Einzige Tochter des Herzogs Gerhard I. von Ober-Lothringen und der Hedwig (von Namur, Tochter von Graf Adalbert I.); Schwester des Herzogs Dietrich II. von Ober-Lothringen
Eduard Hlawitschka: Seite 72-84
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"Studien zur Äbtissinnenreihe von Remiremont"
In der älteren Forschung heißt es immer wieder, daß
1070 auf Oda eine Äbtissin Gisla II.
nachgefolgt sei. Man stützte sich dabei auf ein Diplom HEINRICHS
IV., das eben diese abbatissa Gisla
nennt und das am 28. September 1070 in Mantua ausgestellt worden sein soll.
Nach dem Tode Odas habe sich die neuerwählte Äbtissin dorthin
begeben, um auch für ihr Abbatiat den königlichen Schutz zu erwirken.
Dieses Diplom ist nun aber seit einiger Zeit als Fälschung bekannt.
Gislas Amtszeit dürfte also
doch schon 1070 oder sogar kurz vorher begonnen haben.
Es mutet wie ein Paradoxon an, daß gerade die Reformpäpste
wie Gregor VII., Urban II. und Paschalis II. die Äbtissin
Gisla immer wieder stützten und ihre Abtei privilegierten,
während doch - wie wir schon sahen - unter ihrem Abbatiat die Entwicklung
vom Kloster zum Stift so entscheidend voranschritt und ein weltlicheres
Leben an Boden gewann. Die Entwicklung in Remiremont kann in Rom - schon
wegen des Streites mit dem Diözesanbischof, der von den Papst kam,
und angesichts der als notwendig empfundenen und ausgesprochenen Mahnung
an die Sanktimonalien zu reinerem und religiöserem Leben - ja doch
nicht unbekannt geblieben sein. Ein Verstädnns für das schier
Unverständliche läßt sich nur gewinnen, wenn man die ungeheure
Wendigkeit Gislas II. in
Rechnung setzt. Gerade der Prozeß mit Chaumousey zeigt, wie klar
sie und ihre Berater die Rechtslage durchschauten und die neuen Rechtsideen
für sich einzusetzen wußten.Gisla gewann
letztlich ihren Prozeß dadurch, daß sie sich voll auf die Lehrsätze
Gregors VII. berief und den echt gregorianisch gesonnenen Seher von Chaumousey
in die Rolle eines Verteidigers des germanischen Eigenkirchenrechtes drängte,
denn Seher hatte den von ihm beanspruchten Kirchenbesitz von dem Laien
Theoderich empfangen, der ihn der Kirche von Remiremont nicht hätte
ent-fremden dürfen. Sie verstand es, bei der Abwicklung des Streits
der Form nach im Recht zu sein. Und Paschalis II. konnte dieses vom Reformpapsttum
verkündete strikte Verbot des laikalen Kirchenbesitzes nicht durchbrechen,
wollte er keinen Präzedenzfall schaffen, der dem Reformpapsttum schaden
konnte. Eine ähnlich geschickte Position konnte Gisla
II. auch gegenüber Bischof Pibo von Toul beziehen: sie
verteidigte die "Romana libertas", die dem Kloster seit Leo IX. verliehen
war, gegen die Eingriffe von außen und hatte dabei den Vorteil, in
Pibo einen in Rom wegen seiner wiederholten Unterstützung HEINRICHS
IV. nicht immer gut angeschriebenen Mann zum Gegner zu haben.
Im Schutzeder Ideen der Reform konnte Gisla somit
das Leben in ihrer Abtei in der Richtung entscheidend weitergestalten,
die bereits seit langem eingeschlagen war, ohne von Rom mehr als fromme
Ermahnungen befürchten zu müssen: nämlich in Richtung auf
ein adeliges damenstift, dessen Reichtum zur Stützung der lothringischen
Herzogsfamilie dienen sollte.
Denn Gisla II. gehörte ja
- wie bereits zwei ihrer Vorgängerinnen - dem lothringischen Herzogshause
an, und auch die von ihr vorbestimmte Nachfolgerin entstammte diesem. Judith,
Gislas Nachfolgerin, erscheint ja nicht
nur als Gislas sacrista, sondern auch
als ihre neptis. Wie stark Gisla II. in
ihrer Familienbindung verwurzelt war, sieht man daran, daß sie fast
während ihres ganzen langen Abbatiats mit dem Herzog im bestem Einvernehmen
stand, wie aus Sehers Bericht deutlich wird. Erst am Schlusse ihres Lebens
scheint diese Verbindung - vielleicht bereits unter dem Einfluß Judiths,
die den weiteren Ausbau der Herzogsmacht zu Lasten der Abtei, wie sich
später noch zeigen wird, nicht hinzunehmen gewillt war - gelockert
zu haben.
Die letzte datierte Bezeugung Gislas gibt
uns ein Diplom HEINRICHS V. vom 25.
Januar 1114. HEINRICH erneuerte auf
Bitten Gislas den königlichen
Schutz, wandte sich gegen die Ausschreitungen von (Unter)vögten, ordnete
an, daß praebendam de Vinciaco, quae injuste diu ablata fuerat, ecclesia
rehabeat usw. Zugleich wurden dabei die Forstrechte der Abtei für
die Zukunft festgelegt, es sind Bestimmungen getroffen worden, die sich
in erster Linie gegen den Lothringerherzog als Klostervogt gerichtet haben,
obgleich dieser hierbei nicht wörtlich angesprochen worden ist.
Gisla verstarb an einem 21.
Februar. Da sie selbst noch zum 25. Januar 1114 bezeugt ist, am 3.
Januar 1115 aber bereits Äbtissin
Judith einen Vertrag mit Herzog
Dietrich II. abgeschlossen zu haben scheint, dürfte Gisla
am 21. Februar 1114 verstorben sein.