Legl Frank: Seite 51-55
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"Studien zur Geschichte der Grafen
von
Dagsburg-Egisheim."
Hildegard
Eine weitere Tochter Hugos IV. und
Heilwigs mit Namen Hildegard ist
zwar nirgends direkt bezeugt, doch konnte sie auf Grund verschiedener
Indizien erschlossen werden [281
Siehe dazu VOLLMER, Etichonen, Seite 182 mit Anm. 328.].
Das wesentlichste Indiz liefert eine
Traditionsnotiz in der von ihrer
Enkelin Mathilde [282
Zur Identifizierung Mathtildes
als Enkelin der Hildegard
siehe HLAWITSCHKA, Grundlagen, Seite 58ff.]
aufgezeichneten
Notitia bonorum für die
Abtei Heiligkreuz zu Woffenheim, wonach eine
comitissa Hildegardis dieser Abtei Besitzungen in Herlisheim pro anima
filii sui Lodewici comitis
[283
VIELLARD, Documents, Nr. 97, Seite 147f.]
schenkt. Bei diesem schon vor seiner
Mutter verstorbenen Sohn namens
Ludwig kann es sich - so hat man
vermutet [284
Ebda , Nr. 97, Seite 147 mit Anm. 4, VOLLMER, Etichonen, Seite 182 mit
Anm. 328.] - eigentlich nur um den Grafen Ludwig von Mousson-Mömpelgard
handeln, da lediglich noch eine weitere zeitgenössische Verbindung
zwischen einer Mutter Hildegard und
einem Sohn namens Ludwig
bekannt
ist [285
Vgl. VOLLMER, Etichonen, Seite 182 mit Anm. 328; HLAWITSCHKA,
Grundlagen, Seite 57f.]. Diese zweite
zeitgenössische uns bekannte Verbindung Mutter
Hildegard/Sohn Ludwig
ist die der Hildegard von Schlettstadt
mit ihrem
Sohn Ludwig [286
Vgl. GRANDIDIER, Histoire II.2, Nr. 502, Seite 154
mit Anm. d, der vermutet, es handele sich bei den in der Notitia
bonorum genannten Personen um Hildegard
von Büren und ihren Sohn
Ludwig.].
Diese sind jedoch nach Meinung der Forschung nicht mit
den in der Notitia bonorum
genannten Personen identisch, da Ludwig,
der
Sohn von Hildegard von Schlettstadt,
seine Mutter überlebt hat [287
So schon VIELLARD, Documents, Nr. 97, Seite 147 mit Anm. 4; vgl.
VOLLMER, Etichonen, Seite 182 mit Anm. 328, und HLAWITSCHKA,
Grundlagen, Seite 57f.]. Zudem gebe es am Ende
des 11. Jahrhunderts, neben dem STAUFER Ludwig,
lediglich noch einen Grafen namens
Ludwig, der in Verbindung zum
Elsaß stand, nämlich Ludwig
von
Mousson-Mömpelgard [288
HLAWITSCHKA, Grundlagen, Seite 58.].
Es sollen noch weitere Indizien die Abstammung Hildegards und ihres
Sohnes Ludwig von Mousson-Mömpelgard belegen, zum Beispiel
die
Verbindung der Nachkommen Ludwigs
- von ihm leiten sich die Linien
Mömpelgard, Lützelburg
und Pfirt ab [289
VOLLMER, Etichonen, Seite 182 mit Anm. 328.]. So
lassen sich auch
die um 1100 sichtbar werdenden Besitzrechte Peters von Lützelburg
an der Zelle St. Quirin [290
VIELLARD, Documents, Nr. 116, Seite 166. Abt Anselm von Maursmünster
berichtet im Zusammenhang mit der Rückerstattung eines Waldes bei
Hiltenhusen durch Rainald von Lützelburg,
daß der Vater
Rainalds, Graf Peter,
einst St. Quirin tauschweise für
Lützelburg an die Abtei Maursmünster gegeben habe:
Anshelmus
... comes Petrus, qui infra
termium nostrum in
castro cui nomen Lucelenbourg, pro quo nos olim cellam B. Qurini in
cambio accepisse contentiose testabatur, consederat, silvam nostram
sibi colimitaneam ... cum hominibus suis irrupit, sueque dicioni ..-
subjugavit. ... Sub filio ipsius, comite
Regenaldo,
sylvam nostram (Hiltenhusen) recepimnus.],
die angeblich von Ludwig von Dagsburg
gestiftet worden war, nur darin sinnvoll erklären, wenn seine
Vorfahren, sprich Hildegard und ihr Sohn Ludwig von
Mousson-Mömpelgard, der Familie der DAGSBURG-EGISHEIMER Grafen
entstammen [291
HLAWITSCHKA, Grundlagen, Seite 61f.].
Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß nicht alle
vorgebrachten Indizien als eindeutige Belege für die Abstammung
Ludwigs von Mömpelgard von den EGISHEIMER Grafen gewertet werden
können. Die Forschung nennt zum Beispiel als Beleg für diese
vermutete Abstammung, daß im 13. Jahrhundert ein Zweig von
Ludwigs Nachfahren, die Grafen
von Pfirt, nach dem Erlöschen des
dagsburgischen Geschlechtes Erbansprüche
über die Vogteien
der Abtei Heiligkreuz und der Abtei Altdorf geltend machten [292
VOLLMER, Etichonen, Seite 182 mit Anm. 328; zu den Erbansprüchen
der PFIRTER Grafen im Verlauf
der Ereignisse um die DAGSBURGER
Erbschaft siehe unten das Kapitel 'Der Streit um die Dagsburger
Erbschaft'.],
weil
diese Abstammung von den EGISHEIMER
Grafen nur über Hildegard,
die
Mutter Ludwigs, gegeben gewesen
sei [293
HLAWITSCHKA, Grundlagen, Seite 60f.]. Es
läßt sich jedoch eine
weitere verwandtschaftliche Beziehung zwischen den PFIRTER und den
EGISHEIMER Grafen nachweisen,
die im 12. Jahrhundert entstanden ist. So
war Graf Friedrich I. von Pfirt
mit Stephanie, einer Enkelin Gerhards
IV. von
Egisheim, verheiratet, was natürlich auch die
Erbansprüche
der PFIRTER Grafen über
die beiden Vogteien erklärt.
Tafel 6
Die Nachkommen Hildegards
Hildegard
I
Ludwig von
Mousson-Mömpelgard oo Sophie von Ober-Lothringen
I
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Theoderich
Bruno
Ludwig
Friedrich,
Beatrix
Mathilde
Sophie
v.
Mömpelgard
Mgf. v. Susa