Lexikon des Mittelalters: Band II Seite 528
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Brabant
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I. VERFASSUNGS- UND TERRITORIALENTWICKLUNG IM HOCHMITTELALTER
Brabant, Herzogtum (der Landesname
lebt in den Provinzbezeichnungen "N-Brabant" [Niederlande] und "Brabant"
[Belgien] fort). Die Etymologie ist ungesichert; das Grundwort -bant dürfte
'Raum', 'Region' bedeuten (vgl. die Namen Teisterbant [in Holland], Osterbant),
das Bestimmungs-Wort (Brac- u.a.) hat bisher keine befriedigende Erklärung
gefunden. Im Vertrag von Meersen (870) werden "in Brachbanto comitatus
IIII" erwähnt. Die Grenzen dieses Großgaus wurden im Norden
und Westen von der Schelde, im Osten von der Dilöe (Dyle), im Süden
von der Haine gebildet. Bonenfant nimmt an, dass der Gau ungefähr
dem Cambraier Archidiakonat Brabant und die vier im Vertrag von Meersen
(870) erwähnten Comitate vier Dekanaten entsprochen hätten, jedoch
ist diese Unterteilung nicht unproblematisch. Über die genaue Ausdehnung
der Grafschaft Brabant tappt man im dunkeln,
da sie bis zum Ende des 10. Jh. nur sehr selten genannt wird. Die Geschichte
des "Herzogtums Brabant" beginnt nicht vor
dem Ende des 12. Jh. Grundlage war zum einen der ca. 959 von Brun,
Erzbischof von Köln, eingerichtete Dukat (Nieder-)Lothringen,
zum anderen die territorialen Besitzungen der alten lothringischen Herzogssippe,
der REGINARE. Die niederlothringische Herzogswürde war 977
von OTTO II.
dem westfränkischen KAROLINGER Karl,
Bruder König Lothars, übertragen
worden, während zur gleichen Zeit die Söhne Lambert und
Reginar
des 958 wegen Aufruhrs enteigneten und verbannten Reginar III.
ihr Erbgut mit Ausnahme von Mons zurückerhielten. Lambert,
der mit Karls
Tochter Gerberga
verheiratet war, gelang es zwar nicht, nach dem Tode von Karls
Sohn Otto (ca. 1006) mit dem niederlothringischen
Dukat belehnt zu werden, aber er vereinigte in seiner Hand die Grafschaften
Löwen und Brabant (mit dem
von Karl zum Zentralort ausgebauten
Brüssel). Das Herzogsamt ging zunächst auf das sogenannte ARDENNER-Haus
(Grafen von Verdun) über. Gegen Ende des 11. Jh. erscheint als Nachfolger
des ins Heilige Land gezogenen Gottfried von Bouillon
Graf Heinrich von Limburg als Inhaber des Herzogtums. Heinrich,
letzter Gefolgsmann des alten Kaisers, wurde von dessen Sohn
HEINRICH V. abgesetzt, das Amt ging auf Gottfried von Löwen,
Urenkel Lamberts und Gerbergas,
über. Zwar gelang es den LIMBURGERN, mit Heinrichs Sohn
Walram noch einmal (1128-1139), die niederlothringische Herzogswürde
zu erringen, aber mit Gottfrieds
gleichnamigen Sohn wurden dann
die Grafen von Löwen endgültig zu ständigen Inhabern
des Titels. - Die Zählung der Gottfriede als niederrheinische
Herzöge ist in der modernen Literatur nicht einheitlich, üblicherweise
werden sie aber in nachstehender Reihenfolge aufgeführt:
Gottfried V. (1106-1128)
Gottfried VI. (1139-1142)
Gottfried VII. (1142-1190)
dann Heinrich I. (seit 1183 Mitregent, 1190-1235)
Heinrich II. (1235-1248)
Heinrich III. (1248-1261)
Johann I. (* 1252/53, Herzog 1267-1294)
Johann II. (1294-1312)
Johann III. (1312-1355)
Johanna mit Herzog Wenzel
von Luxemburg als mainbour (1355-1406, Johanna ist kinderlos
gestorben).
