Als Faustpfand konnte Wenzel
die Sperrfestung Laa an der Thaya in Besitz nehmen. Längerfristig
viel bedeutsamer war freilich die Vereinbarung, die Nichte des Herzogs
und voraussichtliche Erbin Gertrud (* um 1226) mit dem böhmischen
Thronfolger Vladislav zu verloben.
Gleichzeitig eskalierte auch die Gegnerschaft zum Kaiser
und vor allem zu Herzog Friedrich dem Streitbaren, der alles
in seinen Kräften stehende unternahm, um die vereinbarte Eheschließung
zwischen seiner Nichte Gertrud und dem
Markgrafen Vladislav von Mähren zu hintertreiben, obschon
der Papst am 8. Dezember 1244 ein bestehendes Ehehindernis - in
König Geza II. von Ungarn (+ 1162) besaßen die Verlobten
einen gemeinsamen Ururgroßvater - durch Dispens behoben hatten. Der
Herzogs zeigte sich jetzt sogar bereit, dem seit 1241 zum dritten Mal verwitweten
Kaiser die Hand seiner Nichte zu überlassen. Die endgültigen
Vereinbarungen Kaiser - Herzog sollten im Juni 1245 auf einem Hoftag in
Verona erfolgen, dem die von Kaiser FRIEDRICH
II. bereits als futura consors nostra bezeichnete Gertrud
aber überraschend fernblieb. Ob die etwa Neunzehnjährige
Vorbehalte gegen den immerhin 51 Jahre alten Kaiser geltend machte, ob
sie sich in ihrer kirchentreuen Grundeinstellung nicht mit einem Exkommunizierten
und von der Absetzung Bedrohten verehelichen wollte oder ob sie besonders
herzliche Gefühle für ihren langjährigen Verlobten Vladislav
hegte, ist heute nicht mehr festzustellen.
Diese Machenschaften beunruhigten Wenzel
I. zunehmend, der deshalb mit Gewalt die Herausgabe der Braut
erzwingen wollte. Doch ein vom Lundenburger Teilfürsten Ulrich von
Spanheim Anfang 1246 nach Österreich geführtes Heer erlitt am
26. Januar bei Staatz eine bittere Niederlage.
König Wenzel I.
zögerte nach dem Tode Friedrichs nicht, die bis jetzt von so
vielen Opfern und Rückschläge gekennzeichneten Versuche, Österreich
in Besitz zu nehmen, durch die eilends vollzogene Eheschließung Vladislavs
mit Gertrud zu krönen. Stolz vermeldet der Fortsetzer der Kosmas-Chronik
danach: per hoc Wladislaus habebat
Austriae ducatum, der - gestützt auf das reiche Erbgut seiner
Gemahlin und auf das böhmische Potential - in der Tat sogleich von
einem Großteil des österreichen Adels als neuer Herzog akzeptiert
wurde. Doch der Herzog verstarb nach kurzer Krankheit schon am 3. Januar
1247.
Der Konflikt König - Adel brach im Frühjahr
1248 aus, als sich große Teile der stärker
staufisch eingestellten Herren weigerten, sich an einem Zug
nach Österreich zugunsten der Prätendentin Gertrud zu
beteiligen, den König Wenzel nach
massiven Vorstellungen Innozenz' IV. angeordnet hatte.
Die junge Gertrud, die konsequent den Titel ducissa
Austrie führte, verheiratete sich Mitte 1248 mit dem Markgrafen
Hermann V. von Baden. Nachdem er wegen der ausufernden militärischen
Verwicklungen seine Frau Gertrud mit den beiden Kindern Friedrich
und Agnes dem Schutz ihrer Verwandtschaft in Meißen anvertraut
hatte, starb - angeblich an Gift - am 4. Oktober 1250 völlig überraschend
Hermann von Baden.
Die Weigerung der jetzt schon zum zweiten Mal verwitweten
Herzogin Gertrud, sich gemäß einem am 18. Februar ausgesprochenen
pästlichen Wunsch mit Florens von Holland, einem Bruder des
Gegen-Königs WILHELM, zu vermählen,
kostete sie die Gunst der Kurie.
Denn die übergangene Herzogin Gertrud, die
wieder in ihrer Burg zu Kahlenberg vor Wien residierte und weiterhin den
Titel ducissa Austrie et Stirie führte, verbündete sich
jetzt, nachdem sie von der Kurie fallengelassen worden war, mit dem Ungarn-König,
dessen Verwandten Roman von Halic sie im Sommer 1252 in dritter
Ehe heiratete. Roman, der Schwager von Belas
IV. Tochter Konstanze, schloß
mit dem Ungarn-König eine Vereinbarung über militärische
Hilfeleistung, wonach die österreichischen Eroberungen gegen nicht
näher bekannte Zugeständnisse an Gertrud und ihren Gatten
ausgeliefert werden sollten; daß Bela IV.
in den Ansprüchen Gertruds nur einen willkommenen
Vorwand sah, seine aktive Westpolitk fortzuführen, lag auf der Hand.
