Legl Frank: Seite 58-60
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"Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim."


                                           Nachkommen Gerhards III.

Von Nachkommen Gerhards III. und seiner Gemahlin Berta, der Nichte des burgundischen Königs, sind uns aus den Quellen zwei Söhne sicher nachweisbar. So ist dem genealogischen Zusatz zu den Annalen Flodoards zu entnehmen, daß Berta einen Sohn hatte, nämlich den Grafen Gerold von Genf [316
Les Annalen de Flodoard, Seite 159: ... de Mathilde processit Rodulfus rex et Mathildis, soror eius, ... de Mathilde, filia Mathildae, Berta.... de Berta Gerardus Genevensis.], der auch sonst gut bezeugt ist. Er muß vor 1080 verstorben sein [317 Die Belege zu Gerold von Genf und auch zu seinen Nachkommen sind zusammengestellt bei HLAWITSCHKA, Rudolf von Rheinfelden, vor allem Seite 210-215; vgl. auch DERS., Grundlagen, Seite 41.]. Als Bruder Gerolfs konnte Pierre Duparc Cono, den Bischof von Maurienne, identifizieren [318 P. DUPARC, Le comte de Geneve IXe-XVe siecle, Geneve, Paris 1955, Seite 96 mit Anm. 3, stützt sich auf eine undatierte Urkunde von Cono von Maurienne, abgedruckt in: Historiae patriae monumenta. Chartarum, Tom. 11, Augustae Taurinorum 1853, Nr. 143, Seite 182f. Regest bei Regeste genevoise, Geneve 1866, Nr. 222, Seite 63f. Vgl. neuerdings J.-Y. MARIOTTE, La Comtesse Hildegarde, fondatrice de Sainte-Foy, in: Les Amis de la Bibliotheque Humaniste de Selestat, Annuaire 44, 1994, Seite 8 und 12.].
Als ein weiteres Kind aus der Ehe Gerhards IIL und Bertas können wir die als Stamm-Mutter der STAUFER geltende Hildegard von Schlettstadt identifizieren. Über die genealogische Zugehörigkeit dieser Frau namens Hildegard, welche den STAUFER Friedrich von Büren geheiratet hatte, ist bis in die jüngste Zeit viel gerätselt worden [319
Aus der Literatur, die Hildegard nicht als Tochter Gerhards III. und Bertas sehen will, sei genannt J. KRISCHER, Die Verfassung der Reichsstadt Schlettstadt im Mittelalter, Straßburg 1908, Seite 14f., der die burgundische Abstammung Hildegards bestritt; H. DECKER-HAUFF, Das Staufische Haus, in: Die Zeit der Staufer Geschichte - Kunst - Kultur, 3. Band, Stuttgart 1977, Seite 344 möchte in ihr eine Tochter des Grafen Ludwig von Mousson erkennen. Der Meinung Decker-Hauffs hat sich angeschlossen H. BÜHLER, Wie gelangten die Grafen von Tübingen zum schwäbischen Pfalzgrafenamt? Zur Geschichte der Grafen und Pfalzgrafen von Tübingen und verwandter Geschlechter, in: ZWLG 40, 1981, Seite 197ff.]. Die Forschung scheint jedoch mit der 1991 erschienenen Arbeit „Zu den Grundlagen der Staufischen Stellung im Elsaß: Die Herkunft Hildegards von Schlettstadt" von Eduard Hlawitschka zu einem weitgehenden Abschluß gekommen zu sein. Hlawitschka hat in dieser Arbeit auf Grund umfangreicher genealogischer und besitzgeschichtlicher Überlegungen den Nachweis geführt, daß Hildegard eine Tochter Gerhards III. von Egisheim und dessen Gemahlin Berta gewesen sein muß [320 HLAWITSCHKA, Grundlagen, bes. Seite 36-91; zustimmend zu Hlawitschkas Ableitung auch MARIOTTE, La Comtesse Hildegarde (1994), Seite 7-16. Bei Drucklegung von MARIOTTE Les Staufen en Alsace au XIIe siecle d'apres leurs diplomes, in: Revue d'Alsace 119, 1991, Seite 43-74, war dem Autor die Studie Hlawitschkas anscheinend noch unbekannt, so bezeichnet er Hildegard noch als „Hildegarde dite de Bar et Mousson, ou d'Eguisheim" (ebda, 43f.).].
