Ältester Sohn des Grafen
Gregor I. von Tusculum und der Maria
Nach Knut Görich Sohn des Gregorius Miccinus
Lexikon des Mittelalters: Band VIII Seite 1122
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Tusculum, Grafen von
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Erster bekannter Träger 'de
Tusculana' war Gregorius,
Flottenpräfekt
(999),
vielleicht ein Bruder
Papst
Johannes' XII. (956-964) und Sohn Alberichs
II. Erster Träger des Grafentitels (comes palatinus Lateranensis
und Graf von Tusculum) war hingegen dessen Sohn Alberich
(+ um 1037), anscheinend der früheste Beleg für den
Gebrauch des Grafentitels in Latium. Stets auf kaiserlicher Seite stehend,
gewannen die TUSKULANER
im Kampf mit den CRESCENTIERNdie
Vormacht und setzten die Wahl von drei Mitgliedern ihrer Familie zu Päpsten
durch: der Söhne Gregors,
Benedikt
VIII. (1012-1024) und
Johannes
XIX. (1024-1033), sowie des Sohnes von Alberich,
Benedikt
IX. (1033-1044,1048).
ALBERICH III.
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+ nach 1032
Graf von Tusculum und Palatino
Schwang sich zum Consul und Herzog von Rom
auf, während die Brüder Päpste waren. Er besaß großen
Einfluß an der Kurie und in Rom und setzte durch Bestechung die Wahl
seines Sohnes durch.
Görich Knut: Seite 252
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"Otto III. Romanus Saxonicus et Italicus."
Die Grafen von Tusculum waren es, die nach allgemeiner Ansicht den größten Vorteil aus dem blutigen Schauspiel der Hinrichtung des Crescentius Nomentanus zogen: Graf Gregor I. von Tusculum, der Vater der späteren TUSCULANER-Päpste, und sein Sohn Alberich III. sollen als praefectus navalis bzw. imperialis palatii magister in kaiserliche Dienst getreten sein und die Hinrichtung ihres alten Gegners in eigenen Machtzuwachs umgemünzt haben. Jedoch gibt es Einwendungen gegen diese Deutung. Ist die Zuordnung Gregors I. von Tusculum zum Kreis der römischen Parteigänger OTTOS III. also nicht zwingend, so gilt dies noch weniger für seinen Sohn Alberich III. In derselben Urkunde, in der Graf Gregor praefectus navalis genannt wird, erscheint auch der imperialis palatii magister Alberich, den man im Wissen um den 1013 erstmals als consul et dux belegten Bruder der TUSCULANER-Päpste Benedikt VIII. und Johannes XIX. für einen Sohn Gregors I. von Tusculum hält. Der Quellentext selbst widerspricht jedoch dieser Identifikation: Der Reihenfolge der Namen nach zu schließen war Alberich nicht der Sohn Gregors von Tusculums, sondern des Gregorius Miccinus.
Herrmann, Klaus-Jürgen: Seite 1,4,8,18,19-20,22
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"Das Tuskulanerpapsttum (1012-1046)"
Als Anführer der Umsturzpartei erschienen die drei
Brüder
Alberich, Theophylakt
und Romanus, Söhne des Gregor von Tuskulum
und seiner
Frau Maria.
Stammsitz der TUSKULANER,
dieser "wilden Barone", war das steile und befestigte Tuskulum,
auf einem Hügel des albanischen Vulkans über Frascati gelegen,
21 km auf der via Tuscolona von Rom entfernt.
OTTO III. ernannte
den TUSKULANER-Grafen
Gregor I. zum Seepräfekten und dessen wohl ältesten Sohn
Alberich
zum kaiserlichen Palastmagister.
Im Jahre 1012 verblieb zwar der Oktavianer Crescentius
im Amt des Stadtpräfekten, indem aber Papst Benedikt VIII.
ihm als "consul et dux" seinen Bruder Alberich
III. zur Seite stellte, der auf päpstliches Gebot hin Gericht
hielt, traten des ersteren Richterfunktionen in den Hintergrund und wurde
seine frühere Machtbasis entscheidend gemindert.
Der Bruder des Papstes, Alberich
III., der bisher als "consul et dux" im Auftrag
Benedikts
VIII. Gerichtsbefugnisse des Stadtpräfekten mitübernommen
hatte, wurde offensichtlich von Johannes XIX. aus diesem Amt abberufen
und erhielt dafür ein päpstliches Hofamt als "comes sacri
Lateranensis palatii". Es scheint, daß sich nur einer mit
der Machtaufteiling im Rom und seiner neuen Position nicht abfinden konnte:
der eigene Bruder des Papstes, Alberich III.Vielleicht
wollte Alberich III. zu dieser Zeit
auch nur eine Machtverschiebung vom Papst zur
tuskulanischen
Familie erreichen, um über eine Art von "Gewaltenteilung" eine ähnliche
Stellung gegenüber dem Papsttum beziehen zu können wie sein großer
Ahn Alberich II. Sollte sich Alberich
je erstlich mit dem Gedanken einer teilweisen Entmachtung des Papstes getragen
haben, so mußte er bis Oktober 1032 warten, als der Tod seines Bruders
Johannes
XIX. für ihn die Möglichkeit eröffnete, über den
eigenen Sohn als Papst mehr politischen Einfluß zu gewinnen.
Als Johannes XIX. am 20. Oktober 1032 verstarb,
war sein Bruder Alberich III. der letzte
Überlebende der drei Brüder, die im Mai des Jahres 1012 die Macht
für ihr Haus errungen hatten. An ihm, dem Familienoberhaupt, lag es
nun, den tuskulanischen Einfluß
weiterhin zu sichern. Bereits zwei Tage nach dem Tod des Bruders gelang
es dem Grafen durch Zugeständnisse an die Wählerschaft und den
Adel, seinen Sohn Theophylakt, noch Laie, als Benedikt IX. wählen
und krönen zu lassen. Sollte der Vater Benedikts IX., Alberich
III., die stille Hoffnung gehegt haben, über seinen Sprößling
mehr Einfluß auf die päpstliche Politik gewinnen zu können,
so sah er sich darin getäuscht. Der Papst wußte es klug zu vermeiden,
sich zum Spielball adelspolitischer Interessen degradieren zu lassen. So
verschwand der Vater - letztlich vielleicht auch zufrieden damit, daß
sein Sohn die Papstwürde so souverän behauptete - von der öffentlichen
Bühne der stadtrömischen Politik, um fortan vielleicht das beschauliche
Leben eines Privatiers zu führen .
oo Ermilina
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Kinder:
Gregor II. Graf von Tusculum
-
1054
Benedikt IX.
um 1000/21- Ende 1055
Guido
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Petrus
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Oktavian
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Literatur:
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Görich Knut: Otto III. Romanus Saxonicus
et Italicus. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1995 Seite 252 - Herrmann,
Klaus-Jürgen: Das Tuskulanerpapsttum (1012-1046), Anton Hiersemann
Stuttgart 1973 Seite 1,4,8,18,19-20,22,23,38,153 - Schneidmüller
Bernd/Weinfurter Stefan: Otto III. Heinrich II. Eine Wende? Jan
Thorbecke Verlag Sigmaringen 1997 Seite 331 A - Thiele, Andreas:
Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte
Band II, Teilband 2 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser
II Nord-, Ost- und Südeuropa, R.G. Fischer Verlag 1994 Tafel 394 -