Legl Frank: Seite 58-60
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"Studien zur Geschichte der Grafen
von
Dagsburg-Egisheim."
Nachkommen Gerhards III.
Von Nachkommen Gerhards III.
und seiner Gemahlin Berta, der Nichte des
burgundischen Königs, sind uns aus den Quellen zwei Söhne sicher
nachweisbar. So ist dem genealogischen Zusatz zu den Annalen Flodoards
zu entnehmen, daß Berta
einen Sohn hatte, nämlich den Grafen
Gerold von
Genf [316
Les Annalen de Flodoard, Seite 159: ... de Mathilde
processit Rodulfus rex
et Mathildis,
soror eius, ... de Mathilde, filia Mathildae, Berta....
de Berta Gerardus Genevensis.], der
auch sonst gut bezeugt ist. Er muß vor 1080 verstorben
sein [317
Die Belege zu Gerold von Genf und
auch zu
seinen Nachkommen sind zusammengestellt bei HLAWITSCHKA, Rudolf von
Rheinfelden, vor allem Seite 210-215; vgl. auch DERS., Grundlagen,
Seite 41.]. Als
Bruder Gerolfs konnte Pierre Duparc Cono, den Bischof von
Maurienne, identifizieren [318
P. DUPARC, Le comte de Geneve IXe-XVe siecle, Geneve, Paris 1955, Seite
96
mit Anm. 3, stützt sich auf eine undatierte Urkunde von Cono von
Maurienne, abgedruckt in: Historiae patriae monumenta.
Chartarum, Tom.
11, Augustae Taurinorum 1853, Nr. 143, Seite 182f. Regest bei Regeste
genevoise, Geneve 1866, Nr. 222, Seite 63f. Vgl. neuerdings J.-Y.
MARIOTTE, La Comtesse Hildegarde, fondatrice de Sainte-Foy, in: Les
Amis de la Bibliotheque Humaniste de Selestat, Annuaire 44, 1994, Seite
8
und 12.].
Als ein weiteres Kind aus der Ehe Gerhards
IIL und Bertas
können wir
die als Stamm-Mutter der STAUFER geltende Hildegard von Schlettstadt
identifizieren. Über die genealogische Zugehörigkeit dieser Frau namens
Hildegard, welche den STAUFER
Friedrich von Büren geheiratet hatte, ist
bis in die jüngste Zeit viel gerätselt worden [319
Aus der Literatur, die Hildegard
nicht als Tochter Gerhards III.
und
Bertas sehen will, sei genannt
J. KRISCHER, Die Verfassung der
Reichsstadt Schlettstadt im Mittelalter, Straßburg 1908, Seite
14f., der
die burgundische Abstammung Hildegards bestritt; H.
DECKER-HAUFF, Das
Staufische Haus, in: Die Zeit der Staufer Geschichte - Kunst - Kultur,
3. Band, Stuttgart 1977, Seite 344 möchte in ihr eine Tochter des Grafen
Ludwig von Mousson erkennen. Der Meinung Decker-Hauffs hat sich
angeschlossen H. BÜHLER, Wie gelangten die Grafen von
Tübingen zum
schwäbischen Pfalzgrafenamt? Zur Geschichte der Grafen und
Pfalzgrafen
von Tübingen und verwandter Geschlechter, in: ZWLG 40, 1981, Seite
197ff.]. Die Forschung scheint
jedoch mit der 1991 erschienenen Arbeit „Zu den Grundlagen der
Staufischen Stellung im Elsaß: Die Herkunft Hildegards von
Schlettstadt" von Eduard Hlawitschka zu einem weitgehenden
Abschluß
gekommen zu sein. Hlawitschka hat in dieser Arbeit auf Grund
umfangreicher genealogischer und besitzgeschichtlicher
Überlegungen den
Nachweis geführt, daß Hildegard
eine Tochter Gerhards III. von
Egisheim und dessen Gemahlin
Berta gewesen sein muß [320
HLAWITSCHKA, Grundlagen, bes. Seite 36-91; zustimmend zu Hlawitschkas
Ableitung auch MARIOTTE, La Comtesse Hildegarde (1994), Seite 7-16. Bei
Drucklegung von MARIOTTE Les Staufen en Alsace au XIIe siecle
d'apres leurs diplomes, in: Revue d'Alsace 119, 1991, Seite 43-74, war
dem
Autor die Studie Hlawitschkas anscheinend noch unbekannt, so bezeichnet
er Hildegard noch als
„Hildegarde dite de Bar et Mousson, ou
d'Eguisheim" (ebda, 43f.).].
