Legl Frank: Seite 38-39
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"Studien zur Geschichte der Grafen
von
Dagsburg-Egisheim."
Die Kinder des Hugo raucus
Von Hugo raucus sind uns aus einer
Dorsualnotiz einer Bulle Leos IX.
für die Familienstiftung Altdorf vier Söhne bekannt: Eberhard
IV., Hugo IV., Gerhard und Matfried, die zugunsten der
Altdorfer Abtei
eine Schenkung tätigten [197
Notitiae Altorfenses, MGH SS XV,2, Seite 994: ... sive predia essent
comitis Eberhardi sive comitis
Hugonis vel istortun fratrum
Gerhardi
et Maffridi.].
Diese Zuordnung der vier Brüder ist nicht ganz unumstritten.
Heinrich Witte möchte die genannten vier Personen in die
Generation Leos IX. einordnen,
nämlich als Söhne Eberhards
IV., des Bruders von Hugo IV.
[198
WITTE, Genealogische Untersuchungen, 1. Teil, Seite 64. Eberhard IV. ist
nach Wittes Zählung Eberhard V.]
Ebenso will Emil Kimpen sie als dieser
Generation angehörig betrachten [199
KIMPEN, Rheinische Anfänge, Seite 15.].
Eduard Hlawitschka ordnet aber
Matfried und seine Brüder eine Generation früher an,
sieht
sie also als Söhne des Hugo raucus [200
HLAWITSCHKA, Anfänge, Seite 113 und Faltblatt nach Seite 138.].
Der ganze in der Dorsualnotiz geschilderte Vorgang weist eher ins
frühe 11. Jahrhundert in die Amtszeit von Bischof Werner I. von
Straßburg als in die Werners
II. von Straßburg [201
So übereinstimmend bei WITTE, Genealogische Untersuchungen, 1.
Teil, Seite 64; KIMPEN, Rheinische Anfänge, Seite 14; HLAWITSCHKA,
Anfänge, Seite 114; siehe dazu RegBfeStr. I, Nr. 245, Seite 268.].
Wittes und
auch Kimpens Ansatz krankt daran, daß beide Forscher in der Notiz
zwei verschiedene Eberharde, zum einen den
verstorbenen Gemahl der
Berta und zum anderen den Bruder
Gerhards, Matfrieds und
Hugos erblicken wollen [202
WITTE, Genealogische Untersuchungen, 1. Teil, Seite 64f. und KIMPEN,
Rheinische Anfänge, Tafel 1 nach Seite 44.],
was aber als falsche Interpretation der
entsprechenden Stelle in der Dorsualnotiz erwiesen werden konnte [203
HLAWITSCHKA, Anfänge, Seite 115 mit Anm. 140.].
Für die Einordnung der vier Brüder in die Generation der
Söhne des Hugo raucus
ist wichtig, daß in der Dorsualuotiz
ein Mefridus patruus prefatorum dominorum
erwähnt wird, der der
Kirche St. Stephan in Metz Güter tradiert hatte [204
Notitiae Altorfenses, MGH SS XV,2, Seite 994. Hier ist davon die Rede,
daß Altdorf den vierten Teil der Zehnten der Güter erhielt,
die Matfried an St. Stephan
übertragen hatte: .. cui parti
appendet
pars quarta decimarum ex prediis, que tradidit Mefridus, patruus
prefatorum dominorum, ad altare sancti Steppani in urbe Metensi.].
Diese
Beziehung Matfrieds zu Metz
und sein Name geben uns einen Hinweis auf
seine Identität, denn der erste
Gemahl der Liutgart, die in
zweiter Ehe den Vater des Hugo raucus geheiratet hatte,
hieß
Albert [205 Siehe
oben Seite 26 mit Anm. 128.]. Dieser Albert wurde von der Forschung mit Graf Adalbert von
Metz gleichgesetzt, der im Jahre 944 den Tod fand [206
Continuatio Reginonis, ad 944, Seite 163: Adalbertus
comes filius
Mathfridi ab Udone
occiditur; vgl. H. RENN, Das erste Luxemburger
Grafenhaus (963-1136), Bonn 1941, Seite 51f.; HLAWITSCHKA,
Anfänge, Seite 71f. und 115.]. Graf Adalberts
Vater war Graf Matfried von
Metz [207
Siehe Zitat in Anm. 205, zu Matfried
als
Graf von Metz siehe WAMPACH, Urkunden- und Quellenbuch, 1. Band, Nr.
150,
Seite 178-181; vgl. HLAWITSCHKA, Anfänge, Seite 71f. und Seite 115.].
Hier hat man die Verbindung zu dem
Mefridus patruus prefatorum dominorum
erblickt [208
E. HLAWITSCHKA, Anfänge, Seite 115.]. Er
könnte ein
Sohn aus der ersten Ehe Liutgards
mit Albert (= Adalbert von Metz)
gewesen sein, wäre folglich ein Halb-Bruder
des Hugo raucus, und
seine Bezeichnung als patruus Eberhards, Hugos, Gerhards und Matfrieds
wäre gerechtfertigt, wenn man diese als Söhne des Hugo raucus
betrachtete. Zugegeben, diese These ist etwas gewagt, jedoch ist die
Einordnung der vier Brüder in die Generation der Söhne des
Hugo raucus plausibler
als die Einreihung in die Generation der
Söhne Hugos IV., zumal auch die Verbindung
des Mefridus
patruus zu
Metz schlüssiger zu begründen ist, wenn er als ein Sohn
Adalberts von Metz, also als Halb-Bruder
von Hugo raucus,
betrachtet
werden kann und nicht erst eine Generation später eingeordnet
wird [209
An dieser Stelle soll jedoch darauf aufmerksam gemacht werden,
daß man inzwischen zu Leos IX.
Brüdern Hugo und Gerhard noch
einen weiteren Bruder namens Eberhard
gesellen kann, der uns durch
einen Eintrag in einem Konstanzer Nekrolog, auf den Helmut Maurer
aufmerksam macht, als Papst-Bruder ausgewiesen ist (siehe dazu unten,
Seite
50). Es wäre hier also in der Generation, der Leo IX.
angehört, lediglich noch eine Person, nämlich ein Matfried,
zu ergänzen, während wir in der Generation Hugos IV., zwei
Perscmcn, einen Matfried und
einen Gerhard, ergänzen
müssen.].
Für Gerhard I. und Mattried I. gibt es außer der
Erwähnung in der Altdorfer Dorsualnotiz keine weiteren
Quellenzeugnisse, so daß im folgenden lediglich ihre beiden gut
bezeugten Brüder Eberhard IV. und
Hugo IV. ausführlicher
behandelt werden.