Bei der hier erwähnten Gräfin
von Dagsburg handelt es sich um Gertrud,
die Tochter des 1211
verstorbenen
Grafen
Albert II. von Metz und Dagsburg. In 1. Ehe war sie mit Herzog
Theobald I. von (Ober)-Lothringen verheiratet
gewesen, der 1220 starb.
Dann ging sie eine Ehe mit dem Grafen Theobald IV. von Champagne
ein, die nach zwei Jahren wegen ihrer Kinderlosigkeit geschieden wurde.
In
3. Ehe heiratete die Allein-Erbin der
Grafschaft
Dagsburg und weiterer ansehnlicher Rechte und Besitzungen Simon
von Leiningen, der sich von da an Graf
von Dagsburg nannte; er war ein Bruder
des Grafen Friedrich III.
von Leiningen. Als Gertrud
1225 ohne leibliche Nachkommen starb, forderte Simon von
Leiningen
als ihr letzter Gatte ihren Nachlaß und ihr Heiratsgut.
Neben dem Witwer erhoben aber noch eine ganze Anzahl von teilweise
sehr viel mächtigeren Dynasten Ansprüche auf die reiche
Hinterlassenschaft:
Die Markgrafen Hermann und Heinrich von Baden, deren
Schwester Gertrud
um 1180 den Grafen
Albert von Dagsburg geheiratet hatte, machten als Oheime der Erblasserin
Erbrechte geltend.
Die Grafen von Pfirt im Sundgau,
die wie DAGSBURGER
von den erloschenen EGISHEIMER
Grafen abstammten, forderten alten Besitz ihrer gemeinsamen
Vorfahren
wie den Burgenkomplex Hohegisheim mit dem dazugehörigen Woffenheim
und der Vogtei über Hl. Kreuz sowie die Burgen Hohnack und Weineck.
Herzog Matthäus von
Ober-Lothringen, der Bruder und
Nachfolger
Theobalds, brachte aus dem Nachlaß seiner Schwägerin
den vom Bistum Toul zu Lehen gehenden Anteil von Bergheim an sich. Er
tat
sich aber ansonsten in dem ausbrechenden Erbfolgestreit nicht weiter
hervor,
da sein Bruder wahrscheinlich schon 1219 auf das zu erwartende Erbe
seiner
Gemahlin verzichtet und er selbst sich im Mai 1220 mit den Hause des
Grafen
von Champagne dahingehend verständigt hatte, keine
Ansprüche
auf die DAGSBURGER Erbschaft
zu erheben.
Auch Herzog Walter von Limburg und Graf von Luxemburg meldete
Ansprüche
an; er verlangte für sich die Metzer Kirchenlehen der DAGSBURGER.
Als einer der bedeutsamsten Erbschaftsanwärter trat Herzog
Heinrich
I. von Brabant auf den Plan, dessen
Vater Gottfried von Löwen ein
Halb-Bruder des Grafen
Albert von Dagsburg war. Dieser hatte Heinrich I. für die
beachtliche Summe von 15.000 Mark Silbers und das Versprechen
jederzeitigen
militärischen und finanziellen Beistandes eine ganze Reihe seiner
Besitzungen als Erbe versprochen: so die Dagsburg mit der
westlich
davon gelegenen Abtei Hessen, die Grafschaft Metz und die Vogtei
über
das Metzer Hochstift und einen großen Teil der Metzer
Kirchenlehen,
die Burg Girbarden nebst
einigen weiteren Burgen, Abteien und
Vogteirechten.
Hinzu kamen noch für den Fall seines Todes ohne legitime Erben
seine
Reichslehen sowie die in der Nähe Lüttichs gelegene und zur
Titulargrafschaft
aufgestiegene Herrschaft Moha und das Allod Waleffe.
