Schwarzmaier Hansmartin: Seite 30,32,33,34
**********************
"Uta von Schauenburg" in „Welf VI.“ Herausgeber Rainer
Jehl 1995
Uta
war die Tochter und Erbin des Pfalzgrafen
Gottfried
von Calw, des einflußreichsten Mannes am Hofe und
in
der
Umgebung HEINRICHS V., sein
Reichsverweser
während des Italienzuges des Königs.
Gottfried von Calw hat
im November 1130 noch gelebt; sein Tod, nach dem Zwiefalter Nekrolog an
einem 6. November, ist also frühestens 1131
anzusetzen.
Bernhardi in den Jahrbüchern Lothars hat ihn zum Jahr 1133
festgelegt. Mit Recht betont Karin Feldmann noch einmal, die Heirat
oder
doch zumindest die rechtsverbindliche Eheabsprache der WELFEN
falle noch in die Lebzeit
Gottfrieds,
und bringt eine Urkunde
Gottfrieds
damit in Verbindung, an der auch Welf
VI. beteiligt ist und die im
Februar
1130 datiert ist. Demnach darf man die Heirat des 15-jährigen Welf
mit Uta spätestens
damals ansetzen, wenn nicht sogar 1126/27, als
- nach dem Tode Heinrichs des
Schwarzen - die Hausabsprache zwischen König
LOTHAR und seinem künftigen Schwieger-Sohn und Erben
Heinrich
dem Stolzen erfolgt sein mag und wohl auch für den etwa 7
Jahre
jüngeren
Bruder des WELFEN
seinen Platz im
Herrschaftssystem
des Reiches abgesprochen hat. Dann, vielleicht schon am 6. Februar
1131,
folgte Gottfrieds
Tod,
und Welf, der in diesem
Jahr mit 16 Jahren gerade die Ritterwürde
erworben hatte, drängte vehement in das Erbe seines
Schwieger-Vaters.
Diesmal geht es um das Lebensalter Gottfrieds
von Calw, der nach Kurze - Gerlich hat sich ihm
angeschlossen
- um 1060 geboren ist, bei seinem Tode also 71, bei der Geburt seiner
Tochter
nach unserer Zeitbestimmung 60 Jahre alt gewesen wäre. Auch wenn
man
sich Kurzes Berechnung anschließt, so wäre Gottfried
bei
der Geburt seiner Tochter, die vielleicht nicht einmal die Jüngste
war, da sie eine Schwester Liutgard
besaß, die nicht
standesgemäß
vermählt wurde und bei der Verteilung des väterlichen Erbes
übergangen
wurde, 53 Jahre alt gewesen, was nicht ausgeschlossen, aber auch nicht
gerade naheliegend ist. Von daher kann man zwischen der Alternative
wählen,
dem Vater eine spätgeborene Tochter oder aber der Tochter ein
überlanges
Lebensalter zuerkennen zu sollen.
Gottfrieds
Geburt 1060 anzusetzen, ihn also 1075 schon
zeugungsfähig
sein zu lassen, besteht keine Veranlassung. Denn erstmals urkundlich
erwähnt
wird Gottfried
erst
1106 als Godefridus
comes
in einer Urkunde HEINRICHS V. für
das neu gegründete St. Walburg im Hl. Forst. Von da an findet er
sich
dann freilich in einer langen Reihe von Zeugnissen HEINRICHS
V., bis hin zu den Verhandlungen zum Wormser Konkordat. Ob
er
nun wirklich 1075 erwachsen, aber 30 Jahre lang politisch abstinent
gewesen
ist? Es ist schwer das Nichtvorhandensein urkundlicher Nennungen
richtig
zu interpretieren. Doch möchte man eigentlich eher davon ausgehen,
dass er im letzten Jahrzehnt des 11. Jahrhunderts ins Mannesalter trat
und nach dem Tod des Vaters seinen Besitz übernahm. Dieser hatte
seinen
Sohn Adalbert
III.
überlebt, der 1094 starb. Gottfried
erhielt also das volle Erbe der Calwer
Grafen und wird 1095 -
im
Privileg Urbans II. -
auch als Hirsauer Vogt genannt, offenbar
nach
dem Tod Adalberts III. Sein
Geburtsjahr mag man getrost um 10
Jahre
verschieben, ihn also um 1070 geboren sein lassen. Dies macht das
Problem
um sein Alter bei der Geburt Utas
nicht geringer,
erhöht
aber doch die Glaubwürdigkeit unserer Annahme. Möglicherweise
war Gottfried
in erster Ehe
vermählt,
ohne Kinder zu hinterlassen, und erhielt solche erst relativ spät
in zweiter Ehe.
