Schwarzmaier Hansmartin: Seite 30,32,33,34
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"Uta von Schauenburg" in „Welf VI.“ Herausgeber Rainer Jehl 1995

Uta war die Tochter und Erbin des Pfalzgrafen Gottfried von Calw, des einflußreichsten Mannes am Hofe und in der Umgebung HEINRICHS V., sein Reichsverweser während des Italienzuges des Königs.
Gottfried von Calw hat im November 1130 noch gelebt; sein Tod, nach dem Zwiefalter Nekrolog an einem 6. November, ist also frühestens 1131 anzusetzen. Bernhardi in den Jahrbüchern Lothars hat ihn zum Jahr 1133 festgelegt. Mit Recht betont Karin Feldmann noch einmal, die Heirat oder doch zumindest die rechtsverbindliche Eheabsprache der WELFEN falle noch in die Lebzeit Gottfrieds, und bringt eine Urkunde Gottfrieds damit in Verbindung, an der auch Welf VI. beteiligt ist und die im Februar 1130 datiert ist. Demnach darf man die Heirat des 15-jährigen Welf mit Uta spätestens damals ansetzen, wenn nicht sogar 1126/27, als - nach dem Tode Heinrichs des Schwarzen - die Hausabsprache zwischen König LOTHAR und seinem künftigen Schwieger-Sohn und Erben Heinrich dem Stolzen erfolgt sein mag und wohl auch für den etwa 7 Jahre jüngeren Bruder des WELFEN seinen Platz im Herrschaftssystem des Reiches abgesprochen hat. Dann, vielleicht schon am 6. Februar 1131, folgte Gottfrieds Tod, und Welf, der in diesem Jahr mit 16 Jahren gerade die Ritterwürde erworben hatte, drängte vehement in das Erbe seines Schwieger-Vaters.
Diesmal geht es um das Lebensalter Gottfrieds von Calw, der nach Kurze - Gerlich hat sich ihm angeschlossen - um 1060 geboren ist, bei seinem Tode also 71, bei der Geburt seiner Tochter nach unserer Zeitbestimmung 60 Jahre alt gewesen wäre. Auch wenn man sich Kurzes Berechnung anschließt, so wäre Gottfried bei der Geburt seiner Tochter, die vielleicht nicht einmal die Jüngste war, da sie eine Schwester Liutgard besaß, die nicht standesgemäß vermählt wurde und bei der Verteilung des väterlichen Erbes übergangen wurde, 53 Jahre alt gewesen, was nicht ausgeschlossen, aber auch nicht gerade naheliegend ist. Von daher kann man zwischen der Alternative wählen, dem Vater eine spätgeborene Tochter oder aber der Tochter ein überlanges Lebensalter zuerkennen zu sollen.
Gottfrieds Geburt 1060 anzusetzen, ihn also 1075 schon zeugungsfähig sein zu lassen, besteht keine Veranlassung. Denn erstmals urkundlich erwähnt wird Gottfried erst 1106 als Godefridus comes in einer Urkunde HEINRICHS V. für das neu gegründete St. Walburg im Hl. Forst. Von da an findet er sich dann freilich in einer langen Reihe von Zeugnissen HEINRICHS V., bis hin zu den Verhandlungen zum Wormser Konkordat. Ob er nun wirklich 1075 erwachsen, aber 30 Jahre lang politisch abstinent gewesen ist? Es ist schwer das Nichtvorhandensein urkundlicher Nennungen richtig zu interpretieren. Doch möchte man eigentlich eher davon ausgehen, dass er im letzten Jahrzehnt des 11. Jahrhunderts ins Mannesalter trat und nach dem Tod des Vaters seinen Besitz übernahm. Dieser hatte seinen Sohn Adalbert III. überlebt, der 1094 starb. Gottfried erhielt also das volle Erbe der Calwer Grafen und wird 1095 - im Privileg Urbans II. - auch als Hirsauer Vogt genannt, offenbar nach dem Tod Adalberts III. Sein Geburtsjahr mag man getrost um 10 Jahre verschieben, ihn also um 1070 geboren sein lassen. Dies macht das Problem um sein Alter bei der Geburt Utas nicht geringer, erhöht aber doch die Glaubwürdigkeit unserer Annahme. Möglicherweise war Gottfried in erster Ehe vermählt, ohne Kinder zu hinterlassen, und erhielt solche erst relativ spät in zweiter Ehe.