Als die Grafen von Löwen die niederlothringische
Herzogswürde endgültig übernahmen, war diese schon nicht
mehr mit einem Monopolanspruch auf den herzoglichen Rang im niederländischen
Raum verbunden. Schon
Gottfried VI. (1139-1142) war vor seiner
Einsetzung gelegentlich als Herzog von Löwen
erwähnt worden, und die LIMBURGER wurden nach 1139 zunächst
auch als Herzöge von den Ardennen, später als Herzöge von
Limburg bezeichnet. Dass man im 12. Jh. den alten "ducatus regni Hlotarii"
nicht mehr als alleinige Rechtsgrundlage für die Macht des niederlothringischen
Fürstentums betrachtete, kam im Titel der Herzöge aus dem Hause
LÖWEN zum Ausdruck: Zunächst tritt neben "dux Lotharingiae"
der Zusatz "comes", dann "dux Loviniae", schließlich
(zuerst 1188) "dux Brabantiae". Was die Herzöge bewogen hat,
ihre Bezeichnung zu wechseln, ist noch nicht in befriedigender Weise ermittelt
worden. Der Ruf der aus Brabant stammenden Söldner, der Brabanzonen,
könnte vielleicht dazu beigetragen haben, den Herren ihres Landes
als Herzog von Brabant zu bezeichnen,
aber ob dies dann den Fürsten selbst zu der Titeländerung bewogen
hat, bleibt fraglich. Im übrigen haben die Herzöge
von Brabant nie auf ihren legitimen Titel verzichtet; nach dem
Erwerb Limburgs (1283/88) lautet dieser (in französischer Fassung)
durchweg N.N. "par la grace de Dieu, duc de Lothier, de Brabant et de Limbourg
et marquis du Saint Empire", wobei sich der Titel "marquis" auf die 1106
Brabant
angegliederte Grafschaft Antwerpen bezog. Die Bedeutung des niederlothringischen
Dukats stand 1184/90 zur Debatte, als FRIEDRICH
BARBAROSSA und
HEINRICH VI.
die Erhebung des Grafen von Hennegau in den Reichsfürstenstand betrieben,
und zwar sollte dabei die Grafschaft Namur mit den Grafschaften Luxemburg,
Laroche und Durbuy zu einer Markgrafschaft zusammengefasst werden. Als
diese Absichten 1190 publik wurden, protestierte Herzog Heinrich I.
dagegen, weil dies seine Stellung mindere. Sein Herzogtum reiche bis zum
Truncus Berengeri, das heißt bis zur Grenze von Artois, Cambresis
(Cambrai) und Vermandois, schließe also den Hennegau ein. Der
Kanzler Giselbert von Mons erwiderte darauf als Vertreter des HENNEGAUERS,
weder Namur noch Laroche oder Hennegau hätten je zum Herzogtum (Lothringen)
gehört. (In seiner Chronik bezeichnet Giselbert sicherheitshalber
den Herzog stets als "duc Lovaniensis".) Es wurden dann auf einem Hoftag
zu Schwäbisch Hall zwei Urteile gefällt: das eine vom Grafen
von Flandern, demzufolge der Hennegauer zum Markgrafen und Reichsfürsten
erhoben werden dürfe, da der Herzog nicht nachweisen könne, dass
seine Herzogsgewalt auch in dessen Ländern gelte. Das andere Urteil
wurde vom Markgrafen von Meißen gefunden: der "dux Lovaniensis"
habe den "ducatus" nur in den Grafschaften inne, die er selbst halte oder
die von ihm zu Lehen gingen. Herzog Heinrich zählte dann die folgenden
auf: Löwen, Nijvel (Nivelles) und Aarchot, die er selbst halte, Geldern,
Kleve und Loon (Looz), die von ihm zu Lehen gehalten würden. Der Graf
von Loon protestierte darauf sogleich, seine Grafschaft gehe vom Bischof
von Lüttich zu Lehen. Die Argumente Gisleberts und die beiden Urteile
zeugen deutlich, dass man am Ende des 12. Jh. die Institution des Dukats
auf die unmittelbare und auf die lehnsrechtlich gebundene Herrschaft des
Fürsten reduzieren wollte. Dies ist zwar im wesentlichen gelungen,
doch haben die Brabanter Herzöge
auch später ihren Anspruch auf eine weiterreichende Geltung ihres
Amtsbereichs nicht nur im Titel kundgetan. Die expansive Territorialpolitik
der Herzöge von
Brabant im Spätmittelalter, die ihren Höhepunkt in
der Schlacht bei Worringen (1288) mit der Eroberung des Herzogtums Limburg
erreichte, hat Brabant zwar zur Großmacht
im Nordwesten gemacht, doch ist es den Herzögen nicht gelungen, ihr
Fürstentum zu einer unbestrittenen Hegemonialmacht zwischen Schelde,
Maas und Rhein auszubauen. Zum einen gab es mit Flandern, Hennegau (seit
1299 Personalunion mit Holland-Seeland) in dem Erzbistum Köln ebenbürtige
und mit dem Fürstbistum Lüttich und den Grafschaften Jülich
sowie Luxemburg immerhin beachtenswerte Konkurrenten, die eine eindeutige
Vormachtstellung unmöglich machten; zum anderen lag die territoriale
Basis der Herzogsmacht doch zu weit im Westen.
