EUROPÄISCHE STAMMTAFELN NEUE FOLGE BAND XII TAFEL 56 A
Lexikon des Mittelalters: Band VII Spalte 1052
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Rothenburg, Grafen von
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Andere Benennung für die Grafen
von Komburg. Nach ihrem Aussterben verlieh Kaiser
HEINRICH V. 1116 ihre Besitzrechte an seinen Neffen
KONRAD zugleich mit der dem Bischof von Würzburg entzogenen
herzoglichen Gewalt in Franken. Dabei vermutet man einen Erbgang der komburg-rothenburgischen
Güter über eine Erbtochter (Gertrud)
an den späteren König KONRAD III.,
dem sie in 1. Ehe vermählt gewesen sei. Dem Bischof gegenüber
konnte sich dieser nicht behaupten, doch seinen Besitz in Ostfranken hat
er, nach dem Aussterben der SALIER,
zielstrebig erweitert und ihn seinen eigenen Söhnen zugedacht; während
der Minderjährigkeit Friedrichs hat
sie der König FRIEDRICH BARBAROSSA,
verwaltet. Infolgedessen führte Herzog Friedrich
IV. von Schwaben auch den Titel eines 'dux de Rotenburg',
der am Ende seines Lebens immer mehr an die Stelle des schwäbischen
Herzogtitels trat. Man kann darin eine Konkurrenzsituation des
'Rotenburgers' zu dem die Erbfolge seiner eigenen Söhnen
regelnden Kaiser erblicken. Nach Friedrichs
Tod (1167) gingen die fränkischen Besitzungen an BARBAROSSAS
jüngeren Sohn Konrad
über, der sich zunächst ebenfalls 'Herzog von Rotenburg',
nach dem Tod seines älteren Bruders (1191) jedoch Herzog von Schwaben
nannte.
Umstritten ist es, ob es ein 'Herzogtum Rotenburg' gegeben hat,
das, in Konkurrenz zur Herzogsgewalt des Bischofs von Würzburg, auf
einen Sonderbereich in Ostfranken bezogen war. Doch sieht man dies mehr
im Sinne der staufischen Hauspolitik.
In dem Herzogstitel, mit einem Burgnamen gekoppelt, kennzeichne sich eine
von der fränkischen Herzogsgewalt abgelöste Sonderherrschaft,
allenfalls verbunden mit dem Anspruch auf den Dukat des Bischofs von Würzburg
in Ostfranken (Bosl). Titel und Herrschaft seien im staufischen
Haus an die jüngeren und nicht zum Königtum gelangenden
Söhne vererbt worden, die Vorstufe einer 'Sekundogenitur'. Nach dem
Tode Konrads von Rothenburg (1196)
läßt sich dies nicht weiterverfolgen; in der Burg Rothenburg
amtierten Reichsministerialen, die den umfangreichen Reichs- und Hausbesitz
der STAUFER als Verwaltungssprengel
zusammenfaßten. Überrest dieses Reichsgutkomplexes ist die Reichsstadt
Rothenburg o. d. Tauber.
Literatur:
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Friedrich v. R., Konrad v. R., K. Bosl, R. im Stauferstaat, 1947 -
H. Schreibmüller, Hzg. Friedrich IV. v. Schwaben und R., ZBLG 18,
1955, 241f. - H. Werle, Titelhzm. und Hzg.sherrschaft, ZRGGermAbt 73, 1956,
287-298 - G. Zimmermann, Vergebl. Ansätze zu Stammes- und Territorialhzm.
in Franken, JbffL 23, 1963, 396-402 - H. Maurer, Der Hzg. v. Schwaben,
1978, 272f. [Lit. in Anm. 295] - R. Jooss, Kl. Komburg im MA, 1987, 15-32
[zu den Gf.en v. R.] - G. Althoff, Friedrich v. R. Überlegungen zu
einem übergangenen Kg.ssohn (Fschr. E. Hlawitschka, 1993), 307-316.
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