Siegfried II.
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Sohn des Herrn Siegfried I. von Canossa
 

Thiele, Andreas: Tafel 396
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 2 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser II Nord-, Ost- und Südeuropa"

SIEGFRIED II.
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Siegfried II. war der Vater des Bischofs Siegfried von Parma (981-1015) und Stammvater der Familie "DEI BARETTI DI PARMA"



Bresslau Harry: Band I Seite 431-436
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"Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II."

Vierter Abschnitt

Das Haus der Markgrafen von Canossa

Als der erste deutlich erkennbare hervortretende Ahnherr des Geschlechtes, das man am besten nach seiner Hauptburg das Haus der Markgrafen von Canossa nennt, erscheint Adalbert-Atto. Sein Vater war Siegfried, ein angesehener Mann aus der Grafschaft Lucca, also tuscischer Abkunft, der etwa zu Anfang des 10. Jahrhunderts von dort in die Lombardei auswanderte.
Das berichtet nicht nur Donizo, Vita Mathildis v. 97 ff.
              Atto fuit primus princeps, astatus ut hydra,
            Nobiliter vero fuit ortus de Sigefredo,
            Principe preclaro Lucensi de comitatu ...
            Amplificare volens proprium Sigefredus honorem
            Longobardiam cum natis venit in istam,

sondern auch in zahlreichen Urkunden wird sein Sohn als filius beatae memoriae (oder quondam) Sigefredi de comitatu Lucensi bezeichnet. Nur darf man die Verse Donizos oder die Worte der Urkunden nicht dahin verstehen, daß Siegfried Graf von Lucca gewesen sei; derselbe wird, so oft er auch in Urkunden seines Sohnes erwähnt wird, nie als Graf bezeichnet, und die in italienischen urkunden außerordentlich oft begegnenden Worte de comitatu N. bei einem Namen deuten, wenn der Titel comes nicht hinzugefügt wird, nur auf die Herkunft, nicht auf Grafenrechte hin. So erscheinen, um aus der großen Zahl nur einige Beispiele anzuführen, Hist. Patr. Mon. XIII, 1146 ein Odgerius de comitatu Astensi, bei della Rena a.a.O. Seite 135 im Placitum zu Reggio Dodo de comitatu Aucensis, Teuzo et Elinandus de comitatu Parmensi, Richelmus de comitatu Brisiense, Willinus de comitatu Bergomense, sämtlich ohne den Titel comes, während gleichzeitig andere Männer als Grafen für alle diese Comitate nachweisbar sind. Diese Bezeichnung nach dem Wohnort ist in Italien bereits im 10. Jahrhundert sehr geläufig; es ist nichts dem Wesen nach verschiedenes, wenn in der zuletzt erwähnten Urkunde neben den Genannten ein Sigefredus de Leviciano, Ugo de Modolona, Adalbertus de Gurgo erwähnt werden.
Siegfried I.hatte nach Donizo a.a.O. drei Söhne:
                       Est primus dictus Sigefredus et Atto secundus,
                       Filius et parvus vocitatur quippe Gerardus.
Von Siegfried II. und Gerard bemerkt er, daß dieselben sich in Parma niedergelassen hätten und hier die Ahnherrn zweier progenies grandes et honore micantes geworden seien, die er als BARATINA und GUIBERTINA bezeichnet. Siegfried II. selbst kann man wohl als identisch mit dem Sigefredus de comitatu Lucensi et filius Sigefredi betrachten, der 962 in einer Urkunde bei Adalbert-Atto genannt wird; eine Tochter von ihm Adelchinda, die mit einem Bugo filius quondam Arioaldi de loco Belusco verheiratet war, vollzieht 973 mit Zustimmung ihres Oheims Adalbert-Atto und ihrer Vettern Teudald und Rodulf ein Rechtsgeschäft.
 
 
 
 

Literatur:
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Bresslau, Harry: Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Konrad II. Verlag von Duncker & Humblot Leipzig 1879 Band I Seite 431-436 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 2 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser II Nord-, Ost- und Südeuropa, R.G. Fischer Verlag 1994 Tafel 396 -