Gisela II. von Lothringen                           32. Äbtissin von Remiremont (1070-1114)
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     -21.2.1114
 

Einzige Tochter des Herzogs Gerhard I. von Ober-Lothringen und der Hedwig (von Namur, Tochter von Graf Adalbert I.); Schwester des Herzogs Dietrich II. von Ober-Lothringen

Eduard Hlawitschka: Seite 72-84
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"Studien zur Äbtissinnenreihe von Remiremont"

In der älteren Forschung heißt es immer wieder, daß 1070 auf Oda eine Äbtissin Gisla II. nachgefolgt sei. Man stützte sich dabei auf ein Diplom HEINRICHS IV., das eben diese abbatissa Gisla nennt und das am 28. September 1070 in Mantua ausgestellt worden sein soll. Nach dem Tode Odas habe sich die neuerwählte Äbtissin dorthin begeben, um auch für ihr Abbatiat den königlichen Schutz zu erwirken. Dieses Diplom ist nun aber seit einiger Zeit als Fälschung bekannt.
Gislas Amtszeit dürfte also doch schon 1070 oder sogar kurz vorher begonnen haben.
Es mutet wie ein Paradoxon an, daß gerade die Reformpäpste wie Gregor VII., Urban II. und Paschalis II. die Äbtissin Gisla immer wieder stützten und ihre Abtei privilegierten, während doch - wie wir schon sahen - unter ihrem Abbatiat die Entwicklung vom Kloster zum Stift so entscheidend voranschritt und ein weltlicheres Leben an Boden gewann. Die Entwicklung in Remiremont kann in Rom - schon wegen des Streites mit dem Diözesanbischof, der von den Papst kam, und angesichts der als notwendig empfundenen und ausgesprochenen Mahnung an die Sanktimonalien zu reinerem und religiöserem Leben - ja doch nicht unbekannt geblieben sein. Ein Verstädnns für das schier Unverständliche läßt sich nur gewinnen, wenn man die ungeheure Wendigkeit Gislas II. in Rechnung setzt. Gerade der Prozeß mit Chaumousey zeigt, wie klar sie und ihre Berater die Rechtslage durchschauten und die neuen Rechtsideen für sich einzusetzen wußten.Gisla gewann letztlich ihren Prozeß dadurch, daß sie sich voll auf die Lehrsätze Gregors VII. berief und den echt gregorianisch gesonnenen Seher von Chaumousey in die Rolle eines Verteidigers des germanischen Eigenkirchenrechtes drängte, denn Seher hatte den von ihm beanspruchten Kirchenbesitz von dem Laien Theoderich empfangen, der ihn der Kirche von Remiremont nicht hätte ent-fremden dürfen. Sie verstand es, bei der Abwicklung des Streits der Form nach im Recht zu sein. Und Paschalis II. konnte dieses vom Reformpapsttum verkündete strikte Verbot des laikalen Kirchenbesitzes nicht durchbrechen, wollte er keinen Präzedenzfall schaffen, der dem Reformpapsttum schaden konnte. Eine ähnlich geschickte Position konnte Gisla II. auch gegenüber Bischof Pibo von Toul beziehen: sie verteidigte die "Romana libertas", die dem Kloster seit Leo IX. verliehen war, gegen die Eingriffe von außen und hatte dabei den Vorteil, in Pibo einen in Rom wegen seiner wiederholten Unterstützung HEINRICHS IV. nicht immer gut angeschriebenen Mann zum Gegner zu haben. Im Schutzeder Ideen der Reform konnte Gisla somit das Leben in ihrer Abtei in der Richtung entscheidend weitergestalten, die bereits seit langem eingeschlagen war, ohne von Rom mehr als fromme Ermahnungen befürchten zu müssen: nämlich in Richtung auf ein adeliges damenstift, dessen Reichtum zur Stützung der lothringischen Herzogsfamilie dienen sollte.
Denn Gisla II. gehörte ja - wie bereits zwei ihrer Vorgängerinnen - dem lothringischen Herzogshause an, und auch die von ihr vorbestimmte Nachfolgerin entstammte diesem. Judith, Gislas Nachfolgerin, erscheint ja nicht nur als Gislas sacrista, sondern auch als ihre neptis. Wie stark Gisla II. in ihrer Familienbindung verwurzelt war, sieht man daran, daß sie fast während ihres ganzen langen Abbatiats mit dem Herzog im bestem Einvernehmen stand, wie aus Sehers Bericht deutlich wird. Erst am Schlusse ihres Lebens scheint diese Verbindung - vielleicht bereits unter dem Einfluß Judiths, die den weiteren Ausbau der Herzogsmacht zu Lasten der Abtei, wie sich später noch zeigen wird, nicht hinzunehmen gewillt war - gelockert zu haben.
Die letzte datierte Bezeugung Gislas gibt uns ein Diplom HEINRICHS V. vom 25. Januar 1114. HEINRICH erneuerte auf Bitten Gislas den königlichen Schutz, wandte sich gegen die Ausschreitungen von (Unter)vögten, ordnete an, daß praebendam de Vinciaco, quae injuste diu ablata fuerat, ecclesia rehabeat usw. Zugleich wurden dabei die Forstrechte der Abtei für die Zukunft festgelegt, es sind Bestimmungen getroffen worden, die sich in erster Linie gegen den Lothringerherzog als Klostervogt gerichtet haben, obgleich dieser hierbei nicht wörtlich angesprochen worden ist.
Gisla verstarb an einem 21. Februar. Da sie selbst noch zum 25. Januar 1114 bezeugt ist, am 3. Januar 1115 aber bereits Äbtissin Judith einen Vertrag mit Herzog Dietrich II. abgeschlossen zu haben scheint, dürfte Gisla am 21. Februar 1114 verstorben sein.