Ahn-Nr. 128.8;
Pers-Nr: 89
Personenblatt
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Name:
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Hesso
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Sippe:
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Hessonen
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Titel:
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Graf im Sülchgau
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Datum
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Konf
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Hinweis
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Ort, PLZ, Staat
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Eltern
Heirat
Historie zur Person
Ottilie Kilian, Sülchgau - Wolfsölden -
Schauenburg Das machtpolitische Streben eines mittelalterlichen
Adelsgeschlechts (1000-1300) in Mannheimer Geschichtsblätter Neue
Folge Band 6, 1999, S121-126
2. Die frühesten nachweisbaren Vertreter des Geschlechts: die
Hessonen, Grafen im Sülchgau
2.1. Besitzgrundlage
Ende der 1120er-Jahre erscheint eine neue adlige Familie an der
Bergstraße, die die Burg über Dossenheim in Besitz nahm und
sich deren Name Scoweburch, Schauenburg, zulegt. Als erster Vertreter
dieser Familie wird Gerhard im Jahre 1130 urkundlich fassbar, als er in
Mainz zusammen mit Vertretern bedeutender Adelsgeschlechter des
Rhein-Main-Lahn-Gebiets und der Bergstraße als Zeuge in einer
Urkunde des Erzbischofs Adalbert I. auftritt 35). Bemerkenswert hierbei
ist, dass der Schauenburger unmittelbar nach dem Grafen Siegfried von
Nüring und vor Konrad von Bickenbach und anderen Edelfreien in der
Zeugenliste rangiert. Siegfried von Nüring ist der Gaugraf der
Wetterau und der Nidda, Konrad von Bickenbach gehört einer
alteingesessenen edelfreien Familie des Oberrheingaus an, die
vermutlich seit dem 11. Jahrhundert die Vogtei über den Lorscher
Besitz um Bickenbach innehatte 36). Konrad selbst dürfte ein Mann
von hohem Ansehen gewesen sein und eine bedeutende Stellung an der
Bergstraße eingenommen haben, wofür spricht, dass ihn bei
der Weihe der von ihm errichteten Burgkapelle eine große Zahl
geistlicher und weltlicher Würdenträger des Reiches -
darunter die Bischöfe von Straßburg, Worms, Konstanz und
Chur - durch ihre Anwesenheit ausgezeichnet hatten 37).
Indem nun Gerhard von Schauenburg unter den Zeugen in Mainz eine so
vorrangige Stelle einnimmt, wird seine soziale und politische Stellung
sichtbar, die ihn in die Nähe einer Grafenfamilie rückt. Dies
resultiert nicht allein aus der neuerworbenen Position an der
Bergstraße, sondern auch aus seiner Herkunft und der damit in
Zusammenhang stehenden verwandtschaftlichen Verbindung zu vornehmen und
einflussreichen Familien.
Wie bereits erwähnt, ist Gerhard von Schauenburg ein Bruder des
Bischofs Siegfried von Speyer (1126-1146), entstammt somit dem
edelfreien Geschlecht von Wolfsölden, dessen Machtbereich
vornehmlich im unteren Murrgau, im Raum um Backnang lag. Allein die
Tatsache, dass ein Sohn dieser Familie zum Bischof erhoben und damit in
die Reihe der Reichsfürsten eingereiht wurde, lässt erkennen,
dass es sich um keine unbedeutende Familie gehandelt haben kann. Wie
aus einer Traditionsnotiz des Klosters Hirsau zu entnehmen ist, haben
sich Gerhards Großvater und Vater im späten 11. Jahrhundert
oder um 1100 diesen Namen nach dem neuen Sitz Wolfsölden zugelegt
38), ihre Besitzgrundlage in dieser Gegend reicht aber weit ins 11.
