Thorau Peter: Seite 162-165,168-170
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"Jahrbücher des Deutschen Reichs unter Heinrich VII."

Bei der hier erwähnten Gräfin von Dagsburg handelt es sich um Gertrud, die Tochter des 1211 verstorbenen Grafen Albert II. von Metz und Dagsburg. In 1. Ehe war sie mit Herzog Theobald I. von (Ober)-Lothringen verheiratet gewesen, der 1220 starb. Dann ging sie eine Ehe mit dem Grafen Theobald IV. von Champagne ein, die nach zwei Jahren wegen ihrer Kinderlosigkeit geschieden wurde. In 3. Ehe heiratete die Allein-Erbin der Grafschaft Dagsburg und weiterer ansehnlicher Rechte und Besitzungen Simon von Leiningen, der sich von da an Graf von Dagsburg nannte; er war ein Bruder des Grafen Friedrich III. von Leiningen. Als Gertrud 1225 ohne leibliche Nachkommen starb, forderte Simon von Leiningen als ihr letzter Gatte ihren Nachlaß und ihr Heiratsgut.
Neben dem Witwer erhoben aber noch eine ganze Anzahl von teilweise sehr viel mächtigeren Dynasten Ansprüche auf die reiche Hinterlassenschaft: Die Markgrafen Hermann und Heinrich von Baden, deren Schwester Gertrud um 1180 den Grafen Albert von Dagsburg geheiratet hatte, machten als Oheime der Erblasserin Erbrechte geltend.
Die Grafen von Pfirt im Sundgau, die wie DAGSBURGER von den erloschenen EGISHEIMER Grafen abstammten, forderten alten Besitz ihrer gemeinsamen Vorfahren wie den Burgenkomplex Hohegisheim mit dem dazugehörigen Woffenheim und der Vogtei über Hl. Kreuz sowie die Burgen Hohnack und Weineck.
Herzog Matthäus von Ober-Lothringen, der Bruder und Nachfolger Theobalds, brachte aus dem Nachlaß seiner Schwägerin den vom Bistum Toul zu Lehen gehenden Anteil von Bergheim an sich. Er tat sich aber ansonsten in dem ausbrechenden Erbfolgestreit nicht weiter hervor, da sein Bruder wahrscheinlich schon 1219 auf das zu erwartende Erbe seiner Gemahlin verzichtet und er selbst sich im Mai 1220 mit den Hause des Grafen von Champagne dahingehend verständigt hatte, keine Ansprüche auf die DAGSBURGER Erbschaft zu erheben.
Auch Herzog Walter von Limburg und Graf von Luxemburg meldete Ansprüche an; er verlangte für sich die Metzer Kirchenlehen der DAGSBURGER.
Als einer der bedeutsamsten Erbschaftsanwärter trat Herzog Heinrich I. von Brabant auf den Plan, dessen Vater Gottfried von Löwen ein Halb-Bruder des Grafen Albert von Dagsburg war. Dieser hatte Heinrich I. für die beachtliche Summe von 15.000 Mark Silbers und das Versprechen jederzeitigen militärischen und finanziellen Beistandes eine ganze Reihe seiner Besitzungen als Erbe versprochen: so die Dagsburg mit der westlich davon gelegenen Abtei Hessen, die Grafschaft Metz und die Vogtei über das Metzer Hochstift und einen großen Teil der Metzer Kirchenlehen, die Burg Girbarden nebst einigen weiteren Burgen, Abteien und Vogteirechten. Hinzu kamen noch für den Fall seines Todes ohne legitime Erben seine Reichslehen sowie die in der Nähe Lüttichs gelegene und zur Titulargrafschaft aufgestiegene Herrschaft Moha und das Allod Waleffe.
Als im Spätherbst 1204 die niederrheinischen Dynasten, an ihrer Spitze Erzbischof Adolf von Köln, von Kaiser OTTO IV. abfielen, nutzte Herzog Heinrich I. von Brabant die Gelegenheit, sich von dessen staufischen Gegenspieler seinen Allianzwechsel großzügig honorieren zu lassen. Am 12. November 1204 wurde er von König PHILIPP mit der Abtei Nivelles und der Stadt Maastricht mit Sankt Servatius belehnt. Des weiteren erhielt er zur Absicherung seiner Vereinbarungen mit dem Grafen Albert die Eventualbelehnung mit allen Reichslehen seines DAGSBURGER Oheims sowie unter anderem noch die volle Erblichkeit seiner Lehen auch in weiblicher Deszendenz zugestanden. In einer weiteren Urkunde verpfändete ihm PHILIPP VON SCHWABEN die Stadt Duisburg und versprach, sich dafür einzusetzen, dass dem Herzog alle Metzer und Straßburger Kirchenlehen des Grafen von Dagsburg übertragen würden.
Wie der für gewöhnlich gut unterrichtete Reiner von Lüttich durchaus glaubhaft berichtet, hatte Graf Albert von Dagsburg seine Besitzungen zunächst dem Lütticher Bischof verkauft. Dieser habe dann die benötigten Gelder bei der Kirche sowie bei Arm und Reich eingesammelt. Statt aber mit dem so aufgebrachten Geld den Grafen zu bezahlen, habe er es für seine eigenen Zwecke verwendet, was Albert von Dagsburg  veranlaßte, den Kaufvertrag aufzulösen und seine Besitzungen an den Herzog von Brabant zu verkaufen. Mit der deshalb nicht ganz gerechtfertigten Begründung, dass Graf Albert von Dagsburg die Allode Moha und Waleffe 1204 seiner Kirche geschenkt habe, bemächtigte sich Bischof Hugo II. von Lüttich im März 1225 gewaltsam der Burgen.