HEINRICH V. hat Gottfried
in
der Tat eine Schlüsselposition zugesprochen. "Pfalzgraf"
nennt
ihn erstmals eine Urkunde von 1113 für St. Maximin in Trier, doch
schon vorher war Gottfried öfter
im mittelrheinischen Raum handelnd aufgetreten. 1113 starb Siegfried
von
Ballenstedt, und HEINRICH V.
setzte
mit Gottfried
seinen engsten
Vertrauten
als seinen Nachfolger ein, der jedoch mit seinem Amtsvorgänger
nicht
verwandt war. So gab es zunächst einmal kriegerische
Auseinandersetzungen
mit Siegfrieds
Verwandtschaft, und nach dem Tod HEINRICHS
V. scheint Gottfried
seine Stellung wieder eingebüßt zu haben, denn
neben
ihm erscheint Wilhelm von
Ballenstedt, ein Sohn Siegfrieds,
seit 1126
als
Pfalzgraf und Vogt des Hochstifts Trier. Den Grund für diese
Entmachtung
Gottfrieds
darf
man in der Verwandtschaft des neuen Königs
LOTHAR VON SUPPLINBURG mit den BALLENSTEDTERN sehen und
damit
in einer neuen Machtverteilung im mittelrheinischen Gebiet. Hatte HEINRICH
V. den Calwer
Grafen mit einer Machtfülle ohnegleichen
ausgestattet, um mit ihm den rheinischen Erzbischöfen
entgegentreten
zu können, so hat er damit keinen "Landfremden" eingesetzt. Gottfried
entstammte ja - darauf wies schon sein Name - von seiner Mutter
her dem lothringischen Herzogs-Haus, sein Bruder Bruno war Bischof von
Metz
gewesen, und er bot Gewähr für eine ebenso enge Bindung an
die
lothringischen Reformkreise wie für eine uneingeschränkte
Parteinahme
auf der Seite des letzten salischenKaisers.
Doch gerade diese Schlüsselposition am Mittelrhein
und im Moselraum - mit der Vogtei über St. Maximin in Trier -, die
sich in einer Fülle von urkundlichen Belegen zwischen 1113 und
1125
niederschlägt, läßt die Situation nach dem Tod des
Kaisers
erneut deutlich werden. Aus der Königswahl vom 30. August 1125
ging
der sächsische Herzog Lothar als
Sieger hervor, wobei man als sicher annehmen darf, dass Pfalzgraf
Gottfried
zu den Parteigängern und Wählern
Friedrichs
von Schwaben gehört hatte. Ihn als Pfalzgraf abzusetzen,
bestand
für
LOTHAR kein Anlaß, doch hat
er
offensichtlich die Ansprüche des BALLENSTEDTERS
berücksichtigt
und die Macht zwischen ihm und Gottfried von
Calw
geteilt, ohne dass letzterer aktiv gegen diese Maßnahme
vorgegangen
ist. Vielmehr findet man ihn gelegentlich auch in der Umgebung des
neuen
Herrschers, wenn auch nicht mehr als seinen engsten Berater. Doch in
den
Thronkampf der STAUFER hat er
anscheinend
nicht aktiv eingegriffen. Vielmehr scheint es, dass ihn LOTHAR
in die Hausordnung einbezogen hat, mit der er seine
Herrschaft
zu festigen gedachte.
In die welfische
Hausordnung ist Welf VI.
einbezogen, dem die schwäbischen
Güter
der WELFEN
zufielen, und man kann
als
sicher annehmen, dass für ihn spätestens damals eine
standesgemäße
und seine politische Position festlegende Eheverbindung in die Wege
geleitet
wurde. Sie war, so wird man vermuten dürfen, die Folge einer
Absprache
zwischen dem König, Pfalzgraf Gottfried
und den WELFEN wurde
Heinrich
dem Stolzen als Schwieger-Sohn des Königs die Rolle des
Kron-Prinzen
und Königskandidaten zuerkannt, so sollte der jüngere Welf in
Schwaben zum Gegenspieler der STAUFER
werden; seine Machtbasis wurde aufgewertet durch das reichste Erbe, das
in diesen Jahren zur Disposition stand, demjenigen Pfalzgraf
Gottfrieds.
Es scheint, dass dieser zu Ungunsten seines
Neffen
Adalbert
in diesen Vertrag eingewilligt hat, um den Frieden im Reich zu
sichern. Damit hat Gottfried
sich selbst Ruhe verschafft, doch
für
die Zeit nach seinem Tode war der Streit vorprogrammiert, der dann auch
ausgebrochen und der bekannten Weise verlaufen ist.