Jahrhundert zurück. Man nimmt an, dass die Vorfahren in den
20er-Jahren des 11. Jahrhunderts durch Heirat eines Grafen Hesso mit
einer Gisela von Backnang 39) im Murrgau Fuß gefasst haben. Es
erscheint nämlich im Jahre 1027 in einem Kreis Adeliger, die in
Ulm den von Konrad II. getroffenen Bestimmungen bezüglich des
Wildbanns im Murrhardter Wald alsprovinciales zustimmten, ein Ezzo, der
als Gemahl der Gisela angesehen wird 40). Ist diese Annahme zutreffend,
schließt das jedoch nicht ein, dass Backnang bereits zu diesem
frühen Zeitpunkt auch Sitz der Hessonen-familie geworden war. Erst
nach der Jahrhundertmitte legen sich die Hessonen die Zubenennung
»von Backnang« bei (»von Wolfsölden« noch
eine Generation später). Bis zu dieser Zeit lag der Schwerpunkt
ihrer Interessen in einer anderen Landschaft.
Die Familie des Grafen Hesso
und der Gisela, die nur in Ansätzen
fassbar wird, gehört zu einer größeren
Verwandtengruppe, den Hessonen, von der uns einzelne Mitglieder in den
Quellen des 11. Jahrhunderts entgegentreten, deren Einordnung in
Filiationszusammenhänge aber aufgrund der vorhandenen Einnamigkeit
problematisch ist. Ihr Allodial-besitz lag im Gebiet des oberen
Neckars, am oberen Rhein zwischen Rheinknie und Kaiserstuhl und im
südlichen Schwarzwald 41), eine Streuung, die auf
verwandtschaftliche Verbin¬dung zu Familien des süddeutschen
Raumes hinweist.
Zu Beginn des 11. Jahrhunderts tritt uns ein Zweig der Hessonen
entgegen, der sich als Inhaber der Grafschaft in der Ortenau und im
Sülchgau auszeichnet, jener Zweig, von dem aller
Wahrscheinlichkeit nach die nach Backnang abgewanderten Hessonen
abstammen. Ein größerer Familienbesitz lag im Sülchgau
um den namengebenden Ort Sülchen 42) (bei Rottenburg), der
Hauptort eines ausgedehnten, bis in den Schönbuch hinein sich
erstreckenden Reichsgutkomplexes war43.
Das Grafenamt in den beiden Regionen wird für das Jahr 1007
fassbar. Auf der Synode zu Frankfurt, auf der die Errichtung des neuen
Bistums Bamberg durch den Reichsepiskopat bestätigt wurde,
übergibt Heinrich II. am 1. November diesen Jahres seiner von ihm
favorisierten Gründung reiches Ausstattungsgut, worunter sich auch
Besitz in den beiden Grafschaften befand, nämlich der Ort
Nußbach (am Austritt der Rench in die Rheinebene) mit allem
Zubehör und die Abtei Gengenbach, beide in pago Mortenovua et in
comitatu Hessini comitis gelegen sowie der Ort Kirchheim (=
KirchenteUinsfurt) inpago Sulichgowe et in comitatu Hessini comitis
situm 44).
Nach 1007 war die Grafschaft in der Ortenau den Hessonen verloren
gegangen. Da als Nachfolger Graf Bertold/Bezelin, ein Vorfahre der
Zähringer, erscheint, der als Freund Heinrichs IL gilt, steht zu
vermuten, dass Graf Hesso als möglicher Anhänger Herzog
Hermanns II, des erklärten Gegners Heinrich IL im Kampf um die
Königskrone, das Grafenamt im Zuge der Maßnahmen des
Königs verloren hat, um durch »Neuordnung« und
Um-besetzung der Grafenämter die Macht seiner Gegner in diesem
Raum zu schwächen 45).
Die Grafschaft im Sülchgau dagegen verblieb noch mehrere
Jahrzehnte bei den Hessonen. Ein letztes Mal wird ein Graf Hesso als
Inhaber dieser Grafschaft genannt, als Kaiser Heinrich IV. im Jahre
1057 dem Hochstift Speyer das praedium Sülchen, den großen
Reichsgutkomplex inpago Sulichgowe, in comitatu Hessonis comitis
situmA('', schenkte.
