte Lebensweisheit des Watther von Harburg zitiert wird:
          Hette Ysengrinr den zagel vertuen
          niht noch die blatten geschorn,
          In hette erhenget daz gutes her.
          von Horbvrc her Walther
          Zv allen zitene alsust sprach,
          swaz iernan ze leide geschach.
          Mit ellenthaftem mvte:
         "iz kvmt mir als lichte ze gute.
          So iz mir tvt kein vngemach."
          Isengrime alsam geschach.
(Der Reinhaut Fuchs des Elsässers Heinrich, unter Mitarbeit von K. von GOETZ, F. HEINRICHVARK und S. KRAUSE hrsg. von K. DÜWEL, Tübingen 1984, Seite 63, Verse 1021-1030). Dieser Ausspruch des Walther von Horburg sei, so macht die neuere Forschung (Schwab und Bumke) glauben, als Anspielung auf die Zerstörung der Burg Girbaden und die Befreiung der gefangenen Horburger durch FRIEDRICH BARBAROSSA gemünzt. SCHWAB, Datierung, Seite 149, behauptet weiter, daß das Epos im Umkreis der DAGSBURGER Familie entstanden sei. Diese These Ute Schwabs ist in jüngster Zeit auf Kritik gestoßen, siehe dazu J. BUMKE, Mäzene im Mittelalter. Die Gönner und Auf
traggeber der höfischen Literatur in Deutschland 1150-1300, München 1979, Seite 104 und 346, Anm. 213.].
Über den unmittelbaren Anlaß zu jenem Überfall schweigen die Quellen. Die Behauptung, Walther von Horburg hätte sich wie ein Raubritter gebärdet, wie es Philipp Andre Grandidier [634
GRANDIDIER, (Euvres, 2. Band, Seite 429f.: Hugues, comte de Dabo, revint aussi en Alsace avec l'eveque Burchard. Sa presence y devenait necessaire, parce que Walther de Horbourg ravageait des terres".] und im Anschluß daran Ute Schwab vermutet [635 SCHWAB, Datierung, Seite 123.], läßt die politische Dimension dieses Konfliktes völlig außer acht und geht am Sachverhalt vorbei. Möglicherweise war Horburg den macht- und wirtschaftspolitischen Absichten des DAGSBURGER Grafen im Wege. Das wirtschaftlich aufstrebende Colmar [636 Zu der Bedeutung Colmars siehe A. HUND, Colmar vor und während seiner Entwickelung zur Reichsstadt, Straßburg 1899, Seite 64ff.; A. SCHERLEN, Colmar. Dorf und Stadt. Vorgeschichte und Geschichte nebst Anhang, Colmar 1931, Seite 9-12; H. FEIN, Die Staufischen Städtegründungen im Elsaß, Frankfurt arn Main 1939, Seite 22-27, besonders Seite 23f.; die Angaben von MAIER, Stadt und Reichsfreiheit, Seite 46-54, sind sehr fehlerhaft und mit äußerster Vorsicht zu benützen.] stand zu diesem Zeitpunkt ganz unter dem Einfluß des Grafen von Dagsburg, in dessen Besitz sich die Vogteien über den Konstanzer Niederhof und den zu dem in der heutigen Schweinz gelegenen Kloster Peterlingen gehörenden Oberhof mit dem dazugehörigen Piorat St. Peter in diesem Ort nachweisen lassen [637 Zu den Vogteirechten der DAGSBURGER siehe den Konstanzer Niederhof in Colmar siehe unten im Kapitel 'Besetzungen' den Artikel 'Colmar', zu den Konstanzer Besitzungen in Colmar vgl. auch E. WALDNER, Rechte und Güter der Dompropstei von Konstanz in Colmar und Umgegend, in ZGO 48 (NF 9), 1894, Seite 261-273.]. Durch den Besitz dieser beiden wichtigen Vogteien hatte der DAGSBURGER in Colmar eine beherrschende Stellung inne. Vielleicht verfügte Hugo VIII. darüber hinaus in diesem Ort noch über alten egisheimischen Allodialbesitz [638 Siehe dazu im Kapitel 'Besitzungen' den Ort 'Colmar']. In wirtschaftlicher Hinsicht war Horburg gegenüber dem benachbarten Colmar schon wahrend des frühen Mittelalters ins Hintertreffen geraten. Es war zu einem mehr oder weniger bedeutungslosen Ort herabgesunken [639 Siehe auch WALDNER, Castrum Argentanense, Seite 447.], allerdings zeigen sich im 12. Jahrhundert noch Spuren einer einstmaligen Abhängigkeit Colmars von Horburg und zwar in Form von Pfarrechten, welche der Pfarrer von Horburg über die St. Peterskirche in Colmar bis nach der Mitte des 12 Jahrhunderts besaß [640 Siehe auch ebda., Seite 444-447.]. Die Peterskirche ist den Peterlinger Besitzungen in Colmar zuzurechnen, wie wir aus den gefälschten Privilegien der Päpste Calixt II. von 1123 und Eugen III. von 1148 entnehmen können [641 Zu den Peterlinger Urkundenfälschungen suche auch H. E. MAYER, Die Peterlinger Urkundenfälschungen und die Anfänge von Kloster und Stadt Peterlingen, in: DA 19, 1963, Seite 30-129; DERS., Les Faux des moines de Payerne, in: L'Abbatiale de Payenre, Lausanne 1966, Seite 21-39.]. Hier werden auch die Zehntrechte des Leutpriesters von Horburg angesprochen, der demnach noch die Seelsorgerechte über die Colmarer Besitzungen des Klosters Peterlingen hatte [642 Privileg Calixts II., abgedruckt in Fontes rerum Bernensium, 1. Band, Bern 1883, Nr 157, Seite 382ff.: Et quam popularis presbiter de Orburt de omnibus antiquis domnicaturis curie decimas recipit, quocienscumque necesse fuerit, vel ei denunciatum fuerit, tam superius nominatas traditiones, quam alias divino cultui necessarias, in eadem ecclesia exsolvat. Statuimus etiam, ut decimas de omnnibus runficationibus vestris et novis agriculturis tam vos quam successores vestri habeatis - Privileg Eugens III., abgedruckt in Fontes rerum Bernensium 1. Band, Nr. 25, Seite 424ff.: Presbyter de Orburc ex precepto vestro ibidem visitare, sepelire et ter in hebdonate missas celebrare iure debet (Zitat, ebda, Seite 425).]. Vielleicht können wir in diesen Berührungspunkten zwischen beiden Orten einen der möglichen Konfliktherde zwischen ihnen erblicken. Jedenfalls scheinen in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts diese Rechte dem Horburger Pfarrer nicht mehr zuzustehen [643 Siehe WALDNER, Castrum Argentariense, Seite 446.], was einen Zusammenhang zwischen dem Verlust dieser Pfarrechte mit der Horburger Fehde erahnen läßt. Es ist durchaus denkbar, daß man sich in Colmar dieser Abhängigkeit von Horburg endgültig entledigen wollte.
