Albert                                               Graf von Dagsburg
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Eventuell Sohn des Grafen Albrecht I. von Egisheim-Dagsburg


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egl Frank: Seite 90-92
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"Studien zur Geschichte der Grafen von Dagsburg-Egisheim."


                                            Albert, ein Sohn Alberts I. von Dagsburg?

Im Departementalarchiv in Nancy findet sich eine Urkunde des Abtes Anselm von Maursmünster aus dem Jahre 1155, in der ein Albert von Dagsburg genannt wird. Abt Anselm überträgt dem Abt Gerhard von Haute-Scille rogalu baionum virorum, scilicet vir( venerabilis Steppani Metensis episcopi ei Alberei conutis de Dac.eborc ei aliorum bonorum virorum Weide- und andere Nutzungsrechte im Maursmünsterer Gebiet, wie es vor ihm bereits Bischof Stephan und Graf Albert in ihren Gebieten Haute-Seilte zugestanden hatten [505
Urkunde in Nancy, AD M-et-M, H 594, abgedruckt bei BÜTTNER, Andlauer Besitz und Reichsgut. Nr. 2, Seite 28f. (im Nachdruck Seite 292f.).]. Diese Urkunde wirft jedoch gerade durch diese Nennung chronologische und genealogische Probleme auf. Wann geschah die Verleihung durch Albert de Dacxborc, und wie ist er genealogisch einzuordnen?
Die Verleihung durch Albert muß nicht erst 1155 erfolgt sein, sie kann auch früher geschehen sein. Jedoch wird uns durch den Zeitpunkt der Ausstellung 1155 ein Terminus ante quem, durch den Zeitpunkt der Stiftung der Zisterzienserabtei Hlaute-Seille „um 1140" ein Terminus post quem vorgegeben [506
Siehe den Artikel zu Haute-Seille von T. DE MOREMBERT, in: DHGE 23, Spalte 582.]. Somit scheidet natürlich Albert I. als der hier genannte Schenker aus. Bei dem Grafen Albert kann es sich aber auch nicht um Albert II., den Sohn Hugos VIII., handeln, der zwar 1155 höchstwahrscheinlich schon geboren ist, denn so ein Zugeständnis über Weide- und Nutzungsrechte in der Grafschaft Dagsburg an die Abtei Haute-Seillc wurde zweifellos vom regierenden DAGSBURGER Grafen, Hugo VIII., dem Vater Alberts II., gewährt werden. Als Lösung böte sich an, daß dieser Albert de Dacxborc ein ansonsten nicht nachweisbarer Sohn Alberts I. wäre [507 Neuerdings wird auch von M. PARISSE, Ermesinde, comtesse de Luxembourg et marquise d' Arlon 1186-1247, in: Le Luxemburg en Lotharingie/Luxemburg im lotharingischen Raum, Melanges Paul Margue, ed. P. DOSTRET, M PAULY, P. SCHMOETTEN und J. SCHROEDER, Luxembourg 1993, Seite 486 und Stammtafel Seite 488, ein Albert als Sohn Alberts I. genannt. Möglicherweise beruht jedoch die Angabe bei Parisse auf einer Verwechslung, da er in der Stammtafel, Seite 488, unter den Kindern aus der Ehe Ermensindes mit Albert I. von Dagsburg einen Albert anführt, während unter den Kindern aus Ermensindes zweiter Ehe mit Graf Gottfried von Namur ein Albert fehlt, der jedoch in den Quellen eindeutig als Sohn aus Ermensindes zweiter Ehe ausgewiesen wird. Vgl. die Stiftungsurkunde für Floreffe,in der die Namen ihrer gemeinsamen Kinder genannt werden    annuentibus filiis et filiabus nostris: Adelberto, Heinrico, Clementia, Beatrice, Adelaide (ROUSSEAU, Actes, NF 2, Seite 8-11, Zitat, Seite 9).]. Gegen die Existenz dieses neben Hugo VII. zweiten Sohnes Alberts I. spricht der eben erwähnte Umstand, daß kein weiterer Nachweis für die Existenz. dieses Sohnes bekannt ist [508 Es sei denn, man wertet die undatierte Urkunde des Albertus comes in Eginsheim dictus de Muesal als ein weiteres Quellenzeugnis für Albert de Dacxborc. Diese in Strasbourg AD BR, G 17, aufbewahrte Urkunde ist jedoch mit dem Vorwurf der Fälschung belastet. Zu der Urkunde und den nicht auszuräumendcn Bedenken gegen sie, siehe unten im Abschnitt 'Besitzungen' den Artikel 'Herrlisheim-pres-Colmar/Herlisheim'.]. Gerade er müßte nach dem frühen Tod seines Bruders Hugo VII. als einzig handlungsfältiger DAGSBURGER Graf politisch aktiv geworden sein, jedoch finden wir in den Quellen keine Spur davon. Zudem ist nach dem Tod Alberts I. keine Aufteilung seiner umfangreichen Besitzungen erfolgt. Das DAGSBURGER Gebiet und die gleiclmanlige Burg, nach der Albert genannt wird, befindet sich ja in den Händen Hugos VII. und seiner Nachkommenschaft. Ähnliche Schwierigkeiten hat man, wenn man Albert als weiteren Sohn Hugos VII. einordnet. Man ist wieder vor das Problem gestellt, daß eigentlich nur der regierende Graf über die Nutzungsrechte in der Grafschaft verfügen kann. Um 1140 sehen wir aber schon Hugo VII. aktiv als DAGSBURGER Grafen handeln.
Handelt es sich bei vorliegender Urkunde vielleicht um eine Fälschung aus späterer Zeit, in der man über die Lebenzeiten der einzelnen DAGSBURGER Grafen nicht mehr so recht Bescheid wußte? Denkbar wäre es, daß man in Haute-Seille, um sich die Weiderechte im Gebiet von Maursmünster zu sichern, diese Urkunde angefertigt hat. Ungewöhnlich ist zumindest der Umstand, daß der Dorsualvermerk von der Hand des Urkundenschreibers stammt [509
Die Notiz lautet: Karta Anshelmi abbatis Mauri monasterii de pasturis et usibus (AD Met-M, H 594). Siehe auch BÜTTNER, Andlauer Besitz und Reichsgut, Vorbemerkung zu Nr. 2, Seite 28 (im Nachdruck Seite 292f.), der jedoch daraus keinen Fälschungsverdacht ableitet.]. Auffallend bleibt zudem die Schreibweise Dacxborc, die in der Urkunde gleich zweimal auftritt, aber ansonsten für diee DAGSBURGER Grafen nicht nachweisbar ist.
Treten nicht noch neue Quellen ins Licht, in denen ein Graf Albert von Dagsburg in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts genannt wird, müssen an der Existenz dieses Albert de Dacxborc berechtigte Zweifel angemeldet werden.