Rothenburg, Grafen von
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EUROPÄISCHE STAMMTAFELN NEUE FOLGE BAND XII TAFEL 56 A
 

Lexikon des Mittelalters: Band VII Spalte 1052
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Rothenburg, Grafen von
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Andere Benennung für die Grafen von Komburg. Nach ihrem Aussterben verlieh Kaiser HEINRICH V. 1116 ihre Besitzrechte an seinen Neffen KONRAD zugleich mit der dem Bischof von Würzburg entzogenen herzoglichen Gewalt in Franken. Dabei vermutet man einen Erbgang der komburg-rothenburgischen Güter über eine Erbtochter (Gertrud) an den späteren König KONRAD III., dem sie in 1. Ehe vermählt gewesen sei. Dem Bischof gegenüber konnte sich dieser nicht behaupten, doch seinen Besitz in Ostfranken hat er, nach dem Aussterben der SALIER, zielstrebig erweitert und ihn seinen eigenen Söhnen zugedacht; während der Minderjährigkeit Friedrichs hat sie der König FRIEDRICH BARBAROSSA, verwaltet. Infolgedessen führte Herzog Friedrich IV. von Schwaben auch den Titel eines 'dux de Rotenburg', der am Ende seines Lebens immer mehr an die Stelle des schwäbischen Herzogtitels trat. Man kann darin eine Konkurrenzsituation des 'Rotenburgers' zu dem die Erbfolge seiner eigenen Söhnen regelnden Kaiser erblicken. Nach Friedrichs Tod (1167) gingen die fränkischen Besitzungen an BARBAROSSAS jüngeren Sohn Konrad über, der sich zunächst ebenfalls 'Herzog von Rotenburg', nach dem Tod seines älteren Bruders (1191) jedoch Herzog von Schwaben nannte.
Umstritten ist es, ob es ein 'Herzogtum Rotenburg' gegeben hat, das, in Konkurrenz zur Herzogsgewalt des Bischofs von Würzburg, auf einen Sonderbereich in Ostfranken bezogen war. Doch sieht man dies mehr im Sinne der staufischen Hauspolitik. In dem Herzogstitel, mit einem Burgnamen gekoppelt, kennzeichne sich eine von der fränkischen Herzogsgewalt abgelöste Sonderherrschaft, allenfalls verbunden mit dem Anspruch auf den Dukat des Bischofs von Würzburg in Ostfranken (Bosl). Titel und Herrschaft seien im staufischen Haus an die jüngeren und nicht zum Königtum gelangenden Söhne vererbt worden, die Vorstufe einer 'Sekundogenitur'. Nach dem Tode Konrads von Rothenburg (1196) läßt sich dies nicht weiterverfolgen; in der Burg Rothenburg amtierten Reichsministerialen, die den umfangreichen Reichs- und Hausbesitz der STAUFER als Verwaltungssprengel zusammenfaßten. Überrest dieses Reichsgutkomplexes ist die Reichsstadt Rothenburg o. d. Tauber.

Literatur:
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Friedrich v. R., Konrad v. R., K. Bosl, R. im Stauferstaat, 1947 - H. Schreibmüller, Hzg. Friedrich IV. v. Schwaben und R., ZBLG 18, 1955, 241f. - H. Werle, Titelhzm. und Hzg.sherrschaft, ZRGGermAbt 73, 1956, 287-298 - G. Zimmermann, Vergebl. Ansätze zu Stammes- und Territorialhzm. in Franken, JbffL 23, 1963, 396-402 - H. Maurer, Der Hzg. v. Schwaben, 1978, 272f. [Lit. in Anm. 295] - R. Jooss, Kl. Komburg im MA, 1987, 15-32 [zu den Gf.en v. R.] - G. Althoff, Friedrich v. R. Überlegungen zu einem übergangenen Kg.ssohn (Fschr. E. Hlawitschka, 1993), 307-316.
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