Beziehungen zwischen Hugo VIII. von Dagsburg und Walter von Horburg sind schon sehr früh feststellbar. Der junge DAGSBURGER erscheint am 17. Februar 1130 als Zeuge in einer in Straßburg ausgestellten Urkunde, in der Walter von Horburg eine Schenkung Cunos von Horburg an das Kloster Hirsau wiederholt [644
Druck Wirtembergisches Urkundenbuch, 1. Band, Nr. 301, Seite 381f. - Regesten S. ADLER, Herzog Welf VI. und sein Sohn. Hannover 1881, Nr. 4, Seite 138. - K. FELDMANN, Herzog Welt VI. und sein Sohn. Das Ende des süddeutschen Welfenhauses (mit Regesten), Diss. masch. Tübingen 1971, Regest Nr. 5, ohne Paginierung.]. Beide traten knapp 26 Jahre später wiederum gemeinsam auf, als Zeugen in einem am 25. Januar 1156 in Straßburg ausgestellten Diplom FRIEDRICH BARBAROSSAS [645 DF I 133, Seite 223ff.]. Die politischen Wege des DAGSBURGERS und HORBURGERS haben sich also immer wieder gekreuzt.
Bedingt durch die wirtschaftliche Konkurrenz zu den in Colmar begüterten DAGSBURGER Grafen werden die Herren von Horburg [646
Zur genealogischen Einordnung der Herren von Horburg siehe vor allem K. A. ECKHARDT, Kuno von Horburg. Ein Beitrag zum Thema >Latein für Sippenforscher<, in, P. BRIERE [Hrsg.]: Melanges offerts a Szabolcs de Vajay, ed. saus la direction de P. BRIERRE, Braga 1971, Seite 153-181.] andererseits die Nähe und den engen Anschluß an FRIEDRICH I. gesucht haben. Somit erscheint uns die Zeugenschaft Walters von Horburg in der eben erwähnten Urkunde des Kaisers vom 25. Januar 1150 wie ein Fingerzeig in diese Richtung. Andererseits hat der Kaiser, wie wir noch sehen werden, nach dem Jahre 1150 nach Möglichkeiten gesucht, selbst in Colmar Fuß zu fassen, und wird seinerseits versucht haben, Kontakt zu lokalen territorialpolitischen Konkurrenten des DASGBURGERS im Ober-Elsaß aufzunehmen.
Können wir über den unmittelbaren, lokal bedingten Anlaß, der zum Ausbruch der Kampfhandlungen führte, nur vage Vermutungen anstellen, so läßt das Engagement des Kaisers einen größeren Zusammenhang erahnen. Die Beweggründe FRIEDRICH BARBAROSAS, die schließlich zu seinem Eingreifen in diesen nur scheinbar lokal motivierten Konflikt zwischen dem DAGSBURGER und HORBURGER führten, sind für uns schon deutlicher erkennbar und haben vermutlich in einer territorialpolitisch bedingten Konkurrenzsituation zwischen FRIEDRICH I. und Hugo VIII. ihren Ursprung. Die Intervention FRIEDRICHS stellte sozusagen die militärische Eskalation eines anscheinend schon länger bestehenden Gegensatzes zwischen dem STAUFER und dem DAGSBURGER dar, denn einer der Gründe für diesen Konflikt dürfte mit Sicherheit in der Heirat des STAUFERS im Jahre 1156 mit Beatrix von Burgund [647
Otto von Freising in: Ottonis et Rahewini Gesta Friderici, lib. II, cap. 48, Seite 155.] liegen. Durch diese Heirat rückte nämlich Burgund stärker in die Interessenssphäre des STAUFERS [648 Zur Burgundpolitik FRIEDRICHS I. siehe H. BÜTTNER, Barbarossa und Burgund. Studien zur Politik der Staufer während des 12 Jahrhunderts, in: Probleme des 12 Jahrhunderts. Reichenau-Vorträge 1965-1967 (= VuF 12), Stuttgart 1968, Seite 78-119, besonders Seite 92-100.]. Eine natürliche geographische Verbindung zwischen dem staufischen Allodialbesitz am Oberrhein und in Burgund bildete das Ober-Elsaß. Hier versuchte FRIEDRICH I. offensichtlich, Stützpunkte zu gewinnen, die die Verbindung zwischen den beiden staufischen Besitzkomplexen sicherten [649 In dieser Weise auch H. BÜTTNER, Bischof Heinrich von Basel und Münster im Gregoriental um das Jahr 1183, in: ZGO 106 (NF 67), 1958, Seite 169f. (Nachdruck in: DERS., Geschichte des Elsaß I,1991, hier Seite 306f.).]. Einer der verkehrspolitisch wichtigsten Orte, der die eben beschriebenen Vorzüge aufwies, war Colmar [650 Siehe unten im Kapitel 'Besitzungen' den Artikel 'Colmar'.]. Daß FRIEDRICH I. an Colmar Interesse hatte, verdeutlicht der Umstand, daß er sich im Laufe seiner achtunddreißigjährigen Regierungszeit insgesamt sechsmal in Colmar aufgehalten hat [651 Belegte Aufenthalte FRIEDRICHS I. in Colmar, am 30, Januar 1153 (DF I 46, Seite 76f.), 17. August 1156 (DF I 149, Seite 251ff.), 9. Mai 1179 (DF I 777, Seite 333ff.), 31. August 1186 (DF I 951, Seite 221) und am 5. Oktober 1186 (DF I 952, Seite 221ff.) Ein Aufenthalt FRIEDRICHS I. im Jahre 1178 wurde von BÜTTNER, Bischof Heinrich, Seite 172 (im Nachdruck Seite 309), erschlossen. Zu den Aufenthalten in Colmar siehe auch OPLL, Itinerar, Seite 126], das liegt im Vergleich zu den meisten anderen Aufenthaltsorten über dem Durchschnitt [652 Vgl. auch die Karte der Aufenthaltsorte FRIEDRICHS I., bearbeitet von F. OPLL, in: Die Zeit der Staufer. Geschichte-Kunst-Kultur, 4. Band Stuttgart 1977, Nr. III, die allerdings lediglich vier Aufenthalte in Colmar verzeichnet, was das Bild etwas verzerrt.]. Interessanterweise ist ausgerechnet in dem für seine zukünftige Burgundpolitik so entscheidenden Jahr 1156, am 17. August, ein Aufenthalt des Kaisers in Colmar belegt [653 DF I 149, Seite 251ff.].