Premysl Otakar muß
trotz dieser bedrohlichen Angriffsaktionen aber in der Lage gewesen sein,
in der ersten Jahreshälfte 1253 mit der Einnahme von Kahlenbergerdorf
seiner Konkurrenten Gertrud einen schweren Schlag beizubringen.
Die geringen Chancen, seine Erwartungen auf Österreich
durchsetzen zu können, hatten Roman von Halic schon im Sommer
1253 veranlaßt, seine Frau Gertrud und ein gemeinsames Kind
zu verlassen und nach Ungarn zurückzukehren. Herzogin Gertrud
wurde mit mehreren Ämtern im ungarischen Teil der Steiermark abgefunden
und lebte künftig zurückgezogen in Voitsberg und Judenburg. Aber
weder sie noch ihr Sohn Friedrich von Baden waren bereit, ihren
Rechtsanspruch auf die beiden Herzogtümer aufzugeben, was König
Premysl Otakar II. nach 1262 zum Anlaß nahm, gegen sie
vorzugehen und Gertrud 1267 sogar aus dem ihr im Ofener Präliminarfrieden
zugesprochenen Besitz zu verweisen.
Die Schwieirigkeiten wurden heraufbeschworen, einmal
durch die Weigerung des jüngeren Königs
Stephan V., den Präliminarfrieden beizutreten, dann durch
die Notwendigkeit, den der früheren Herzogin Gertrud von Babenberg
1254 eingeräumten Besitz in der Steiermark zu bestätigen,
und schließlich durch den Wunsch Premysl
Otakars II., nach der von ihm seit längerem betriebenen
Scheidung von Margarete von Österreich ins
ungarische Königshaus einzuheiraten.
Premysl Otakar II. zeigte
anfangs wohl wenig Neigung, seiner einstigen Rivalin Gertrud die
ihr im Frieden von Ofen übertragenen steierischen Ämter Voitsberg
und Judenburg zu belassen, zumal ihr inzwischen zehn Jahre alter
Sohn Friedrich von Baden in Schrift und Siegel den Titel eines Herzogs
von Österreich und Steiermark führte und 1259 im Hoflager des
letzten STAUFERS Konradin in Eger geweilt
hatte. Gerade wegen Gertruds immer noch vorhandenen Anhangs im österreichischen
und steierischen Adel hielten es die Berater des Königs für angebracht,
ihren Herrn umzustimmen, so daß er außer ihrem Besitz auch
die bisher von ihr innegehabten Rechte bestätigte und ihr sogar jährlich
400 Mark Silber aus den steierischen Landeseinkünften zugestand;
dem König schien es zudem opportun, den jungen Friedrich in
sein Gefolge aufzunehmen, aus dem er ihn allerdings bereits 1262 wieder
entfernte.
Auch gegen seine ehemalige Schwägerin Gertrud
von Babenberg, die Mutter des Prätendenten Friedrich und
die zweite Frau Herzog Ulrichs von Kärnten, Agnes, ist Premysl
Otakar vorgegangen. Die ihr im Frieden von Ofen 1254 übertragenen,
im Frieden von Wien 1261 bestätigten steierischen Ämter Judenburg
und Voitsberg dürften ihr vom König bereits bei seinem Besuch
im Herzogtum im Januar 1267 entzogen und ihr dafür die Summe von 400
Mark als Leibrente und Nutzung das zum neuen Wohnsitz bestimmte Amt Windisch-Freistritz
angewiesen worden sein. Der Tod ihres Sohnes Friedrich (29. Oktober
1268), der seiner Muter testamentarisch sogar das Herzogtum Steier überschrieben
hatte, wird ihre politische Bedeutung eher herabgesetzt haben; Verwicklungen
dagegen hatte der König von der Heirat ihrer jüngeren Tochter
Maria mit Joachim von Guthkeled, dem Sohn des früheren ungarischen
Landeshauptmannes in der Steiermark, des Banus Stephan von Slavonien zu
befürchten, der ein enger Vertrauter des ungarischen
Thronfolgers Bela (+1269) war. Im Sommer 1269 scheint Premysl
Otakar dann eine Ausweisungsverfügung gegen Gertrud
erlassen zu haben, die sie zwang, bei ihren Verwandten in der Markgrafschaft
Meißen Zuflucht zu suchen. Von ihrem Schwiegersohn Ulrich von Kärnten
ist ihr anscheinend keine wirkungsvolle Unterstützung in der Auseinandersetzung
mit dem König zuteil geworden. Gertrud ist schließlich
um das Jahr 1288 im Klarissenkonvent Seuslitz gestorben, den Heinrich
der Erlauchte 1268 zum Andenken an seine zweite Gemahlin Agnes,
der Schwester Premysl Otakars II.,
gestiftet hatte.