Lexikon des Mittelalters: Band I Seite 1919
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Bentheim
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Grafschaft, ein aus einer Allodialgrafschaft des 12. Jahrhunderts
hervorgegangenes spätmittelalterliches Territorium im Randgebiet der
Bistümer Münster und Utrecht. Abgesehen von wenigen Zugängen
im Westen und Süden, waren die zwei Siedlungskammern des Territoriums
um Schüttorf und Bentheim selbst (Ober-Grafschaft) sowie um Uelsen
und Hilten (Nieder-Grafschaft) nach allen Richtungen durch Moor- und Heideflächen
vom Umland abgeschlossen, untereinander jedoch durch die von Südosten
nach Nordwesten fließende Vechte und ihre 2-3 km breite Talaue verbunden.
Zwischen 1126 und 1137 muss König LOTHAR
III. die Burg Bentheim, die er 1116 in Auseinandersetzungen
mit HEINRICH V. zerstört hatte,
seinem Schwager Graf Otto von Salm-Bentheim
übertragen haben, doch erst dessen Witwe Gertrud
ist - zuerst 1154 - als
"comitissa... de Benetheim"
bezeugt. Der Einfluss der RHIENECKER blieb auf die Ober-Grafschaft beschränkt.
Nach dem Aussterben der RHIENECKER gelangte Bentheim1154/65
auf dem Wege der Erbfolge an eine jüngere Linie der Grafen von Holland,
die mit Otto, der 1171 in einer Urkunde Heinrichs des Löwen
als "comes de Binetheim"bezeugt
ist, das
Grafenhaus BENTHEIM begründete.
Die seit 1146 bestehende Lehnshoheit Utrechts über
Bentheim
wurde 1178/96 als Ottos
älterer Bruder Balduin
Bischof von Utrecht war, aufgehoben. In der gleichen Zeit erhielten
die
Grafen von Bentheim die sogenannte
Nieder-Grafschaft, deren Gebiet noch 1131 als Bestandteil der Utrecht gehörenden
Twente gegolten hatte. Ein dritter Schwerpunkt der Bentheimer
Herrschaft wurde der Bereich um das etwa 1152 gegründete Familienkloster
Wietmarschen, wo die Bentheimer Vogtei
und Begräbnisstätte besaßen. Bis um 1300 zwangen die BENTHEIMER
die meisten adligen Familien in Ober- und Nieder-Grafschaft in ihre Abhängigkeit
und brachten bis 1139 auch fünf der sechs Gogerichte der Grafschaft
zur Festigung des Landeshoheit in ihre Hand. Die Stadtgründungen (Schüttdorf
1295, Neunenhaus 1369, Nordhorn 1379) waren ohne Belang für
den Landesausbau. Erst seit 1328 wurde die "Herscap" Bentheim
als "comecia" bezeichnet. 1421 erlosch mit Bernhard I. die männliche
Linie der Grafen von Bentheim;
der neue Stamm wurde durch seinen Großneffen
Everwin von Götterswick
begründet. Die BENTHEIMER trugen
1486 ihre Grafschaft dem Kaiser auf und wurden darauf von Kaiser
FRIEDRICH III. mit der "Graveschafft
Benntheim" mitsamt dem Kirspel Ennynthan" belehnt. Damit hatte
Bentheim
als Territorium reichsrechtlich Anerkennung gefunden.