Ebenso zeigt das Auftreten Egelolfs von Urslingen [654
Zur genealogischen Einordnung und zum Stand Egelolfs von Urslingen siehe K. SCHUBRING, Die Herzoge von Urslingen. Studien zu ihrer Besitz-, Sozial- und Familiengeschichte mit Regesten, Stuttgart 1974, Seite 32-35.], eines Getreuen FRIEDRICH BARBAROSSASS, in dieser Zeit im Elsaß deutlich das verstärkte Interesse FRIEDRICH BARBAROSSAS am Elsaß und auch an Colmar. Egelolf war zuerst in Italien kurzzeitig als Podesta von Piacenza tätig [655 Acerbi Morenae historia, ad 1162, Seite 161f. und 177, siehe dazu SCHUBRING, Herzoge, Seite 24.] und ist am 6. April 1162 als Zeuge in einem in Pavia ausgestellten Diplom FRIEDRICHS I. bezeugt [656 DF I 356, Seite 198-203, vom 6. April 1162 in Pavia.]. Das Amt des Podesta hat er jedoch schnell aufgegeben und ist schon am 8. Juli 1163 im Elsaß belegt [657 Zeuge in DF I 400, Seite 276ff., vom 8. Juli 1163 in Selz.], und
seit diesem Zeitpunkt ist er bis 1188 immer wieder im Elsaß nachzuweisen [658
DF I 472, Seite 383ff., vom 30. Dezember 1104 in Straßburg; DF I 517, Seite 455ff., vom 25. September 1166 in Hagenau; DF I 628, Seite 122f., vom 22. August 1174 in Hagenau, 1173 Annalen Marbacenses, Seite 51:  Anno Domini [MCLXXVIII. Facta est cedes magna Lageln]heim iuxta Columbariam. Cunone de Hor[burch et Egelolfo de Ursilingen inter se preliantibus].; DF I 777, Seite 333ff., vom 9. Mai 1179 in Colmar, 1183 Urkunde von Bischof Heinrich von Basel, abgedruckt bei BÜTTNER, Bischof Heinrich, Seite 174f. (im Nachdruck Seite 312f.); DF I 952, Seite 221ff., vom 5. Oktober 1186 in Colmar und zusammen mit Cuno von Horburg; DF I 953, Seite 223ff., vom 11 November 1186 zusammen mit Albert von Dagsburg. Aus dem Text geht ebenso hervor, daß die Handlung im Elsaß stattfand.]. Egelolf operierte also vorwiegend im Elsaß, nach allgemeiner Meinung auf Geheiß des Kaisers, um der sich zu dieser Zeit im Elsaß bildenden Adelsopposition um Hugo VIII. von Dagsburg entgegenzuwirken [659 SCHUBRING, Herzoge, Seite 24 ]. Diese These wird auch dadurch untermauert, daß Egelolf von Urslingen gemeinsam mit Walther von Horburg als Zeuge in einer undatierten, von der Forschung in den Zeitraum zwischen 1150 und 1162 gesetzten [660 Ebda., Regest Nr. 2, Seite 97] Urkunde für die Abtei Pairis erscheint [661 Urkunde gedruckt bei ALBRECHT, Rappoltsteinisches Urkundenbuch I, Nr. 49, Seite 61ff.].
Hugo VIII. von Dagsburg wird mit Sicherheit FRIEDRICHS I. weitergehende politische Absichten erkannt und seine eigene dominierende Stellung in Colmar als gefährdet angesehen haben. Daß die STAUFER ein massives Interesse an Colmar hatten, zeigt uns auch die spätere Entwicklung im ausgehenden 12. und beginnenden 13. Jahrhundert. Während dieser Zeitspanne konnten die STAUFER die beiden Colmarer Vogteien für ihre Familie gewinnen [662
Zu dieser Entwicklung siehe unten ausführlich im Kapitel 'Vogteien' den Artikel 'Colmar'.]. Als flankierende Maßnahme des Kaisers, lokale Kräfte auf seine Seite zu ziehen und während seiner Abwesenheit gegen den DAGSBURGER Grafen zu stärken, ist noch die im Frühsommer des Jahres 1162 erfolgte Rückgabe der Burg Rappoltstein und die Hälfte des Ortes Rappoltsweiler an Bischof Ortlieb von Basel zu werten, die dem Bischof einst von Kaiser HEINRICH V. entzogen worden waren [663 DF I 371, Seite 232f.; vgl. dazu BÜTTNER, Bischof Heinrich, Seite 170 (im Nachdruck Seite 307); neuerdings auch SEILER, Territorialpolitik, Seite 253-256, der der Verbindung zwischen FRIEDRICH I. und Bischof Ortlieb von Basel vor dem Hintergrund der Horburger Fehde große Bedeutung beimißt.].
An dieser Stelle müssen wir auf die Frage zurückkommen, weswegen Bischof Stephan von Metz umd Herzog Berthold IV. von Zähringen den DAGSBURGER Grafen in seiner Unternehnumg gegen Horburg unterstützt haben [664
Quelle siehe oben, Anm. 632.]. Kann man einen Zusammenhang zwischen der Parteinahme dieser beiden Fürsten für den DAGSBURGER mit BARBAROSSAS politischen Plänen hinsichtlich der Ausweitung seines Einflusses im Ober-Elsaß erkennen? Was den Metzer Bischof letztendlich dazu bewogen hat, Hugo VIII. zu unterstützen, wissen wir nicht. Eine besondere politische Verbundenheit, welche über die zwangsläufige Zusammenarbeit des Metzer Grafen und des Metzer Bischofs hinausging, läßt sich aus den Zeugenschaften Hugos in Urkunden Stephans nicht erkennen. Er ist nur zweimal als Zeuge in Urkunden des Bischofs nachweisbar, in einer Urkunde vom Jahre 1158 [665 Zeuge in einer Urkunde von 1158 von Bischof Stephan von Metz, der der Abtei Gorze 11 Plätze zum Salzabbau in Ville de Vic übergab. Drucke: FRANCOPIS und TABOUILLOT, Histoire generale de Metz. III, Seite 122f.; - PARISSE, Actes, 2eme Serie, I, B, Etienne de Bar, Nr. 99, Seite 218f.] und einer undatierten, zwischen 1155 und 1158 ausgestellten Urkunde [666 Zeuge in einer undatierten, wahrscheinlich zwischen 1155 und 1158 ausgestellten Urkunde von Bischof Stephan von Metz für Abt Bertulf von St. Eucharius. Die Tante Hugos, Gräfin Mathilde von (Bischofs)homburg, hatte einen Rechtsstreit mit St. Eucharius um die Salzplätze der Abtei in Vic-sur-Seilte. Drucke: PARISSE, Actes, 2eme Serie, I, B, Etienne de Bar, Nr. 96, Seite 212f. - H. J. KRÜGER, Salinenbesitz der Abtei St. Matthias von Trier in Vic-sui-Seille, in: JWLG 3, 1977, Seite 121f., Nr. 1. Zur Datierung siehe KRÜGER, ebda. und Seite 95.]