Es lässt sich zwar durch keine urkundliche Aussage belegen, dass
der Verlust der Grafenrechte durch andere Reichslehen entschädigt
worden wäre, aber es gibt einen Hinweis, der einen Ausgleich
wahrscheinlich macht: jene bemerkenswerte Feststellung nämlich,
dass die Nachfahren des Grafen Hesso sich im Besitz eines
Reichsgutkomplexes auf dem Nordgau nachweisen lassen, somit in einer
Region, die nach der Zerschlagung des Herrschaftsbereichs des Mgf
Heinrich von Schweinfurt ebenfalls eine Umgestaltung der Machtstruktur
durch Heinrich II erfahren hatte. Mithin wäre der Besitzanfall am
ehesten im Zuge dieser Neuordnung zu sehen. Kunde von diesem
Reichslehen erhalten wir erst auf¬grund einer Klage des Bischofs
Siegfried von Speyer und dessen Bruders Gottfried von Wolfsölden
gegen das Kloster Waldsassen auf dem Nordgau, die im Jahre 1138 in
Mainz vor König Konrad III. verhandelt wurde47. Bei dem strittigen
Objekt handelt es sich um den Weiler Hofteich48, der zur Beilegung des
Streites mit sämtlichen Rechten dem Kloster übereignet wurde.
Dieser Ort, der in Nachbarschaft zu dem Ausstattungsgut des von
Markgraf Diepold III. im Jahre 1133 gegründeten Klosters lag 49),
besaß ein weit reichendes Umland, das vor allem wegen seiner
Ausbaufähigkeit den Besitz für Waldsassen erstrebenswert
gemacht hatte; vier bäuerliche Siedlungen wurden hier durch das
Kloster neu angelegt 50). Hofteich bildete aber nur einen Teil eines
umfassenderen Besitzes, des predium Tursenreut, von dessen
Größe wir uns durch die Nennung der dazugehörenden Orte
in einem Güterverzeichnis des Klosters Waldsassen von 1230 ein
anschauliches Bild machen können: Es erstreckte sich von
Tirschenreuth in einem nach Nordwesten ausgreifenden Bogen bis gegen
Waldsassen51.Wie wir des Weiteren diesem Verzeichnis entnehmen
kön¬nen, war dieser Besitzkomplex 1138, bei dem Verzicht auf
Hofteich, im Besitz des Bischofs Siegfried und seines Bruders 52).
Der Reichslehncharakter dieses Besitzes, der in der Urkunde von 1138
zum Ausdruck kommt, wird noch einmal offenkundig, als im Jahre 1217
Kloster Waldsassen daspredium Tursenreut von den Grafen Rapoto und
Heinrich von Ortenburg im Tausch gegen ein anderes Reichslehen erwarb
53). Die beiden Brüder besaßen aber das predium aus dem Erbe
ihrer Mutter Elisabeth, einer Erbtochter des Grafen Gebhard II. von
Sulzbach 54), woraus man folgern kann, dass der Besitz nach dem Tod der
beiden Wolfsöldener (Gottfried zwischen 1138 und 1146, Bischof
Siegfried 1146) als erledigtes Lehen eingezogen und an den Grafen von
Sulzbach, der bereits in der Urkunde von 1138 als Bürge für
die Übereignung von Hofteich fungierte, wieder ausgegeben wurde.
2.2. Mitglieder der Grafenfamilie
Wie bereits dargelegt, beginnt in den 1020er-Jahren infolge des durch
Heirat erworbenen Besitzes um Backnang diese Landschaft ins Blickfeld
der Hessonen zu rücken, wobei jedoch der Sülchgau das ganze
Jahrhundert hindurch noch im Interessenbereich der Hessonen bleibt.