Aufalllend ist jedoch der Umstand, daß bei den uns bekannten
Kindern
Gerhards III. und Bertas nur Besitzungen aus dem
mütterlichen
burgundischen Erbe nachgewiesen werden können. So scheint Gerold
lediglich Besitzungen in der Genfer Gegend geerbt zu haben,
Güter, die
eindeutig aus dem Heiratsgut seiner Mutter stammten. Ähnliches
gilt
für Bischof Cono von Maurienne
[321
Bei der in der Urkunde Conos von
Maurienne genannten unum
mansum situm
in uilla abbusinniaci (Historiae patriae monumenta. Chartarum,
Tom.
11, Nr. 143, Seite 182), die der Bischof an sein Domkapitel tradiert,
handelt es sich um Besitz in Arbusigny, der dem mütterlichen Erbe
entstammt.]. Auch bei Hildegard wissen wir nur von
Besitzungen - hier ist vor allein Schlettstadt zu nennen [322
Siehe unten im Kapitel 'Besitzungen' den Art. 'Selestat/Schlettstadt'.]
- aus ihrem
mütterlichen Erbe. Es muß sich folglich die Frage stellen,
wo das
väterliche Erbe egisheimischer
Provenienz abgeblieben ist, das es ja
unzweifelhaft gegeben haben muß. Gibt es vielleicht noch einen
weiteren
Sohn Gerhards III., von dem uns
die Quellen aber keinerlei Nachricht
übermitteln? Wir können auf - in diesem Zusammenhang noch
nicht
beachtete - Besitzrechte Alberts I.
von Dagsburg-Egisheim an
Wintzenheim verweisen [323
F. SCHNEIDER, Codex Hirsaugiensis, fol 32a, Seite 30; zu Wintzenheim
siehe auch unten, Seite 69 und im Kap. 'Besitzungen' den Art.
'Wintzenheim'.], um bei der Beantwortung dieser
Frage einen
Fortschritt zu erzielen. Das elsässische Wintzenheim war
ursprünglich
Churer Bistumsbesitz und war nach mehreren Entfremdungen [324 Zu der
wechselvollen Geschichte dieses Churer
Bistumsbesitzes vgl. HLAWITSCHKA, Gnnrdlagen, Seite 46f.]
dem Bistum
noch in den Jahren 952 und 954 von König
OTTO I. bestätigt
worden [325
DO I 157, Seite 238 und DO I 163, Seite 244.].
Im Tausch gegen Güter im Neckargau fiel Wintzenheim mit
Schlettstadt
und anderen Orten anschließend an König Konrad von Burgund [326
DO I 209, Seite 2237ff. und DO I 224 und 225. Seite 308ff.].
Von
Konrad
werden die Orte im Erbgang, wie schon Witte vermutete [327
H. WITTE, Der Heilige Forst und seine ältesten Besitzer, 1. Teil,
in: ZGO 51 (NF 12), 1897, Seite 220f.], an
Konrads
Tochter Mathilde gekommen sein. Von Mathilde kam
Schlettstadt
schließlich über ihre Tochter
Berta in die Hände von Hildegard
[328
Vgl HLAWITSCHKA, Grundlagen. Seite 83f.].
Auch Wintzenheim dürfte zusammen mit den anderen ehemaligen
burgundischen Besitzungen von Mathilde an Berta weitergegeben worden
sein. Wie kam Albert I. an
diese Rechte in Wintzenheim? Hätten
Gerold
von Genf oder Hildegard
Wintzenheim von ihrer Mutter geerbt, so wäre
der Ort sicher an deren Nachkommenschaft weitergegeben worden,
hätte
Cono von Maurienne geerbt,
wäre wohl das Maurienner Domkapitel
Wintzenheim in den Besitz des Ortes gelangt. Somit bleibt als einzige
plausible Möglichkeit, daß noch ein viertes Kind aus der Ehe Bertas mit Gerhard III. existiert hat, das
Wintzenheim geerbt hat und höchstwahrscheinlich kinderlos
verstorben ist. Nach dem Ableben dieses uns namentlich nicht bekannten
Kindes werden dessen Güter - und hier konnte neben Wintzenheim
auch väterliches Erbe enthalten sein - an den dagsburgischen Familienzweig gekommen sein.