. Gemeinsam trezten beide in den Diplomen FRIEDRICHS I. vom 10. Januar 1153 [667 DF I 44, Seite 74f.] vom 17. Januar 1154 [668 DF I 69, Seite 114f.] und vom 25. Januar 1156 [669 DF I 133, Seite 223ff.], als Zeugen auf. In letztgenannter Urkunde fungieren ebenfalls noch der ZÄHRINGER-Herzog Berthold IV. und Walther von Horburg als Zeugen [670 DF I 133, Seite 223ff.], so daß hier alle uns bekannten, in der Horburger Fehde beteiligten Konkurrenten versammelt sind, was ebenso die These stützt, daß es erst nach dem Januar 1156 zu dem Zerwürfnis zwischen den beiden Gruppierungen, STAUFER-HORBURG einerseits und DAGSBURGER-ZÄHRINGER-Stephan von Metz andererseits gekommen ist, also die Verbindung zwischen FRIEDRICH I. und Beatrix von Burgund in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle gespielt hat. Auch über ein Zerwürfnis des Bischofs mit FRIEDRICH I. in den letzten Lebensjahren des Bischofs ist nichts bekannt [671 Über die Beziehung Stephans von Metz zu FRIEDRICH I. siehe F. RUPERTI, Bischof Stephan von Metz (1120-1162), in: JGLGA 22, Metz 1910, Seite 56-59. Stephan ist Zeuge  in Diplomen FRIEDRICHS I. vom 28. Dezember 1152 (DF I  40), Seite 67f., vom Folgetag, dem 29. Dezember (DF I 43, Seite 71 ff ), vom 17. Januar 1154 (DF I 169, Seite 114f.), vom 25. Januar 1156 (DF I 133, Seite 223ff.) und zuletzt am 17. August 1156 (DF I 149, Seite 251ff.). Erwähnt wird er zu seinen Lebzeiten noch in einem am 12. Februar 1100 in Lodi ausgestellten Diplom des Kaisers für das Leprosenspital in Metz (DF I 298, Seite 110f.) und in der ebenfalls in Lodi ausgestellten Urkunde FRIEDRICHS I. vom 4. Februar 1162, in der dieser die Schenkung einer Wollwaage an das Kollegiatstift St. Theobald in Metz durch Bischof Stephan bestätigt (DF I 349, Seite 187f.). Vgl. die Bestätigung dieser Schenkung durch Hugo VIII. von Dagsburg, der ebenfalls seine Rechte an der Wollwaage an das Kollegiatstift St. Theobald abgibt. Original in Metz, AD Mos 2 G 65 Nr. 3 (zur Überlieferung und den Editionen siehe oben Anm. 589). Die Urkunde Hugos VIII. weist mit 1161 ein falsches Datum auf (so schon RUPERTI, Stephan von Metz. Regest Nr. 181, Seite 95). Sie kann erst nach dem Tod von Bischof Stephan von Metz, der am 30. September 1162 eingetreten war, ausgestellt worden sein, wie aus der Formulierung pie memorie dominus Stephanvs, Mettensis episcopus (Zitat nach dem Original) und aus dem Faktum hervorgeht, daß Stephans Nachfolger im Bischofsamt, Bischof Theoderich III., als erster in der Zeugenreihe genannt wird. Somit ergibt sich als frühester Ausstellungstermin das Jahr 1163. Folglich kann sie nicht als Vorurkunde für das Diplom FRIEDRICHS I. gedient haben, wie in der Vorbemerkung zu DF I 349, Seite 188, behauptet wird. In unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Urkunde Hugos VIII. wird wohl die in Anm. 576 genannte, vor dem 8. Juli 1163 ausgestellte Urkunde
Theoderichs III. von Metz für Maursmünster zu sehen sein, in der Hugo VIII. als Zeuge genannt wird. Zum Todesdatum Stephans von Metz und zum Zeitpunkt der Wahl Theoderichs III. siehe G. WOLFRAM, Zur Metzer Bischofsgeschichte während der Zeit Kaiser Friedrichs I., in: JGLGA 15, Metz 1903, Seite 207-214, ferner WENTZCKE, Zur Geschichte Bischof Theoderichs III. von Metz, Seite 450-454.]. Vielleicht geriet er im Zusammenhang mit dem Alexandrinischen Schisma in einen Gegensatz zu dem STAUFER [672 Siehe auch F. X. VOLLMER, Reichs- und Territorialpolitik Kaiser Friedrichs I., Diss masch., Freiburg im Breisgau 1951, Seite 35, Anm. 9], da er sich kurz vor seinem Lebensende dem vom STAUFER bekämpften Papst Alexander III. zuwandte [673 Siehe RUPERTI, Stephan von Metz, Seite 64.].
Die Gründe für die Parteinahme des ZÄHRINGERS für Hugo VIII. hingegen lassen sich leichter angeben. Ein vereintes militärisches Vorgehen von DAGSBURGERN und ZÄHRINGERN gegen territorialpolitische Konkurrenten ist nichts Neues und schon von der gemeinsamen Aktion Hugos VII. von Dagsburg und Bertholds III. von Zähringen während der sogenannten 'Molsheimer Fehde' bekannt, welche, wie oben bereits dargestellt, Herzog Berthold III. das Leben kostete [674
Siehe oben, Seite 232- 235.]. Frappierenterweise findet man im Jahre 1198 - wenn auch nur für kurze Zeit - wiederum eine politische Verbindung zwischen dem DAGSBURGER Grafen und einem ZÄHRINGER, nämlich diesmal zwischen Albert II. von Dagsburg und Berthold V. von Zähringen [675 Siehe unten, Seite 300ff.]. Aber gerade dieses letzte Beispiel lehrt uns, daß Koalitionen zwischen adeligen Partnern vor allem im 12. und 13. Jahrhundert nicht sonderlich stabil waren, sondern häufig wechselten und nach den jeweiligen territorialpolitischen Gegebenheiten und Zielen der einzelnen Dynasten ausgerichtet wurden [676 Berthold V. von Zähringen hat bekanntlich schon nach kurzer Zeit die Seiten gewechselt und die Koalition der Gegner PHILIPPS VON SCHWABEN verlassen (siehe dazu unten, Seite 302 mit Anm. 912). Ich möchte noch als weiteres Beispiel auf die wechselhaften Beziehungen zwischen den späten DAGSBURGERN und den mit ihnen verwandten Grafen von Loon hinweisen, zum Beispiel in den Auseinandersetzungen in den siebziger Jahren des 12. Jahrhunderts um Kolmont und Bilzen, wo sie sich feindlich gegenüberstehen und es zu militärischen Konfrontationen zwischen beiden Häusern kommt (siehe unten, Seite 272). Einige Zeit später bilden aber Albert II. von Dagsburg und der Graf von Loon eine Koalition gegen Heinrich von Brabant, den Neffen Alberts II. (siehe unten, Seite 311).], so daß man aus der Tatsache, daß DAGSBURGER und ZÄHRINGER in den Jahren 1122 und 1198 Koalitionen gebildet hatten, nicht eine dauerhafte Zusammenarbeit ableiten und somit Rückschlüsse auf die Ereignisse des Jahres 1162 ziehen kann. Man muß bei jeder Auseinandersetzung von neuem die Ausgangslage prüfen, um zu einer einigermaßen richtigen Aussage über die politischen Hintergründe einer Koalition zu gelangen.