HEINRICH V. hat Gottfried in der Tat eine Schlüsselposition zugesprochen. "Pfalzgraf" nennt ihn erstmals eine Urkunde von 1113 für St. Maximin in Trier, doch schon vorher war Gottfried öfter im mittelrheinischen Raum handelnd aufgetreten. 1113 starb Siegfried von Ballenstedt, und HEINRICH V. setzte mit Gottfried seinen engsten Vertrauten als seinen Nachfolger ein, der jedoch mit seinem Amtsvorgänger nicht verwandt war. So gab es zunächst einmal kriegerische Auseinandersetzungen mit Siegfrieds Verwandtschaft, und nach dem Tod HEINRICHS V. scheint Gottfried seine Stellung wieder eingebüßt zu haben, denn neben ihm erscheint Wilhelm von Ballenstedt, ein Sohn Siegfrieds, seit 1126 als Pfalzgraf und Vogt des Hochstifts Trier. Den Grund für diese Entmachtung Gottfrieds darf man in der Verwandtschaft des neuen Königs LOTHAR VON SUPPLINBURG mit den BALLENSTEDTERN sehen und damit in einer neuen Machtverteilung im mittelrheinischen Gebiet. Hatte HEINRICH V. den Calwer Grafen mit einer Machtfülle ohnegleichen ausgestattet, um mit ihm den rheinischen Erzbischöfen entgegentreten zu können, so hat er damit keinen "Landfremden" eingesetzt. Gottfried entstammte ja - darauf wies schon sein Name - von seiner Mutter her dem lothringischen Herzogs-Haus, sein Bruder Bruno war Bischof von Metz gewesen, und er bot Gewähr für eine ebenso enge Bindung an die lothringischen Reformkreise wie für eine uneingeschränkte Parteinahme auf der Seite des letzten salischenKaisers.
Doch gerade diese Schlüsselposition am Mittelrhein und im Moselraum - mit der Vogtei über St. Maximin in Trier -, die sich in einer Fülle von urkundlichen Belegen zwischen 1113 und 1125 niederschlägt, läßt die Situation nach dem Tod des Kaisers erneut deutlich werden. Aus der Königswahl vom 30. August 1125 ging der sächsische Herzog Lothar als Sieger hervor, wobei man als sicher annehmen darf, dass Pfalzgraf Gottfried zu den Parteigängern und Wählern Friedrichs von Schwaben gehört hatte. Ihn als Pfalzgraf abzusetzen, bestand für LOTHAR kein Anlaß, doch hat er offensichtlich die Ansprüche des BALLENSTEDTERS berücksichtigt und die Macht zwischen ihm und Gottfried von Calw geteilt, ohne dass letzterer aktiv gegen diese Maßnahme vorgegangen ist. Vielmehr findet man ihn gelegentlich auch in der Umgebung des neuen Herrschers, wenn auch nicht mehr als seinen engsten Berater. Doch in den Thronkampf der STAUFER hat er anscheinend nicht aktiv eingegriffen. Vielmehr scheint es, dass ihn LOTHAR in die Hausordnung einbezogen hat, mit der er seine Herrschaft zu festigen gedachte.
In die welfische Hausordnung ist Welf VI. einbezogen, dem die schwäbischen Güter der WELFEN zufielen, und man kann als sicher annehmen, dass für ihn spätestens damals eine standesgemäße und seine politische Position festlegende Eheverbindung in die Wege geleitet wurde. Sie war, so wird man vermuten dürfen, die Folge einer Absprache zwischen dem König, Pfalzgraf Gottfried und den WELFEN wurde Heinrich dem Stolzen als Schwieger-Sohn des Königs die Rolle des Kron-Prinzen und Königskandidaten zuerkannt, so sollte der jüngere Welf in Schwaben zum Gegenspieler der STAUFER werden; seine Machtbasis wurde aufgewertet durch das reichste Erbe, das in diesen Jahren zur Disposition stand, demjenigen Pfalzgraf Gottfrieds. Es scheint, dass dieser zu Ungunsten seines Neffen  Adalbert in diesen Vertrag eingewilligt hat, um den Frieden im Reich zu sichern. Damit hat Gottfried sich selbst Ruhe verschafft, doch für die Zeit nach seinem Tode war der Streit vorprogrammiert, der dann auch ausgebrochen und der bekannten Weise verlaufen ist.