II. TERRITORIALPOLITIK UND INSTITUTIONSGESCHICHTE IM SPÄTMITTELALTER
Die Regierungswechsel nach dem Tode Heinrichs (Hendrik)
I. (1190-1235) und Heinrichs II. (1235-1248)
verliefen problemlos. Nach dem Tode Heinrichs III. (1248-1261)
ergaben sich jedoch Schwieirigkeiten, da dessen ältester Sohn Heinrich
IV. (1261-1267) minderjährig und zudem schwachsinnig war.
Aleidis,
die Herzogin-Mutter, übte die Regentschaft aus, bis ihr jüngerer
Sohn, Johann (Jan) I. (1267-1294), nach Eintritt
seiner Volljährigkeit die Regierung übernahm. Zum Zeitpunkt des
Todes Johanns II. (1294-1312) war sein einziger Sohn
Johann
III. (1312-1355) noch minderjährig. Es wurden zwei Regenten
eingesetzt. Ihre Regierung stieß auf starken Widerstand der Städte,
so dass sie 1314 abtreten mussten. Von 1314 bis 1320 sollten die Städte
die Macht ausüben. Neue Schwierigkeiten ergaben sich nach dem Tode
Johanns
III., der nur weibliche Nachkommen hinterließ. Nach langen Unterhandlungen
wurde seine älteste Tochter Johanna, die mit Herzog
Wenzel (Wenceslas) von Luxemburg
vermählt wurde, vom Lande als Nachfolgerin anerkannt (1356-1406).
Als Wenzel 1383 starb, waren aus der Ehe noch keine Kinder hervorgegangen.
Im Jahre 1390 designierte Johanna,
gegen Aspirationen der LUXEMBURGER
auf das Brabanter Erbe, ihre Nichte
Margarete
von Male, Tochter ihrer Schwester Margareta (oo mit dem Grafen
von Flandern), als ihre Nachfolgerin. Margarete von Male war Gattin
Philipps
des Kühnen, des Herzogs von Burgund und
Grafen von Flandern. 1404 übernahm Anton
(Antoine),
Philipps und
Margaretes
von Male zweitältester Sohn, die Regierung von Brabant, zunächst
als Gouverneur. Nach dem Tode Johannas (1406) wurde er Herzog. Er
fiel 1415 bei Azincourt; seine beiden Söhne
Johann (bis 1427)
und Philipp (bis 1430) folgten ihm. Unter Johann
wurde 1426
die Universität Löwen gegründet. Nach Philipps Tod
fielBrabant an
Philipp
den Guten, Herzog von Burgund,
und verblieb bei den Besitzungen der burgundischen
VALOIS;
die
nachfolgende Eingliederung Brabants
in den Verband der burgundischen Staaten gestaltete sich in mehreren Etappen.
Durch die Ehe der Maria von Burgund (1477-1482)
mit
MAXIMILIAN
kam Brabantdann mit den anderen burgundischen
Besitzungen an das Haus HABSBURG.
Heinrich I. festigte die herzogliche Macht im
nördlichen Teil von Brabant, wo die Herrlichkeit Breda eine brabantisches
Lehen
wurde. Aber er betrieb auch territoriale Expansionspolitik im Osten. Dieser
sogenannte "Drang nach Osten" erreichte seinen Höhepunkt während
der Regierung Johanns I. mit der Eroberung des Herzogtums Limburg
(Schlacht bei Worringen 1288). Brabant
wurde damit der mächtigste Staat im niederlothringischen Bereich.
Seitdem trugen die Herzöge einen dreifachen Titel: "Herzog von Lothringen,
Brabant und Limburg". Während der Regierung Johanns III. wurde
dem noch der Titel "Markgraf des heiligen Reiches" hinzugefügt.
Johann
II. und vor allem Johann III. waren bestrebt, Mecheln, eine
Enklave des Fürstbistums Lüttich in Brabant, in ihre Gewalt zu
bekommen, was gegen Ende der Regierung Johanns III. auch gelang.