War bei der 'Molsheimer Fehde' der Straßburger Bischof als Gegner des DAGSBURGERS und des ZÄHRINGERS auszumachen [677
Siehe oben, Seite 232-235.], so ist als gemeinsamer Gegner in der 'Horburger Fehde' der STAUFER-Kaiser zu finden. Bei der Entscheidung Bertholds IV. von Zähringen, sich gegen den Kaiser und auf die Seite Hugos VIII. von Dagsburg zu stellen, dürfte die burgundische Heirat FRIEDRICHS eine ausschlaggebende Rolle gespielt haben. Der STAUFER hatte ja wahrscheinlich kurz vor seiner Wahl zum König einen Konsens mit dem ZÄHRINGER-Herzog gesucht und diesem zu Beginn seiner Regierungszeit noch vor dem Juni 1152 das Rektorat über Burgund verliehen [678 DF I 12, Seite 22ff.; siehe dazu H. BÜTTNER, Staufer und Zähringer im politischen Kräftespiel zwischen Bodensee und Genfer See während des 12. Jahrhunderts, in: Schwaben und Schweiz im Frühen und Hohen Mittelalter. Gesammelte Aufsätze von H. BÜTTNER, hrsg. von H. PATZE (= VuF 15), Sigmaringen 1972, Seite 468f.; zum Rektorat über Burgund siehe vor allem H. HEINEMANN, Untersuchungen zur Geschichte der        Zähringer in Burgund, 1. Teil, in: AfD 29, 1983, Seite 148-192.], Das Verhältnis zwischen FRIEDRICH I. und Berthold IV. gestaltete sich indes wechselvoll [679 Siehe dazu BÜTTNER, Staufer und Zähringer, Seite 468-474.]. Der entscheidende Einschnitt in der Politik FRIEDRICHS I. gegenüber der zähringischen Familie trat aber im Zusammenhang mit der Heirat des STAUFERS im Jahre 1156 ein, als beide zu territorialpolitischen Rivalen im burgundischen Raum geworden waren. BARBAROSSA versuchte, den ZÄHRINGER durch eine neuerliche vertragliche Regelung zu besänftigen, die diesem die Stellvertretung des Königs und die Regalien in den Bistümern Lausanne, Genf und Sitten zugestand [680 Otto von Freising in: Ottonis et Rahewini Gesta Friderici, lib. II, cap. 48, Seite 155f.; siehe dazu BÜTTNER, Staufer und Zähringer, Seite 475f.; siehe auch HEINEMANN, Untersuchungen, 1. Teil, in: AfD 29, 1983, Seite 184-192 und 2. Teil in: AfD 30, 1984, Seite 155-159; ebenfalls in diesen Zusammenhang einzuordnen ist die am 1. Januar 1158 getroffene Vereinbarung zwischen Friedrich I. und Heinrich dem Löwen über einen Gütertausch. Heinrich der Löwe erhielt von FRIEDRICH I. Reichsgut im Harz. Als Gegenleistung gab der Löwe an den STAUFER die Mitgift seiner Ehefrau, Clementia von Zähringen, den Ort Badenweiler und 100 Ministeriale (DF I 199, Seite 332f.). BÜTTNER, Seite 480, glaubt, daß Badenweiler einen Machtzuwachs FRIEDRICHS I. und eine „weitere Enttäuschung" für den ZÄHRINGER bedeutete. Allerdings verdienen neuere Forschungen Glauben, wonach BARBAROSSA die eingetauschten Güter sehr wahrscheinlich dem      ZÄHRINGER-Herzog zurückgegeben habe, in der Hoffnung, den ZÄHRINGER-Herzog dadurch wegen seiner neuen Burgundpolitik zu besänftigen; siehe dazu ausführlich W. HAAS, Friedrich Barbarossa und Heinrich der Löwe beim Tausch von Badenweiler gegen Reichsgut am Harz (1158), in ZGO 131 (NF 92), 1983, Seite 253-269.]. Ein erstes Anzeichen für ein Zerwürfnis war die Frage der Besetzung des Mainzer Erzbischofsstuhles, der seit 1160 vakant war. Es war nach dem gewaltsamen Tod von Erzbischof Arnold von Mainz am 24. Juni 1160 [681 J. F. BÖHMER-C. WILL, Regesta Archiepiscoporum Maguntinensium, 1. Band, Innsbruck 1877, Nr. 110, Seite 376ff.] zu einer zwiespältigen Wahl gekommen, gewählt wurden einerseits Rudolf von Zähringen, der Bruder Bertholds IV., und andererseits Christian von Buch [682 Ebda., ohne Nr., Seite 378ff.]. Der Kaiser, dem laut Text des Wormser Konkordates bei zwiespältiger Wahl ein Entscheidungsrecht zustand [683 MGH Const. 1, Nr. 108, Seite 161.], verwarf jedoch mit Zustimmung des Gegen-Papstes Viktor IV. beide Kandidaten und setzte als neuen Mainzer Erzbischof während des Konzils von Lodi am 20. Juni 1161 Konrad von Wittelsbach ein [684 J. F. BÖHMER-C. WILL, Regesta Archiepiscoporum Maguntinensium, 2. Band.: Von Konrad I. bis Heinrich II. 1161-1288, Nr. 1, Seite 1.]. Dieses Vorgehen des Kaisers mußte selbstverständlich die Familie der ZÄHRINGER vor den Kopf stoßen. Einen weiteren Affront gegen die ZÄHRINGER bildete 1162 die Erklärung der Reichsunmittelbarkeit des Bistums Genf in S. Jean-de-Losne durch das Hofgericht. Dieses hatte den Klagen des Bischofs von Genf wegen der Entfremdung von Regalien durch Herzog Berthold IV. von Zähringen und durch den Grafen Amadeus von Genf nachgegeben und die Regalien wieder in die Gewalt des Bischofs verfügt [685 DF I 388, Seite 257ff, ; siehe dazu auch HEINEMANN, Untersuchungen, 2. Teil, Seite 163-180.]. Der Spruch des Hofgerichtes dürfte ganz im Sinne FRIEDRICHS I. gewesen sein, da er somit wieder die Verfügungsgewalt über die besagten Bistümer in seine Hand bekommen hat [686 Siehe dazu BÜTTNER, Staufer und Zähringer, Seite 481.]. In die gleiche Richtung geht wohl auch die nun 23. November 1162 auf einem Hoftag in Konstanz vollzogene Scheidung Heinrichs des Löwen von Clementia von Zähringen [687 Annalen Welfici Weingartenses, in Historia Welforum, hrsg. von E. KÖNIG, 2. Auflage, Sigmaringen 1978, Seite 90: Anno MCLXII in festo sancti Clementis discidium factum est inter Heinricum ducem et uxorem suam Clementiam, filiam Chuonradi ducis, Constantiae; vgl. auch JORDAN,Heinrich der Löwe, Seite 74f.; BÜTTNER, Staufer und Zähringer, Seite 484f.], die mit Kaiser FRIEDRICH I. anscheinend abgesprochen war [688 Vgl. JORDAN, Heinrich der Löwe, Seite 75.]. Diese Vorgänge schmiedeten offensichtlich die Koalition der Gegner BARBAROSSAS nur noch enger zusammen [689 Siehe auch HEINEMANN, Untersuchungen, 2. Teil, Seite 176f.]. Herzog Berthold IV. von Zähringen hat sich zudem in der Folgezeit politisch auch dem französischen König Ludwig VII. angenähert und in einem Brief an diesen voller Bitterkeit zum Ausdruck gebracht, Kaiser FRIEDRICH BARBAROSSA habe die Erhebung Rudolfs auf den Mainzer Erzstuhl nur ob nostri generis odium verhindert [690 Der Brief ist abgedruckt in: M. BOUQUET u. a., Recueil des historiens des Gaules et de la France, 16. Band, nouvelle edition, publiee sous la direction de L. DELISLE, Paris 1878, Nr. 112, Seite 34f. (Zitat, Seite 35).].