Hier waren sie Inhaber der Grafschaft (zumindest bis nach der
Jahrhundertmitte), im Raum Sülchen-Wurmlingen lagen die allodialen
Güter der Familie 55), in Sülchen, dem Hauptort des Gaus,
dürfte der Sitz der Grafenfamilie gewesen sein.
Inwieweit lassen sich Personen erschließen, die als Mitglieder
dieser Familie angesprochen werden können? Mit Sicherheit
können Graf Hesso und seine Gemahlin Gisela von Backnang der
Sülchgauer Familie zugewiesen werden. Sie sind für die erste
Hälfte des 11. Jahrhunderts nachweisbar aufgrund einer
Traditionsnotiz des Klosters Einsiedeln, die besagt, dass zwei
Brüder, Gerung und Hesso von Blansingen, gegen 1050 Besitz in
Stetten (b. Lörrach) für das Seelenheil ihrer in Einsiedeln
begrabenen Mutter Gisela an dieses Kloster schenkten56. Da Gisela und
Hesso auch im »Jahrzeitbuch« des Klosters Einsiedeln im
Monat März unter den verstorbenen Wohltätern des Klosters
verzeichnet sind, dürfte eine Identität der Gemahlin Gisela
mit der Mutter Gisela unzweifelhaft sein. Hesso ist der Graf im
Sülchgau, den man mit einiger Sicherheit für einen Sohn des
1007 genannten Grafen im Sülchgau und in der Ortenau halten kann
57). Dessen Identifikation ist jedoch weniger sicher als angenommen.
Die Mönche von Einsiedeln und Reichenau gedenken am 20. August
eines Grafen Hesso, der mit einer Hiltgard verheiratet und getötet
worden war 58). Seinen Tod versucht man mit dem Aufstand Herzogs Ernst
II. von Schwaben im Jahre 1030 in Verbindung zu bringen und ihn damit
als den Grafen von 1007 und Vater des Gemahls der Gisela zu deuten 59).
Diese Datierung ist jedoch anzuzweifeln, denn der Kampf, bei dem die
Anführer beider Seiten getötet wurden, fand am 17. August
statt. Ihre Namen verzeichnet das Reichenauer Nekrolog unter diesem
Datum, Hessos Todestag aber zum 20. August 60). Nun wurde bei einer
Neubearbeitung der Einsiedler Totenbücher zu Anfang der
1960er-Jahre als wahrscheinlich dargelegt, dass der Tod dieses Grafen
Hesso erst nach der Jahrhundertmitte anzusetzen sei 61), eine
Datierung, die vermutungsweise bereits in älteren Arbeiten
vertreten wurde 62). Danach wäre Hesso, der Gemahl der Hiltgard,
der Sohnesgeneration von Graf Hesso und Gisela zuzurechnen.
Wenden wir uns den Söhnen des Grafen Hesso und der Gisela zu,
tritt die Gegend am südlichen Oberrhein als Besitzlandschaft der
Familie in Erscheinung. Gerung und Hesso nennen sich nach Blansingen
(am Isteiner Klotz); in unmittelbarer Nachbarschaft liegt Kleinkems, wo
ein anderer Hesso begütert war 63), der in der zweiten Hälfte
des Jahrhunderts durch besondere Aktivität in Erscheinung tritt.