Als im Spätherbst 1204 die niederrheinischen Dynasten, an ihrer
Spitze Erzbischof Adolf von Köln,
von Kaiser
OTTO IV. abfielen, nutzte Herzog Heinrich I. von Brabant
die
Gelegenheit, sich von dessen staufischen
Gegenspieler seinen Allianzwechsel großzügig honorieren zu
lassen.
Am 12. November 1204 wurde er von König
PHILIPP
mit der Abtei Nivelles und der Stadt Maastricht mit Sankt Servatius
belehnt.
Des weiteren erhielt er zur Absicherung seiner Vereinbarungen mit dem Grafen
Albert die Eventualbelehnung mit allen Reichslehen seines DAGSBURGER
Oheims sowie unter anderem noch die volle Erblichkeit seiner Lehen
auch in weiblicher Deszendenz zugestanden. In einer weiteren Urkunde
verpfändete
ihm PHILIPP VON SCHWABEN die Stadt
Duisburg und versprach, sich dafür einzusetzen, dass dem Herzog
alle
Metzer und Straßburger Kirchenlehen des Grafen
von Dagsburg übertragen würden.
Wie der für gewöhnlich gut unterrichtete Reiner von
Lüttich
durchaus glaubhaft berichtet, hatte Graf
Albert von Dagsburg seine Besitzungen zunächst dem
Lütticher
Bischof verkauft. Dieser habe dann die benötigten Gelder bei der
Kirche
sowie bei Arm und Reich eingesammelt. Statt aber mit dem so
aufgebrachten
Geld den Grafen zu bezahlen, habe er es für seine eigenen Zwecke
verwendet,
was Albert
von Dagsburg veranlaßte, den Kaufvertrag
aufzulösen
und seine Besitzungen an den Herzog von Brabant zu verkaufen. Mit der
deshalb
nicht ganz gerechtfertigten Begründung, dass Graf
Albert von Dagsburg die Allode Moha und Waleffe 1204 seiner Kirche
geschenkt habe, bemächtigte sich Bischof
Hugo II. von Lüttich
im März 1225 gewaltsam der Burgen.
Ebenso entschlossen wie sein Lütticher Amtsbruder handelte der
Metzer Bischof Johann von Aspremont.
Schon im Mai 1225 zog er die
Grafschaft
Metz und alle vom Metzer Hochstift zu Lehen gehenden Rechte und
Besitzungen
der Verstorbenen ein. Glaubt man den Gesta episcoporum Mettensium,
konnte
er sein Vorgehen damit rechtfertigen, dass er Gertrud
von Dagsburg nur unter der Bedingung belehnt habe, dass im Falle
ihres kinderlosen Todes feudum ipsum
ad Metensem ecclesiam pleno iure
rediret.
Dieses rigorosen Zugriffs versuchten sich Graf Friedrich II. von
Leiningen
und sein Sohn Simon
mit Waffengewalt zu erwehren - allerdings
vergeblich.
Sie vermochten sich nicht gegen Bischof
Johannes von Aspremont und
seine
Bundesgenossen, zunächst den Grafen
Heinrich II. von Bar und
später
auch Herzog Matthäus von
Lothringen durchzusetzen. In den beiden
Kapitulationsverträgen
vom August 1227 und März 1234 hatte Graf Simon von Leiningen
endgültig auf die Grafschaft Metz und die übrigen Metzer
Kirchenlehen
seiner verstorbenen Gemahlin zu verzichten.
Zunächst aber wandten sich die beiden Markgrafen von Baden auf
der einen und der Herzog von Brabant auf der anderen Seite in ihrem
Streit
um das Erbe an den König. Auf einem Hoftag zu Worms,
wahrscheinlich
in den ersten Septembertagen 1225, wurden die streitenden Parteien an
das
Gericht des Grafen verwiesen, in dessen Grafschaft die strittigen
Allodialgüter
der DAGSBURGER lagen, also den
Landgrafen des Elsaß. Im Dezember 1226 sprachen der
elsässische
Landgraf Siegbert von Wörth und sein Sohn Heinrich als
zuständige
Richter den Markgrafen Hermann
und Heinrich von Baden als den
Brüdern
von Gertruds
gleichnamiger Mutter die Erbschaft zu, die sie angeblich schon
vorher
dem
Bischof von Straßburg geschenkt hatten.