Kehren wir zu den Ereignissen der Horburger Fehde zurück. Der Kaiser, dem der Überfall des DAGSBURGER Grafen auf Horburg nach seiner Rückkehr aus Italien wahrscheinlich bei seinem Aufenthalt in Burgund zu Ohren gekommen war [691
Vgl. F. OPPL, Friedrich Barbarossa, Darmstadt 1990, Seite 85.], hat schließlich Hugo VIII. dazu aufgefordert, die Fehdehandlungen gegen Horburg einzustellen [692 Annales Marbacenses, ad 1162, Seite 50f. Zitat siehe Anm. 694.]. Als der DAGSBURGER dieser Aufforderung nicht nachkam, hat FRIEDRICH I. bei seinem Zug durch das Elsaß [693 Siehe OPLL, Itinerar, Seite 32.] mit Girbaden eine der wichtigsten Burgen des Grafen zerstört und so Hugo VIII. zum Frieden und zur Aufgabe seiner Eroberungen gezwungen [694 Annales Marbacenses, ad 1162, Seite 50f.: Ipso anno factum est, ut, eversa Horburch et captivitatis his qui in castro obsessi fuerant, imperator Fridericus destructo Mediolano reversusc de Ytalia veniret in Alsaciam. Qui bellum inferre cepit comiti Hugoni, utpote ei qui imperiale preceptum contempserat, quod videlicet ab obsidione predicti castri non recesserat; eos quoque quos comes captivaverat expugnato et destructo cactro Girbaden liberavit. Deinde post menses aliquot imperator civili bello, quod totam Alsatiam iam devastaverat, finem im[posu]it, hostibus ihrer se pacificatis. - Herr Bernhard Metz hat in einem Gespräch die Vermutung geäußert, daß es sich bei der Zerstörung Girbadens vielleicht um einen symbolischen Akt, wie zum Beispiel die Schleifung einer Mauer gehandelt haben könnte. Vgl. dazu G. ALTHOFF, Spielregeln der Politik im Mittelalter. Kommunikation in Frieden und Fehde, Darmstadt 1997, der Seite 28 und Seite 239 Beispiele für solche symbolische Schleifungen anführt.].
In die unmitelbaren Zusammenhänge der Ereignisse und Folgen der Horburger Fehde ist offensichtlich noch ein Diplom des Kaisers einzuordnen, welches dieser 1163 für Abt Hugo von Salival ausstellte [695
DF I 401, Seite 278f.], das auch die Grundzüge der Territorialpolitik FRIEDRICHS I. erkennen läßt. FRIEDRICH I. nimmt den Abt und das Kloster Salival mit allen Besitzungen des Klosters in seinen Schutz. Die Vermutung, dieses Diplom sei vom Kaiser im Hochgefühl des Sieges über Mailand ausgestellt worden [696 DF I 401, Seite 279: Vorbemerkung zu dem Diplom.], greift meines Erachtens zu kurz und läßt die konkrete politische Situation außer acht. Das Diplom stellt vielmehr einen Reflex seines Erfolges gegenüber Hugo VIII. von Dagsburg dar, da er augenscheinlich auf die Niederwerfung des DAGSBURGER Grafen, der bekanntlich die Schutzvogtei über Salival beanspruchte und auch dementsprechend urkundet [697 Zur Schutzvogtei der DAGSBURGER über die Abtei Salival siehe im Anhang, Urkunden Nr. 4 und 5, sowie unten im Kapitel 'Vogteien' den Artikel 'Salival'.], in der Promulgatio dieses Diplomes Bezug nimmt: Eapropter omnium tan futurorum quam presentium Christi imperiique nostri fidelium noverit industria, qualiter nos intuitu illius, qui rebolles subiecit nobis et hostes sub pedibus nostris omniumque ecclesiarum deffensores nos constituit [698 DF I 401, Seite 279.]. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine bloße rhetorische Hervorhebung der FRIEDRICH von Gott gegebenen kaiserlichen und königlichen Macht, sondern der Kaiser drückt meines Erachtens auch noch konkrete politische Ziele aus, die er verfolgt. FRIEDRICH reklamiert ja mit diesen Worten nichts anderes als die Schutzvogtei über die Prämonstratenserabtei Salival, die der Graf von Dagsburg zu dieser Zeit ausgeübt hat. Hugo VIII. sei als 'Rebell' berechtigterweise, sozusagen auf Gottes Wunsch, vom Kaiser niedergeworfen worden und könne also mit guten Gründen in seiner Schutzfunktion gegenüber dem Kloster abgelöst werden. Daß FRIEDRICH sich letztendlich mit diesem Vorstoß nicht durchsetzen konnte, zeigt eine Urkunde Hugos VIII. von Dagsburg aus dem Jahre 1177, in der der Graf als Schutzvogt für Salival amtiert [699 Siehe im Anhang, Urkunde Nr. 4. Vgl ebenfalls Urkunde 5, die jedoch undatiert ist.]. Ganz ähnliche Bestrebungen stellte der Kaiser hinsichtlich der beiden Vogteien in Colmar an, die ja ebenfalls in der Hand des DAGSBURGER Grafen waren. Auch hier gibt es - wie oben bereits dargelegt - Hinweise, daß BARBAROSSA versucht hat, über die Colmarer Vogteien die Kontrolle über den für ihn so wichtigen Ort zu bekonunen [700 Siehe oben, Seite 264f.]. Auch diese Bestrebungen waren kurzfristig nicht von Erfolg gekrönt, erst langfristig unter seinem Enkel FRIEDRICH II. konnten die STAUFER die beiden Colmarer Vogteien in ihrer Hand vereinigen [701 Zu den Colmarer Vogteien siehe unten im Kapitel 'Vogteien' den Artikel 'Colmar'.]. Die beiden Colmarer Vogteien verblieben zunächst bei den DAGSBURGER Grafen, denn 1167 amtiert Hugo VIII. noch als Vogt der beiden Höfe in Colmar. In einer Urkunde über die Teilung des Rotlaubwaldes zwischen dem Konstanzer Niederhof und dem Peterlinger Oberhof wird über die Teilung cum advocato utriusque ecclesie [701 Druck der Urkunde bei P.W. FINSTERWALDER, Colmarer Stadtrechte, 1. Band, Heidelberg 1938, Nr 15, Seite 16 ( Zitat Seite 17, vgl. BÜTTNER, Bischof Heinrich, Seite 170 (im Nachdruck Seite 308).] verhandelt. Hugo von Dagsburg wird zwar hier nicht namentlich genannt, aber da explicit nur ein Vogt beide Höfe innehat, muß es sich bei dem in der Urkunde genannten Vogt um den DAGSBURGER Grafen handeln [702 Siehe dazu ausführlicher unten im Kapitel 'Vogteien' den Artikel 'Colmar'.]. Im Jahre 1186 amtiert Albert II. in einem in Colmar ausgestellten Diplom FRIEDRICH BARBAROSSAS als Vogt des dortigen Peterlinger Oberhofes [703DF I 952, Seite 221ff.]. Es ist durchaus möglich, daß nach dem Tode Hugos VIII. die STAUFER eine der beiden Vogteien erhalten haben. Der Kaiser hat sie wahrscheinlich seinem Sohn Otto verliehen [704 Zu den Colmarer Vogteien siehe unten im Kapitel 'Vogteien' den Artikel 'Colmar'.].