Der Chronist des Klosters St. Georgen charakterisiert ihn als einen
Mann von höfischem Wesen, mächtig und reich an Besitz 64); er
ist der Mitstifter des Klosters St. Georgen im Schwarzwald, einer
gemeinsamen Gründung Hessos und Hezelos von Königsegg, seines
Verwandten 65). Zur Erstausstattung des 1083 gegründeten Klosters
hatte Hesso nahezu seine gesamten ererbten Eigengüter gestiftet,
die »eine beachtliche Brücke von Hohenzollern bis zum
Rheinknie bilden« 66) und deren namentliche Aufzeichnung es
ermöglicht, Besitzzusammenhänge zu erhellen. So lässt
sich Besitznachbarschaft des St. Georgener Hesso und der beiden
Brüder nicht nur am Oberrhein feststellen, sondern dieses tritt
auch in einer anderen Region, an der oberen Wutach, zutage 67), ein
Sachverhalt, der es wahrscheinlich macht, dass diese Besitzsituation
keine zufällige ist, sondern auf einer verwandtschaftlichen
Beziehung zwischen den Sülchgau-Hessonen und dem St. Georgener
Stifter beruht. Ob man diesen als Sohn Hessos von Blansingen und damit
Enkel des Grafen Hesso und der Gisela ansehen kann68, dafür gibt
es keinen schlüssigen Beweis.
Anmerkungen
35 S. Anm. 3.
36 Horst Wolfgang BÖHME: Die Turmhügelburg bei
Alsbach-Hänlein und die Territorialentwicklung an der mittleren
Bergstraße im Früh- und Hochmittelalter. In: Jahrb. des
Rom.-Germ.-Zentral¬museums Mainz 30 (1983), S. 512 u. 514.
37 MUB I, Nr. 561, S. 473.
38 Eugen SCHNEIDER (Hg.): Codex Hirsaugiensis (Württ.
Geschichtsquellen 1). In: Württ. Jahrbücher für
Statistik und Landeskunde (Stuttgart 1887), S. 5-78, bes. fol. 26b
39 »Jahrzeitbuch« des Klosters Einsiedeln, ediert in: Hagen
KELLER: Kloster Einsiedeln in ottonischer Zeit (Forschungen z.
oberrhein. Landesgeschichte 13; 1964), S. 154-163, hier S. 157: Unter
dem 12.3. werden verzeichnet Comes Hesso et Gisla de Baccanasich uxor
eins.
40 MGH D K IL Nr. 107. Zur Identifizierung vgl. Gerhard FRITZ: Kloster
Murrhardt im Früh- und Hochmittelalter (Forschungen aus
Württ. Franken Bd. 18; Sigmaringen 1982), S. 76, 130.
41 Hans-Josef WoLLASCH: Die Anfänge des Klosters St. Georgen im
Schwarzwald (Forschungen z. oberrhein. Landesgeschichte 14, 1964), S.
15, 28ff.
42 Franz Ludwig BAUMANN: Die Gaugrafschaften im Wirtemberg. Schwaben
(Stuttgart 1879) S. 129: »Dieser Gau ist nach der Angabe der Vita
antiquissima St. Meinradi >pagus, quem ex villa Sulichi Sulichkewe
vocavit antiquitas< nach Sülchen bei Rotenburg ...
genannt.«
43 Der Landkreis Tübingen, Bd. 1 (Die Stadt- und Landkreise in
B.-W; 1967), S. 202.
AA MGH D H IL Nr. 156 (Nußbach); Nr. 167 (Abtei Gengenbach); Nr.
161 (Kirchheim).
45 KELLER (wie Anm. 39), S. 119 undAnm. 163.
46 WUB I (1849), S. 273; MGH D H IV. Nr. 10.
AI Urkunde Bf. Siegfrieds ediert in: Jos. Barth. MAYR: Geschichte des
Marktes Mitterteich in der Ober¬pfalz nach Urkunden u. anderen
Quellen (Verhandlungen des hist. Vereins f. Oberpfalz und
Regens¬burg Bd.35; 1880), S. 156£; Urkunde Konrads III.: Mon.
Boica 31/1, S. 392£; MGH D KIII Nr. 9.
48 In der Urk. von 1138 noch inferior Diche, Niederteich, genannt,
erscheint der Ort 1230 in einer Auflistung der erworbenen
Klostergüter als Hofteich, quodantiquitus Niderteich dicebatur.
Heinrich GRADL (Hg.): Das Egerland, VI. Abteilung: Monumenta Egrana,
Bd.l (1886), S. 64 Nr. 179.
