VAIHINGEN
(Adels-Geschlecht)
Die Grafen von Vaihingen waren ein mittelalterliches Adels-Geschlecht in Franken und Schwaben.
Die Vaihinger Grafen
stammen von einem ursprünglich um
Würzburg und an der Saale ansässigen fränkischen
Adels-Geschlecht mit Leitnamen
Egino ab, das im hohen
Mittelalter seinen Besitz durch den Erwerb von Urach und Achalm
vergrößern
konnte und von dem wohl auch die Grafen von Urach
abstammen. Durch Heirat kam das Geschlecht in den Besitz des zuvor den
Grafen von Calw
gehörigen Vaihingen im Enzgau, wo sich die Linie der Grafen von
Vaihingen ausbildete und reichen Besitz hatte. Über die Heirat
Konrads II. von Vaihingen
(1210/20–1271/75) mit Agnes
von Eselsburg
erwarben die VAIHINGER auch
die Herrschaft der um 1252 im Mannesstamm
ausgestorbenen Herren von Eselsburg mit Hohenhaslach, Horrheim, Ensingen
und weiteren
Gütern. Sie nahmen ihre Grablege im von den ESELSBURGERN
gegründeten Kloster Rechentshofen.
Bereits
Konrad II. war hoch
verschuldet, was letztlich zum wirtschaftlichen
Niedergang des Geschlechts führte, das sukzessive seine
Besitztümer verpfänden und verkaufen musste. Sein Sohn Konrad
III. stand auf Seiten König
RUDOLFS in Konflikt mit
Württemberg.
Konrad IV. heiratete Elisabeth von Schlüsselburg,
die reiches
Vermögen mit in die Ehe brachte, musste aber aus wirtschaftlichen
Gründen Burg und Stadt Vaihingen an die Grafen
von Oettingen veräußern und seinen Sitz künftig auf
der Eselsburg nehmen. Heinrich
von Vaihingen, der spätestens 1364
kinderlos starb, verschenkte 1356 seinen restlichen Besitz an
Württemberg. Die württembergischen Grafen erwarben 1364 von
Heinrichs Schwester Mechthild mit deren
Ansprüchen auf einen Teil
des väterlichen Erbes auch den letzten Rest des einstigen
Vaihinger Besitzes.
Die Schenkungsurkunde Heinrichs
von 1356 wirft verschiedene
heimatgeschichtliche Fragen auf, da sie in Stuttgart aufgesetzt wurde
und entgegen den sonstigen damaligen Gepflogenheiten einzig von
Heinrich von Vaihingen,
aber von keinen Zeugen gesiegelt ist. Die
Gründe für die Hinwendung zu Stuttgart, gegen das man zwei
Generationen zuvor noch zu Felde gezogen war, sind unbekannt. In der
Schenkungs-Urkunde werden außerdem Horrheim und Hohenhaslach als
Städte genannt, obwohl
für beide Orte keine Verleihung des Stadtrechts bekannt ist.