Aus dem Erbfolgekrieg, der nach dem Tode Johanns III. entstand,
ging jedoch der Graf von Flandern als Sieger hervor; ihm fielen Antwerpen
und die Herrlichkeit Mecheln zu (Vertrag von Ath 1357).
Erst 1406, als Anton von Burgund
seinem Vater Philipp dem Kühnen
als Herzog von Brabant nachfolgte, kam Antwerpen
wieder unter Brabanter Herrschaft. Während
der Regierung der Herzogin Johanna waren die meisten brabantischen
Territorien zwischen Maas und Rhein verpfändet worden, was
einen spürbaren Rückgang des Einflusses von Brabant
in diesen Gebieten zur Folge hatte.
Die ostwärts gerichtetebrabantische
Territorialpolitik, die zur Bildung von Stützpunkten im Raum zwischen
Rhein und Maas führte, trug den Herzögen
von Brabant die Gegnerschaft der Grafen von Jülich und
der Erzbischöfe von Köln ein. Schließlich kam es wegen
der Brabanter Rheinpolitik zum offenen Krieg
zwischen Brabantund den rheinischen Mächten,
die in der Schlacht von Baesweiler (22. Juli 1371) den Sieg davontrugen.
Gleichwohl hat Herzog Wenzel, Herzog
von Brabant, die Versuche, ein Stützpunktsystem zwischen Maas
und Ruhr zu errichten, nicht aufgegeben (1378 Erwerbung der festen Häuser
Millen, Gangelt und Waldfeucht).
Die Brabanter Stände
(Standen) entwickelten sich seit dem 13. Jh. Ein charakteristischer Moment
in dieser Entwicklung waren die ständischen Bündnisse. Der erste
Städtebund bildete sich 1261-1262. Anlass hierzu war der Kampf um
die Vormundschaftsregierung für Heinrich IV. Fortan verbanden
sich die Städte in Zeiten politischer Krisen zur Verteidigung ihrer
Interessen (1313,1355,1372,1428). Nach dem Vorbild der Städte schlossen
auch die anderen Stände in Krisenzeiten Bündnisse: so entstanden
1314 und 1355 Konföderationen der Abteien; und 1355 bildete sich ein
Ritterbund, der in seinem Statut den Text der Urkunde des Städtebundes
desselben Jahres im Wortlaut übernahm. Es sei bemerkt, dass die Weltgeistlichen
in Brabant fiskalische Immunität
genossen und sich daher nie in einer ständischen Vereinigung organisierten.
Die Stände erreichten von den herzögen schriftlichen Konstitutionen;
diese konstitutionellen Urkunden entwickelten sich allmählich zu einem
Korpus des öffentlichen Rechts. Marksteine der Verfassungsentwicklung
von Brabant
waren die "Testamente" Heinrichs II. (1248) und Heinrichs III.
(1261), die Charta von Kortenberg Johanns II. (1312), die flämische
und die wallonische Charta Johanns III. (1314) und besonders die
"Blijde Inkomst", erlassen von Johanna und Wenzel im Jahre
1356. Treibende Kraft bei der Brabanter ständisch-konstitutionellen
Bewegung waren die großen Städte, die von ihren Auffassungen
von "Volkssouveränität" ausgehend, die herzogliche Macht kontrollieren
und einschränken wollten. Die führende Rolle von Brüssel
und Löwen in der "nationalen" Politik wird im 14. Jh. auffallend deutlich;
doch sollte sie im 15. Jh. allmählich durch die Koalition der Herzöge
mit dem stets mächtiger werdenden Adel abnehmen. Trotz allen Machtzuwachses
gelang es den Städten auch im 14. Jh. nicht, den großen Konstitutionen
eine dauernde und immerwährende Geltung zu verschaffen. So blieb der
Rat von Kortenberg, der nach der Charta von Kortenberg die herzogliche
Verwaltung kontrollieren sollte, nur während kurzer Zeit aktiv. Die
berühmte "Blijde Inkomst" wurde bereits nach einigen Monaten von Johanna
und Wenzel
zunächst wieder zurückgezogen.
Die Dreierkonstellation Herzog - Adel - Städte sollte sich im übrigen
definitiv zum Vorteil des Adels entwickeln.
Die auswärtige Politik des Herzogtums war durch
eine Anzahl von Konstanten gekennzeichnet. Vielfach wurde bisher angenommen,
dass das Hauptziel in der Beherrschung des Weges von Brügge nach Köln,
wegen der Handelsinteressen der großen Brabanter Städte, bestand.