Aufalllend ist jedoch der Umstand, daß bei den uns bekannten Kindern Gerhards III. und Bertas nur Besitzungen aus dem mütterlichen burgundischen Erbe nachgewiesen werden können. So scheint Gerold lediglich Besitzungen in der Genfer Gegend geerbt zu haben, Güter, die eindeutig aus dem Heiratsgut seiner Mutter stammten. Ähnliches gilt für Bischof Cono von Maurienne [321
Bei der in der Urkunde Conos von Maurienne genannten unum mansum situm in uilla abbusinniaci (Historiae patriae monumenta. Chartarum, Tom. 11, Nr. 143, Seite 182), die der Bischof an sein Domkapitel tradiert, handelt es sich um Besitz in Arbusigny, der dem mütterlichen Erbe entstammt.]. Auch bei Hildegard wissen wir nur von Besitzungen - hier ist vor allein Schlettstadt zu nennen [322 Siehe unten im Kapitel 'Besitzungen' den Art. 'Selestat/Schlettstadt'.] - aus ihrem mütterlichen Erbe. Es muß sich folglich die Frage stellen, wo das väterliche Erbe egisheimischer Provenienz abgeblieben ist, das es ja unzweifelhaft gegeben haben muß. Gibt es vielleicht noch einen weiteren Sohn Gerhards III., von dem uns die Quellen aber keinerlei Nachricht übermitteln? Wir können auf - in diesem Zusammenhang noch nicht beachtete - Besitzrechte Alberts I. von Dagsburg-Egisheim an Wintzenheim verweisen [323 F. SCHNEIDER, Codex Hirsaugiensis, fol 32a, Seite 30; zu Wintzenheim siehe auch unten, Seite 69 und im Kap. 'Besitzungen' den Art. 'Wintzenheim'.], um bei der Beantwortung dieser Frage einen Fortschritt zu erzielen. Das elsässische Wintzenheim war ursprünglich Churer Bistumsbesitz und war nach mehreren Entfremdungen [324 Zu der wechselvollen Geschichte dieses Churer Bistumsbesitzes vgl. HLAWITSCHKA, Gnnrdlagen, Seite 46f.] dem Bistum noch in den Jahren 952 und 954 von König OTTO I. bestätigt worden [325 DO I 157, Seite 238 und DO I 163, Seite 244.]. Im Tausch gegen Güter im Neckargau fiel Wintzenheim mit Schlettstadt und anderen Orten anschließend an König Konrad von Burgund [326 DO I 209, Seite 2237ff. und DO I 224 und 225. Seite 308ff.]. Von Konrad werden die Orte im Erbgang, wie schon Witte vermutete [327 H. WITTE, Der Heilige Forst und seine ältesten Besitzer, 1. Teil, in: ZGO 51 (NF 12), 1897, Seite 220f.], an Konrads Tochter Mathilde gekommen sein. Von Mathilde kam Schlettstadt schließlich über ihre Tochter Berta in die Hände von Hildegard [328 Vgl HLAWITSCHKA, Grundlagen. Seite 83f.]. Auch Wintzenheim dürfte zusammen mit den anderen ehemaligen burgundischen Besitzungen von Mathilde an Berta weitergegeben worden sein. Wie kam Albert I. an diese Rechte in Wintzenheim? Hätten Gerold von Genf oder Hildegard Wintzenheim von ihrer Mutter geerbt, so wäre der Ort sicher an deren Nachkommenschaft weitergegeben worden, hätte Cono von Maurienne geerbt, wäre wohl das Maurienner Domkapitel Wintzenheim in den Besitz des Ortes gelangt. Somit bleibt als einzige plausible Möglichkeit, daß noch ein viertes Kind aus der Ehe Bertas mit Gerhard III. existiert hat, das Wintzenheim geerbt hat und höchstwahrscheinlich kinderlos verstorben ist. Nach dem Ableben dieses uns namentlich nicht bekannten Kindes werden dessen Güter - und hier konnte neben Wintzenheim auch väterliches Erbe enthalten sein - an den dagsburgischen Familienzweig gekommen sein.