Wie die Forschungen von TOUSSAINT deutlich machen, gingen diesem
Urteilsspruch
indes "präjudierende Verhandlungen und Rechtsgeschäfte"
voraus.
Schon am 29. September 1226 war
Berthold von Teck mit dem Grafen
Simon
von Leiningen einen Vertrag eingegangen, in dem er sich die beiden
Burgen Alt- und Neu-Girbaden
auftragen ließ und ihn dafür
mit
Neu-Girbaden und dem dazugehörigen Burgbesitz belehnte. Der Graf
gelobte
daraufhin für sich und seine Erben im Lehen dem Bischof die
schuldige
Treue. Da der Bischof dem Grafen fernerhin die Belehnung mit der Dagsburg
und der Feste Bernstein
versprach, sobald er sie für das
Straßburger
Hochstift erworben hätte (er hatte sie also noch gar nicht in
Besitz!),
wird deutlich, dass bisher weder das Urteil des Landgrafen ergangen war
noch die Markgrafen von Baden ihre Anrechte an Bischof Berthold
veräußert
hatten. Vom 2. November 1226 datiert dann die Urkunde, in der die
Markgrafen
Hermann und Heinrich von Baden
alle ehemaligen, in den Bistümern
Metz,
Straßburg und Basel gelegenen Besitzungen ihrer verstorbenen
Nichte
angeblich dem Straßburger Bischof schenken. Dass es sich dabei
aber
nicht um eine Schenkung handelte, ergibt sich sowohl aus der
päpstlichen
Bestätigung vom 19. Januar 1229, in der von einer gewissen Summe
Geldes
versprochen wird, als auch schon aus der oben erwähnten Urkunde HEINRICHS
(VII.) vom 28. November 1226, in der der Kaufvertrag
vom 2.
November gutgeheißen wird. Ebenso wesentlich, wenn nicht noch
wichtiger,
war, dass dies ausdrücklich unter Verzicht der staufischen
Ansprüche auf das im Elsaß gelegene Erbe der DAGSBURGER
geschah, nämlich auf das Breuschtal und die Burgen Egisheim,
Bernstein,
Girbaden und Dagsburg mit allen
dazugehörenden Rechten.
Mit dieser Erklärung des jungen Königs und dem sich
anschließenden
Urteilsspruch des elsässischen Landgrafen hatte die
Auseinandersetzung
um das Erbe der Gräfin
Gertrud von Dagsburg zunächst ein formales Ende gefunden.
Es stellte sich im Ergebnis dergestalt dar, dass die STAUFER
anders als bei der ZÄHRINGER
Erbschaft als Erben nicht
in Erscheinung traten. Die Markgrafen von Baden wurden ausbezahlt. Die
Grafen von Leiningen hatten sich gegenüber der Metzer Kirche nicht
durchsetzen können, erhielten dafür aber zumindest einen Teil
des DAGSBURGER Allodialbesitzes in den Vogesen; dies allerdings
nur unter der Maßgabe, den Bischof von Straßburg als
Oberlehnsherren
anzuerkennen. "Die Initiative zu diesem dubiosen Geschäft war
zweifellos
von Bischof Berthold
ausgegangen und dieses selbst von langer Hand
vorbereitet
worden". Dieser Feststellung TOUSSAINTS ist sicherlich zuzustimmen.
Unberücksichtigt geblieben waren aber sowohl die Ansprüche
der Grafen von Pfirt, was im Elsaß wenig später einen
verheerenden
Bürgerkrieg zur Folge haben sollte, als auch die des Herzogs von
Brabant.