Ebenso entschlossen wie sein Lütticher Amtsbruder handelte der Metzer Bischof Johann von Aspremont. Schon im Mai 1225 zog er die Grafschaft Metz und alle vom Metzer Hochstift zu Lehen gehenden Rechte und Besitzungen der Verstorbenen ein. Glaubt man den Gesta episcoporum Mettensium, konnte er sein Vorgehen damit rechtfertigen, dass er Gertrud von Dagsburg nur unter der Bedingung belehnt habe, dass im Falle ihres kinderlosen Todes feudum ipsum ad Metensem ecclesiam pleno iure rediret. Dieses rigorosen Zugriffs versuchten sich Graf Friedrich II. von Leiningen und sein Sohn Simon mit Waffengewalt zu erwehren - allerdings vergeblich. Sie vermochten sich nicht gegen Bischof Johannes von Aspremont und seine Bundesgenossen, zunächst den Grafen Heinrich II. von Bar und später auch Herzog Matthäus von Lothringen durchzusetzen. In den beiden Kapitulationsverträgen vom August 1227 und März 1234 hatte Graf Simon von Leiningen endgültig auf die Grafschaft Metz und die übrigen Metzer Kirchenlehen seiner verstorbenen Gemahlin zu verzichten.
Zunächst aber wandten sich die beiden Markgrafen von Baden auf der einen und der Herzog von Brabant auf der anderen Seite in ihrem Streit um das Erbe an den König. Auf einem Hoftag zu Worms, wahrscheinlich in den ersten Septembertagen 1225, wurden die streitenden Parteien an das Gericht des Grafen verwiesen, in dessen Grafschaft die strittigen Allodialgüter der DAGSBURGER lagen, also den Landgrafen des Elsaß. Im Dezember 1226 sprachen der elsässische Landgraf Siegbert von Wörth und sein Sohn Heinrich als zuständige Richter den Markgrafen Hermann und Heinrich von Baden als den Brüdern von Gertruds gleichnamiger Mutter die Erbschaft zu, die sie angeblich schon vorher dem Bischof von Straßburg geschenkt hatten.
Wie die Forschungen von TOUSSAINT deutlich machen, gingen diesem Urteilsspruch indes "präjudierende Verhandlungen und Rechtsgeschäfte" voraus. Schon am 29. September 1226 war Berthold von Teck mit dem Grafen Simon von Leiningen einen Vertrag eingegangen, in dem er sich die beiden Burgen Alt- und Neu-Girbaden auftragen ließ und ihn dafür mit Neu-Girbaden und dem dazugehörigen Burgbesitz belehnte. Der Graf gelobte daraufhin für sich und seine Erben im Lehen dem Bischof die schuldige Treue. Da der Bischof dem Grafen fernerhin die Belehnung mit der Dagsburg und der Feste Bernstein versprach, sobald er sie für das Straßburger Hochstift erworben hätte (er hatte sie also noch gar nicht in Besitz!), wird deutlich, dass bisher weder das Urteil des Landgrafen ergangen war noch die Markgrafen von Baden ihre Anrechte an Bischof Berthold veräußert hatten. Vom 2. November 1226 datiert dann die Urkunde, in der die Markgrafen Hermann und Heinrich von Baden alle ehemaligen, in den Bistümern Metz, Straßburg und Basel gelegenen Besitzungen ihrer verstorbenen Nichte angeblich dem Straßburger Bischof schenken. Dass es sich dabei aber nicht um eine Schenkung handelte, ergibt sich sowohl aus der päpstlichen Bestätigung vom 19. Januar 1229, in der von einer gewissen Summe Geldes versprochen wird, als auch schon aus der oben erwähnten Urkunde HEINRICHS (VII.) vom 28. November 1226, in der der Kaufvertrag vom 2. November gutgeheißen wird. Ebenso wesentlich, wenn nicht noch wichtiger, war, dass dies ausdrücklich unter Verzicht der staufischen Ansprüche auf das im Elsaß gelegene Erbe der DAGSBURGER geschah, nämlich auf das Breuschtal und die Burgen Egisheim, Bernstein, Girbaden und Dagsburg mit allen dazugehörenden Rechten.
Mit dieser Erklärung des jungen Königs und dem sich anschließenden Urteilsspruch des elsässischen Landgrafen hatte die Auseinandersetzung um das Erbe der Gräfin Gertrud von Dagsburg zunächst ein formales Ende gefunden. Es stellte sich im Ergebnis dergestalt dar, dass die STAUFER anders als bei der ZÄHRINGER Erbschaft als Erben nicht in Erscheinung traten. Die Markgrafen von Baden wurden ausbezahlt. Die Grafen von Leiningen hatten sich gegenüber der Metzer Kirche nicht durchsetzen können, erhielten dafür aber zumindest einen Teil des DAGSBURGER Allodialbesitzes in den Vogesen; dies allerdings nur unter der Maßgabe, den Bischof von Straßburg als Oberlehnsherren anzuerkennen. "Die Initiative zu diesem dubiosen Geschäft war zweifellos von Bischof Berthold ausgegangen und dieses selbst von langer Hand vorbereitet worden". Dieser Feststellung TOUSSAINTS ist sicherlich zuzustimmen.
Unberücksichtigt geblieben waren aber sowohl die Ansprüche der Grafen von Pfirt, was im Elsaß wenig später einen verheerenden Bürgerkrieg zur Folge haben sollte, als auch die des Herzogs von Brabant.