Diese Interpretation muss aber differenziert werden. Es zeigt sich, dass
die Beziehungen der Herzöge zu Deutschland auch stark durch ihre Stellung
als Reichsfürsten und Herzöge von Nieder-Lothringen geprägt
wurden. Die "Wiederherstellung" ihrer Würde und Macht als Fürsten
von Nieder-Lothringen hat ihre Politik gegenüber dem Reich länger,
als häufig angenommen wurde, bestimmt. Die Verwirklichung dieses alten
Traums stieß unter Johann III. jedoch auf den wachsenden Widerstand
der großen Städte. Diese forderten, dass der Herzog in erster
Linie die Brabanter
Eigeninteressen berücksichtigen solle. Die lothringischen Ambitionen
des Herzogs wurden als zu abenteuerlich und zu kostspielig empfunden. So
stand die "nationalistische" Brabanter Politik der Städte im scharfen
Gegensatz zu lothringischer Politik der Herzöge. Seit der Regierung
Heinrichs
I. trachteten die Herzöge ihr Ansehen als Herzöge von Nieder-Lothringen
durch glanzvolle Heiratsverbindungen zu erhöhen; namentlich sind eine
Reihe von Ehen mit den Königshäusern des Reiches, Frankreich
und England zu nennen. Hierbei spielten vielleicht auch ökonomische
Interessen, besonders der Schutz des Brabanter Handels (Champagnemessen)
und der Brabanter Textilproduktion (Wolleinfuhr aus England), eine Rolle.
Die Beziehungen zum Bischof von Lüttich, zu dessen Diözesanbereich
Brabant zum größten teil gehörte, waren traditionell sehr
gespannt, was im Widerstand der Herzöge gegen die Jurisdiktionsgewalt
Lüttichs über brabantische Untertanen begründet war (Kampf
gegen das Tribunal de la Paix, Pläne für die Gründung eines
eigenen Bistums für Brabant). Während der ersten Phase des Hundertjährigen
Krieges sollte Brabant bei der Bildung der
Koalition gegen Frankreich an der Seite König
Eduards III. von England eine zentrale Rolle spielen. Mit der
Machtübernahme durch die Burgunder war die selbständige Rolle
des Herzogtums in der Außenpolitik beendet. Doch behielten die Herzöge
von Burgund eine Anzahl traditioneller Elemente brabantischer
Politik in ihren politischen Konzepten bei, namentlich die lothringische
Aspirationen der Brabanter Herzöge.
Brabant gehörte zum
Herzogtum Lothringen, kam 959 zu Nieder-Lothringen. Seit dem 9. Jahrhundert
erhoben sich die Grafen von Löwen zu großer Macht und
einem derselben,
Gottfried I., wurde 1106 die herzogliche Gewalt
über die Lothrier, womit die markgräfliche Gewalt über Antwerpen
verbunden war, verliehen. Allmählich ging der Titel des Herzogs von
Lothringen in den von Brabant auf, seit Heinrich
I. (1190-1235) galt nur noch dieser. Mit Johann III.
starb 1355
die
männliche Linie aus und seine Erbtochter
Johanna heiratete
Wenzel von Luxemburg. Nach dem kinderlosen
Tode Johannas kam Brabant durch Vermählung
an das burgundische Haus und zwar zunächst an ihren Großneffen
Anton
von Burgund, zweiten Sohn Philipps des Kühnen.
Als dieser 1415 bei Azincourt fiel, und seine beiden Söhne, Johann
IV. 1427 und dessen Bruder Philipp
I. Graf von St. Pol 1430 kinderlos gestorben waren, wurde das
Land als Erbteil Philipps des Guten
förmlich Burgund zuerkannt. 1477 an HABSBURG,
1830 zu Belgien.
| Haus LÖWEN |
| Gottfried I. der Bärtige | 1114-1128 |
| Gottfried II. | 1128-1142 |
| Gottfried III. | 1142-1190 |
| Heinrich I. | 1190-1235 |
| Heinrich II. | 1235-1248 |
| Heinrich III. | 1248-1261 |
| Heinrich IV. | 1261-1267 |
| Johann I. der Siegreiche | 1267-1294 |
| Johann II. | 1294-1312 |
| Johann III. | 1312-1355 |
| Johanna | 1355-1406 |
| Haus BURGUND |
| Anton von Burgund | 1406-1415 |
| Johann IV. | 1415-1427 |
| Philipp I. von St.-Pol | 1427-1430 |