49 Tirschenreuth, bearb. v. Heribert STURM (Hist. Atlas v. Bayern, Teil
Altbayern Heft 21; 1970), S.19.
50 ME Nr. 179, S. 64 : quia ipsa villa latos habe bat terminos, in
ipsis terminis has villas fecimus novellari: Hungenberch, Neunhof,
Volkoldsmül, Pechoven.
51 ME Nr. 179, S. 64; Tirschenreuth (wie Anm. 49), S. 55.
52 Hofteich ... dederunt nobis Syfridus Spyrensis Episcopus et frater
suus Gotfridus, cum adhuc predium Tursenreut esset in manibus eorum. ME
Nr. 179, S. 64.
53 ME Nr. 138, S. 48.
54 J. MORITZ: Stammreihe und Geschichte der Grafen von Sulzbach
(Abhandlungen der hist. Klasse der königl., bayerischen Akademie
der Wissenschaften Bd.I/Teil 2; München 1833), S. 341.
55 Cod. Hirs., fol. 26b, fol. 27a. - Karl Otto MÜLLER: Traditiones
Hirsaugiensis. In: Zeitschr. f. Württ. Landesgesch. 9 (1949/50),
S. 21-26, hier S. 39 Nr. 6.
56 KELLER (wie Anm. 39), S. 106 und Anm. 66; Quellenwerk zur Entstehung
der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Abt. II Bd. 3 (Aarau 1951),
bearb. v. Paul KLÄUI, S. 374, zur Datierung vgl. S. 375 Anm. 15.
57 H. BAUER: Die Grafen von Kalw und Löwenstein. In:
Wirtembergisch Franken Bd. 8 Heft 2 (1869), S. 209-243, hier S. 220. -
FRITZ (wie Anm. 40), S. 130f., 142.
58 KELLER (wie Anm. 39), S. 161; MGH Necr.I, 278 (Reichenau).
59 FRITZ (wie Anm. 40). S. 131; E. HEYCK: Die Geschichte der Herzoge
von Zähringen (Freiburg 1891), S. 577.
60 MGH Necr. I, 278 (Reichenau): 17.8. Manegolt com. Ernst dux.
Wernhere com.; vgl. auch Kurt HILS: Die Grafen von Neuenbürg im
11. Jahrhundert (Forschungen zur oberrhein. Landesgesch. 19; 1967), S.
24. Wenn FRITZ (wie Anm. 40), S. 131 Anm. 29 angibt, dass im MGH Necr.
I, 362 »nach Hesso der am 17. August 1030 als Freund Herzog
Ernsts II. gefallene GrafWernher von Kyburg« eingetragen sei
(Verweis auf den Index S. 787), so ist das unrichtig. Eindeutig lautet
der Eintrag S. 362: Com. Wernharius occisus in hello Boemannico cum
aliis pluribus. Es kann sich also hier nicht um den im Kampf gegen
Herzog Ernst gefallenen Grafen Werner von Kyburg handeln. Es ist der im
Böhmenkrieg 1040 gefallene Werner von Winterthur; vgl. Quellenwerk
(wie Anm. 56), S. 369 u. Anm. 5; HILS, S. 22.
61 KELLER (wie Anm. 39), S. 68.
62 A. KLEMM: Die Verwandtschaft der Herren von Backnang. In: ZGO NF 12
(1897), S. 512-528, bes. S. 516, 518, übernimmt die Angaben von L.
SCHMID: Geschichte der Grafen von Zollern (Tübingen 1886):
gefallen in dem Kampf um den Zollern 1061.
63 WOLLASCH (wie Anm. 41), S. 15.
64 Notitiae fundationis et traditionum monasterii S. Georgii. In: MGH
SS XV12, S. 1007, 2.
65 WOLLASCH (wie Anm. 41), S. 20f., 31.
66 Ebd., S. 15,30.
67 HEYCK (wie Anm. 59), S. 576.
68 Ebd., S. 577.
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