Eine entscheidende Schwächung der Stellung des DAGSBURGER Grafen im Elsaß und in Ober- und Nieder-Lothringen ist nach der Niederlage in der Horburger Fehde offensichtlich nicht eingetreten. BARBAROSSA hat sich politisch klug verhalten, ist gegen den DAGSBURGER und den ZÄHRINGER anscheinend nicht weiter vorgegangen, hat zumindest mit dem ZÄHRINGER den Ausgleich gesucht [705
Berthold von Zähringen ist schon am 8. Juli 1163 in einer in Selz ausgestellten Urkunde FRIEDRICHS I. wieder als Zeuge zu finden (DF I 400, Seite 276ff.).] und somit fürs erste diesen oppositionellen Tcndenzen gegen seine politischen Pläne den Boden entzogen.

                                          Nach der Horburgcr Fehde und letzte Jahre Hugos VIII.

Durch die Ereignisse der Horburger Fehde war das Verhältnis zwischen dem DAGSBURGER und dem STAUFER wohl für einige Zeit etwas abgekühlt, denn wir finden Hugo VIII. erst wieder im November des Jahres 1164 während des Hoftages in Bamberg in der Nähe des Kaisers [706
Zum Hoftag FRIEDRICH BARBAROSSAS in Bamberg im November 1164 siehe BÖHMER-OPLL, Nrn. 1428-1430. Es ist von diesem Hoftag kein Diplom des Kaisers auf unsere Zeit gekommen. Allerdings erhalten wir einen Hinweis auf ein entsprechendes Diplom in zwei während des Hoftages ausgestellten Bischofsurkunden, die den Hoftag bezeugen, und in denen auch Hugo VIII. als Zeuge erscheint. So beurkunden sowohl Bischof Henrich von Würzburg als auch Bischof Udo von Naumburg einen Gütertausch zwischen der Naumburger Kirche und dem Prämonstratenserstift Oberzoll. Druck bei ROSENFELD, Urkundenbuch I, Nr. 250, Seite 229ff. (Urkunde Heinrichs von Würzburg) und Nr. 251, Seite 23ff. (Urkunde Udos von Nauenburg).]. Danach vergehen wiederum fast zwei Jahre bis man Hugo VIII. am Hof des Kaisers finden kann. So ist er am 25. September 1166 in einer in Hagenau ausgestellten Urkunde FRIEDRICH BARBAROSSAS nachweisbar. Hier war Hugo VIII. indirekt in die Rechtshandlung involviert, so daß seine Anwesenheit höchstwahrscheinlich aus rechtlichen Gründen erforderlich war. Der Kaiser bestätigte einen Vertrag, der zwischen Bischof Theoderich III. von Metz und dem Reichsministerialen Werner von Bolanden geschlossen worden war. Werner von Bolanden hatte dem Metzer Bischof die Burg Habudingen abgetreten, dafür als Gegenleistung die Höfe Ottersheim und Pfeddersheim von der Metzer Kirche zu Lehen erhalten. Da Hugo VIII. als Vogt der Metzer Kirche und der Graf von
Spanheim in diesen beiden Orten ebenfalls Lehen besaßen, wurden die Lehen der beiden Grafen aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Bischof Theoderich und Werner von Bolanden ausdrücklich ausgenommen [707
DF I 517, Seite 455ff.: Aliam etiam gratiam Metensis electus Wernhero ministeriali nostro superaddidit, ut, quodcumque beneficium in prememoratis curiis vacaret, in usum suum cederet, excepto beneficio comitis de Spanheim et comitis Hugonis Metensis advocati (Zitat ebda, Seite 450) - Zum Rechtsinhalt der Urkunde siehe C. SIBERTIN-BLANC, Les anciennes possessions de I'Eveche de Metz dans le Pays de Worms, in: ASHAL, 48. Band, Metz 1947, Seite 69ff.]. Der Umstand, daß Hugo VIII., der in diesem Diplom auch in der Zeugenreihe genannt wird [708 DF I 517, Seite 455ff.], bei der Bestätigung durch FRIEDRICH I. anwesend war, ist wohl primär auf seine Funktion als Vogt der Metzer Bischofskirche zurückzuführen.
Es scheint im Laufe der Zeit wieder eine Normalisierung des Verhältnisses zwischen DAGSBURGER und STAUFER eingetreten zu sein. In den siebziger Jahren spürt man keinen Nachklang der Horburger Fehde mehr. Im Herbst des Jahres 1170 weilt Huogo VIII. am Hof des Kaisers in Givors [709
DF I 573, Seite 44f. Hugo VIII. wird in der Zeugenreihe des Diploms genannt.] im Jahr 1173 am 2. Juli in Speyer [710 DF I 606, Seite 91ff. Hugo VIII. wird in der Zeugenreihe genannt]. Hugo VIII. ist 1174 als Zeuge in zwei Urkunden FRIEDRICH BARBAROSSAS zu finden, einmal am 23. Mai in Kaiserslautern [711 DF I 621, Seite 113f. Kaiser FRIEDRICH I. schlichtet einen Streit zwischen Propst Otto und dem Marienstift in Aachen. Angabe der Varianten des Namens Dagsburg aus den Abschriften der Urkunde bei E. MEUTHEN, Aachener Urkunden 1101-1250, Bonn 1972, Nr. 36, Seite 214.] und am 1. September in Basel [712 DF I 629, Seite 123f. Urkunde von Kaiser FRIEDRICH I. für das Zisterzienserkloster Beaupre.]. Vielleicht mag für die Annäherung an den STAUFER-Kaiser ein persönlicher Rückschlag verantwortlich zeichnen, der 1174 schon zwei Jahre zurücklag, nämlich der Tod seines ältesten Sohnes, Hugo IX., der diesen während einer Fehde mit dem Grafen von Loon im Jahre 1172 ereilt hatte [713 Zum Tode Hugos IX. siehe oben, Seite 105-109.]. Jedenfalls ist Hugo VIII. 1174 zum letzten Mal am Hofe FRIEDRICH BARBAROSSAS nachweisbar, in seinen restlichen vier Lebensjahren ab 1174 war er wohl nicht mehr am Kaiserhof erschienen. Seine Aktivitäten beschränkten sich für die zweite Hälfte der siebziger Jahre vorwiegend auf die Verteidigung und Bewahrung eigener Rechtspositionen, wie unten zu zeigen sein wird. Jedoch gibt uns gerade die letzte von Hugo VIII. ausgestellte Urkunde, die aus seinem Todesjahr 1178 stammt, einen aufschlußreichen Einblick, wie sich das Verhältnis zwischen dem STAUFER und dem DAGSBURGER in den siebziger Jahren des 12. Jahrhunderts entwickelt hat. Diese Urkunde war für die Zisterzienserabtei Neuburg im Heiligen Forst bestimmt. Hugo VIII. übergab dieser Abtei zu seinem Seelenheil ein Gut in Dauerdorf gegen eine Bezahlung von 30 Pfund [714 Druck: WÜRDTWEIN, 10. Band, Nr. 23, Seite 58-60: Notum igitur sit tam futuris, quam presentibus, quod ego Hugo comes de Tagesburch pro remedio anime mee parentumque meorum contuli ecclesie in Nuwenburc fratribusque inibi Deo famulantibus predium in Tochindorf triginta liberarum precio comparatum (Zitat, ebda , Seite 523f.), vgl. HESSEL, Elsassische Urkunden vornehmlich des 13. Jahrhunderts, Seite 7]. Auffallend dürfte in diesem Zusammenhang das Faktum sein, daß gerade die Abtei Neuburg eine sehr enge Beziehung zu den STAUFERN hatte, denn BARBAROSAS Vater war neben Graf Reinhold von Lützelburg einer der Stifter jener Abtei [715 Siehe DF I 136, Seite 228ff., zu diesem wahrscheinlich im Februar 1156 in Frankfurt ausgestellten Diplom FRIEDRICHS I., in dem Hugo VIII. in der Zeugenreihe erscheint, was aber wohl primär mit seiner Anwesenheit am Frankfurter Hoftag FRIEDRICHS I. zusammenhängt, siehe oben, Seite 258 mit den Anm. 609 und 610.]. Der Vorgang der Güterschenkung des DAGSBURGER Grafen an eine sogenannte staufische Hausabtei scheint vor der Folie der früheren Auseinandersetzungen so ungewöhnlich, daß Vollmer sogar von einem möglicherweise freundschaftlichen Verhältnis zwischen den beiden ehemaligen Konkurrenten sprechen konnte [716 Siehe auch VOLLMER, Reichs- und Territorialpolitik, Seite 36.]. Die Stellung des STAUFERS war jedoch in dieser Zeit im Reich so gefestigt, daß man eine Annäherung Hugos VIII. an den STAUFER als zwangsläufig und notwendig ansehen kann. Ebenso möglich ist aber, daß Hugo VIII. im Angesicht seines nahen Todes mit seiner Schenkung an Neuburg gegenüber den STAUFERN ein versöhnendes Zeichen setzen wollte, vielleicht um für die künftige Politik seines Sohnes und Nachfolgers, Albert II., günstige Ausgangsbedingungen zu schaffen.
Es darf jedoch daher nicht verkannt werden, daß zwischen den ehemals streitenden Parteien, den DAGSBURGERN einerseits und den STAUFERN andererseits, immer noch großes Konfliktpotential vorhanden war. Im Ober-Elsaß hatte Hugo VIII. keineswegs dem STAUFER das Feld geräumt. So lassen sich nach der Horburger Fehde durchaus noch Aktivitäten der DAGSBURGER Grafen erkennen. Wir besitzen nämlich eine Urkunde Hugos VIII. aus dem Jahre 1175, die er für die oberelsässische Zisterzienserabtei Pairis, die einst sein Verwandter Ulrich von Egisheim gestiftet halte [717
Zur Stiftung der Abtei siehe oben, Seite 238 mit Anm. 499.], ausgestellt hat und die die Schenkung des Tales Altpairis und des Ortes Remomont an die Abtei durch Hugo VIII. dokumentiert [718 Original in Colmar, AD HR, Fonds Pairis II H L, n° 3, siehe im Anhang, Urkunde Nr. 3.]. Auch versuchten die DAGSBURGER Grafen, teilweise mit Erfolg, ihre Stellung und ihren Einfluß in Colmar zu halten [719 Siehe dazu unten im Kapitel 'Vogteien' den Art. 'Colmar'.]. Ebenso konnte Hugo VIII. in seinen übrigen Besitzungen im Unter-Elsaß und in Ober - und Nieder-Lothringen seinen Einfluß und wichtige Positionen gegenüber dem STAUFER-Kaiser behaupten, zum Beispiel konnte er den Bestemd der ererbten Vogteien für seine Lebenszeit weitgehend erhalten [720 Siehe dazu unten das Kapitel 'Vogteien'.]. Als Beispiele seien, da für die Zeit nach der großen Auseinandersetzung mit FRIEDRICH I. entsprechende Urkunden Hugos VIII. existieren, für das Unter-Elsaß die wichtige Vogtei über die Abtei Andlau [721 Um das Jahr 1175 ist er zusammen mit der Äbtissin Hadewigis von Andlau bei einer Rechtshandlung eines gewissen Hugo anwesend, der ihm zu Erbrecht gehörende Güter an die Abtei Andlau tradiert. Druck der Urkunde bei WÜRDTWEIN, 10. Band, Nr. 19, Seite 50f.; zur Datierung siehe ebda, Seite 51.] - die allerdings nach dem Tod Hugos VIII. an FRIEDRICH BARBAROSSA fiel [722 Siehe unten im Kapitel 'Vogteien' den Artikel 'Andlau'] - und für Ober-Lothringen die Vogtei über die Präntonstratenserabtei Salival angeführt. Letztere war eine Zeitlang im Visier FRIEDRICH BARBAROSSAS [723 Siehe dazu oben, Seite 270.], jedoch waren die Bemühungen des STAUFERS nicht von Erfolg gekrönt, und der DAGSBURGER konnte auch hier seine Position behaupten, wie uns eine Urkunde Hugos VIII. aus dem Jahre 1177 belegt, in der Hugo VIII. in der Funktion des Schutzvogtes für Salival amtierte [724 Original in Nancy, AD M-et-M, B 481, Nr. 46, siehe im Anhang, Urkunde Nr 4, vgl. ebenso die undatierte Urkunde Hugos VIII. für Salival (Nancy, AD M-et-M, B 481, Nr. 40), siehe im Anhang, Urkunde Nr. 5.]. Der alte, grundlegende territorialpolitische Gegensatz, zwischen STAUFERN und DAGSBURGERN war beim Tode Hugos VIII., der ihn im Jahre 1178 ereilte [725 Zum Todesjahr Hugos VIII. siehe oben, Seite 96.], keineswegs aus der Welt, sondern weiterhin latent vorhanden, wie uns die Ereignisse nach dem Tod Kaiser HEINRICHS VI. deutlich vor Augen führen [726 In dieser Weise auch VOLLMER, Reichs- und Territorialpolitik, Seite 36.], die schließlich zu der letzten großen militärischen Eskalation zwischen beiden Familien den Anlaß gaben.